In den letzten Jahrzehnten hat sich im Rahmen der Globalisierung für viele Unternehmen die strategische Notwendigkeit ergeben, den breiteren Zugang zu neuen Märkten zu nutzen und sich am internationalen Geschäft zu beteiligen.
Eine Folge daraus ist, dass der Welthandel zunehmend an Bedeutung gewinnt und auf den internationalen Märkten Waren in immer größerer Anzahl und Vielfalt ge-handelt werden.
Durch wachsendes Volumen und Komplexität der Geschäftsvorgänge steigt jedoch ebenfalls die Möglichkeit von Missverständnissen und Streitfällen zwischen den Vetragsparteien, welche häufig in abweichenden Handelsgewohnheiten und Unteschiede im nationalen Recht begründet sind.
Hier bieten die Incoterms als offizielles Regelwerk der ICC einen Leitfaden um die Formulierung von Handelsklauseln zwischen internationalen Vertragspartnern zu vereinheitlichen.
Diese Semesterarbeit behandelt im Grundlagenteil die Geschichte und Weiterentwicklung der Incoterms, gibt eine Definition derselben und geht im weiteren auf die Bestandteile des Internationalen Kaufvertrags und der Incoterms ein. Außerdem werden die Rechtsnatur der Incoterms sowie deren Rangfolge im Vergleich mit anderen internationalen Regelwerken erörtert.
Im Hauptteil werden die verschiedenen Gruppen der Incoterms und deren Spezifikationen zusammengefasst und erklärt.
Anschließend werden im Diskussionsteil anhand eines Praxisbeispiels aus dem Be-reich des Textilwesens die Probleme und Folgen einer fehlerhaften Incoterm-Deklarierung dargestellt.
Abschließend wird in einem Fazit erneut auf die Gefahren einer falschen Incoterms Anwendung für den internationalen Handel eingegangen und Empfehlungen sowie Lösungsvorschläge zur Minimierung dieser Risiken formuliert.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Grundlagen und begriffliche Abgrenzungen
2.1 Historische Entwicklung der Incoterms
2.2 Bestandteile UN-Kaufrecht und internationales Privatrecht
2.3 Inhalte des internationalen Kaufvertrages
2.4 Regelungsbereiche der Incoterms
2.5 Rechtsnatur der Incoterms
3 Klassifizierung der Incoterms
3.1 E-Gruppe
3.2 F- Gruppe
3.3 C- Gruppe
3.4 D- Gruppe
4 Wahl der Incoterm-Klausel in der betrieblichen Praxis
4.1 Auswahlkriterien
4.2 Praxisbeispiel fehlerhafter FOB-Deklarierung
5 Fazit
Anlagen
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
In den letzten Jahrzehnten hat sich im Rahmen der Globalisierung für viele Unternehmen die strategische Notwendigkeit ergeben, den breiteren Zugang zu neuen Märkten zu nutzen und sich am internationalen Geschäft zu beteiligen.[1]
Hierbei werden häufig die Ziele der Marktsicherung, Kostenminimierung, Kapazitätsauslastung und Gewinnmaximierung verfolgt.[2]
Eine Folge daraus ist, dass der Welthandel zunehmend an Bedeutung gewinnt und auf den internationalen Märkten Waren in immer größerer Anzahl und Vielfalt gehandelt werden . Im Zeitraum von 1980 bis 2001 steigerte sich der globale Weltaußenhandel um cirka 300 Prozent.[3]
Durch wachsendes Volumen und Komplexität der Geschäftsvorgänge steigt jedoch ebenfalls die Möglichkeit von Missverständnissen und Streitfällen zwischen den Vertragsparteien, welche häufig in abweichenden Handelsgewohnheiten und Unterschiede im nationalen Recht begründet sind.
Hier bieten die Incoterms als offizielles Regelwerk der ICC einen Leitfaden um die Formulierung von Handelsklauseln zwischen internationalen Vertragspartnern zu vereinheitlichen. Die Incoterms bilden somit eine Ergänzung zum internationalen Kaufvertrag, der anerkannte Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus unterschiedlichen Ländern regelt.[4]
1.2
Gang der Untersuchung
Diese Hausarbeit behandelt im Grundlagenteil die Geschichte und Weiterentwicklung der Incoterms, gibt eine Definition derselben und geht im weiteren auf die Bestandteile des Internationalen Kaufvertrags und der Incoterms ein. Außerdem werden die Rechtsnatur der Incoterms sowie deren Rangfolge im Vergleich mit anderen internationalen Regelwerken erörtert.
Im Hauptteil werden die verschiedenen Gruppen der Incoterms und deren Spezifikationen zusammengefasst und erklärt.
Anschließend werden im Diskussionsteil anhand eines Praxisbeispiels aus dem Bereich des Textilwesens die Probleme und Folgen einer fehlerhaften Incoterm-Deklarierung dargestellt.
Abschließend wird in einem Fazit erneut auf die Gefahren einer falschen Incoterms Anwendung für den internationalen Handel eingegangen und Empfehlungen sowie Lösungsvorschläge zur Minimierung dieser Risiken formuliert.
2 Grundlagen und begriffliche Abgrenzungen
2.1 Historische Entwicklung der Incoterms
Die Internationale Handelskammer (ICC) wurde im Jahre 1920 in Paris auf Initiative der Internationalen Handelskonferenz gegründet. Zahlreiche Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen aus mehr als 130 Ländern zählen zu den Mitgliedern der ICC und machen diese somit zu einem anerkannten Dialog-partner in allen elementaren Fragen der Weltwirtschaft.[5]
Zu den primären Aufgaben der Handelskammer zählen die Förderung und Erleichterung des Welthandels sowie die Vereinheitlichung von internationalen Handelsverfahren und Geschäftsgebräuchen.[6] Zur Erreichung dieser Zielsetzung hat die ICC im Jahre 1923 handelsübliche Vertragsklauseln verschiedener Länder schematisch zusammengestellt. Auf Grundlage dieser Veröffentlichung wurden erstmals im Jahre 1936 die Incoterms publiziert, welche einheitliche internationale Definitionen bestimmter Vertragsklauseln darstellen. Nach der Erstausgabe wurden in den Jahren 1953, 1967, 1976, 1980, 1990 sowie 2000 infolge der technologischen Entwicklung des internationalen Handelsverkehrs Revisionen erstellt.[7]
Neben den im Handel weltweit verwendeten Incoterms finden weitere internationale Klauseln und Regelungen Anwendungen, welche teilweise inhaltlich stark von den Regelungen der ICC abweichen.[8] Hierzu zählen insbesondere die American Foreign Trade Definitions (AFTD), welche sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene in Form des Uniform Comercial Code (UCC) Anwendung finden.[9]
2.2 Bestandteile UN-Kaufrecht und internationales Privatrecht
Das UN-Kaufrecht, auch als UNICITRAL-Kaufrecht oder CISG (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) bekannt, wurde 1980 von der United Nations Comission on International Trade Law (UNICITRAL) in Wien vorgelegt und in Deutschland im Jahre 1991 ratifiziert.[10] Bis zum Jahre 2001 sind weitere 55 Staaten, darunter die USA, Australien, China und Russland beigetreten und nach anfänglichem Zögern ist das UN-Kaufrecht für weite Teile des internationalen Handels zur Rechtsgrundlage geworden.[11]
Bei internationalen Geschäftsfällen findet das UN-Kaufrecht auch dann Anwendung, wenn beide Vertragsparteien sich auf nationales Recht geeinigt haben. Es muss also explizit im Kaufvertrag durch eine entsprechende Klausel ausgeschlossen werden.[12]
Das UN-Kaufrecht findet bei Kaufverträgen auf internationaler Ebene Anwendung und regelt die Bereiche des Vertragsabschlusses einschließlich der zugehörigen Formvorschriften und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gegenstand des UN-Kaufrechts ist der Handel mit beweglichen Wirtschaftsgütern im kommerziellen Rahmen. Der Handel für den Privatgebrauch sowie mit nicht beweglichen Handelsobjekte wie Immobilien, Wertpapiere, Devisen und Dienstleistungen ist davon ausgenommen und erfordert einen Vertragsabschluß auf nationaler Rechtsebene.[13]
Rechtssprechung im Falle des UN-Kaufrechts wird bei Streitigkeiten von nationalen Gerichten ausgeübt, da es keine übergeordnete gerichtliche Instanz auf internationaler Ebene gibt. Wichtig ist dabei der Gerichtsstand, der im Internationalen Kaufvertrag geregelt wird.[14]
Falls das UN-Kaufrecht explizit ausgeschlossen wurde oder es sich um Rechtsfragen und Gestaltungen handelt, welche nicht von diesem erfasst werden, gelten bei grenzübergreifenden Kaufverträgen die Vorschriften des Internationalen Privatrechts.[15] Es gibt dabei drei Möglichkeiten der Rechtswahl:
- Vertrag mit nationalem Recht des Verkäufers
- Vertrag mit nationalem Recht des Käufers
- Vertrag mit nationalem Recht eines dritten, neutralen Landes
Der Begriff „Internationales Privatrecht“ ist missverständlich. Die Vorschriften des deutschen IPR sind keineswegs internationales Recht, sondern Teil unseres nationalen Privatrechts.[16]
Ziel des IPR ist es bei grenzübergreifenden Beziehungen einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der beteiligten Privatsubjekte zu gewährleisten.[17]
Das IPR besteht dabei aus folgenden Teilen:
- Allgemeiner Teil (Art. 3-6 EGBGB)
Hier werden Regeln zur Bestimmung des anwendbaren Rechts festgeschrieben
- Besonderer Teil (Art. 7-46 EGBGB)
Untergliedert in Kollisionsnormen, Internationales Familienrecht, Internationales Erbrecht, Internationales Schuldrecht, Internationales Sachenrecht und Übergangsvorschriften[18]
[...]
[1] Vgl. ICC (2000), S. 4
[2] Vgl. Altmann (2001), S. 1
[3] Vgl. WTO (2003)
[4] Vgl. ICC (2000), S. 5
[5] Vgl. Gabler (2004), S. 1427
[6] Vgl. Bredow/ Seiffert (2000), S. 1
[7] Vgl. Reining (2003), S. 223
[8] Vgl. Bredow/ Seiffert (2000), S. 2
[9] Vgl. Piltz (2002), S. 37
[10] Vgl. Altmann (2001), S. 178
[11] Vgl. Altmann (2001), S. 179
[12] Vgl. Piltz (2002), S. 49
[13] Vgl. Altmann (2001), S. 179
[14] Vgl. Altmann (2001), S. 180
[15] Vgl. Piltz (2002), S. 8
[16] Vgl. Looschelders (2004), S. 2
[17] Vgl. Looschelders (2004), S. 5
[18] Vgl. Looschelders (2004), S. 6
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