Die Arbeit behandelt Rechtsfragen in Bezug auf die Bereitstellung eines Schiffes in vertragsgemäßem Zustand unter einem Zeitchartervertrag nach englischem und deutschem Recht (§ 559 HGB) unter Berücksichtigung eines Schiedsspruches des London Court of International Arbitration (London Arbitration 18/14; (2014) 910 LMLN 1). Dabei werden insbesondere die Geeignetheit ("fitness"), Seetüchtigkeit ("seaworthiness") und Bereitschaft ("readiness") eines Schiffes eingehend erläutert.
Im Rahmen eines Zeitchartervertrages verpflichtet sich der Vercharterer dem (Zeit-) Charterer ein Seeschiff mit Besatzung auf Zeit zu dessen wirtschaftlicher Verwendung zu überlassen. Die vom Vercharterer zur Verfügung gestellte Besatzung unterliegt grundsätzlich dessen technischen und nautischen Weisungen; ihn trifft die Verantwortlichkeit für die Führung und die sonstige Bedienung des Schiffes (vgl. § 561 II HGB, ähnlich z.B. Kl. 26 des NYPE 2015 Standardformulars). Über den Einsatz des Schiffes im wirtschaftlichen Sinne, mithin also die durchzuführenden Reisen, anzulaufenden Häfen und zu befördernden Güter, bestimmt hingegen der Charterer (§ 561 I 1 HGB, Klausel 8 NYPE 2015).
Gliederungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Auflistung zitierter Urteile
Gesetzesmaterialien
Gliederungsverzeichnis
Bearbeitung
A. Grundsätze der Zeitcharter
B. Der Einfluss des englischen Rechts
C. Der vertragsgemäße Zustand
I. Geeignetheit („fitness“)
1. Voraussetzungen der Geeignetheit
2. Grenzen der Geeignetheit
II. Seetüchtigkeit („seaworthiness“)
1. Voraussetzungen der Seetüchtigkeit
2. Paramount-Klausel (Clause Paramount)
a) Einfluss der Paramount-Klausel
b) Anwendung der gehörigen Sorgfalt („due diligence”)
c) Praktische Bedeutung
3. Grenzen der Seetüchtigkeit
4. Verhältnis zur Geeignetheit
III. Bereitschaft („readiness“)
1. Ladebereitschaft („readiness to load”)
2. Notice of Readiness (NoR)
3. Grenzen der Ladebereitschaft
IV. Einzelne Eigenschaften des Schiffes
V. Fazit
D. Beurteilung des vertragsgemäßen Zustandes
E. Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung
I. Zurückweisungsrecht („rejection“)
II. Kündigungsrecht („cancellation“)
F. Fallbeispiel: London Arbitration 18/14; (2014) 910 LMLN 1
I. Sachverhalt
II. Forderungen der Parteien
III. Schiedsspruch
IV. Fazit
G. Deutsches Recht
I. Einordnung des Zeitchartervertrages, § 557 ff. HGB
II. Der vertragsgemäße Zustand, § 559 HGB
H. Zusammenfassung
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