Der Aufsatz untersucht Kostenrechnungssysteme nach Ihrer Eignung bzgl. des Einsatzes im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der Besonderheiten sowie der Rechnungszwecke im betreffenden Bereich. Da die Gestaltung des Kostenrechnungssystems durch die Merkmale im Gesundheitswesen sowie durch die daraus erwachsenden Rechnungszwecke beeinflusst wird, setzt die Untersuchung an beiden Aspekten an. Die Analyse des Gesundheitswesens zeigt auf, dass dieser Bereich durch einen Leistungsverbund mit einer erheblichen Komplexität sowie Heterogenität und daneben durch einen hohen Gemein- und Fixkostenanteil an den Gesamtkosten gekennzeichnet ist. Die Ausführungen zu den Merkmalen im Gesundheitswesen lassen erkennen, dass hierdurch spezielle Anforderungen an das Kostenrechnungssystem im Gesundheitswesen zu stellen sind. Neben der Schaffung von Transparenz im Leistungserstellungsprozess sind vor allem die Ermittlung der Selbstkosten je Kostenträger, der Verrechnungspreise für interne Dienstleistungen und der kurzfristigen Preisuntergrenzen sowie Wirtschaftlichkeitskontrollen notwendig. Unter diesem Blickwinkel werden anschließend ausgewählte Kostenrechnungssysteme dargestellt und abgegrenzt. Die Auswahl beschränkt sich auf die als augenscheinlich relevanten Systeme der Teilkostenrechnung in der Ausprägung als Grenzkostenrechnung sowie als relative Einzelkostenrechnung und der Vollkostenrechnung in ihrer traditionellen Form sowie der Prozesskostenrechnung als Weiterentwicklung und der Ist- sowie Plankostenrechnung. Die Untersuchung ergibt, dass im Gesundheitswesen aufgrund der Gegebenheiten ein Komplex aus mehreren Kostenrechungssystemen notwendig ist. Im Ergebnis wird festgestellt, dass ein Kostenrechnungssystem bestehend aus der Vollkostenrechnung mit integrierter Prozesskostenrechnung im indirekten Leistungsbereich, der Grenzkostenrechnung und dem Umsatzkostenverfahren für den Einsatz im Gesundheitswesen geeignet ist.[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einflussgrößen auf die Gestaltung des Kostenrechnungssystems im Gesundheitswesen
2.1 Aufgaben des Kostenrechnungssystems im Gesundheitswesen
2.2 Merkmale des Gesundheitswesens
3. Darstellung und Abgrenzung ausgewählter Kostenrechnungssysteme
3.1 Darstellung ausgewählter Kostenrechnungssysteme
3.2 Abgrenzung ausgewählter Kostenrechnungssysteme
4. Untersuchung der ausgewählten Kostenrechnungssysteme nach ihrer Eignung im Gesundheitswesen
5. Schlussbemerkung
Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Übersicht zur Eignung der Kostenrechnungssysteme im Gesundheitswesen
Anhang 2: Beispiel einer Äquivalenzziffernberechnung
Anhang 3: Vergleichsrechnung zwischen Divisions-, Zuschlags- und Prozesskalkulation
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Im Gesundheitswesen ist seit längerem eine stetige Kostensteigerung zu verzeichnen, die u.a. auf eine ungünstige demographische Entwicklung, eine wachsende Anzahl an immer älter werdenden Patienten verbunden mit einem höheren medizinischen Versorgungsbedarf, auf gestiegene Patientenerwartungen sowie einen zunehmenden und teilweise auch teurer werdenden medizinischen Fortschritt zurückzuführen ist.[1] Ebenso tragen uneffiziente Ressourceneinsätze sowie nicht optimale Ablauforganisationen zu einer weiteren Kostenzunahme bei.[2] Durch Beschränkungen im Budget sind der Anpassung der Einnahmenseite an die Ausgabenseite Grenzen gesetzt. Damit wird es erforderlich, im Gesundheitsbereich zur Entgegenwirkung des Kostendrucks mehr Wettbewerb einzuführen bzw. Anreize zu einer effizienten Leistungserstellung und –abgabe zu schaffen.[3] Vor diesem Hintergrund ist allerdings der Einsatz eines geeigneten Kostenrechnungssystems erforderlich.
Damit stellt sich die Frage, welche Kostenrechnungssysteme aufgrund ihrer Charakteristiken die Besonderheiten im Gesundheitswesen abbilden können und folglich für den Einsatz im Gesundheitswesen geeignet sind. Im Rahmen der Untersuchung werden einerseits die Teilkostenrechnung in der Ausprägung als Grenzkostenrechnung sowie als relative Einzelkostenrechnung und die Vollkostenrechnung in ihrer traditionellen Form sowie die Prozesskostenrechnung als Weiterentwicklung und andererseits die Ist- und Plankostenrechnung betrachtet, da diese für die Anwendung im Gesundheitswesen als geeignet scheinen.
Ausgangspunkt der folgenden Ausführungen ist im zweiten Abschnitt die Darstellung der Aufgaben der Kostenrechung und der Merkmale im Gesundheitswesen. Anschließend werden im dritten Abschnitt die o.g. augenscheinlich relevanten Kostenrechnungssysteme im Hinblick auf wichtige Kostenrechnungseigenschaften für den Einsatz im Gesundheitswesen im Überblick aufgezeigt und abgegrenzt, bevor im vierten Abschnitt die zuvor erläuterten Kostenrechnungssysteme auf ihre Tauglichkeit im Gesundheitswesen untersucht werden.
2. Einflussgrößen auf die Gestaltung des Kostenrechnungssystems im Gesundheitswesen
2.1 Aufgaben des Kostenrechnungssystems im Gesundheitswesen
Eine effiziente Leistungserstellung und –abgabe setzt ein Informationssystem für die Leitungsebene voraus, welches entscheidungsrelevante Daten liefern kann. Das Kostenrechnungssystem ist dem internen Rechnungswesen zu zuordnen und damit Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Ziel der Kostenrechnung ist die Wahrnehmung der Aufgaben als (externes) Dokumentationsinstrument sowie zukunftsorientiertes Planungs-, Kontroll- und Steuerungsinstrument. Somit bildet das Kostenrechnungssystem Teil eines ganzheitlichen Informationssystems in einer Einrichtung.[4]
Im Gesundheitswesen soll die Kostenrechnung den innerbetrieblichen Kombinationsprozess der eingesetzten Produktionsfaktoren dokumentieren, um Transparenz bzgl. einzelner Tätigkeiten bzw. Prozesse zu schaffen und eine realistische Abbildung der wirtschaftlichen Lage zu liefern.[5]
Eine weitere Hauptaufgabe im Gesundheitswesen im Rahmen der Dokumentation ist die Berechnung der Selbstkosten je Einheit des Endproduktes, z.B. die Gesamtkosten je Behandlungsfall im Krankenhaus.[6] Die ermittelten Selbstkosten bilden die Basis für preispolitische Entscheidungen. Soweit diese nicht in der Gestaltungskompetenz der Leitungsebene liegen, soll mittels eines Vergleichs mit dem extern festgelegten „Preis“ der ökonomische Erfolg je Behandlungsfall festgestellt werden können.[7] Die Erhebung der Selbstkosten soll hierbei im Wege der Vor- und der Nachkalkulation möglich sein, um im Rahmen der Kontrollfunktion Abweichungsanalysen anstellen zu können.
Neben der Berechnung der Selbstkosten sollten auch kurzfristige Preisuntergrenzen für die kurzfristige Leistungsprogrammplanung, wie Zusatzangebote im Kurbereich, die Erfolgskontrolle und die Steuerung bestimmt werden können.
Ferner müssen Make-or-Buy-Entscheidungen, insbesondere für Vorkostenstellen, getroffen werden können, so dass auch die Ermittlung von Verrechnungspreisen interner Dienstleistungen notwendig ist.
Eine weitere Hauptaufgabe der Kostenrechnung im Gesundheitswesen stellt die Ermittlung von Kostenstellenkosten nach Kostenarten dar. Auf dieser Grundlage sollen Aktivitäten der Kostenstellen geplant und kostenstellen- bzw. prozessbezogene Soll-Ist- sowie Periodenvergleiche durchgeführt werden können. Ferner sollen internes und externes Benchmarking ermöglicht werden.[8] Ziel ist die Ableitung von Aussagen über die Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit einzelner Kostenstellen.[9] Mit der Erfüllung der o.g. Aufgaben wird gleichzeitig das Ziel des Kostenbewusstseins und der Kostenverantwortung in den untergeordneten Bereichen auf der Leitungs- und Mitarbeiterebene gefördert.
Darüber hinaus muss die Kostenrechnung kostenbasierte Steuerungsgrößen für die Leitungsebene zur Verfügung stellen, um u.a. eine Personalbedarfsplanung, eine Personaleinsatzplanung und eine Kostenplanung für zukünftige Leistungsstrukturen durchführen zu können.[10]
Die Kostenrechung hat im Verbund mit der Leistungsrechung weiterhin als Nebenaufgabe, die Bestimmung des kurzfristigen Periodenerfolges für Dispositionszwecke im Gesundheitswesen zu ermöglichen.[11]
2.2 Merkmale des Gesundheitswesens
Der Begriff Gesundheitswesen ist nicht fest definiert. So kann unter dem Gesundheitswesen die Gesamtheit der Institutionen und Personen verstanden werden, die mit der Förderung, der Erhaltung und der Wiederherstellung der Gesundheit der Bevölkerung betraut sind.[12] Diese weite Begriffsdefinition schließt unterschiedliche Typen von Einzelwirtschaften und Institutionen sowie verschiedene Betriebsarten von Ein-Mann-Betrieben bis zu Institutionen mit Tausenden Beschäftigten und von gemeinnützigen bis zu erwerbswirtschaftlichen Betrieben ein.[13]
Aus der o.g. Begriffsdefinition wird deutlich, dass die Marktleistung (Primärleistung) die positive Veränderung des Gesundheitszustandes darstellt. Diese Primärleistung ist jedoch nur schwer quantifizierbar bzw. präzise messbar und kann nicht so ohne weiteres in ursächlicher Beziehung zur ärztlichen bzw. pflegerischen Leistung gesetzt werden. Somit ist es erforderlich, ersatzweise Sekundärleistungen als Output anzusehen. Diese können z.B. Einzelleistungen der Bereiche Diagnose, Therapie, Pflege und Versorgung sein.[14] Der Leistungsverbund, bestehend aus Primär- und Sekundärleistung, ist i.d.R. durch den Dienstleistungscharakter, eine hohe, kostenstellenübergreifende Arbeitsteilung, einen erheblichen Komplexitätsgrad und einen raschen Wandel geprägt.[15] An der Erstellung der Dienstleistung ist die persönliche Anwesenheits- bzw. noch stärker die Mitwirkungspflicht des Patienten, die nicht an Dritte übertragbar ist, sowie die nicht Lagerungs- und Transportierfähigkeit geknüpft.[16] Damit wird gegenüber einer technisch determinierten Sachgüterproduktion die Qualität der Dienstleistung auch im großen Maße von der Mitwirkung des Patienten beeinflusst.[17] Die o.g. Eigenschaften führen letztlich zu einer hohen Heterogenität im Leistungserstellungsprozess verbunden mit einer dadurch erschwerten Vergleichbarkeit.
Die Marktleistung des Gesundheitswesens stellt Ziel der Daseinsvorsorge dar. Hierdurch und durch eine fehlende Lagerungsfähigkeit ist ein hoher Grad an Leistungsbereitschaft erforderlich, die einen erheblichen Teil des Mitteleinsatzes bindet.[18] Darüber hinaus ist das Gesundheitswesen durch einen erheblichen Personalkostenanteil gekennzeichnet,[19] der ebenso, zumindest kurzfristig gesehen, Fixkostencharakter trägt. Daneben werden besonders im Bereich des Krankenhauswesens technisch hoch entwickelte Maschinen eingesetzt. Diese Faktoren verursachen einen hohen Fixkostenanteil an den Gesamtkosten der Einrichtung im Gesundheitswesen.
Die spezielle Kostenstruktur im Gesundheitswesen wird ferner durch einen hohen Gemeinkostenanteil an den Gesamtkosten bestimmt, etwa 90%,[20] so dass ein nicht unerheblicher Anteil an Leistungskosten nicht einzelnen Leistungen, sondern höchstens nur ganzen Leistungsbündeln zugerechnet werden können.
Von dieser speziellen Kostenstruktur sind dabei auch die indirekten Leistungsbereiche betroffen.
3. Darstellung und Abgrenzung ausgewählter Kostenrechnungssysteme
3.1 Darstellung ausgewählter Kostenrechnungssysteme
Kostenrechungssysteme werden nach zwei Einteilungskriterien geordnet. Zum einen unterscheidet man nach dem Zeitbezug der verrechneten Kosten, d.h. nach Istkosten, Normalkosten[21] sowie Plankosten, und zum anderen nach dem Sachumfang der auf die Kostenträger verrechneten Kosten, d.h. nach Vollkosten und Teilkosten. Die Kombination beider Kriterien kennzeichnet das Kostenrechnungssystem, so dass (theoretisch) sechs Kombinationsmöglichkeiten zur Auswahl stehen.[22]
Die Istkostenrechnung erfasst die in einer Periode tatsächlich angefallenen Kosten, d.h. die sog. Istkosten. Damit wirken sich Schwankungen des Beschäftigungsgrades und der Anschaffungspreise vollständig auf das Ergebnis aus. Da stets bestimmte Kostenarten nur mit Durchschnitts- oder Plankosten angesetzt werden (können), gibt es keine Kostenrechnung ausschließlich mit Istkosten. In der Plankostenrechnung werden Plankosten angesetzt. Plankosten sind die Kosten einer Planungsperiode, die nach analytischer Ermittlung für eine geplante Beschäftigungsgröße, bei ordnungsgemäßigtem Betriebsablauf und unter gegebenen Produktionsverhältnissen entstehen werden.[23]
In der Vollkostenrechnung werden die Kosten vollständig auf die Kostenträger, z.B. nach dem Durchschnitts- bzw. Tragfähigkeitsprinzip, verrechnet.[24] Somit erhalten die Kostenträger auch Fix- und Gemeinkosten, so dass der errechnete Preis die Selbstkosten darstellt. Bei der Teilkostenrechnung werden dagegen den Kostenträgern nur bestimmte Teile der angefallenen Kosten gemäß dem Verursachungsprinzip angelastet. Hierbei unterscheidet man zwei Grundtypen.[25] Werden auf die Kostenträger nur die variablen Kostenteile verrechnet, spricht man von einer Grenzkostenrechnung. Beim zweiten Grundtyp, der relativen Einzelkostenrechnung, erhalten die Kostenträger nach dem Identitätsprinzip von RIEBEL lediglich die echten Einzelkosten.[26]
Die o.g. Kostenrechnungssysteme gliedern sich jeweils bzgl. ihrer Aufbaustruktur nach der Kostenarten-, der Kostenstellen- und der Kostenträgerrechnung. Ausgangspunkt bildet die Kostenartenrechnung, die sämtlich angefallene Kosten, gegliedert nach Kostenarten, erfasst.[27] Die Kostenstellenrechnung baut auf die Kostenartenrechnung auf und ordnet die zuvor erfassten Primärkosten den Kostenstellen zu, in denen sie entstanden sind. Die Verteilung der primären Gemeinkosten der Vorkostenstellen auf die Hauptkostenstellen geschieht mit Hilfe der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Soweit Leistungsverflechtungen zwischen den Kostenstellen zu berücksichtigen sind, steht das Anbau- sowie Stufenleiterverfahren, welche nur einseitige, mehrstufige Leistungsabgaben einbeziehen, und das Gleichungsverfahren, welches sämtliche Leistungsbeziehungen beachtet, zur Verfügung. Am Ende der Kostenstellenrechnung müssen alle Gemeinkosten auf die Hauptkostenstellen, die die Marktleistungen erbringen, verteilt sein. Ziel der Verteilung der Gemeinkosten über die Kostenstellen auf die Kostenträger ist es, eine verursachungsgerechtere Zuordnung zu ermöglichen, da mit diesem Berechnungsweg die wert- oder zeitabhängige Beanspruchung der Kostenstelle durch den Kostenträger berücksichtigt werden kann.[28] Der dritte Teilbereich des Kostenrechnungssystems, die Kostenträgerrechnung, gliedert sich in die Kostenträger-stückrechnung und die Kostenträgerzeitrechnung. Ergebnis der Kostenträgerstückrechnung sind in der Vollkostenrechnung die Selbstkosten bzw. in der Teilkostenrechnung die Preis-untergrenze je Kostenträger. Das anzuwendende Kalkulationsverfahren hängt vom Grundtyp der Fertigungsprogramme in der Einrichtung ab.[29] Für Einproduktbetriebe wurde die Divisionskalkulation entwickelt. Für die Sortenfertigung, die durch verschiedene Produktarten innerhalb einer einheitlichen Erzeugnisgattung kennzeichnet sind, wird i.d.R. die Äquivalenzziffernkalkulation eingesetzt. Soweit dagegen unterschiedliche Produktarten vorhanden sind, die sich erheblich voneinander unterscheiden, kommt die Zuschlagskalkulation zur Anwendung. Kann eine Beziehung zwischen Leistungserstellung und Kostenverursachung hergestellt werden und lässt sich die Kostenstellenleistung in einem angemessenen Aufwand auch messen, sollte die Verrechnungssatzkalkulation für eine Reduzierung der Kalkulationsfehler, die durch pauschale Zuschlagssätze entstehen, zum Einsatz kommen. Für die Ermittlung des kurzfristigen Periodenerfolges im Rahmen der Kostenträgerzeitrechnung stehen zwei Verfahren zur Verfügung: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren. Beide Verfahren bauen auf die Ergebnisse der vorgelagerten Kostenrechnungsbestandteile auf. Beim Gesamtkostenverfahren werden dem Betriebserlös die Gesamtkosten und beim Umsatzkostenverfahren dagegen die Erlöse unmittelbar den zu Selbstkosten bewerteten Leistungsmengen gegenübergestellt. Das Umsatzkostenverfahren kann ebenso auf Teilkostenbasis, auch genannt als Grenzkostenverfahren, erstellt werden, indem lediglich die variablen Selbstkosten verwendet werden. Den so ermittelten Deckungsbeiträgen werden die Fixkosten als Block abgezogen.
[...]
[1] Vgl. Güssow, J.; Greulich, A.; Ott, R. (2002), S. 179; Vgl. Schweitzer, M.; Küpper, H.-U. (2003), S. 723.
[2] Vgl. Sommersguter-Reichmann, M.; Stepan, A. (2000), S. 48.
[3] Vgl. Seipp, Harald (2005), S. 22.
[4] Vgl. Fandel, G. u.a. (2004), S. 2.
[5] Vgl. Troschke, J. v.; Mühlbacher, A. (2005), S. 116.
[6] Vgl. Schweitzer, M.; Küpper, H.-U. (2003), S. 724.
[7] Vgl. Güssow, J.; Greulich, A.; Ott, R. (2002), S. 180.
[8] Vgl. Kran, B.; Rautenstrauch, T. (2004), S. 318.
[9] Vgl. Schweitzer, M.; Küpper, H.-U. (2003), S. 725; Vgl. Fandel, G. u.a. (2004), S. 6.
[10] Vgl. Schweitzer, M.; Küpper, H.-U. (2003), S. 725; Vgl. Hentze, J.; Kehres, Erich (1999), S. 21.
[11] Vgl. Fandel, G. u.a. (2004), S. 6.
[12] Vgl. Beske, F.; Brecht, J.; Reinkemeier, A.-M. (1995), S. 46.
[13] Vgl. Eichhorn, S. (1977), S. 122.
[14] Vgl. Hentze, J.; Kehres, Erich (1999), S. 21f; Vgl. Preuß, O. F. (1996), S. 31f.
[15] Vgl. Riebel, P. (1982), S. 64ff.
[16] Vgl. Fleßa, S. (2005), S. 89.
[17] Vgl. Schweitzer, M.; Küpper, H.-U. (2003), S. 721.
[18] Vgl. Riebel, P. (1982), S. 67.
[19] Vgl. Seipp, Harald (2005), S. 22.
[20] Vgl. Fleßa, S. (2005), S. 135.
[21] Auf die Normalkostenrechnung wird im Weiteren nicht weiter eingegangen, da diese für das Gesundheitswesen nicht als wesentlich relevant erscheint.
[22] Vgl. Haberstock, L. (2005), S. 172.
[23] Vgl. Hummel, S.; Männel, W. (1995), S. 114.
[24] Vgl. Fandel, G. u.a. (2004), S. 236.
[25] Vgl. Freidank, C.-C. (2001), S. 260.
[26] Vgl. Riebel, P. (1990), S. 37.
[27] Vgl. Fandel, G. u.a. (2004), S. 83.
[28] Vgl. Freidank, C.-C. (2001), S. 132, 352.
[29] Vgl. Fandel, G. u.a. (2004), S. 160ff.
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.