Die Blockchain-Technologie gilt als eine der größten Innovationen der letzten Zeit und ist aus der Finanzwelt heutzutage nicht wegzudenken, da sie Geschäfte zwischen Parteien ohne Intermediär, wie z.B. einer Bank, ermöglicht. Auch Unternehmen nutzen verstärkt Finanzierungsmethoden, die auf der Blockchain-Technologie basieren. Eine davon ist das sogenannte Initial Coin Offering (ICO).
Wie genau funktioniert das Finanzierungsinstrument Initial Coin Offering? Was sind die Vor- und Nachteile dieser Technologie? Und inwieweit eignet sich Initial Coin Offering besonders zur Finanzierung von jungen Unternehmen?
Der Autor Michael Kilian klärt die wichtigsten Fragen zum Finanzierungsinstrument Initial Coin Offering. Er beleuchtet Chancen und Risiken dieser Technologie und erläutert, inwieweit sich Initial Coin Offering zur Finanzierung von jungen Unternehmen eignet. Kilian gibt Handlungsempfehlungen für Unternehmen und spricht sich für eine einheitliche Regulierung dieser Finanzierungsmethode aus.
Aus dem Inhalt:
- Token;
- Kapitalbedarf;
- Kryptowährungen;
- Bitcoin;
- Unternehmensgründung;
- Start-up
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Junge Unternehmen und deren Finanzierung
2.1 Merkmale junger Unternehmen
2.2 Besonderheiten bei der Finanzierung
3 Initial Coin Offering als Instrument zur Unternehmensfinanzierung
3.1 Die Blockchain als technologische Grundlage
3.2 Entwicklung und Ausprägungen
3.3 Der Prozess eines ICOs
3.4 Tokentypologie
4 Chancen und Risiken durch einen ICO aus Sicht des Emittenten
4.1 Vorteile für junge Unternehmen
4.2 Fehlende Regulierungspraxis als Risiko
5 Fazit
Literaturverzeichnis
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Abkürzungsverzeichnis
App Applikation
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BNB Binance Coin
DLT Distributed-Ledger-Technologie
EBA Europäische Bankenaufsichtsbehörde
dApp Distributed Application
ETH Ether
ICO Initial Coin Offering
IPO Initial Public Offering
i. S. d. im Sinne des
JZ Juristenzeitung
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
KWG Kreditwesengesetz
PoW Proof of Work
PwC PricewaterhouseCoopers
STO Security Token Offering
TGE Token Generating Event
TOD Token Offering Dokument
USD Dollar
USDT Tether
WpPG Wertpapierprospektgesetz
WYS Wysker-Token
ZAG Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
ZfbF Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Datenstruktur der Blockchain
Abb. 2: Token-Typologie
1 Einleitung
Die Blockchain-Technologie hat bereits in viele Bereiche der Wirtschaft Eingang gefunden und ist darüber hinaus aufgrund des mit ihr einhergehenden Innovationspotenzials Gegenstand mannigfacher wissenschaftlicher Untersuchungen. Sie gilt als eine der größten Innovationen der letzten Zeit und wird im Diskurs über die Digitalisierung der Gesellschaft aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet. Die Technologie wird auch als Disruption bezeichnet, man attestiert ihr demnach, bestehende Geschäftsmodelle, Technologien und Marktstandards abzulösen.1 Mit der Blockchain kann der Ablauf vieler Arten von geschäftlichen Austauschbeziehungen erleichtert bzw. erst ermöglicht werden. Durch ihre Eigenschaft als Netzwerk mit einer dezentralen Datenstruktur können Transaktionen nachvollziehbar und fälschungssicher aufgezeichnet werden.2
Insbesondere in der Finanzwirtschaft zeichnen sich tiefgreifende Veränderungen ab, da die Blockchain-Technologie es ermöglicht, auf Intermediäre zu verzichten. Damit werden Geschäfte zwischen Parteien möglich, die Ihre Transaktionen sonst nicht unmittelbar selbst miteinander vollziehen könnten, da es einer vertrauensvollen zentralen Instanz wie z. B. einer Bank bedürfte.3 Im Zuge diese Entwicklung sind in den letzten Jahren auch alternative Finanzierungsmethoden für Unternehmen entstanden. Eine davon ist das sogenannte Initial Coin Offering (ICO).
Dieses neue Finanzierungsinstrument hat in den letzten drei Jahren stark an Bedeutung gewonnen und zieht große mediale Aufmerksamkeit auf sich. Das liegt zum einen daran, dass es praktisch jedem ermöglicht, daran als Investor zu partizipieren, und zum anderen, weil es in der Vergangenheit den durchführenden Organisationen gelang, teilweise innerhalb von wenigen Stunden, Millionenbeträge zu generieren. Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres 2019 wurden über 250 ICOs mit einem Gesamtvolumen von etwa 3,3 Milliarden USD abgeschlossen.4
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, das ICO als neues Finanzierungsinstrument vorzustellen und auf dessen Entwicklung und Funktionsweise einzugehen. Weiterhin soll der Versuch unternommen werden, die Frage zu beantworten, ob ein ICO ein geeignetes Instrument zur Finanzierung junger Unternehmen darstellt. Hierzu wird zunächst in Kapitel 2 auf die Merkmale junger Unternehmen und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Suche nach einer ausreichenden Kapitalausstattung eingegangen. Im weiteren Fortgang der Arbeit wird in Kapitel 3 das Initial Coin Offering analysiert. Dabei werden dessen technologische Grundlage – die Blockchain-Technologie – vorgestellt und relevante Begriffe definiert. Nach einer kurzen Darstellung der Entwicklung von ICOs bis heute sollen der Ablauf und die Funktionsweise des Emissionsprozesses aufgezeigt werden. Aufgrund der möglichen rechtlichen Implikationen für den Emittenten sowie der Regulierungsbestrebungen von Aufsichtsbehörden soll in Kapitel 3 die Aufmerksamkeit auf die Einordnung verschiedener Typen von Token gelenkt werden. Diese werden dabei nach den Rechtspositionen deren Erwerber klassifiziert und ihre individuellen Merkmale hervorgehoben. Um die Leitfrage beantworten zu können, werden in Kapitel 4 Chancen und Risiken durch einen ICO aus der Sicht des durchführenden Unternehmens dargelegt, ehe ein Fazit die Arbeit schließt.
2 Junge Unternehmen und deren Finanzierung
2.1 Merkmale junger Unternehmen
Der Begriff Unternehmen bezeichnet in der Regel eine Unternehmung. Dabei handelt es sich um ein wirtschaftlich-rechtlich organisiertes, komplexes soziales Gebilde, dessen Ziel es ist, durch Leistung nachhaltig Ertrag zu generieren. Beide Begriffe werden wie auch der Begriff Betrieb im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet.5 Nach GUTENBERG definiert sich eine Unternehmung als ein auf den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, des finanziellen Gleichgewichts, der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit sowie der inneren und äußeren Autonomie beruhendes Faktorsystem.6
Eine Unternehmensgründung ist gleichbedeutend mit der Schaffung eines neuen Unternehmens und kann u. a. von einer rechtlichen sowie einer wirtschaftlichen Perspektive aus betrachtet werden.7 In dieser Arbeit soll eine wirtschaftliche Perspektive eingenommen werden. Auch soll von einer Aufbaugründung, die in der Literatur ebenso als originäre Gründung bezeichnet wird, ausgegangen werden. Diese ist von einer Übernahmegründung (derivative Gründung) zu unterscheiden, bei welcher eine Unternehmensnachfolge oder eine Übernahme – z. B. durch einen Kauf – einer bereits bestehenden Unternehmenseinheit erfolgt.8
Häufig findet bei innovativen Unternehmensgründungen eine Subsumtion unter den Begriff Start-up statt. Dabei handelt es sich im weiteren Sinne meist um ein junges Unternehmen mit einer Produktinnovation bzw. mit einer Geschäftstätigkeit, die mit einer signifikanten Neuerung einhergeht.9 Der sich im deutschen Sprachgebrauch etablierte Anglizismus Start-up bedeutet Ingangsetzung oder Inbetriebnahme und steht synonym für neu gegründete oder junge Unternehmen. Mit Start-up im engeren Sinne sind insbesondere junge Wachstumsunternehmen gemeint, die über ein besonderes Innovationspotenzial verfügen und dabei beabsichtigen, eine auf das Internet oder neue Technologien bezogene Tätigkeit aufzunehmen.10 Der Bundesverband Deutsche Startups e. V. definiert Start-ups als Unternehmen, die jünger als zehn Jahre alt sind, Umsatz- oder Mitarbeiterwachstum planen und/oder innovativ in ihren Produkten, Dienstleistungen, Geschäftsmodellen oder Technologien sind.11 Im weiteren Verlauf sollen die Begriffe junges Unternehmen, neu gegründetes Unternehmen und Start-up synonym verwendet werden.
Die Begriffe Unternehmens- und Existenzgründung werden mitunter in der Literatur synonym verwendet, müssen jedoch voneinander abgegrenzt werden. Zwar führen beide Formen einer Neugründung zu einer Unternehmung im betriebswirtschaftlichen Sinne, jedoch müssen sie nicht auch gleichzeitig die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Gründers darstellen. Weiterhin sind nicht alle Formen der Aufnahme wirtschaftlich selbstständiger Tätigkeiten als Unternehmensgründung anzusehen.12
Aufgrund ihrer besonderen Merkmale lassen sich junge Unternehmen von etablierten Unternehmen abgrenzen. Eine Abgrenzung erscheint insbesondere hinsichtlich der Unternehmensform und den Dimensionen Größe und Alter aussichtsreich.13
Neugründungen treten häufig in der Form von sogenannten Eigentümerunternehmen in Erscheinung, bei denen die Eigentümer- und Geschäftsführerfunktionen konvergieren. Dies führt häufig zu einer inhaltlichen Kongruenz der Ziele des Unternehmens mit denen des Unternehmers. Folglich entstehen im Gegensatz zu etablierten Unternehmen kaum Interessenkonflikte zwischen der Geschäftsführung und den Eigentümern.14
Die geringe Größe junger Unternehmen führt zu Transparenz und Überschaubarkeit auf strategischer und operativer Ebene sowie zu einer Marktnähe der Entscheidungsträger.15 Ebenso sind die für junge Unternehmen charakteristischen Merkmale wie persönliche und informelle Beziehungen, knappe finanzielle und personelle Ressourcen und das damit einhergehende erhöhte Risiko der Größendimension zuzuordnen.16 Dabei bleibt ein Großteil der überlebenden Neugründungen klein. Auch der Anteil der stark wachsenden Unternehmen an einer Gründungskohorte ist sehr gering. In der Regel dauert es bis zu zehn Jahre, bis die mindestoptimale Größe eines Unternehmens erreicht ist.17
Der Umstand, dass junge Unternehmen noch nicht lange am Markt existieren, lässt sich der Dimension des Alters zuordnen und manifestiert sich in einem Mangel an vergangenheitsbezogenen Informationen.18 Auch das Fehlen von festen Unternehmensstrukturen ist kennzeichnend für das geringe Alter eines Unternehmens. Dies gilt sowohl hinsichtlich der innerbetrieblichen Gegebenheiten als auch bezüglich der Beziehung zur Unternehmensumwelt.19 Unternehmen, die erst kurze Zeit am Markt präsent sind, insbesondere in jungen und dynamischen Wirtschaftszweigen, sind zudem einer technologischen und strategischen Unsicherheit sowie in der Regel auch einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt.20
Eine Unternehmensgründung hat Prozesscharakter und lässt sich prinzipiell in verschiedene Gründungsphasen unterteilen, welche sich anhand geeigneter ökonomischer Kriterien voneinander abgrenzen lassen. Infrage kommen dabei z. B. Umsatz, Gewinn oder auch Meilensteine wie Produktionsbeginn. Ein solches idealtypisches Phasenschema lässt sich allerdings im konkreten Anwendungsfall nur in Grundzügen und mit Einschränkungen anwenden; zu unterschiedlich können sich unternehmensspezifische Gegebenheiten und branchenbezogene Umstände darstellen.21
2.2 Besonderheiten bei der Finanzierung
Eng mit dem Gründungsprozess eines Unternehmens verbunden ist die Frage nach der Art und Weise der Finanzierung. Insbesondere bei innovativen Gründungen ist die ausreichende Verfügbarkeit finanzieller Mittel von zentraler Bedeutung, da hier meist zunächst erhebliche Investitionen erforderlich sind, bevor auf signifikante Einnahmen gehofft werden kann.22 Die Sicherstellung einer stets vorhandenen und ausreichenden Liquidität ist eine überlebenswichtige Voraussetzung eines jeden Gründungsvorhabens. Sie umfasst die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht nachkommen zu können.23 Anhand der Liquiditätssituation in der jeweiligen Unternehmensphase ist über die zu wählende Finanzierungsstruktur und die in Betracht kommende Herkunft der Finanzierungsmittel zu entscheiden.24
Der Begriff Finanzierung wird in der Literatur unterschiedlich definiert. Es besteht jedoch dahingehend Konsens, dass Unternehmen Finanzierungsmaßnahmen vornehmen, um Geld bzw. geldwerte Einlagen zu beschaffen, um damit die Auszahlungen für Investitionen bewältigen zu können.25 Dabei beschränkt sich der Finanzierungsbegriff nicht nur auf die Beschaffung von Geld, sondern auf die Kapitalbeschaffung in allen Formen.26 WÖHE ET AL. differenzieren weiterhin zwischen einen engen und einem weiten Finanzierungsbegriff. Während ersterer nur auf die Kapitalbeschaffung an sich abstellt, umfasst der letztere neben der Kapitalbeschaffung auch die Kapitaldispositionen, welche zur Durchführung des Betriebsprozesses erforderlich sind.27 Dieser Differenzierung folgend, soll in der vorliegenden Arbeit der Begriff der Finanzierung als Kapitalbeschaffung im weiten Sinne verstanden werden. Diese Lesart beinhaltet die Bereitstellung von finanziellen Mitteln sowohl zur Sicherstellung der betrieblichen Leistungserstellung als auch zur Durchführung außerordentlicher finanztechnischer Vorgänge wie Gründung, Kapitalerhöhung oder Umwandlung der Organisation.28
Die verschiedenen Arten von Finanzierungen für Unternehmen lassen sich nach der Herkunft des Kapitals als Innen- und Außenfinanzierung sowie nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber als Eigen- und Fremdfinanzierung systematisieren.29 Dabei unterscheidet sich die Finanzierung junger Unternehmen bzw. Unternehmensgründungen von etablierten Unternehmen hinsichtlich einiger wesentlicher Merkmale. Die Gründe dafür sind in den strukturellen Besonderheiten des Gründungsprozesses unter der Einnahme einer zeitlichen und einer inhaltlichen Perspektive zu suchen. Während sich eine zeitliche Betrachtungsweise auf die Besonderheiten der Finanzierungsmaßnahmen in den frühen Lebensphasen eines Unternehmens bezieht, betrachtet eine inhaltliche Sichtweise den Finanzierungsbedarf, die Finanzierungsquellen und das Finanzierungsrisiko.30
Während der tatsächliche Kapitalbedarf junger Unternehmen in Abhängigkeit von der Branche und der jeweiligen Gründungsphase variiert, werden Gemeinsamkeiten bei den gründungsspezifischen Finanzierungsquellen und dem Finanzierungsrisiko evident.31 So haben junge Unternehmen vorrangig Kapitalbedarfe, welche nur über eine Außenfinanzierung sicherzustellen sind.32 DRUKARCZYK formuliert hierzu, dass „[e]ine Lehre von der Finanzierung junger, wachsender Unternehmen […] eine Lehre der Außenfinanzierung sein [muss].“33 Dies in der Tatsache begründet, dass junge Unternehmen in der Regel kaum Möglichkeiten zur Selbstfinanzierung34 durch eingehaltene Gewinne aus dem betrieblichen Umsatzprozess haben. Eine Kapitalfreisetzung oder eine Finanzierung aus Abschreibungen oder Rückstellungen wird ebenfalls nur schwerlich infrage kommen. Eine Innenfinanzierung fällt insofern weitgehend aus.35 KOLLMANN verweist in diesem Zusammenhang noch auf die Möglichkeit des unentgeltlichen Arbeitseinsatzes der Gründer als Form der Selbstfinanzierung.36 Darauf soll hier jedoch nicht weiter eingegangen werden.
Im Wege einer Außenfinanzierung können finanzielle Mittel durch Fremdkapitalaufnahme, Eigen- oder Beteiligungsfinanzierung sowie durch hybride Finanzierungsinstrumente, die Eigenschaften von Eigen- und Fremdkapital mischen, generiert werden.37 Wesentliche Quellen sind dabei die Finanzmärkte.38 Jedoch gelten auch hier Einschränkungen für junge Unternehmen, welche sich aus der bereits angesprochenen geringen Größe, einer meist fehlenden Kapitalmarktfähigkeit sowie einer asymmetrischen Informationsverteilung ergeben.39 Dies führt in der Regel auch zu einem sehr eingeschränkten Zugang zu Fremdkapital. Von einer Finanzierung mit Fremdkapital spricht man, wenn dem Unternehmen Kapital durch Gläubiger zugeführt wird. Sie sind mit diesem auf Zeit schuldrechtlich verbunden und erwerben kein Eigentum am Unternehmen.40 Fremdkapitalgeber – insbesondere Banken – gewähren Unternehmen in der Gründungsphase aufgrund des erhöhten Ausfallrisikos Kredite meist nur gegen weitreichende Sicherheiten – einschließlich der persönlichen Haftungsverpflichtung der Gründer.41 Entsprechende Sicherheiten stehen jungen Unternehmen jedoch in der Regel kaum zur Verfügung. Auch eine Kompensation des Mangels an Sicherheiten durch eine Erhöhung der Kreditzinsen kommt kaum infrage, da die dazu nötige Liquidität oftmals nicht vorhanden ist. Letztendlich fehlt es aufgrund des kurzen Bestehens des Unternehmens in den meisten Fällen auch an einem für die Vergabe von Krediten wichtigen persönlichen Vertrauensverhältnis zur Bank.42
Als relevante Kapitalquellen für junge Unternehmen kommen daher in der Regel nur die verschiedenen Alternativen aus dem Bereich der Außenfinanzierung mit Eigenkapital infrage.43 Abgesehen von hybriden Formen der Finanzierung sowie Förderprogrammen der öffentlichen Hand, auf die an dieser Stelle nicht gesondert eingegangen werden soll, wären das die Eigenfinanzierung durch die Bereitstellung von Eigenkapital der Gründer oder eine Beteiligungsfinanzierung durch Dritte als neue Kapitalgeber.44
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Gründer selbst ist die am häufigsten genutzte Form der Finanzierung von Gründungsvorhaben.45 Eine hohe Eigenbeteiligung sichert den Gründern einen hohen Anteil der Unternehmensanteile und damit eine große Entscheidungsfreiheit. Weiterhin signalisiert es künftigen Investoren ein hohes Engagement und ein Bekenntnis zum Unternehmen.46 Eine Finanzierung durch eigene Mittel dürfte jedoch in vielen Fällen limitiert sein. So belegen empirische Untersuchungen über die Charakteristika von Gründern, dass diese in den wenigsten Fällen wohlhabend waren.47 Es entsteht insofern eine Finanzierungslücke insbesondere bei innovativen Gründungen, da diese in der Regel einen besonders hohen Kapitalbedarf aufweisen.48
Eine bestehende Finanzierungslücke kann mit einer Beteiligungsfinanzierung durch Risikokapital geschlossen werden. Risikokapital, häufig auch Venture-Capital (übersetzt: Wagniskapital) genannt, ist definiert als „Eigenkapital oder eigenkapitalähnliches Kapital, das zeitlich befristet in nicht börsennotierte Wachstumsunternehmen typischerweise in Form einer Minderheitsbeteiligung eingebracht wird und statt auf laufende Erträge auf eine Wertsteigerung des Unternehmens abzielt, zu welcher eine aktive Unterstützung und Kontrolle des Unternehmens beitragen soll."49 Auf das überaus komplexe Thema der Finanzierung junger Unternehmen durch Risikokapital soll auf dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. Der Fokus soll dagegen nun auf eine spezielle und noch sehr junge Form der Finanzierung, das Initial Coin Offering, gelegt werden. Auch dieses Instrument weist Aspekte einer Wagnisfinanzierung auf und hat sich etwa seit dem Jahr 2016 bis heute für verschiedene Unternehmen zu einer bevorzugten und attraktiven Alternative entwickelt.50
3 Initial Coin Offering als Instrument zur Unternehmensfinanzierung
Um die Frage beantworten zu können, ob es sich bei ICOs um ein adäquates Mittel zur Finanzierung junger Unternehmen handelt, bedarf es einer Auseinandersetzung mit Wesen und Phasen eines ICOs. Der Terminus Initial Coin Offering (ICO) ist phonetisch dem Begriff Initial Public Offering (IPO) (deutsch: erstmaliges öffentliches Angebot) ähnlich. Es wird dadurch der irreführende Eindruck einer Vergleichbarkeit mit einem Börsengang (IPO) bzw. einer Aktienemission erweckt. Bei einem ICO werden jedoch keine Aktien öffentlich angeboten, sondern Token. Weit weniger verbreitet, aber treffender sind daher die Bezeichnungen Token Sale oder Token Generating Event (TGE).51
Der Anglizismus Token (deutsch: Zeichen oder Marke) bezeichnet eine aus einem Zahlencode bestehende digitale Wertmarke, welche übertragbar, fälschungssicher und nicht reproduzierbar ist.52 Ein Token kann dabei im Kontext eines ICOs als quantifizierbare Einheit die Identität beliebiger virtueller oder physischer Objekte abbilden.53 VARMAZ/VARMAZ definieren einen Token als immaterielles Gut, dessen Rechte sich elektronisch übertragen lassen. Seine Übertragung dürfte ihrer Auffassung nach als Vertrag zu qualifizieren sein. Der rechtliche Status von Token ist derzeit nicht eindeutig geklärt und ist von dessen Ausgestaltung abhängig. Ihnen können je nach Ausprägung Merkmale von Wertpapieren, Gutscheinen, Crowdfunding-Spenden oder auch Rechte zur Nutzung von Online-Plattformen und Applikationen zugeschrieben werden.54
In der Vergangenheit wurden ICOs sowohl von Unternehmen als auch von einfachen Gruppen von Software-Entwicklern initiiert.55 Vor diesem Hintergrund ist es umstritten, ob ein ICO eine Unternehmensfinanzierung darstellt oder eher als eine spezielle Projektfinanzierung von auf der Blockchain-Technik beruhenden Projekten aufzufassen ist.56 Eine Projektfinanzierung kann als langfristige Finanzierung eines sich wirtschaftlich selbsttragenden und separierbaren Investitionsvorhaben definiert werden.57 Es kommt demnach auf die Umstände des Einzelfalls an.
Hinsichtlich der Rechtsstellung der Investoren kann ein ICO eher mit einer klassischen Schwarmfinanzierung verglichen werden.58 Dies gilt insbesondere dann, wenn sich das ICO an einen unbestimmten Kreis von Personen richtet, was in der Regel der Fall sein dürfte.59 Eine Schwarmfinanzierung ist, wie auch ein ICO, eine rein internetspezifische Finanzierungsform, bei welcher über entsprechende Online-Plattformen von Internetnutzern viele kleine Beträge zur Umsetzung eines Projektes eingesammelt werden.60
Bei einem ICO werden durch die durchführende Organisation selbst programmierte Token gegen Kryptowährungen – in seltenen Fällen auch gegen reguläre FIAT-Währungen – eingetauscht.61 In 99 Prozent aller in der Vergangenheit liegenden Fälle wurden jedoch Kryptowährungen62 und keine staatlichen Währungen eingesammelt.63 Dabei stellen die Investoren diese wie z. B. Bitcoin an eine Blockchain-Adresse zur Verfügung, welche durch einen Smart Contract verwaltet wird.64
Der Begriff Smart Contract (deutsch: intelligenter Vertrag) wurde von SZABO, einem US-amerikanischen Informatiker und Juristen, geprägt, der bereits Ende der 1990er-Jahre das Konzept rechtsrelevanter Computerprogramme beschrieb.65 Es handelt sich dabei um programmierbare Verträge, die auch als kodierte und in einem Programm hinterlegte Ereignis-Wirkungs-Abfolgen definiert werden können. Die Bezeichnung Smart Contract ist dahingehend missverständlich, als es sich dabei um keinen Vertrag im rechtlichen Sinn handelt. Vielmehr ist es ein Algorithmus, der den realen Leistungsaustausch von ausschließlich digital referenzierten Gütern umsetzt. Man kann ihn etwa mit der digital abgebildeten Mechanik eines Warenautomaten vergleichen.66 KAULARZ/HECKMANN definieren einen Smart Contract als eine Software, die „rechtlich relevante Handlungen (insbesondere einen tatsächlichen Leistungsaustausch) in Abhängigkeit von digital prüfbaren Ereignissen steuert, kontrolliert und/oder dokumentiert"67. Die Überwachung und Durchführung von im Programmcode implementierten Wenn-dann-Regeln wird durch das Blockchain-Protokoll sichergestellt. Damit kann die vollautomatisierte und autonome Abwicklung von einfachen bedingten Kaufverträgen bis hin zu hochkomplexen Regelwerken sichergestellt werden.68 Das technologische Fundament dafür ist die Blockchain, auf die nachfolgend eingegangen werden soll.
3.1 Die Blockchain als technologische Grundlage
Die Blockchain-Technologie wird in der Literatur auch als Distributed Ledger Technologie bezeichnet (deutsch: verteiltes Kassenbuch) und kann vereinfacht als dezentrales Kassen- oder Transaktionsbuch angesehen werden.69 Der Begriff Blockchain-Technologie, verkürzt oft nur Blockchain (deutsch: Blockkette) genannt, repräsentiert eine Vielzahl von theoretischen und praktischen Variationen und Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Blockchain-Bausteine. Es kann daher nicht pauschal von der Blockchain-Technologie bzw. der Blockchain gesprochen werden. Je nach Anwendungsfall müssen ein passendes Blockchain-Modell erstellt und ein entsprechendes Blockchain-System entwickelt werden.70 In dieser Arbeit sollen die Begriffe Blockchain und Blockchain-Technologie synonym verwendet werden.
Man kann die Blockchain-Technologie der gestaltungsorientierten Wirtschaftsinformatik zuordnen. Diese befasst sich mit der Konzeption und technischen Realisierung von Informationssystemen für Wirtschaft und Gesellschaft.71 Das Fundament der Blockchain ist die Kryptographie.72 Der Begriff entstammt dem Griechischen und umschreibt die Lehre der Verschlüsselung von Daten. Er setzt sich aus den Worten kryptein (deutsch: verstehen) und gráphein (deutsch: schreiben) zusammen.73
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht definiert Blockchains als „fälschungssichere, verteilte Datenstrukturen, in denen Transaktionen in der Zeitfolge protokolliert, nachvollziehbar, unveränderlich und ohne zentrale Instanz abgebildet sind.“74 Deren Funktionsprinzip kann man sich stark vereinfacht auch anhand einer verteilten Tabelle vorstellen. Diese wird in einem aus mehreren Computern bestehenden Netzwerk verteilt und regelmäßig fortgeschrieben. Änderungen werden fortlaufend dokumentiert. Die komplette Tabelle befindet sich dabei auf jedem einzelnen Rechner im Netzwerk und es existiert keine zentrale administrative Instanz.75
Die Ursprünge der Blockchain-Technologie reichen bis in das Jahr 1979 zurück. MERKLE patentierte in diesem Jahr das Konzept des Hash-Baums, auch Merkle-Baum genannt, welches er für ein Signaturverfahren entwickelte.76 Der an das englische Verb to hash angelehnte Begriff kann mit zerhacken bzw. durchmischen übersetzt werden. Die Hash-Funktion rechnet die Bestandteile eines Datensatzes durch vorher festgelegte Regeln in einfache Zahlen um und setzt diese dann zu einer Prüfsumme (Hash) zusammen. Dabei kann jede beliebige Datei als eine Bitfolge beliebiger Länge in einen Hashwert mit einer Bitfolge fester Länge umgerechnet werden.77 Das Prinzip des Hash-Baums ermöglicht es, Datenstrukturen vor Veränderung zu schützen, da damit auch die kleinste Änderung effizient aufgedeckt werden kann, ohne dabei den gesamten Datensatz überprüfen zu müssen.78
[...]
1 Vgl. Himmer, Blockchain-basiertes Fundraising (2019), S. 83.
2 Vgl. Bilski, Blockchain-Technologie (2019), S. 2
3 Vgl. Hildner/Danzmann (2017), S. 386.
4 Vgl. Davies et al., PwC 5 th ICO / STO Report (2019), S. 1.
5 Vgl. Gruber-Mücke, Unternehmensphasen (2011), S. 62.
6 Vgl. Gutenberg, Betriebswirtschaftslehre (1983), S. 511f.
7 Vgl. BREUER/BREUER, Gründung (2005), S. 130, in: BÖRNER/GRICHNIK (Hrsg.), Entrepreneurial Finance (2005), S. 127-154.
8 Vgl. Klandt, Gründungsmanagement (2006), S. 35.
9 Vgl. Fritsch, Entrepreneurship (2019), S. 85. siehe zu Innovationen im Gründungszusammenhang auch Picot/Laub/Schneider, Unternehmensgründungen (1989), S. 45ff.
10 Vgl. Hahn, Finanzierung (2018), S. 4.
11 Vgl. Kollmann et al., Startup Monitor (2019), S. 22.
12 Vgl. Hering/Vincenti/Gerbaulet, Unternehmensgründung (2018), S. 6 und Fallgatter, Entrepreneurship (2004), S. 26.
13 Vgl. Hering/Vincenti/Gerbaulet, Unternehmensgründung (2018), S. 183.
14 Vgl. Hering/Vincenti/Gerbaulet, Unternehmensgründung (2018), S. 183.
15 Vgl. Klandt, Gründungsmanagement (2006), S. 98.
16 Vgl. Hering/Vincenti/Gerbaulet, Unternehmensgründung (2018), S. 184–186.
17 Vgl. Fritsch, Entrepreneurship (2019), S. 121.
18 Vgl. Hering/Vincenti/Gerbaulet, Unternehmensgründung (2018), S. 186.
19 Vgl. ebd., S. 187.
20 Vgl. ebd., S. 187–188.
21 Vgl. ebd., S. 12.
22 Vgl. Fritsch, Entrepreneurship (2019), S. 80.
23 Vgl. Wöhe/Bilstein, Grundzüge (1991), S. 22.
24 Vgl. Hahn, Finanzierung (2018), S. 5.
25 Vgl. Drukarczyk, Finanzierung (2003), S. 92, in: DOWLING/DRUMM (Hrsg.), Gründungsmanagement (2003), S. 91-99.
26 Vgl. Wöhe/Bilstein, Grundzüge (1991), S. 3.
27 Vgl. Wöhe et al., Unternehmensfinanzierung (2013), S. 2f.
28 Vgl. ebd., S. 3.
29 Vgl. Wöhe et al., Unternehmensfinanzierung (2013), S. 14–22.
30 Vgl. Hering/Vincenti/Gerbaulet, Unternehmensgründung (2018), S. 214–215.
31 Vgl. ebd., S. 219, 231.
32 Vgl. Drukarczyk, Finanzierung (2003), S. 92, in: DOWLING/DRUMM (Hrsg.), Gründungsmanagement (2003), S. 91-99.
33 Drukarczyk, Finanzierung (2003), S. 92, in: DOWLING/DRUMM (Hrsg.), Gründungsmanagement (2003), S. 91-99.
34 Der Begriff Selbstfinanzierung wird auch als Umsatzfinanzierung bezeichnet. Siehe dazu auch Eilenberger, Finanzierungsarten (1995), S. 651f., in: GERKE (Hrsg.) Handwörterbuch (1995), S. 648–660 sowie Schmalenbach, Beteiligungsfinanzierung (1954), S. 10–15.
35 Vgl. Hering/Vincenti/Gerbaulet, Unternehmensgründung (2018), S. 220.
36 Vgl. KOLLMANN, Finanzierungsphasen (2005), S. 69, in: BÖRNER/GRICHNIK (Hrsg.), Entrepreneurial Finance (2005), S. 67-80.
37 Vgl. Drukarczyk, Finanzierung (2003), S. 94, in: DOWLING/DRUMM (Hrsg.), Gründungsmanagement (2003), S.91-99.
38 Eilenberger, Finanzierungsarten (1995), S. 654., in: GERKE (Hrsg.), Handwörterbuch (1995), S.648-660.
39 Vgl. Fueglistaller et al., Entrepreneurship (2016), S. 223. Zur asymmetrischen Informationsverteilung siehe auch Wohlschieß, Unternehmensfinanzierung (1996), S. 9ff.
40 Vgl. Wöhe/Bilstein, Grundzüge (1991), S. 127.
41 Vgl. Georg, Key Performance Indicators (2019), S. 18.
42 Vgl. Hering/Vincenti/Gerbaulet, Unternehmensgründung (2018), S. 222.
43 Vgl. ebd., S. 224.
44 Vgl. Drukarczyk, Finanzierung (2003), S. 92, in: DOWLING/DRUMM (Hrsg.), Gründungsmanagement (2003), S. 91-99.
45 Vgl. Hahn, Finanzierung (2018), S. 5.
46 Vgl. Klandt, Gründungsmanagement (2006), S. 68.
47 Vgl. Fritsch, Entrepreneurship (2019), S. 80.
48 Vgl. Werner/Beckes-Gellner/Kayser, Innovative Unternehmensgründungen (2004), S.121f, in: FRITSCH/NIESE (Hrsg.), Gründungsprozess und Gründungserfolg (2004), S. 113–140.
49 Welpe, Venture-Capital-Geber (2004), S. 19. Zu Venture-Capital vgl. auch WEIMERSKIRCH, Finanzierungsdesign (1999), S. 5ff.
50 Vgl. Hahn/Wons, Initial Coin Offering (2018), S. 4 und auch Palosch/Mehlhorn/Popović, Initial Coin Offerings (2019), S. 119, in: LOCHMAR et al. (Hrsg.) Digitalen Wandel gestalten (2019), S. 115-125.
51 Vgl. Read/Gräslund, Regulierung von ICOs (2018), S. 313 und Hahn/Wons, Initial Coin Offering (2018), S. 3.
52 Vgl. Zander, ICO - eine alternative Finanzierung (2018), S. 68.
53 Vgl. Fill/Meier, Blockchain kompakt (2020), S. 33.
54 Vgl. Varmaz/Varmaz, empirische Analyse von ICOs (2018), S. 130.
55 Vgl. Howell/Niessner/Yermack, ICO - Financing growth (2018), S. 15.
56 Vgl. Link/Kunz, ICO - Chancen und Risiken (2019), S. 8–9.
57 Vgl. Wolf/Hill/Pfaue, Strukturierte Finanzierungen (2003), S. 59.
58 Vgl. Himmer, Blockchain-basiertes Fundraising (2019), S. 41.
59 Vgl. Hildner/Danzmann (2017), S. 389.
60 Vgl. Sixt, Schwarmökonomie (2014), S. 28.
61 Vgl. Hönig, ICO und Kryptowährungen (2020), S. 17 sowie Zander, ICO - eine alternative Finanzierung (2018), S. 68.
62 Unter Kryptowährungen sollen hier digitale Währungen verstanden werden, welche in Kapitel 3.4 definiert werden.
63 Vgl. Gussmann/Weisenberger, Initial Coin Offerings (2018). Gem. der empirischen Analyse von VARMAZ/VARMAZ (2018) S. 130 werden typischerweise Bitcoins und/oder Ethereum eingesammelt.
64 Vgl. Varmaz/Varmaz, empirische Analyse von ICOs (2018), S. 130.
65 Vgl. Wilkens/Falk, Smart Contracts - Grundlagen (2019), S. 3, vgl. dazu auch Szabo, Public Networks (1997).
66 Vgl. Kaulartz/Heckmann, Smart Contracts (2016), S. 624.
67 Kaulartz/Heckmann, Smart Contracts (2016) S. 618.
68 Vgl. Himmer, Blockchain-basiertes Fundraising (2019), S. 30.
69 Vgl. Himmer, Blockchain-basiertes Fundraising (2019), S. 24.
70 Vgl. BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Blockchain (2019), S. 10f.
71 Vgl. Fill/Meier, Blockchain kompakt (2020), S. 5.
72 Vgl. Fraunhofer-Gesellschaft, Blockchain Positionspapier (2017), S. 8.
73 Vgl. Schmeh, Kryptografie (2016), S. 9,11.
74 BaFin, Initial Coin Offerings (2017a).
75 Vgl. BaFin, Blockchain-Technologie (2017c).
76 Vgl. Buchmann, Kryptographie (2008), S. 218.
77 Vgl. Brünnler, Blockchain (2018), S. 12.
78 Vgl. Narayanan et al., Cryptocurrency technologies (2016), S. 12 f, sowie Fill/Meier, Blockchain kompakt (2020), S. 6.
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