Allgemeine Einleitung zum § 30 der Abgabenordnung
Das Steuergeheimnis ist in der BRD im 4. Abschnitt § 30 der Abgabenordnung geregelt. Die Wahrung des Steuergeheimnis stellt ein Grundpfeiler dieser Abgabenordnung dar. Es wird als rechtsstaatliche Grundprinzip betrachtet, wenn auf der einen Seite der Steuerpflichtige seine Verhältnisse vollständig offenbart, andererseits dieser Offenbarungspflicht kein Geheimhaltungspflicht gegenübersteht. Eine Fehlentscheidung der betreffenden Instanzen durch Offenbarung der Verhältnisse eines Steuerpflichtigen ist unter Strafe gestellt. In meiner Abhandlung zum Steuergeheimnis §30 AO beziehe ich mich zum größten Teil auf den Kommentar zum AO von Tibke / Kruse Ausgabe September 1994. Passagen, die ich aus anderer Literatur entnommen habe, werden im Anhang II aufgeführt.
Historischer Entwicklung des Steuergeheimnis
Die Grundzüge des heutigen Steuergeheimnis wurden bereits 1906 im Preußischen Steuerrecht verwirklicht. Im Preußischen EinkStG § 57 vom 19.06.1906 und im Gesetz über einen außerordentlichen Wehrbeitrag vom 03.07.1913 § 62 sowie im BesitzStG § 82 vom gleichen Tag waren Bestimmungen darüber enthalten. Ferner wurde schon im Wehrbeitragsgesetz angeordnet, daß die Strafverfolgung wegen Verletzung des Steuergeheimnisses nur im gerichtlichen Verfahren stattzufinden hat.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1 Allgemeine Einleitung zum § 30 der Abgabenordnung
- 1.2 Historischer Hintergrund
- 1.3 Zweck der Vorschrift
- 1.4 Das Steuergeheimnis hat keinen Verfassungsrang
- 2. Inhalt des § 30 AO
- 2.1 Anwendungsbereich des § 30 AO
- 2.2 Begriffe und Definitionen
- 2.2.1 Durch das Steuergeheimnis geschützte Objekte
- 2.2.2 Der Geheimnisschutz und seine Voraussetzungen
- 2.2.3 Begriffsdefinition: Offenbaren, Verwerten, des Datenabrufs
- 2.3 Die befugte Offenbarung, Verwertung und der Datenabruf
- 2.3.1 Steuerliche Zwecke als Offenbarungsgrund
- 2.3.2 Sondervorschriften als Grundlage der Offenbarung
- 2.3.3 Offenbarung mit Zustimmung des Betroffenen
- 2.3.4 Offenbarung zur Durchführung eines Strafverfahrens
- 2.3.5 Öffentliches Interesse als Grundlage der Offenbarung
- 2.4 Vorsätzlich falsch gemachte Angaben
- 2.5 Der Datenabruf und seine Befugnisse
- 3. Rechtsfolgen bei einer Verletzung des Steuergeheimnisses
- 4. Fazit
- 4.1 Sollen Steuerlisten offengelegt werden?
- 4.2 Persönliche Würdigung des § 30 AO
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit analysiert das Steuergeheimnis gemäß § 30 der Abgabenordnung (AO). Ziel ist es, den Inhalt, den Anwendungsbereich und die Rechtsfolgen einer Verletzung des Steuergeheimnisses zu erläutern. Darüber hinaus wird die historische Entwicklung und die verfassungsrechtliche Stellung des Steuergeheimnisses untersucht.
- Inhalt und Anwendungsbereich des § 30 AO
- Historische Entwicklung des Steuergeheimnisses
- Rechtsfolgen bei Verletzung des Steuergeheimnisses
- Verfassungsrechtliche Stellung des Steuergeheimnisses
- Zweck und Bedeutung des Steuergeheimnisses
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik des Steuergeheimnisses nach § 30 AO ein. Sie erläutert die Bedeutung des Steuergeheimnisses als rechtsstaatliches Prinzip, welches die Offenbarungspflicht des Steuerpflichtigen mit einer gleichzeitigen Geheimhaltungspflicht der Behörden verbindet. Der historische Hintergrund und der Zweck der Vorschrift werden angerissen, ebenso die Frage nach dem Verfassungsrang des Steuergeheimnisses.
2. Inhalt des § 30 AO: Dieses Kapitel beschreibt detailliert den Inhalt des § 30 AO. Es beleuchtet den Anwendungsbereich, definiert wichtige Begriffe wie "Offenbaren", "Verwerten" und "Datenabruf" und untersucht die verschiedenen zulässigen Gründe für eine Offenbarung von Steuerdaten, darunter steuerliche Zwecke, Sondervorschriften, Zustimmung des Betroffenen, Strafverfahren und das öffentliche Interesse. Die Problematik vorsätzlich falscher Angaben und die Befugnisse des Datenabrufs werden ebenfalls behandelt.
3. Rechtsfolgen bei einer Verletzung des Steuergeheimnisses: Dieses Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer Verletzung des Steuergeheimnisses ergeben. Es wird hier auf die Sanktionen eingegangen, die bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht drohen. Es bleibt jedoch offen, welche konkreten Sanktionen dies sind.
Schlüsselwörter
Steuergeheimnis, § 30 AO, Abgabenordnung, Offenbarungspflicht, Geheimhaltungspflicht, Datenabruf, Rechtsfolgen, Verfassungsrang, Steuerrecht, öffentliches Interesse.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Hausarbeit: Das Steuergeheimnis nach § 30 AO
Was ist der Gegenstand dieser Hausarbeit?
Die Hausarbeit analysiert das Steuergeheimnis gemäß § 30 der Abgabenordnung (AO). Sie untersucht Inhalt, Anwendungsbereich und Rechtsfolgen einer Verletzung des Steuergeheimnisses, die historische Entwicklung und die verfassungsrechtliche Stellung des Steuergeheimnisses.
Welche Themen werden in der Hausarbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Schwerpunktthemen: Inhalt und Anwendungsbereich des § 30 AO, die historische Entwicklung des Steuergeheimnisses, Rechtsfolgen bei Verletzung des Steuergeheimnisses, die verfassungsrechtliche Stellung des Steuergeheimnisses sowie Zweck und Bedeutung des Steuergeheimnisses.
Welche Kapitel umfasst die Hausarbeit?
Die Hausarbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zum Inhalt des § 30 AO, ein Kapitel zu den Rechtsfolgen bei Verletzung des Steuergeheimnisses und ein Fazit. Die Einleitung führt in die Thematik ein und behandelt den historischen Hintergrund und den Zweck der Vorschrift. Kapitel 2 beschreibt detailliert den Inhalt des § 30 AO, inklusive Anwendungsbereich, Definition wichtiger Begriffe und zulässiger Offenbarungsgründe. Kapitel 3 befasst sich mit den rechtlichen Konsequenzen einer Verletzung des Steuergeheimnisses. Das Fazit diskutiert die Frage der Offenlegung von Steuerlisten und bietet eine persönliche Würdigung des § 30 AO.
Wie ist der Inhalt des § 30 AO im Detail beschrieben?
Kapitel 2 erläutert den Anwendungsbereich des § 30 AO, definiert Begriffe wie "Offenbaren", "Verwerten" und "Datenabruf" und untersucht verschiedene zulässige Offenbarungsgründe von Steuerdaten (steuerliche Zwecke, Sondervorschriften, Zustimmung des Betroffenen, Strafverfahren, öffentliches Interesse). Die Problematik vorsätzlich falscher Angaben und die Befugnisse des Datenabrufs werden ebenfalls behandelt.
Welche Rechtsfolgen sind bei einer Verletzung des Steuergeheimnisses zu erwarten?
Kapitel 3 beschreibt die rechtlichen Konsequenzen einer Verletzung des Steuergeheimnisses. Konkrete Sanktionen werden jedoch nicht benannt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Hausarbeit?
Schlüsselwörter sind: Steuergeheimnis, § 30 AO, Abgabenordnung, Offenbarungspflicht, Geheimhaltungspflicht, Datenabruf, Rechtsfolgen, Verfassungsrang, Steuerrecht, öffentliches Interesse.
Welche Frage wird im Fazit diskutiert?
Das Fazit diskutiert die Frage, ob Steuerlisten offengelegt werden sollen und bietet eine persönliche Würdigung des § 30 AO.
Hat das Steuergeheimnis einen Verfassungsrang?
Die Hausarbeit thematisiert die Frage nach dem Verfassungsrang des Steuergeheimnisses in der Einleitung, jedoch wird die genaue Antwort nicht explizit gegeben.
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- Mark-Oliver Würtz (Author), 1999, Das Steuergeheimnis: §30 Abgabenordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9063