Die in Deutschland geltende Insolvenzordnung hat eine lange Tradition. Obwohl sie erst im Jahre 1999 die bis dahin 100 Jahre überdauernde Konkursordnung abgelöst hat, reichen ihre Wurzel viel weiter zurück. Neben dem römisch-italienischen Recht hatte auch das französische Recht, sowie die altdeutschen Partikularnormen Bedeutung für das moderne Recht.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die einzelnen Schritte der Entwicklung dieses Rechtszweiges nachzuvollziehen und zu dokumentieren, welche Antworten die Jurisprudenz in den unterschiedlichen historischen Epochen auf die Insolvenz einer natürlichen Person hatte, bzw. welche Gedanken sich auch heute noch wieder finden lassen. Ausgangspunkt der Betrachtung soll dabei das römische Recht sein, dass bereits im Jahre 451 v. Chr. erste konkursrechtlich relevante Gedanken aufweist.
Inhaltsverzeichnis
- Das römische Recht
- Personalexekution als Antwort auf Zahlungsunmöglichkeit
- Von der Personalexekution zur Sachexekution durch die Missio in Bona
- Die Entwicklung unter Kaiser Justinian
- Das italienische Recht im 13. Jahrhundert
- Allgemein
- Ablauf des italienischen Konkursverfahrens
- Frankreich
- Die Entwicklung in Frankreich und Spanien
- Spanien
- Die Entwicklung in Deutschland
- Die deutsche Rechtsentwicklung im Mittelalter
- Der Einfluss des römisch-italienischen Rechts auf die deutsche Rechtsentwicklung im 16. Jahrhundert
- Die Entwicklung des deutschen Konkursrechts nach 1848
- Die Preußische Konkursordnung von 1855
- Die Konkursordnung von 1877
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die Entwicklung des Insolvenzrechts in Bezug auf natürliche Personen von seinen römischen Wurzeln bis hin zur heutigen deutschen Rechtslage nachzuvollziehen. Sie beleuchtet, wie die Jurisprudenz in unterschiedlichen Epochen auf die Insolvenz von natürlichen Personen reagierte und welche Gedanken sich bis heute im modernen Recht wiederfinden lassen.
- Entwicklung des Insolvenzrechts von der römischen Antike bis zur Gegenwart
- Rechtshistorische Analyse der verschiedenen Ansätze zur Behandlung von Insolvenz
- Vergleichende Betrachtung der Rechtsentwicklung in verschiedenen europäischen Ländern
- Einfluss des römischen Rechts auf die Entwicklung des deutschen Insolvenzrechts
- Die Bedeutung der missio in bona als Meilenstein in der Entwicklung des Insolvenzrechts
Zusammenfassung der Kapitel
- Das römische Recht:
- Dieses Kapitel analysiert die Anfänge der Rechtsprechung in Bezug auf Zahlungsunfähigkeit im römischen Recht, beginnend mit der Personalexekution und der Entwicklung der missio in bona als Übergang zur Sachexekution.
- Das italienische Recht im 13. Jahrhundert:
- Dieses Kapitel behandelt die Entwicklung des italienischen Konkursrechts im 13. Jahrhundert, einschließlich des Ablaufs des italienischen Konkursverfahrens.
- Frankreich:
- Dieses Kapitel beschreibt die Entwicklung des Insolvenzrechts in Frankreich und Spanien und beleuchtet die Verbindungen zu den deutschen Rechtsentwicklungen.
- Spanien:
- Dieses Kapitel befasst sich mit der Entwicklung des spanischen Insolvenzrechts, welches ebenfalls wichtige Einflüsse auf die deutsche Rechtsentwicklung hatte.
- Die Entwicklung in Deutschland:
- Dieses Kapitel behandelt die Entwicklung des deutschen Insolvenzrechts im Mittelalter, dem Einfluss des römisch-italienischen Rechts im 16. Jahrhundert sowie die Entwicklung des deutschen Konkursrechts nach 1848, einschließlich der Preußischen Konkursordnung von 1855 und der Konkursordnung von 1877.
Schlüsselwörter
Römisches Recht, Insolvenzrecht, Konkursrecht, missio in bona, Personalexekution, Sachexekution, Rechtsentwicklung, Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien, Schuldner, Gläubiger.
Häufig gestellte Fragen
Wie reagierte das römische Recht auf die Insolvenz einer Person?
In der Frühzeit (451 v. Chr.) gab es die Personalexekution, bei der der Schuldner physisch für seine Schulden haftete. Später entwickelte sich daraus die Sachexekution, bei der das Vermögen verwertet wurde.
Was ist die „missio in bona“?
Die missio in bona markiert den Übergang von der Haftung mit dem Körper zur Haftung mit dem Vermögen. Gläubiger erhielten dadurch das Recht, in das Vermögen des Schuldners einzugreifen.
Welchen Einfluss hatte das italienische Recht des 13. Jahrhunderts?
Das italienische Recht entwickelte strukturierte Konkursverfahren, die später das deutsche Recht im 16. Jahrhundert massiv beeinflussten, insbesondere durch die Rezeption römisch-italienischer Normen.
Was änderte sich in Deutschland im 19. Jahrhundert?
Mit der Preußischen Konkursordnung von 1855 und der reichsweiten Konkursordnung von 1877 wurde das Verfahren vereinheitlicht und modernisiert, was die Grundlage für das heutige Insolvenzrecht legte.
Warum hat das Insolvenzrecht eine so lange Tradition?
Da wirtschaftliches Scheitern ein zeitloses Problem ist, mussten Gesellschaften seit der Antike Regeln finden, um die Interessen von Gläubigern zu schützen und das Schicksal der Schuldner zu regeln.
Gab es im Mittelalter Unterschiede zwischen den Ländern?
Ja, die Arbeit zeigt auf, wie sich in Frankreich, Spanien und Deutschland unterschiedliche Partikularnormen entwickelten, bevor eine stärkere Harmonisierung durch das römische Recht stattfand.
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- M.A. Stefan Pilz (Author), 2006, Die Antworten des Rechts auf die Insolvenz einer natürlichen Person, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89306