Leben wir heute in einer Gesellschaft in der die Ehe keinen hohen Stellenwert mehr hat? Noch vor wenigen Jahrzehnten wäre ein Zusammenleben von Mann und Frau ohne Trauschein nicht denkbar gewesen, Kinderlose Ehen, in denen die Frau ihrer Karriere nachgeht, sind heute so normal wie auch Kinder ohne Ehen. Die feste und andauernde Bindung an den einen Partner ist aus der Mode gekommen. Patchworkfamilien liegen dagegen voll im Trend. Da ist es auch kein Wunder, dass die Scheidungsrate in der Bundesrepublik im Jahre 2003 bei 43% lag (Tendenz steigend) , während in den 70er Jahren „nur“ jede 15. Ehe geschieden wurde.
Die Scheidungsreform aus dem Jahre 1970, hat es einfacher gemacht eine Ehe zu beenden. Aber nicht nur der Staat, sondern auch die beiden größten, in Deutschland verfassten Kirchen (Römisch-Katholisch und Evangelisch) haben sich dem Thema der Scheidung angenommen, sodass eine Diskussion entstand, die der Frage nachgeht, ob die Ehescheidung christlich-ethisch vertretbar ist. Es gilt daher zu erörtern, welche Kriterien es, für oder gegen die Ehescheidung, von staatlicher, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kirchlicher Seite gibt.
Inhaltsverzeichnis zur Ethik-Hausarbeit
„Ist die Ehescheidung christlich-ethisch vertretbar?
1. Einleitung
2. Sachanalyse
2.1 Das Ehescheidungsrecht aus Sicht der Gesetzgebung nach der Scheidungsreform von 1970
2.2 Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel der Ehescheidung
3. Biblisch-Theologischer Befund
3.1.1 Das Ehe- und Ehescheidungsverständnis aus biblische Sicht
3.1.2 Das Ehe- und Eheverständnis im Alten Testament und in der Jüdischen Tradition
3.1.3 Die neutestamentliche und frühchristliche Stellung zur Ehe Bzw. Ehescheidung
3.2 Ehe und Ehescheidung nach protestantischem Verständnis
3.2.1 Ehe und Ehescheidung bei Karl Barth
3.2.2 Ehe und Ehescheidung bei W. Trillhaas
3.2.3 Ehe und Ehescheidung bei Helmut Thielicke
3.3 Die katholische Meinung zu Ehe und Ehescheidung
4. Prüfung von Normen und Gütern
5. Eigene Urteilsfindung
Anhang:
Literaturverzeichnis, Ausdrucke der Internetquellen
1. Einleitung
Leben wir heute in einer Gesellschaft in der die Ehe keinen hohen Stellenwert mehr hat? Noch vor wenigen Jahrzehnten wäre ein Zusammenleben von Mann und Frau ohne Trauschein nicht denkbar gewesen, Kinderlose Ehen, in denen die Frau ihrer Karriere nachgeht, sind heute so normal wie auch Kinder ohne Ehen. Die feste und andauernde Bindung an den einen Partner ist aus der Mode gekommen. Patchworkfamilien liegen dagegen voll im Trend.
Da ist es auch kein Wunder, dass die Scheidungsrate in der Bundesrepublik im Jahre 2003 bei 43% lag (Tendenz steigend)[1], während in den 70er Jahren „nur“ jede 15. Ehe geschieden wurde.
Die Scheidungsreform aus dem Jahre 1970, hat es einfacher gemacht eine Ehe zu beenden. Aber nicht nur der Staat, sondern auch die beiden größten, in Deutschland verfassten Kirchen (Römisch-Katholisch und Evangelisch) haben sich dem Thema der Scheidung angenommen, sodass eine Diskussion entstand, die der Frage nachgeht, ob die Ehescheidung christlich-ethisch vertretbar ist. Es gilt daher zu erörtern, welche Kriterien es, für oder gegen die Ehescheidung, von staatlicher, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kirchlicher Seite gibt
2. Sachanalyse
Ich möchte in der Sachanalyse die rechtlich, gesellschaftlich und wirtschaftlich relevanten Aspekte der Ehescheidung beleuchtet werden. Natürlich gibt es auch psychologische und pädagogische Aspekte, die eine Scheidung, besonders im Bezug auf Kinder, mit sich bringt, aber diese werde ich hier nicht näher beachten.
2.1 Das Ehescheidungsrecht aus Sicht der Gesetzgebung nach der Scheidungsreform von 1970
In den 60er Jahren zeichnete es sich ab, dass das geltende Scheidungsrecht, das 1946 verabschiedet wurde, einer dringenden Reform bedurfte.[2] Bisher gab es als einzigen Scheidungsgrund nur das sogenannte Verschuldensprinzip. Es wurde nur danach gefragt, wer die Schuld am Scheitern der Ehe getragen hat und danach sprach der Scheidungsrichter sein jeweiliges Urteil.[3] Die Gesetzgebung hat sich somit den sozialen Gegebenheiten angepasst, nämlich dass in den meisten Fällen der Ehescheidung kaum festgestellt werden kann, wem die Schuld zugeschrieben werden kann. Auch die Folgen einer Scheidung wurden nach den Verschuldensprinzip verhandelt. So wurden z.B. die Vormundschaft dem Elternteil aberkannt, der das Scheitern der Ehe verschuldete. Diese Regelung hatte für den „schuldigen“ Ehepartner erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen, mit denen er alleine fertig werden musste.[4]
An die Stelle des Verschuldensprinzips ist das Zerrüttungsprinzip getreten. Man fragt bei der gerichtlichen Scheidung nicht mehr nach dem Grund für eine Trennung, sondern es wird nur noch festgestellt, dass eine, mindestens ein Jahr andauernde Trennung des Paares vorliegt. In den Paragraphen 1565 bis 1567 BGB wird dargelegt, dass es zu einer gerichtlichen Scheidung kommen kann, wenn die Ehe gescheitert ist. Das äußert sich entweder in einer räumlichen Trennung der Lebensgemeinschaft oder wenn eine Lebensgemeinschaft so zerrüttet ist, dass sie nicht wieder hergestellt werden kann.[5] „Neu“ ist auch, dass alle gerichtlichen Entscheide, die auf eine Scheidung folgen, wie die Unterhaltsfragen und Vormundschaft, für eheliche Kinder, oder die Hausratsaufteilung nicht mehr bei verschiedenen Gerichten geklärt werden müssen, sondern alles bei einem Familienrichter geregelt wird.[6] Allerdings darf die Ehe auch erst dann offiziell geschieden werden, wenn alle Folgefragen geklärt sind. Aus all diesen Neuerungen wird deutlich, dass der Bund der Ehe, eigentlich nicht, bzw. erst nach ausreichender Prüfung, aufgelöst werden soll.[7]
Zusätzlich weist das Scheidungsgesetz eine Härteklausel auf. Sie besagt, dass eine Ehe nicht geschieden werden darf, sofern das Wohl eines Kindes in Gefahr ist oder wenn die Scheidung eine zu große Zumutung für den „scheidungsunwilligen“ Ehepartner darstellen würde.[8]
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Scheidungsreform den ganzen Prozess der Scheidung einfacher macht, da viel mehr auf die menschlichen Aspekte und vor allem auf die Folgen der Scheidung geachtet wird und versucht wird einen, für beide Partner angenehmen, Ausgang zu finden. Sicherlich wurde die Stellung der Ehefrau im Zuge der Scheidungsreform stark angehoben. Frank Laier spricht in seinem Artikel davon, dass die „Scheidungsreform ... ein Stück Emanzipation der Frau“ ist. Das äußert sich vor allem darin, dass heutzutage über 60% aller Scheidungsanträge von Frauen eingereicht werden.[9]
2.2 Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel der Ehescheidung
Die Einstellung zur Ehescheidung in der Gesellschaft war nicht immer so liberal, wie heute. Ihr geht ein enormer gesellschaftlicher Wandel voraus, der besonders aus der größer werdenden Akzeptanz und Gleichberechtigung der Frau hervorgeht.
Im Altertum konnte eine Frau ohne die Ehe kaum existieren. Neben der sozialen und materiellen Absicherung durch ihren Mann fehlten einer ehelosen Frau auch die Nachkommen, die ihre Versorgung im Alter gesichert hätten. Die Ehe hatte also einen praktischen und zweckmäßigen Charakter. In der Nachkriegszeit nach dem 2. Weltkrieg waren die Frauen häufig auf sich alleine gestellt und mussten selbstständig die Familie versorgen, weil ihre Männer noch nicht aus der Gefangenschaft heimgekehrt waren, oder so unter den psychischen Folgen des Krieges zu leiden hatten, dass sie nicht in der Lage gewesen wären, für ihre Familie zu sorgen.
Die Frau musste also lernen, ihren Unterhalt selbst zu verdienen.
Die immer stärker werdende Emanzipation der Frau trug dann noch einen großen Teil dazu bei, dass die Frau sich aus der Abhängigkeit von ihrem Mann weitestgehend befreite. Ihr war es plötzlich möglich jeden Beruf zu erlernen und so ihr Einkommen selbst zu verdienen. Somit war sie auf die unmittelbare Versorgung durch ihren Mann nicht mehr angewiesen. Dies brachte auch einen generellen Wandel im Wesen der Ehe mit sich. Ehen wurden nicht mehr rein zweckmäßig geschlossen wie z.B. in biblischen Zeiten, sondern basierten nun auf der Liebesbeziehung zwischen Mann und Frau. Die freie Wahl des Partners und die neue gesellschaftlichen Möglichkeiten der Frau eröffneten jedoch auch völlig neue Dimensionen der Partnerschaft. Da die Frau nicht mehr an den Haushalt gebunden war und somit „nur“ mit ihrem Mann verkehrte und der Mann beruflich wie auch privat mit anderen Frauen verkehrte ergaben sich auch mehr Situationen der Anfechtung. Bis heute gehen viele Ehen wegen des Fremdgehens eines Partners kaputt. Trennungen und Scheidungen nehmen in unserer Zeit immer mehr zu. Laut des Statistischen Bundesamtes ließen sich im Jahr 2005 rund 201690 Paare scheiden (im Vergleich dazu waren es 1960 „nur“ 73418)[10]
Aus dieser enorm steigenden Zahl von gerichtlichen Scheidungen kann man schließen, dass eine Scheidung in der heutigen Gesellschaft nicht mehr als anstößig, sondern als nichts außergewöhnliches betrachtet wird. Während es sich im Bürgertum des 19. Jahrhunderts nicht schickte seine persönlichen, intimen Probleme und Sehnsüchte nach Außen zu tragen und eine „strenge Gewissenserziehung“ den Menschen dazu trieb sein innerstes Verlangen bedeckt zu halten um die Stellung der Familie innerhalb der Gesellschaft nicht zu gefährden, sind heutzutage Scheidungen im Rahmen der Öffentlichkeit völlig normal. Die Medien vermarkten die Scheidungen und Rosenkriege von Prominenten regelrecht und es gibt immer mehr Plattformen, die eine Scheidung beschleunigen und die den sich scheidenden Paaren mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auf Homepages wie www.scheidung.com wird mit einer Online-Ehescheidung geworben, die „Zeit, Nerven und Geld sparen“ soll, Tipps von Experten werden online gegeben und verschiedene andere Serviceleistungen rund um das Thema „Scheidung“ sind hier zu finden.[11] Ein komplett neuer Wirtschaftszweig hat sich gebildet, der aus zerbrochenen Ehen und deren Folgen Profit schöpft. Dies kann man an der ersten weltweiten Scheidungsmesse erkennen, die am 17.11. 2007 in Linz eröffnet wird. Auf dieser Messe wird alles Feil geboten, was mit Trennung und Scheidung zu tun hat. Laut Veranstalter Anton Barz kann sich auf der Messe, die im Übrigen kostenlos ist, jeder, der an eine Trennung oder Scheidung denkt, „unverbindlich und anonym“ informieren.[12]
3. Biblisch-Theologischer Befund
Im folgenen Abschnitt möchte ich die relevanten biblischen und theologischen Aspekte der Ehescheidung darlegen.
[...]
[1] Offizielle Angaben des Statistischen Bundesamtes „Ehescheidungen 2005“ (Anhang).
[2] Vgl. Herder Korrespondenz 1970, 65.
[3] Vgl. Laier, Frank in Trennung, 94.
[4] Ebda.,
[5] Vgl. §§ 1565-1567 Bürgerliches Gesetzbuch, 370.
[6] Vgl. Laier, Frank in Trennung, 95.
[7] Ebda.
[8] Vgl. § 1568, Bürgerliches Gesetzbuch, 370.
[9] Ebda, 103.
[10] Vgl. Offizielle Angaben des Statistischen Bundesamtes „Ehescheidungen 2005“ (Anhang).
[11] Vgl. www.scheidung.com (siehe Anhang).
[12] Vgl.www.welt.de/vermischtes/article1304915/Schoener_trennen_bei_der_ersten_Scheidungsmesse.html (siehe Anhang).
- Arbeit zitieren
- Eva-Lisa Schnurr (Autor:in), 2007, Ist die Ehescheidung christlich-ethisch vertretbar?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/88024
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