Das Tagebuch des unbekannten Söldners, eines Mannes, der von 1625 bis 1649 im Dreißigjährigen Krieg kämpfte, stellt eine bisher in Deutschland einmalige Quelle dar, denn es zählt zu den überaus wenigen überlieferten und eigenhändig verfassten Selbstzeugnissen eines einfachen bezahlten Kriegsmannes der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. In der Regel gehörten die Söldner jener Zeit der illiteraten Schicht an und konnten sich deshalb schriftlich nicht äußern. Im Gegensatz etwa zu Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausens Simplicissimus handelt es sich beim Lebensbericht des anonym gebliebenen Söldners weder um große (Welt)Literatur, noch um eine (nachträglich) Sinn stiftende Darstellung. Vielmehr werden darin mit einer meist „von Sprödigkeit und Knappheit gekennzeichnete[n] Sprache“ (Krusenstjern 1999: 492) Ereignisse aus dem Leben eines glaubwürdigen Vertreters seiner Zunft geschildert. Es ist somit ein nicht zu unterschätzendes Zeugnis für die Betrachtung der Denk- und Empfindungsperspektive eines aktiv am großen Kriege Teilnehmenden, denn „es konserviert den Krieg als Beruf, Form und Ordnung“ (Burschel 1999: 185). Letztlich lebte der Autor davon, anderen Menschen in alltäglicher Ausübung Gewalt anzutun und innerhalb eines von ihm internalisierten kriegerischen Treibens vor extremen Daseinsbedingungen „funktions- und lebensfähig“ zu bleiben (Peters 1993a: 238). Für die (historische) Gewaltforschung sind seine Wahrnehmungen, Beschreibungen und Deutungen daher von größtem Interesse, lassen sie doch Charakterisierungen von Gewalt und Gewalttätern zu, die den fernen Raum der theoretischen Spielerei oder der politischen Vogelperspektive verlassen und eine verständige Behandlung dieses Themas von „unten“ her ermöglichen.
In dieser Arbeit nun soll eine solche Charakterisierung der Gewaltwahrnehmungen und -beschreibungen des unbekannten Söldners versucht werden, wie sie sich Dank seiner Tagebuchnotizen aus den 25 Kriegsjahren darstellen. Dabei ist zu erhellen, was dieser Mann (möglicherweise) als Gewalt thematisiert und auf welchem Wege er sie gerechtfertigt, lediglich beschrieben oder fundamental verinnerlicht hat. Ein solches Unterfangen kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn man „seine Lebensweise auch als soziale Daseinsform“ erfasst (Peters 1993a: 236) und die Lebensumstände mitberücksichtigt, die einen Söldner im Dreißigjährigen Krieg prägten.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I Das Tagebuch des Unbekannten Söldners – Ein populares Selbstzeugnis
II potestas und violentia - Zum Gewaltbegriff des 17. Jahrhunderts
III Zu Person und Lebenswelt des unbekannten Söldners
IV. Die Gewaltbeschreibungen und -wahrnehmungen im Tagebuch
IV.1 Gewalt im Umgang mit Kombattanten
IV.2 Gewalt im Umgang mit Nichtkombattanten
IV.3 Gewalt in der militärischen Disziplinierung
IV.4 Weitere Gewaltdarstellungen
IV.5 Betroffenheit über das Wirken von Gewalt
IV.6 Der Umgang mit Tod und Körperschmerz
Zusammenfassung
Quellen- und Literaturverzeichnis
Einleitung
Das Tagebuch des unbekannten Söldners, eines Mannes, der von 1625 bis 1649 im Dreißigjährigen Krieg kämpfte, stellt eine bisher in Deutschland einmalige Quelle dar, denn es zählt zu den überaus wenigen überlieferten und eigenhändig verfassten Selbstzeugnissen eines einfachen bezahlten Kriegsmannes der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. In der Regel gehörten die Söldner jener Zeit der illiteraten Schicht an und konnten sich deshalb schriftlich nicht äußern. Im Gegensatz etwa zu Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausens Simplicissimus handelt es sich beim Lebensbericht des anonym gebliebenen Söldners weder um große (Welt)Literatur, noch um eine (nachträglich) Sinn stiftende Darstellung. Vielmehr werden darin mit einer meist „von Sprödigkeit und Knappheit gekennzeichnete[n] Sprache“ (Krusenstjern 1999: 492) Ereignisse aus dem Leben eines glaubwürdigen Vertreters seiner Zunft geschildert. Es ist somit ein nicht zu unterschätzendes Zeugnis für die Betrachtung der Denk- und Empfindungsperspektive eines aktiv am großen Kriege Teilnehmenden, denn „es konserviert den Krieg als Beruf, Form und Ordnung“ (Burschel 1999: 185). Letztlich lebte der Autor davon, anderen Menschen in alltäglicher Ausübung Gewalt anzutun und innerhalb eines von ihm internalisierten kriegerischen Treibens vor extremen Daseinsbedingungen „funktions- und lebensfähig“ zu bleiben (Peters 1993a: 238). Für die (historische) Gewaltforschung sind seine Wahrnehmungen, Beschreibungen und Deutungen daher von größtem Interesse, lassen sie doch Charakterisierungen von Gewalt und Gewalttätern zu, die den fernen Raum der theoretischen Spielerei oder der politischen Vogelperspektive verlassen und eine verständige Behandlung dieses Themas von „unten“ her ermöglichen.
In dieser Arbeit nun soll eine solche Charakterisierung der Gewaltwahrnehmungen und -beschreibungen des unbekannten Söldners versucht werden, wie sie sich Dank seiner Tagebuchnotizen aus den 25 Kriegsjahren darstellen. Dabei ist zu erhellen, was dieser Mann (möglicherweise) als Gewalt thematisiert und auf welchem Wege er sie gerechtfertigt, lediglich beschrieben oder fundamental verinnerlicht hat. Ein solches Unterfangen kann jedoch nur erfolgreich sein, wenn man „seine Lebensweise auch als soziale Daseinsform“ erfasst (Peters 1993a: 236) und die Lebensumstände mitberücksichtigt, die einen Söldner im Dreißigjährigen Krieg prägten. Es müssen folglich die einzelnen Gewaltschilderungen in den historischen Kontext eingebunden werden, in dem sie gewertet wurden. Sie einzig aus der Sicht moderner moralischer Wertmaßstäbe zu beurteilen, würde dabei zwangsläufig in die Irre führen. Lediglich ein Vergleich wäre möglich, nicht aber eine aussagekräftige wissenschaftliche Analyse. Es soll also folgendermaßen vorgegangen werden: Nach einer kurzen Darstellung der Quelle und der Definition dessen, was in der Frühen Neuzeit und speziell im 17. Jahrhundert unter Gewalt verstanden wurde, werden einige wichtige Spezifika aus dem Söldnerleben des Verfassers herausgearbeitet, bevor im Hauptteil der Abhandlung die einzelnen Gewaltdarstellungen eine eingehende Betrachtung sowie eine Einordnung vor dem Hintergrund ihrer lebensweltlichen Wirklichkeit erfahren.
I Das Tagebuch des Unbekannten Söldners – Ein populares Selbstzeugnis
In diesem Kapitel wird das Tagebuch des unbekannten Söldners in aller gebotenen Kürze vorgestellt und Bezug auf die Frage genommen, inwiefern es sich bei diesem um ein authentisches, empirisch wertvolles Selbstzeugnis handelt.
Das Tagebuch des unbekannten Söldners, „ein Tagebuch des nüchternen Beschreibens und akribischen Buchhaltens“ (Burschel 1999: 181), setzt sich aus 176 (von ursprünglich 192) Blättern zusammen und ist in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wahrscheinlich in Memmingen (Südbayern) entstanden. Der Hauptteil der Quelle behandelt den schwedisch-französischen Krieg (1635-1648), also die letzte und verheerendste Phase des großen Krieges. Der Lebensbericht des Söldners ist als „Tagebuch aus dem Dreißigjährigen Krieg“ zuerst für das Jahr 1826 nachweisbar (Codices manuscripti germanici: Handschrift von 1826/27). 1932 hat man es unter dem Titel „Aufzeichnungen eines Soldaten über seine Erlebnisse während der Jahre 1625-1649“ (Degering 1932: 23) in das Verzeichnis von Handschriften der Preußischen Staatsbibliothek aufgenommen, wo es sich auch gegenwärtig befindet. Bei diesem Tagebuch handelt es sich um ein Selbstzeugnis, um jene Quellengattung also, welche die Möglichkeit bietet, daraus direkte lebensweltliche Deutungen herauszustellen und mithin einer Forschung zu dienen, die sich „mit dem Verhalten des einzelnen Menschen in der Geschichte“ beschäftigt (Schulze 1992: 419). Die darin enthaltenen Gewaltdarstellungen sind für die Gewaltforschung vor allem deshalb so wichtig, weil sie im Gegensatz zu den meisten anderen Aufzeichnungen aus dem Dreißigjährigen Krieg nicht von einem Kleriker, Adligen oder (oberen) Befehlshaber notiert worden sind, sondern von einem einfachen Söldner und damit von einem glaubwürdigen Vertreter seiner Zunft. Mithin gewährt es Einblicke in die „soziale und mentale Welt einer Randgruppe“ (Burschel 1994: 16). Eine Einordnung des Tagebuchs als Selbstzeugnis rechtfertigt sich mit Bezug auf das von Benigna von Krusenstjern herausgehobene wichtige Kriterium der Selbstthematisierung „durch ein explizites Selbst.“ Das heißt, „die Person des Verfassers […] tritt in ihrem Text selbst handelnd oder leidend in Erscheinung oder nimmt darin explizit auf sich selbst Bezug.“ (1994: 463). Außerdem wurde es – wie die eingehende quellenkritische Auswertung gezeigt hat[1] – vom Autor eigenhändig und aus eigenem Antrieb heraus verfasst (vgl. Krusenstjern 1994: 470). Mit Jan Peters ist hier aber der Begriff des „popularen Selbstzeugnisses“ vorzuziehen (1993b: 235), wobei unter dem Zusatz popular „die Schreibpraxis nicht-professioneller sowie nicht der Intelligenz oder Oberschicht zugehöriger Autoren“ verstanden werden soll (Warneken 1991: 254). Das Tagebuch besitzt im Gegensatz zu bspw. Memoiren den empirischen Vorzug, dass es zufällig und nicht beabsichtigt überliefert worden ist und daher keine intensive literarische Überarbeitung erfahren hat, auch wenn es sich bei ihm zweifelsohne um die Reinschrift vorher notierter Eindrücke zu handeln scheint, wie es die Einheitlichkeit des Schriftbildes und die Chronologie der geschilderten Ereignisse nahe legen. Meist wurden darin unmittelbare Begebenheiten festgehalten, die außerhalb der erlebten Normalität des Schreibers standen. Die Schwierigkeit bei der Auswertung seiner Darstellungen ist es aber, dass man ohne eingehendes Wissen um seine Lebenswelt nur wenige Erkenntnisse aus den oft trockenen Aufzählungen von Daten und Ereignissen und aus den eingeübten Wendungen erarbeiten kann, da diese „das Innenleben nicht direkt reflektieren“ (Peters 1993a: 243). Diese Problematik verstärkt sich weiterhin, da der Verfasser einem Berufsstand zuzurechnen ist, der von der Gewalt lebt. Er agiert in der höchsten Form institutionalisierter Gewalt, dem Krieg.
Anhand dieser kurzen Darstellung wurde ersichtlich, dass es sich beim Tagebuch des unbekannten Söldners um ein populares Selbstzeugnis handelt. Dessen Auswertung setzt eine gute Kenntnis der lebensweltlichen Realität des Autors voraus, da die Gefahr besteht, ohne eine solche die meist nüchternen, lakonischen Einträge falsch zu interpretieren.
II potestas und violentia - Zum Gewaltbegriff des 17. Jahrhunderts
Da in dieser Arbeit die Darstellungen und Wahrnehmungen von Gewalt durch einen teilnehmenden Akteur des Krieges untersucht werden sollen, ist es unumgänglich, den Forschungsgegenstand „Gewalt“ eingehend zu definieren.
Die Wahrnehmung und Beurteilung von Gewalt muss vor dem kontextuellen Hintergrund gesehen werden, vor dem sie entstanden und in den sie eingelagert ist. Es ist daher unabdingbar, die zeitgenössischen Toleranzschwellen mit zu berücksichtigen, die im 17. Jahrhundert herrschten, einer Zeit, in welcher das alltägliche Leben der Menschen vor allem vom (Dreißigjährigen) Krieg geprägt gewesen und der Übergang von kleinen Heeren in kurzen Kriegen zu langjährigen militärischen Auseinandersetzungen mit umfangreichen Armeen vollzogen worden ist. Neben der alltäglichen Kriegsgewalt standen (un)mittelbare Gewalterlebnisse wie Kriminalität, öffentliche Justiz-Rituale oder häuslicher Zwang (vgl. Meumann/Niefanger 1997: 9). Will man den Begriff Gewalt definieren, so darf man also keine zu starke Begrenzung in der Auswahl der zu berücksichtigenden Phänomene vornehmen (Narr 1973: 15 f.), ihn aber auch nicht so weit ausdehnen, dass seine Bedeutung beliebig wird (Meumann/Niefanger 1997: 7). Nach moderner Definition unterscheidet man vorrangig zwischen personaler und struktureller Gewalt. Letztere aber ist nur schwer fassbar und für den Themenbereich dieser Arbeit ungeeignet. Daher wird nur die personelle Gewalt berücksichtigt, unter der die (un)beabsichtigte physische und/oder psychische Schädigung von Personen, Lebewesen und Sachen durch andere Personen oder eine Institution verstanden werden soll. Während diese Gewaltdefinition den Akt des individuellen sowie institutionellen Gewalt-Antuns ausreichend festlegt und für die folgende Abhandlung verwendet werden kann, muss indes eine wichtige Ergänzung gemacht werden, welche die moralischen und kulturellen Konventionen (nicht nur) der zu untersuchenden Zeit berücksichtigt: die Unterscheidung zwischen legitimer und illegitimer Gewalt. Ralf Pröve hat darauf verwiesen, dass Gewalt nicht auf die „individuelle Gewalttätigkeit“ verengt werden dürfe (1997: 32), wie sie sich frühneuzeitlich in den Begriffen „Gewaltthätigkeit“ oder „Gewaltsamkeit“ wieder fand (Zedler 1735: Sp. 1377). Vielmehr müsse man auch die „staatlichen“ Souveränitätsansprüche mitberücksichtigen, denn im 17. Jahrhundert sei Gewalt vor allem als „Durchsetzung von Herrschaft“ begriffen worden (Pröve 1997: 32). Das zeigt sich bspw. daran, in welch erheblichem Missverhältnis der geringe Umfang der Beschreibung des Gewalt-Erleidens zu den doch sehr ausgiebigen Darlegungen von Gewalt-Anwenden im Grimm’schen Wörterbuch steht (vgl. Grimms Wörterbuch 1911: Sp. 4910ff). Das heißt, dass die Anwendung von Gewalt auf einem Gerüst aus Normen und Wertvorstellungen stand und nach diesem Gerüst als legitim bzw. als illegitim betrachtet worden ist. Mit dieser Legitimation korrelieren die beiden Begriffe der potestas, also der mit einer rechtmäßigen Herrschaft verbundenen Gewalt, und der violentia, der unrechtmäßigen, folglich außerhalb des Herrschaftsverhältnisses vollzogenen Machtausübung durch physischen und psychischen Zwang. Letztere wird gemäß Johann Heinrich Zedler definiert als „dasjenige Verbrechen, wenn einer dem andern so wohl heimlich als öffentlicher Weise mit tödt- oder anderm schädlichen Gewahr überfället, und ihn dadurch wieder die Billigkeit in der Ruhe und Friede beleidigt“ (Zedler 1732-1754: Sp. 1378f). Hier zeigt sich deutlich, dass dort, wo zwischen potestas und violentia unterschieden wird, auch eine Grenze zwischen legitimer und illegitimer Gewalt gedacht wurde (vgl. Lindenberger/Lüdtke 1995: 8). Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese beiden Gewalträume in der Frühen Neuzeit in einem engeren semantischen Kontext standen als in der Moderne. Nach Norbert Elias habe sich dann die violentia im Laufe der sozialen Kontrolle und der Selbstdisziplinierung des fortschreitenden Zivilisationsprozesses verringert (vgl. 1976). Jede Form der Gewalt bedurfte im 17. Jahrhundert also einer Rechtfertigung und wurde nicht pauschal als „böse“ verfemt. Es ging mithin nicht um das „Wie“, sondern primär um das „Warum“, denn die Ausübung von Gewalt mit Hilfe unmittelbaren Zwanges galt in der Frühen Neuzeit für alle Bereiche, „in denen Gehorsam Untergebener unter Verabreichung von Prügeln eingefordert wurde“ (Pröve 1997: 33). Die Gewalt war an der Stelle zu sanktionieren, an der sie als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung gewertet werden musste, also als Abweichung vom göttlichen und/oder weltlichen Gesetz. Rechtmäßig war sie als scheinbar notwendiger Ausdruck von Herrschaftsausübung und –durchsetzung. Vor dem Hintergrund dieser Darstellungen ist das Beispiel des Kriegsrechts am aussagekräftigsten, nach dem etwa der gewaltsame Sturm auf eine Stadt und ihre Entsetzung nur dann legitim gewesen ist, wenn sie nicht zu einer gütlichen Übergabe bereit war. Mit einer Verweigerung des Akkords nämlich hatten sich die Stadtbewohner zur Kriegspartei erklärt, gegen die gewaltsam vorgegangen werden musste (vgl. Kaiser 1997: 53).
[...]
[1] Für eine genaue Darstellung von Art, Beschaffenheit und Überlieferung der Quelle siehe Peters 1993a: 12-26.
- Arbeit zitieren
- Dominik Jesse (Autor:in), 2008, Der Dreißigjährige Krieg. Aus dem Tagebuch des unbekannten Söldners: „angezundet vndt lassen brenen“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88690
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