Eine wichtige Unterscheidung für das Rechnungswesen ist der Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen.
Im folgenden Essay werden zunächst die Eigenschaften beider Begrifflichkeiten erläutert und die Unterschiede im weiteren Verlauf detailliert gewichtet. Abschließend wird auf die Anwendung von Rücklagen und Rückstellungen eingegangen.
Zunächst einmal werden beide Begriffe als Zurücklegen des Geldes für einen späteren Zeitpunkt definiert. Beide, Rückstellungen sowie Rücklagen, stehen auf der Passiva-Seite der Bilanz. Jedoch werden sie unterschiedlich definiert, was im Folgenden erläutert wird.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Was versteht man unter Rücklagen?
2. Was versteht man unter Rückstellungen?
3. Gegenüberstellung
4. Beispiel für Rücklagen und Rückstellungen
4.1. Beispiel Rücklagen
4.2. Beispiel Rückstellungen
Fazit & Ausblick
Literaturverzeichnis
Einleitung
Eine wichtige Unterscheidung für das Rechnungswesen ist der Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen.
Im folgenden Essay werden zunächst die Eigenschaften beider Begrifflichkeiten erläutert und die Unterschiede im weiteren Verlauf detailliert gewichtet. Abschließend wird auf die Anwendung von Rücklagen und Rückstellungen eingegangen.
Zunächst einmal werden beide Begriffe als Zurücklegen des Geldes für einen späteren Zeitpunkt definiert. Beide, Rückstellungen sowie Rücklagen, stehen auf der Passiva-Seite der Bilanz. Jedoch werden sie unterschiedlich definiert, was im Folgenden erläutert wird.
1. Was versteht man unter R ücklagen?
Rücklagen werden ähnlich zu den Rückstellungen auf der Passiva-Seite der Bilanz auf-geführt. Jedoch lassen sich Rücklagen entgegen Rückstellungen als Eigenkapital definie-ren.
Unter Rücklagen werden sowohl die stillen, offenen als auch steuerrechtlichen Rücklagen sowie Sonderposten mit Rücklageanteil gesehen.1
Die stillen Rücklagen werden oftmals auch als stille Reserven bezeichnet. Diese können unter Anderem durch eine Unterbewertung des Vermögens sowie auch eine Überbewer-tung der Schulden eines Unternehmens entstehen.
Hingegen werden offene Rücklagen im Gegensatz zu den stillen Rücklagen durch eine Thesaurierung, eine Nichtausschüttung erzielter Gewinne eines Unternehmens (Bei-spielsweise Dividende), des steuerpflichtigen Gewinns gebildet. Somit stellt dies eine Gewinnverwendung entgegen einer stillen Reserve dar. In die Kategorie der offenen Rücklagen fallen zudem die Kapitalrücklage, Gewinnrücklage sowie weitere Diverse. Sie sind zudem variabel einsetzbar2 und müssen somit nicht wie Rückstellungen auf einen bestimmten Einsatz „gespart“ werden.
Aufgrund der Komplexität liegen zudem für offene Rücklagen weitere verschiedene Ar-ten vor. Es gibt die Rücklagen bei Kapitalgesellschaften3, welche durch Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und andere Rücklagen gebildet werden.
2. Was versteht man unter R ückstellungen?
Rückstellungen (englisch: provisions)4 werden ähnlich zu den Verbindlichkeiten als Fremdkapital auf der Passiva-Seite der Bilanz5 gesehen. Somit stellen diese Schulden des bilanzierenden Unternehmens dar.
Jedoch ist ein entscheidender Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkei-ten, dass die Letztgenannten Verpflichtungen aus Sicht des bilanzierenden Unternehmens sind. Dies macht sich daran fest, da erstens die Höhe, zweitens der Eintritt und drittens der Zeitpunkt für eine Zahlung vorliegen.6 Falls eine dieser drei Parameter nicht vorliegt, handelt es sich zwangsweise um eine Rückstellung.
Im Weiteren sind Rückstellungen weitestgehend unter Betrachtung des Bestehens und der Höhe ungewisse Verbindlichkeiten7, welche aber höchstwahrscheinlich in der Zu-kunft zu erwarten sind. Somit dienen diese als Geldreserven um höchstwahrscheinlich zukünftige Verluste und Verbindlichkeiten vorzubeugen.
Eine sich zwangsweise ergebende Eigenschaft der Rückstellungen ist jedoch, dass diese den Gewinn des Unternehmens schmälern. Zwar kann dies gleichermaßen der Besteue-rung einen positiven Effekt beilegen, jedoch ist dies für die Außendarstellung negativ.
Des Weiteren steht eine Rückstellung für das abgelaufene Geschäftsjahr, da zum Bilanz-stichtag nur bekannt ist, dass eine Rückstellung benötigt wird. Der Bilanzstichtag ent-spricht immer dem letzten Tag des Geschäftsjahres und somit dem 31.Dezember.
Die ausschließliche gesetzliche Bedeutung definiert das HGB, welches Rückstellungen für bilanzierende Unternehmen regelt.8 Demnach sind Unternehmen verpflichtet, in der Bilanz die Kapitalposition auf der Passiva-Seite auszuweisen und müssen in folgenden Fällen wie ungewissen Verbindlichkeiten9, drohende Verlusten aus schwebenden Ge-schäften10, unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung und Abraumbeseitigungen11 oder Gewährleistungen, die ohne rechtlichen Grund erbracht werden12 eine Rückstel-lung bilden.
Unter Rückstellungen werden konkret zum Beispiel die Pensions-, Steuer-, Prozesskos-ten-, Urlaubs-, Instandhaltungs- sowie Garantierückstellung gesehen. Diese Rückstel-lungen sind, wie vorher schon erwähnt, notwendige, nicht immer zeitlich konkrete Pos-ten in einer Bilanz, die quasi für „Schulden“ bilanziell hinterlegt werden. Beträge von Rückstellungen dürfen nicht willkürlich gesetzt werden, sondern müssen einer nachvollziehbaren kaufmännischen Berechnung entspringen.13
3. Gegen überstellung
Ausgehend von beiden Definitionen, lassen sich Rücklagen und Rückstellungen als Zu-rücklegen des Geldes gemeinsam definieren. Zudem sind beide in der Bilanz auf der Pas-siva-Seite aufzufinden, es gilt die Passivierungsflicht14. Während in der Buchungsform die Rückstellung in der normalen Buchung per T-Konto durchgeführt wird, geschieht dies bei den Rücklagen im fast letzten Schritt bei der Gewinn- und Verlustrechnung.
[...]
1 §272 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 HGB
2 §266 III A. II HGB
3 Übersetzung aus dem Duden Deutsch-Englisch
4 Vgl. § 246 HGB
5 Vgl. Deitermann, M.; Schmolke, S., Industrielles Rechnungswesen IKR, 2013, S .248
6 Vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
7 Vgl. § 249 Abs. 1 & 2 HGB
8 Vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
9 Vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
10 Vgl. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
11 Vgl. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB
12 Vgl. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB
13 Vgl. W öhe, G.; Döring, U., Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2016, S. 790
14 Unternehmen sind verpflichtet in der Bilanz die Kapitalposition auf der Passiva-Seite auszuweisen
- Arbeit zitieren
- Julian Behrens (Autor:in), 2020, Unterscheidung von Rücklagen und Rückstellungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/889170
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