Im Jahre 1996 wurde mit der Unterzeichnung der Friedensabkommen in Guatemala der längste und einer der blutigsten Bürgerkriege Lateinamerikas beendet. Obgleich zwischen den beiden Konfliktparteien sehr ungleiche militärische Kräfteverhältnisse herrschten, resultierten die Verhandlungen in einem umfassenden Friedensvertrag, dessen reale Umsetzung weitreichende sozioökonomische Reformen, eine Demokratisierung des Regierungssystems und zahlreiche Verbesserung für die von Armut betroffene Bevölkerung – in der Mehrzahl indigene Campesinos im ländlichen Raum – bedeutet hätte.
Inwieweit hat das Einwirken eines internationalen Akteurs wie der UNO zum Zustandekommen dieses Friedensvertrags beigetragen? Und welchen Beitrag leistete die UNO zu einer langfristigen Versöhnung in einem Land, dessen Geschichte von Repressioin, sozialer Ungleichheit und Rassismus geprägt ist?
Im Folgenden soll die Rolle der UNO im guatemaltekischen Verhandlungs- und Friedensprozess beleuchtet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aspekt der Aufarbeitung der Vergangenheit durch die von der UNO geleitete "Kommission zur geschichtlichen Aufklärung" (Comisión de Esclarecimiento Histórico - CEH), deren Einrichtung in den Friedensabkommen vereinbart wurde.
Die Arbeit gibt dabei zunächst einen Überblick über die politikwissenschaftlichen Diskussionen um Versöhnung und Demokratisierung und die Rolle von Wahrheitskommissionen in diesen Prozessen.
Vor diesem Hintergrund wird anschließend der Friedensprozess in Guatemala im internationalen Kontext umrissen und die Arbeit der CEH dargestellt und analysiert. In einem Exkurs wird dabei auch auf die parallel arbeitende Wahrheitskommission der katholischen Erzdiözese Guatemalas eingegangen, deren Projekt der "Wiedergewinnung der geschichtlichen Erinnerung" (Recuperación de la Memoria Histórica - REMHI) sich im Gegensatz zur CEH auf die kontinuierliche pastorale und soziale Arbeit in den vom Konflikt betroffenen Gemeinden stützen konnte.
In einer Schlußbetrachtung wird die Arbeit der Wahrheitskommissionen diskutiert und der Frage nachgegangen, inwieweit der politische Prozess in Guatemala überhaupt den dargestellten Versöhnungskonzepten gerecht wird.
Inhalt
1.Einleitung
2. Theoretische Hintergründe
2.1. Strafverfolgung und Demokratisierung
2.2. Wahrheitsfindung und Versöhnung
2.3. Wahrheitskommissionen
3. Hintergründe und Rahmenbedingungen des Engagements der UNO
4. Der Verhandlungs- und Friedensprozess in Guatemala
4.1. Die Hintergründe: Der bewaffnete Konflikt in Guatemala
4.2. Die militärische Situation zu Verhandlungsbeginn
4.3. Der Verhandlungsprozess
4.3.1. Die Rolle der UNO
4.3.2. Die Rolle der Zivilgesellschaft
4.3.3. Die einzelnen Teilabkommen
5. Die Wahrheitskommissionen
5.1. Exkurs: REMHI - eine Wahrheitskommission zivilgesellschaftlicher Initiative
5.2. Die CEH - Kommission zur Aufklärung der Vergangenheit unter UNO-Vorsitz
5.3. Reaktionen auf die Ergebnisse der CEH
6. Schlussbetrachtung
Literatur
1. Einleitung
Im Jahre 1996 wurde mit der Unterzeichnung der Friedensabkommen in Guatemala der längste und einer der blutigsten Bürgerkriege Lateinamerikas beendet. Obgleich zwischen den beiden Konfliktparteien sehr ungleiche militärische Kräfteverhältnisse herrschten, waren das Resultat der Friedensverhandlungen weitreichende Abkommen, deren reale Umsetzung eine Demokratisierung des Regierungssystems und zahlreiche Verbesserung für die von Armut betroffene Bevölkerung – in der Mehrzahl indigene Campesinos im ländlichen Raum – bedeutet hätten. Inwieweit hat das Einwirken eines internationalen Akteurs wie der UNO zum Zustandekommen dieser Abkommen beigetragen? Was war der Beitrag der UNO zu einer langfristigen Versöhnung in einem Land, dessen Geschichte von Gewalt, sozialer Ungleichheit und Rassismus geprägt ist?
Im Folgenden soll die Rolle der UNO im guatemaltekischen Verhandlungs- und Friedensprozess beleuchtet werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aspekt der Aufarbeitung der Vergangenheit durch die von der UNO geleitete Wahrheitskommission CEH[1], deren Einrichtung in den Friedensabkommen vereinbart wurde.
2. Theoretische Hintergründe
2.1. Strafverfolgung und Demokratisierung
Für jede Gesellschaft, die sich in der Transition von einem autoritären zu einem demokratischen System befindet oder soeben einen Bürgerkrieg beendet hat, stellt sich die Frage, wie sie mit den Menschenrechtsverletzungen des vormaligen Regimes bzw. der Konfliktparteien umgehen soll. In der Diskussion, ob eine strafrechtliche Verfolgung der Täter stattfinden oder ob eine weitreichende Amnestie ausgesprochen werden soll, lassen sich zwei grundsätzlich verschiedene Ansätze unterscheiden – Max Weber definiert diese als den gesinnungsethischen und den verantwortungsethischen Ansatz.[2] Für letzteren – auf den sich viele lateinamerikanische Machthaber zur Begründung ihrer Entscheidungen für eine Amnestierung der Täter berufen –steht der Aufbau eines funktionsfähigen demokratischen Systems unbedingt im Vordergrund. Auf die umfassende Strafverfolgung der Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen soll demnach verzichtet werden, da dies zum einen den Justizapparat überlasten würde, und zum anderen die Verantwortlichen in den seltensten Fällen eine Strafverfolgung widerstandslos über sich ergehen lassen würden; da diese meist (noch) über bedeutenden politischen Einfluss bzw. militärische Macht verfügen, bestünde die Gefahr eines Rückfalls in die Gewalt und einer Destabilisierung der jungen Demokratie.
Der gesinnungsethische Ansatz stellt dem gegenüber, dass eine Demokratie, welche ihren Bürgern keine Gerechtigkeit verschaffen könne, und in der die vormals Mächtigen immer noch illegitimen Einfluss ausüben, keine Demokratie im eigentlichen Sinne sei. Wenn aus strategischen Gründen kurzfristig auf eine Bestrafung der Täter verzichtet werde, so müsse die Thematik zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das demokratische System stabilisiert sei, wieder aufgenommen werden.[3]
2.2. Wahrheitsfindung und Versöhnung
Huntington[4] erinnert daran, dass es nicht ethische Diskurse unter Gleichberechtigten sind, die entscheiden, welches der beiden gegensätzlichen Konzepte sich im Einzelfall durchsetzt, sondern die realen Kräfteverhältnisse zwischen den Konfliktparteien – und nur so lässt sich erklären, dass bei den meisten Transitionen in lateinamerikanischen Ländern, in denen das Militär sich wichtige Machtposition gesichert hatte, eine weitreichende Amnestie ausgesprochen wurde. Doch wenn eine Amnestie für Verbrechen ausgesprochen wird, ist das in erster Linie eine Begnadigung der Täter, und damit schon ein Eingeständnis dafür, dass Verbrechen begangen wurden. Es muss „sehr genau zwischen einer Amnestie (...) und einem moralischen Freispruch unterschieden werden. Ein gewöhnlicher Mörder, der begnadigt wird, erhält damit auch keine moralische Rechtfertigung für seine Taten.“[5] Nach Huntington ist jedoch die einzige gangbare Alternative zu Strafverfolgung und Bestrafung das Vergeben und Vergessen des Geschehenen, womit auch auf die Feststellung der Identität der schuldigen Personen und der beteiligten politischen Organe verzichtet würde.[6] Ein Versöhnungsprozess[7] zwischen den ehemaligen Gegnern ist jedoch unerlässlich für eine funktionierende Demokratie ohne interne bewaffnete Konflikte – und ob ein solcher Prozess stattfindet, dafür ist laut Hayner gerade der Umgang mit der Vergangenheit einer der wichtigsten Indikatoren. Dies impliziert, dass Erinnern für Versöhnung und Vergebung wichtiger ist als ein Vergessen des Geschehenen. Schon die besondere Art und Weise der Gewaltausübung in Lateinamerika – womit v.a. die gängige Praxis des „Verschwindenlassens“ Oppositioneller gemeint ist, die die Hinterbliebenen in Unklarheit über Leben oder Tod ihrer Angehörigen lässt – zieht Forderungen nach Aufklärung der Verbrechen nach sich[8]. Dies kann zu neuen Konflikten mit den Tätern führen, falls diese sich dem zu entschieden widersetzen.
Zur Beurteilung eines Versöhnungsprozesses bieten sich laut Hayner drei Fragen an:
- Wie wird in der Öffentlichkeit mit der Vergangenheit umgegangen?
- Wie sind die Beziehungen zwischen den vormaligen Feinden? Sind sie eher in der Gegenwart oder eher in der Vergangenheit angesiedelt?
- Konnte sich die Gesellschaft auf eine Version der Wahrheit einigen?
Wo eine Gesellschaft sich nicht auf eine Version der Vergangenheit einigen kann, droht Versöhnung nur oberflächlich zu bleiben.[9] Als weitere Faktoren, die eine Versöhnung unterstützen können, nennt Hayner 1.) ein Ende der Gewalt oder der Drohung politischer Gewalt, 2.) die Vereinigung der Kräfte (beispielsweise in Wiederaufbauprogrammen), und 3.) Zeit. Die Frage, ob Versöhnung stattgefunden hat, sollte laut Hayner aus der Perspektive der Opfer beantwortet werden – die Täter werden sie zu schnell bestätigen.[10]
Der Forderung nach Aufklärung des Geschehenen wurde in den meisten Fällen durch die Einrichtung einer Wahrheitskommission nachgekommen, auf die im nächsten Abschnitt eingegangen wird.
2.3. Wahrheitskommissionen
Wahrheitskommissionen unterscheiden sich von Internationalen Tribunalen (wie es sie unter UN-Regie z.B. für Ruanda und Ex-Jugoslawien gibt) v.a. dadurch, dass sie generell weniger Macht als diese Gerichte und in den meisten Fällen keine direkte Entscheidungsgewalt über die Strafverfolgung haben.[11] Gerichtsverfahren wiederum mögen zwar die Wahrheit im Einzelfall enthüllen, bieten jedoch keinen geeigneten Rahmen, die politischen Vorgänge und gesellschaftlichen Ursachen, die zu den Menschenrechtsverletzungen führten, zu thematisieren und zu analysieren. Laut Hayner können auch Wahrheitskommissionen zu Strafverfolgung und Gerichtsverfahren führen, wenn politische und andere Dynamiken es erlauben. Selbst wenn Kommissionen nicht direkt zur Gerechtigkeit beitragen, so können sie es indirekt tun, z.B. indem sie die Fehler und Unterlassungen der Gerichte analysieren und offenkundig machen und Empfehlungen für Reformen aussprechen.[12]
Verschiedene Faktoren bestimmen die Struktur und den Einfluss einer Wahrheitskommission. Neben der Rolle der Internationalen Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft sind es natürlich die ehemaligen Konfliktparteien, zwischen denen die Wahrheitskommission ausgehandelt wird, wobei ein begrenztes Mandat ihre Interessen schützen soll. Derart zustandgekommene Wahrheitskommissionen müssen nicht schwächer sein als solche, die von auf abgetretene Diktaturen folgenden Zivilregierungen eingerichtet werden.[13]
Als essentielle Voraussetzungen für die Arbeit einer Wahrheitskommission nennt Hayner ausreichende Ressourcen, eine angemessene Belegschaft, starke politische Unterstützung und Unabhängigkeit, ein flexibles aber mächtiges Mandat und eine Regierung, die willig ist, Empfehlungen umzusetzen und die Ergebnisse anzuerkennen.[14]
Eine Kommission kann helfen, die Vergangenheit offener zu diskutieren - ihre bloße Einrichtung kann laut Hayner als eine gewisse Anerkennung von Seiten des Staates gesehen werden.[15]
3. Hintergründe und Rahmenbedingungen des Engagements der UNO
Die United Nations Organisation (UNO) wurde 1945 mit dem Ziel gegründet, internationale Sicherheit und Frieden aufrechtzuerhalten. Jeder Staat, der Mitglied der UNO wurde, musste sich verpflichten, den internationalen Frieden nicht zu brechen und der Organisation für den Fall einer militärischen Aktion zur Friedensschaffung Streitkräfte zur Verfügung zu stellen.
Doch dieses Mandat sah sich während der Jahrzehnte des Kalten Krieges weitgehend blockiert: eine Entscheidung setzte einen Konsens der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates (China, Frankreich, Großbritannien, die USA und Russland, bzw. früher die Sowjetunion) voraus, der nur selten gefunden wurde. Die Friedenssicherungs-Werkzeuge der UNO wurden v.a. eingesetzt, um zu verhindern, dass regionale Konflikte sich zu Konflikten zwischen den beiden Supermächten UdSSR und USA entwickeln konnten.
In der neuen weltpolitischen Situation nach dem Ende des Kalten Krieges schien es eine gewisse Zeit realistisch, dass die UN nun ihre Rolle als Garant des weltweiten Friedens einnehmen könne. In dieser Phase konnte die Organisation durch Aktionen in Afghanistan und Namibia, ihre Wahlbeobachtung in Nicaragua (ihrem ersten Engagement in Mittelamerika) in bisher unerreichtem Maße Vertrauen gewinnen. Vor diesem Hintergrund erschien 1992 die „Agenda für den Frieden“ des eben angetretenen UNO-Generalsekretärs Boutros-Ghali, in welcher ein neues Konzept für Konfliktbearbeitung präsentiert wurde.[16] Und in diese Phase fiel auch die Unterzeichnung der Friedensverträge in El Salvador Ende 1991, die als ein klares Resultat des Zusammenbruchs des Ostblocks gesehen werden kann.[17]
[...]
[1] Comisión de Esclarecimiento Historico – Kommission zur Aufklärung der Vergangenheit
[2] Mit Gesinnungsethik ist eine Haltung gemeint, die an jede Handlung absolute moralische Maßstäbe anlegt, welche – unabhängig von den Folgen der Handlung – Gültigkeit besitzen. Demgegenüber verlangt die Verantwortungsethik vom Handelnden, die Verantwortung für die absehbaren Folgen seines Handelns zu übernehmen, wobei moralische Gründe für eine Handlung negative Folgen nicht rechtfertigen. Vgl. Nolte, Detlef: Wahrheit und Gerechtigkeit oder Vergessen? Vergangenheitsbewältigung in Lateinamerika. In: Nolte, Detlef (Hrsg.): Vergangenheitsbewältigung in Lateinamerika. Frankfurt a.M. 1996, S. S. 7-28, S. 12/13
[3] Vgl. ebd., S. 9 ff.
[4] Vgl. Huntington, Samuel: The Third Wave. Democratization in the late Twentieth Century. Washington, 1991 . S. 215
[5] Nolte, S. 15
[6] Vgl. Huntington, S. 231
[7] Hayner trifft hier eine wichtige Unterscheidung zwischen nationaler, politischer und individueller, persönlicher Versöhnung. Was als nationale Versöhnung erscheint – das Funktionieren einer Demokratie – muss nicht individuelle Versöhnung einschließen. Letztere ist nur schwer zu erzielen. (Vgl. Hayner, Priscilla B.: The pursuit of justice and reconciliation: Contributions of truth telling. In: Arnson, Cynthia J. (Hrsg.): Comparative Peace Processes in Latin America, Stanford 1999, S. 363-383, hier S. 374) Es kann jedoch festgehalten werden, dass, wo auf die Strafverfolgung der Täter verzichtet wird, öffentliche Gesten der Versöhnung von großer Wichtigkeit sind - Anerkennung der Ermittlungen der Wahrheitskommission, und damit der Leiden der Opfer, Reue und Wiedergutmachung. „Der offiziellen Anerkennung und Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen durch die ‚Wahrheitskommission’ kommt nach Aussagen von Ärzten und Therapeuten, die Repressionsopfer und ihre Angehörigen betreuen, größte Bedeutung bei der Aufarbeitung der Traumata aus der Zeit der Diktatur zu. (...) Die Erfahrung, dass vor Repräsentanten des Staates Zeugnis über die Schrecken der Vergangenheit abgelegt werden kann, dass diesen Aussagen Glauben geschenkt wird, und Vertreter des Staates Mitgefühl ausdrücken, war für die seelische Gesundung und gesellschaftliche Wiedereingliederung der Opfer außerordentlich wichtig.“ Nolte, S. 17
[8] „The nature of violence in Latin America suggests a likely demand for a full truth-telling in most if not all countries emerging from conflict.“ Hayner, S. 377
[9] „Where fundamentally different versions or continued denials about such important and painful events still exist, reconciliation may be only superficial.“ Hayner, S. 373
[10] Vgl. ebd.
[11] Eine prominente Ausnahme bildet sicherlich die Wahrheitskommission in Südafrika. Laut Priscilla B. Hayner werden Wahrheitskommissionen in Lateinamerika aufgrund der spezifischen politischen Situation der Region kaum mit den umfassenden Befugnissen ausgestattet sein wie in Südafrika. Vgl. ebd., S. 368
[12] Vgl. Hayner, S. 366 ff.
[13] „If a commission’s source of authority lies in a peace accord, it can be given powers that are not possible in a presidentially appointed commission and that might be difficult to impose even by a parliament-created commission.” Hayner, S. 380. Vgl. auch S. 378 ff.
[14] Vgl. ebd., S. 377
[15] Vgl. ebd., S. 374 „[I]deally, a truth commission will help to establish one accepted version of the past, ending a practice oft widespread lies.“
[16] Vgl. Whitfield, Teresa: The role of the United Nations in El Salvador and Guatemala: A preliminary comparison. In: Arnson, Cynthia J. (Hrsg.): Comparative Peace Processes in Latin America, Stanford 1999, S. 257-290, hier S. 258 ff.
[17] Vgl. ebd., S. 258
- Arbeit zitieren
- Christoph Schwarz (Autor:in), 2001, Die Wahrheitskommissionen in Guatemala und die Rolle der UNO im guatemaltekischen Friedensprozess, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90432
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