Diese Arbeit ist eine Zusammenfassung der Argumente (insbesondere von Bennett und Hacker) gegen die Widerlegungsversuche der Willensfreiheit von Neurobiologen wie Gerhard Roth und Wolf Singer.
Zunächst wird die Grundstruktur dieser Widerlegungsversuche dargestellt (Ziffer 2). Dann wird Bennett und Hackers Überlegung, dass hier ein mereologischer Fehlschluss vorliege, diskutiert (Ziffer 3). Es zeigt sich dabei, dass sich starke Argumente gegen die Widerlegungsversuche anführen lassen, so dass der Standpunkt der Neurobiologen in Bezug auf die Willensfreiheit als nicht mehr vertretbar erscheint.
Ein Ausblick rundet die Untersuchung ab.
Die Argumentation von Neurophilosophen Singer und Roth in der Debatte um die Willens-freiheit gründet in der Interpretation der neurobiologischen Experimente von Libet . In diesen Experimenten wurde die zeitliche Abfolge von Handlungen und deren Einleitung auf neuronaler Ebene untersucht. Die Versuchspersonen sollten dabei– der Zeitpunkt war ihnen freige-stellt – eine Bewegung mit der rechten Hand oder den Fingern derselben machen und sich merken, wann sie den Willen gehabt haben, die Bewegung auszuführen. Gleichzeitig wurden die dabei entstehenden elektrischen Potentiale mit einem EEG aufgezeichnet.
Bei den Messungen ergab sich, dass ein Bereitschaftspotential durchschnittlich 550 Millisekunden vor der Handbewegung aufgebaut wurde. Die Versuchspersonen waren sich durchschnittlich aber nur 200 Millisekunden vor der Handbewegung bewusst, dass sie die Hand bewegen wollten.
Neurophilosophen wie Singer und Roth folgerten daraus, dass der Mensch keinen freien Willen haben könne, sondern von vornherein auf Handlungen festgelegt sei und dieses determinierte Handeln als freies Handeln rationalisiert.
Dabei sieht Roth nicht das Ich des Menschen als Akteur, sondern sein limbisches System:
„Das Gehirn generiert mit der Ausbildung eines Ich einen ‚virtuellen Akteur’, dem ein Körperschema und ein Ort im Raum zugeschrieben wird und der zum scheinbaren Träger der Willkürhandlungen wird.“
Das Ich wird vom Gehirn konstruiert.
Singer und Roth verwechseln in ihrer Argumentation, wer eine Entscheidung herbeiführt. Sie sprechen konsequent davon, dass dies das Gehirn (oder anderes Körperteil oder das lymbische System) sei und nicht der Mensch.
Zum Beispiel gibt es bei Singer Stellen, an denen dem Sehsystem die Rolle eines Akteurs zukommen lässt. Als Bildunterschrift schreibt er beispielsweise einmal:
Gliederung
1 Ziel und Anlage der Untersuchung
2 Eine Zusammenfassung der Argumente der Neurobiologen
3 Gegenargumente
4 Ausblick
Literaturverzeichnis
1 Ziel und Anlage der Untersuchung
Diese Arbeit ist eine Zusammenfassung der Argumente (insbesondere von Bennett und Hacker) gegen die Widerlegungsversuche der Willensfreiheit von Neurobiologen wie Gerhard Roth und Wolf Singer.[1]
Zunächst wird die Grundstruktur dieser Widerlegungsversuche dargestellt (Ziffer 2). Dann wird Bennett und Hackers Überlegung, dass hier ein mereologischer Fehlschluss vorliege, diskutiert (Ziffer 3). Es zeigt sich dabei, dass sich starke Argumente gegen die Widerlegungsversuche anführen lassen, so dass der Standpunkt der Neurobiologen in Bezug auf die Willensfreiheit als nicht mehr vertretbar erscheint.
Ein Ausblick rundet die Untersuchung ab.
2 Eine Zusammenfassung der Argumente der Neurobiologen
Die Argumentation von Neurophilosophen Singer und Roth in der Debatte um die Willensfreiheit gründet in der Interpretation der neurobiologischen Experimente von Libet[2]. In diesen Experimenten wurde die zeitliche Abfolge von Handlungen und deren Einleitung auf neuronaler Ebene untersucht. Die Versuchspersonen sollten dabei– der Zeitpunkt war ihnen freigestellt – eine Bewegung mit der rechten Hand oder den Fingern derselben machen und sich merken, wann sie den Willen gehabt haben, die Bewegung auszuführen. Gleichzeitig wurden die dabei entstehenden elektrischen Potentiale mit einem EEG aufgezeichnet.
Bei den Messungen ergab sich, dass ein Bereitschaftspotential[3] durchschnittlich 550 Millisekunden vor der Handbewegung aufgebaut wurde.[4] Die Versuchspersonen waren sich durchschnittlich aber nur 200 Millisekunden vor der Handbewegung bewusst, dass sie die Hand bewegen wollten.
Neurophilosophen wie Singer und Roth folgerten daraus, dass der Mensch keinen freien Willen haben könne, sondern von vornherein auf Handlungen festgelegt sei und dieses determinierte Handeln als freies Handeln rationalisiert.
Dabei sieht Roth nicht das Ich des Menschen als Akteur, sondern sein limbisches System:
„Das Gehirn generiert mit der Ausbildung eines Ich einen ‚virtuellen Akteur’, dem ein Körperschema und ein Ort im Raum zugeschrieben wird und der zum scheinbaren Träger der Willkürhandlungen wird.“[5]
Das Ich wird vom Gehirn konstruiert.
3 Gegenargumente
Singer und Roth verwechseln in ihrer Argumentation, wer eine Entscheidung herbeiführt. Sie sprechen konsequent davon, dass dies das Gehirn (oder anderes Körperteil oder das lymbische System) sei und nicht der Mensch.[6]
Zum Beispiel gibt es bei Singer Stellen, an denen dem Sehsystem die Rolle eines Akteurs zukommen lässt. Als Bildunterschrift schreibt er beispielsweise einmal:
„Die gescheckten Pferde auf dieser ausapernden Almwiese werden erst als solche identifizierbar, wenn es dem Sehsystem gelungen ist, Konturen, die zu bestimmten Pferden gehören, als zusammengehörig zu erkennen.“
Das Sehsystem wird hier als Akteur bezeichnet, der sich stets bemüht, Konturen als zusammengehörig zu erkennen und dem dies auch ab und zu gelingt. Natürlich ist diese Formulierung angreifbar. Der Vorwurf, dass die Neurowissenschaftlern Roth und Singer Kategorienfehler begangen haben, ist ein zentraler Vorwurf in der Debatte. Allerdings könnte in Frage gestellt werden, ob solche Beispiele zur Diffamierung der gesamten Leistungen eines Forschers verwendet werden dürfen, es könnte sich ja schlichtweg um unpräzise Formulierungen korrekter Gedanken handeln.
Es muss also geprüft werden, inwieweit die philosophische Kritik an Singer und Roth zutreffend ist. Dies soll im Folgenden Abschnitt geschehen.
Oftmals sind die Beschreibungen naturwissenschaftlicher Forschungen für den Laien nur schwer verständlich und Naturwissenschaftler neigen dazu, in den Publikationen, die für die breite Öffentlichkeit und nicht für Fachleute auf einem speziellen Gebiet geschrieben sind, Metaphern zu verwenden, die das leichtere Verstehen ermöglichen sollen.
Solche Metaphern sind aus dem Physik- oder Chemieunterricht oder aus Lehrbüchern in der Schule bekannt. Dort wird zum Beispiel oft davon gesprochen, dass zwei verschiedene chemische Stoffe sich verbinden „wollen“ oder „möchten“. Diese metaphorischen Erklärungen von Naturvorgängen haben sich auch zum Teil in der Alltags- und Wissenschaftssprache niedergeschlagen. Natürlich sind diese Wendungen - wenn sie wörtlich genommen werden – falsch.[7]
In der deutschen Sprache wird dies zum Beispiel an dem Fremdwort „lipophil“-fettfreundlich deutlich. Auch diese Bezeichnung für chemische Stoffe ist im Grunde falsch, da chemische Stoffe natürlich nicht das Fett „lieben“ können. Gemeint ist damit schlicht, dass sie einfach in bestimmter Weise auf Fett oder fetthaltige Stoffe reagieren, wenn sie mit diesen in Berührung kommen.[8]
Süffisant vorgetragene Sprachkritik trägt in diesen und ähnlichen Fällen wenig zur inhaltlichen Diskussion bei. So unterzieht beispielsweise Buchheim[9] eine unvollständige bzw. fehlerhafte Aussage Singers, in der vom „Können“ die Rede ist, einer Sprachkritik. Diese Aussage Singers lautet:
„Diese Sichtweise trüge der trivialen Erkenntnis Rechnung, daß eine Person tat, was sie tat, weil sie im fraglichen Augenblick nicht anders konnte – denn sonst hätte sie anders gehandelt.“[10]
Dieser Satz bleibt Buchheim zufolge ein „wahres Geheimnis“. Er begründet dies mit der folgenden rhetorischen Frage:
„Ist es denn nach den Einsichten der Neurobiologie so, daß eine Person immer anders handelt, wenn sie nur anders handeln kann? Wie immer man eine solche Einsicht auch begründen mag, trivial wäre sie meines Erachtens nicht.“[11]
[...]
[1] Die Untersuchung entstand aus meiner Magisterarbeit „Neurowissenschaften und Philosophie“.
[2] Vgl. B. Libet, Time of conscious intention to act in relation to onset of cerebral activity.
[3] Der Begriff Bereitschaftspotential wird häufig synonym mit Erwartungspotential verwendet, obwohl man streng genommen unter Bereitschaftspotential nur die Negativierung vor einer spontanen, nicht signalisierten Bewegung verstehe, während der Begriff Erwartungspotential die Negativierung vor signalisierten Handlungen oder Gedanken bezeichnet. Ein Bereitschaftspotential umfasst verschiedene Komponenten unterschiedlicher Aspekte wie Planung, Entscheidung und Ausführung einer Handlung. Vgl. dazu N. Birbaumer/ R. F. Schmidt, Biologische Psychologie, S.272 und S.526.
[4] Vgl. B. Libet, Time of conscious intention to act in relation to onset of cerebral activity, S.636.
[5] G. Roth, Die neurobiologischen Grundlagen von Geist und Bewußtsein, S.204.
[6] Vgl. T. Buchheim, Wer kann, der kann auch anders, S. 161. Holk Cruse geht hier noch weiter als Singer und Roth stellt die Aussage „Ich bin mein Gehirn“ in den Raum (H. Cruse, Ich bin mein Gehirn. Nichts spricht gegen materialistischen Monismus).
[7] Dies zeigte schon D. Hume („A Treatise on Human Nature“, Buch I, Teil iii, Abschnitt 6).
[8] Auch hier ließe sich wieder anmerken, dass sich chemische Stoffe im eigentlichen Sinne nicht „berühren“ können.
[9] T. Buchheim, Wer kann, der kann auch anders, S. 165.
[10] W. Singer, Verschaltungen legen uns fest, S. 64.
[11] T. Buchheim, Wer kann, der kann auch anders, S. 165.
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