In der folgenden Arbeit sollen die Auswirkungen der veränderten Mediensituation auf die Politik skizziert werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den strukturellen Anpassungen der politischen Institutionen und der Fragestellung, wie und ob diese mediale Neuordnung das Handlungsbewusstsein der Akteure verändert hat.
Zu diesem Zweck wird zunächst die historische Entwicklung des deutschen Rundfunksystems seit dem Kriegsende 1945 nachgezeichnet. Hierbei werden die Stationen beleuchtet, welche den Verlauf vom Wiederaufbau in den alliierten Besatzungszonen bis zur Einführung unseres heutigen dualen Rundfunksystems und der zunehmenden Digitalisierung der Medien signifikant beeinflusst und gestaltet haben.
Im zweiten und dritten Teil der Arbeit wird der Fokus auf die Entwicklung nach der Zulassung kommerzieller Medien gelegt. Dabei soll zunächst eine Darstellung der ökonomischen Ausrichtung privater Anbieter das Arbeitsfeld der politischen Öffentlichkeitsarbeit skizzieren und damit eine Grundlage für die weitere Betrachtung der Politikvermittlung im deutschen Mediensystem schaffen.
Abgerundet wird die Arbeit durch eine Zusammenfassung, welche die Frage stellt, ob die Medien weiterhin ihrem Publikum als Informant dienen oder mittlerweile selber zunehmend zum politischen Akteur werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Weg zum dualen Rundfunksystem
1.1 Die Neugründung des Rundfunksystems
1.2 Adenauer-Fernsehen und die Gründung des ZDF
1.3 Politische Einflussnahme und die Einführung des dualen
2. Die ökonomische Ausrichtung der Medien
2.1 Wirtschaftliche Prinzipien
2.2 Machtkonzentration
3. Politikvermittlung in den Medien
3.1 Unterhaltungstendenz und Polit-Entertainment
3.2 Präsidialisierung der Parteien in der medialen Demokratie
3.3 Einbindung digitaler Medien
3.4 Cyber demokratie
4. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Einleitung
In der folgenden Arbeit sollen die Auswirkungen der veränderten Mediensituation auf die Politik skizziert werden. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den strukturellen Anpassungen der politischen Institutionen und der Fragestellung, wie und ob diese mediale Neuordnung das Handlungsbewusstsein der Akteure verändert hat.
Zu diesem Zweck wird zunächst die historische Entwicklung des deutschen Rundfunksystems seit dem Kriegsende 1945 nachgezeichnet. Hierbei werden die Stationen beleuchtet, welche den Verlauf vom Wiederaufbau in den alliierten Besatzungszonen bis zur Einführung unseres heutigen dualen Rundfunksystems und der zunehmenden Digitalisierung der Medien signifikant beeinflusst und gestaltet haben.
Im zweiten und dritten Teil der Arbeit wird der Fokus auf die Entwicklung nach der Zulassung kommerzieller Medien gelegt. Dabei soll zunächst eine Darstellung der ökonomischen Ausrichtung privater Anbieter das Arbeitsfeld der politischen Öffentlichkeitsarbeit skizzieren und damit eine Grundlage für die weitere Betrachtung der Politikvermittlung im deutschen Mediensystem schaffen.
Abgerundet wird die Arbeit durch eine Zusammenfassung, welche die Frage stellt, ob die Medien weiterhin ihrem Publikum als Informant dienen oder mittlerweile selber zunehmend zum politischen Akteur werden.
1. Der Weg zum dualen Rundfunksystem
1.1 Die Neugründung des Rundfunksystems
Bereits wenige Wochen nach Ende des zweiten Weltkrieges, begannen die alliierten Besatzungsmächte mit dem Wiederaufbau der Rundfunkanstalten in Deutschland. Am 04.Mai 1945 ging Radio Hamburg als Station of the Allied Military Government auf Sendung. Während Briten und Franzosen jeweils nur einen zentralen Sender für ihre Zone eröffneten, wurde in der amerikanischen Zone jeweils ein eigener Sender für jedes Land aufgebaut. Die aufgeteilte, dezentrale Struktur der Senderlandschaft wurde jedoch nicht nur mit der Aufteilung Deutschlands in Zonen begründet, sondern vor allem mit der Bestrebung, den Rundfunk möglichst staatsfern zu gestalten. Die Erfahrungen der nationalsozialistischen Herrschaft haben verdeutlicht, welche (propagandistische) Relevanz zentralisierte Massenmedien für die politische Führung haben und welche Risiken damit verbunden waren (Mathes / Donsbach 2002). So strebte man Sendeanstalten nach öffentlichem Recht an, welche durch selbstverwaltende Rundfunkräte, an Stelle von staatlichen Gremien, kontrolliert werden.
Als erster nicht alliiert kontrollierter Sender wurde der NWDR für den Nordwesten des Landes gegründet. Der hier eingesetzte parlamentarische Rundfunkrat war jedoch, durch sein rein politisches Profil, nicht als Leitmodell für die noch folgenden Sendeanstalten zu verstehen. Der SDR hingegen setzte einen pluralistisch gebildeten Rat ein, welcher sich aus Vertretern der Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Schul- und Hochschulverbände, der Industrie, etc. zusammensetzte.
Trotz der unterschiedlichen Strukturen der jeweiligen Rundfunkräte, wurde die Bestrebung, den Sendebetrieb bundesweit aufzunehmen, weiter vorangetrieben. Am 10.Juni 1950 gründete sich die ARD als Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands. Zweck dieses Zusammenschluss’ war, über den Programmaustausch und den Finanzausgleich hinaus, ein bundesweites Fernsehprogramm einzuführen.
1.2 Adenauer-Fernsehen und die Gründung des ZDF
In den Fünfziger Jahren mehrt sich jedoch bereits die Kritik am neuen Sendernetz. Allen voraus forcierte der damalige Bundeskanzler Adenauer diese Kritik, Fernsehen und Radio seien auch in einem dezentralen Sendersystem politische Führungsmittel, zumal diese in manchen Bundesländern durch die Landespolitik beeinflusst bzw. bestimmt werden, wie man an der Zusammensetzung der Rundfunkräte sehen konnte (Hickethier 1998). Adenauers Plan sah vor, die Struktur durch die Einführung eines privaten Fernsehens nach Vorbild des britischen ITV, nach strengen gesetzlichen Vorgaben und unter Mithilfe ambitionierter Verleger, neu zu gestalten; 1959 verabschiedete das Bundeskabinett dazu den ersten Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk. Da die Ministerpräsidenten der Länder dadurch ihre Rundfunkkompetenz in Frage gestellt sahen und den Plan vorrangig als Versuch stärkeren bundespolitischen Einflusses verstanden, klagten diese vor dem Bundesverfassungsgericht und erhielten Recht1: Das Urteil bestätigte die Länderkompetenz und damit die föderale Struktur des Rundfunksystems.
Die Gründung eines zweiten, durchaus vom Publikum erwünschten und geforderten Fernsehprogramms, blieb somit in der Kompetenz der Länder. Der Bund konnte, durch das Postministerium, lediglich das Monopol auf die Kontrolle der Verbreitungstechnik halten. Nach Überarbeitung der Gesetzesvorlage unterschrieben die Ministerpräsidenten den zweiten Staatsvertrag für ein zweites deutsches Fernsehprogramm, worauf am 01.April 1963 das ZDF in Mainz gegründet wurde.
1.3 Politische Einflussnahme und die Einführung des dualen Rundfunks
Der Konflikt über Länderkompetenzen, bundespolitische Einflussnahme und das Modell eines privaten Rundfunks wurde damit jedoch nicht beendet, sondern erst eröffnet. Private Medienanbieter waren bisher nur im Bereich des Zeitungs- und Zeitschriftenmarktes vertreten. Und diese drangen fortwährend auf einen Zugang zum Rundfunk; zumal sie bereits Rückgänge der Werbeeinnahmen verzeichnen mussten und somit im expandierenden Rundfunkangebot eine existentielle Bedrohung sahen. Durch das Urteil des Verfassungsgerichtes wurde klar, dass ihre Ansprechpartner nicht auf Bundesebene zu finden waren. Im Buhlen um die Gunst der Ministerpräsidenten zeichnete sich jedoch schnell eine klare parteipolitische Trennung ab: Während sich die SPD strickt gegen einen kommerziellen Rundfunk aussprach, sah man bei den Landesvätern der Union eher die Tendenz, gerade in medialen Konfliktsituationen, die Diskussion über die Einführung von Privatiers in der Senderlanschaft wieder zu eröffnen. Dahinter verbarg sich v.a. der Vorwurf, Journalisten tendieren in ihrer Meinungsgestaltung eher zum linken Spektrum (Noelle- Neumann 1977).
Bis zum Ende der Neunziger Jahre musste das Bundesverfassungsgericht elf Entscheidungen fällen, welche den Rahmen der Möglichkeiten, hin zu einer Reform des Rundfunksystems, stetig erweiterten. Das dritte Verfassungsgerichtsurteil (FRAG-Urteil2 ) bestätigte 1981 zwar die föderale Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, überließ es aber ausdrücklich den Ländern private Programmanbieter zuzulassen. Es müsse nur darauf geachtet werden, dass keine Meinungskonzentration stattfinde und alle Seiten ausgeglichen vertreten seien.
Neben den zunehmenden rechtlichen Streitigkeiten der einzelnen Bundesländer, war jedoch der technische Fortschritt der wohl ausschlaggebendste Aspekte der Neuordnung. Auf einen Vorschlag der Kommission f ü r den Ausbau des technischen Kommunikationssystems (Ktk) hin, einigten sich 1978 die Ministerpräsidenten auf die Durchführung eines Kabelpilotprojektes, welches das Breitbandkabelsystem in Deutschland durchsetzen und ebenso private Betreiber zulassen sollte. Es dauerte allerdings noch zwei Jahre, bis sich die Landesväter im Jahre 1980 auf eine gemeinsame Finanzierung einigten (Kronberger Beschluss). Nach diversen parlamentarischen Auseinandersetzungen und der zögerlichen Gründung zuständiger Organisationen und Institutionen zur Vergabe von Nutzungsberechtigungen, war es am 01.Januar 1984 so weit, dass das erste lokale Kabelprojekt in Ludwigshafen den Sendebetrieb aufnehmen konnten.
Schon wenig später wurde den verschiedenen lokalen Kabelprojekten (Ludwigshafen, München, Hamburg, Berlin, Dortmund) ihr Testcharakter genommen, als auf Bundesebene der Ausbau der Kabelnetze beschlossen wurde. Da die Zuständigkeit für die technische Bereitstellung dem Postministerium unterstellt war, konnte hier auch ohne die Zustimmung der Ministerpräsidenten gehandelt werden. Die Länder konnten nur noch mit der Verabschiedung der jeweiligen Landesrundfunkgesetze reagieren, welche u.a. die Zulassungsbedingungen für private Sendeanstalten festsetzten. Das 1986 vom Bundesverfassungsgericht gefällte Niedersachsen-Urteil 3 begünstigte die Entwicklung des nun dualen Rundfunks und stellte fest, dass das private Fernsehen lediglich in seiner Gesamtheit die Meinungsvielfalt repräsentieren muss, in seiner individuellen Programmgestaltung jedoch freie Hand hat. Dem öffentlich- rechtlichen Rundfunk blieb die Aufgabe, die Grundversorgung (Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung) zu gewährleisten.
[...]
1 BVerfG 12,205 - 1961
2 BVerfGE 57,295, FRAG-Urteil, 1981
3 BVerfGE 73,118, Niedersachsen-Urteil, 1986
- Quote paper
- Udo Michel (Author), 2007, Politik in den Massenmedien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/89295
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.