Häufig nutzen Anbieter, die über das Medium Internet ihre Dienste anbieten einen Sitz in einem Drittland. Dies trifft auch dann zu, wenn diese Anbieter hauptsächlich Kunden in der EU betreuen. Der Gedanke ist in der Regel das Vermeiden der Besteuerung und das Verschleiern von Firmenzugehörigkeiten, sowie das Umgehen von Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten. Die Erfüllung dieser Pflichten ist keine wertschöpfende Tätigkeit und wird entsprechend stiefmütterlich behandelt.
Da die Vorschriften sehr klar festgelegt wurden, die Anbieter diese jedoch weitestgehend zu umgehen versuchen, wird im Rahmen dieser Arbeit geprüft, inwiefern die Anbieter durch das Umgehen der Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten ein Wettbewerbsvorteil geschaffen wird.
Inhaltsverzeichnis
- A) Wettbewerbsvorteile durch Missachtung der Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten durch Anbieter aus Drittländern
- B) Der Erotikmarkt im Internet
- C) Rechtliche Grundlagen Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten
- I. Gründe für Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten
- II. Räumlicher Anwendungsbereich
- III. Anbieterkennzeichnungspflichten
- IV. Informationspflichten
- V. Jugendschutz
- D) Wettbewerbsrechtliche Bewertung der Pflichtverstöße
- I. Betrachtung des UWG
- II. Sanktionierungen und Möglichkeit der Verfolgung bei Nichteinhaltung
- E) Wettbewerbsvorteile für Drittlandanbieter
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Ziel dieser Arbeit ist es, die Wettbewerbsvorteile zu analysieren, die Anbieter aus Drittländern durch die Missachtung von Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten im deutschen Recht erlangen. Die Arbeit konzentriert sich auf den Erotikmarkt im Internet, wobei die relevanten rechtlichen Grundlagen im Detail beleuchtet werden.
- Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet
- Räumlicher Anwendungsbereich dieser Pflichten
- Wettbewerbsrechtliche Bewertung von Pflichtverstößen
- Wettbewerbsvorteile für Drittlandanbieter im Erotikmarkt
- Bedeutung des Jugendschutzes im Zusammenhang mit Erotikportalen
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A beleuchtet die Thematik der Wettbewerbsvorteile, die Anbieter aus Drittländern durch die Umgehung von Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten im deutschen Recht erlangen. Die Arbeit konzentriert sich auf den Erotikmarkt im Internet. Kapitel B beschreibt den Erotikmarkt im Internet und seine Bedeutung. Kapitel C erläutert die rechtlichen Grundlagen von Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten im deutschen Recht, insbesondere im Hinblick auf das Telemediengesetz (TMG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Außerdem werden die Informationspflichten zum Jugendschutz im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Jugendschutzgesetzes (JuSchuG) betrachtet. Kapitel D behandelt die wettbewerbsrechtliche Bewertung von Pflichtverstößen vor dem Hintergrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Möglichkeiten der Sanktionierung und Verfolgung.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: Anbieterkennzeichnungspflichten, Informationspflichten, Drittlandanbieter, Erotikportale, Wettbewerbsrecht, Telemediengesetz (TMG), Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Jugendschutzgesetz (JuSchuG), Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Häufig gestellte Fragen
Warum haben viele Internet-Erotikportale ihren Sitz in Drittländern?
Anbieter nutzen Sitze in Drittländern oft, um Steuern zu vermeiden, Firmenzugehörigkeiten zu verschleiern und strenge europäische Anbieterkennzeichnungs- und Informationspflichten zu umgehen.
Welche rechtlichen Pflichten müssen Anbieter im Internet erfüllen?
Dazu gehören die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach dem Telemediengesetz (TMG), Informationspflichten nach der DSGVO sowie Jugendschutzvorgaben.
Entsteht ein Wettbewerbsvorteil durch die Missachtung dieser Pflichten?
Ja, die Arbeit prüft, inwiefern Drittlandanbieter durch geringere Compliance-Kosten und das Umgehen von Sanktionen einen unfairen Vorteil gegenüber rechtstreuen EU-Anbietern erlangen.
Wie wird der Jugendschutz bei Erotikportalen rechtlich geregelt?
Relevant sind hier vor allem der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Jugendschutzgesetz (JuSchuG), die strenge Zugangsbarrieren für Minderjährige vorschreiben.
Kann man Verstöße von Anbietern aus Drittländern rechtlich verfolgen?
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten der Sanktionierung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), weist aber auf die praktischen Schwierigkeiten der grenzüberschreitenden Verfolgung hin.
- Quote paper
- Anina Mendner (Author), 2019, Anbieterkennzeichnungs‐ und Informationspflichten von Anbietern aus Drittländern am Beispiel von Erotikportalen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/882588