Die Höhe von Arbeitskosten bestimmt sich weitgehend nach so genannten Tarifverträgen. Solche Verträge sind keine individualrechtlichen Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer, sondern schriftliche Verträge zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und einer oder mehreren Gewerkschaften zur Regelung arbeitsrechtlicher Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Diese Regelungen gelten dann kollektivrechtlich für alle tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufgrund der negativen Koalitionsfreiheit und dem Frageverbot des Arbeitgebers fällt es diesem schwer, herauszufinden, ob ein Arbeitnehmer tarifgebunden ist oder nicht. Deshalb werden in Arbeitsverträgen häufig so genannte Bezugnahmeklauseln verwendet. Diese verweisen im individualrechtlichen Arbeitsvertrag auf die kollektivrechtlich geltenden Normen des Tarifvertrags. Mit einer solchen Klausel sollen nicht tarifgebundene Arbeitnehmer tarifgebundenen gleichgestellt werden. Aufgrund des steigenden Wettbewerbs durch die Globalisierung oder auch die allgemein günstigere Arbeitslage versuchen viele Unternehmen, ihre Arbeitskosten zu senken. Die Höhe der Arbeitkosten bestimmt sich weitestgehend wie oben schon erläutert nach Tarifverträgen, die entweder aufgrund beiderseitiger Tarifbindung oder aufgrund von Bezugnahmeklauseln anwendbar sind. Dies versuchen viele Arbeitgeber durch Verbandaustritt oder –wechsel, Betriebsübergang, Umwandlung usw. zu ändern. Aufgrund dessen kommt es immer häufiger zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Geltung der Bezugnahmeklauseln. Besondere Beachtung findet dabei ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2005, in dem das BAG ankündigt, sich von seiner bisherigen Rechtsprechung, Bezugnahmeklauseln grundsätzlich als Gleichstellungsabrede auszulegen, verabschiedet. Die alte Rechtsprechung, die Gründe zur Änderung dieser und die jetzige Auslegung sollen nun in dieser Arbeit erläutert werden. Das Spektrum der in der Praxis verwendeten Bezugnahmeklauseln ist groß. Am häufigsten fallen jedoch drei Begriffe: Statische, kleine dynamische und große dynamische Bezugnahmeklausel. Letztere wird auch Tarifwechselklausel genannt. Unterschiede treten auch bezüglich des Gegenstandes der Verweisung auf. Es gibt Global- Teil- und Einzelverweisungen. Wie oben erwähnt sind drei Typen am häufigsten Gegenstand von Diskussionen. Zunächst zur statischen Bezugnahmeklausel.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- ERSCHEINUNGSFORMEN DER BEZUGNAHMEKLAUSELN
- Statische, kleine und große dynamische Verweisung
- Global-, Teil- und Einzelverweisung
- ALLGEMEINE AUSLEGUNG DER EINZELNEN BEZUGNAHMEKLAUSELN
- AUSLEGUNG DER BEZUGNAHME BEI WEGFALL DER TARIFGEBUNDENHEIT DES ARBEITGEBERS
- Die alte Rechtsprechung vor dem Urteil vom 14.12.2005.
- Änderung der Rechtsprechung - Die Urteile des Bundesarbeitsgerichtes vom 09.11.2005 und vom 14.12.2005
- Das Urteil vom 09.11.2005
- Das Urteil vom 14.12.2005
- Altverträge.
- tarifgebundene Arbeitgeber.
- nicht tarifgebundene Arbeitgeber
- Neuverträge
- Gründe für die Änderung der Rechtsprechung..
- AUSWIRKUNGEN DER GEÄNDERTEN RECHTSPRECHUNG AUF DIE
- SCHUTZ VOR SPÄTEREN ÄNDERUNGEN TARIFLICHER BESTIMMUNGEN BEI DYNAMISCHEN BEZUGNAHMEKLAUSELN ?
- Inhaltskontrolle.
- Auslegungs- und Einbeziehungskontrolle..
- KRITIK AN DER RECHTSPRECHUNGSÄNDERUNG
- Vertrauensschutz für Verträge bis 31.12.2001.
- Das EuGH - Urteil vom 09.03.2006..
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge und deren Auslegung im Wandel der Rechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2005. Die Arbeit beleuchtet die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Bezugnahmeklauseln und deren allgemeine Auslegung.
- Die verschiedenen Arten von Bezugnahmeklauseln, insbesondere statische und dynamische Verweisungen.
- Die Auswirkungen des Wechsels von der Gleichstellungsabrede zur reinen Verweisung bei der Auslegung von Bezugnahmeklauseln.
- Die Folgen der Rechtsprechungsänderung für den Schutz vor Änderungen tariflicher Bestimmungen.
- Die Kritik an der Rechtsprechungsänderung und der Vergleich mit dem EuGH-Urteil vom 09.03.2006.
- Die Bedeutung von Vertrauensschutz und die Frage nach einer gerechten Anwendung der Rechtsprechung.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge und ihre Auslegung ein. Sie erläutert die Bedeutung von Tarifverträgen für die Höhe von Arbeitskosten und die Herausforderungen, die sich aus der negativen Koalitionsfreiheit ergeben. Im Folgenden werden verschiedene Erscheinungsformen der Bezugnahmeklauseln vorgestellt, darunter statische und dynamische Verweisungen sowie die Unterscheidung zwischen Global-, Teil- und Einzelverweisung. Die Arbeit untersucht die allgemeine Auslegung von Bezugnahmeklauseln und widmet sich insbesondere der Auslegung bei Wegfall der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers. Hier werden die alte Rechtsprechung vor dem Urteil vom 14.12.2005 sowie die Änderung der Rechtsprechung durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 09.11.2005 und 14.12.2005 im Detail erläutert. Dabei werden die Urteile mit ihren Argumenten und Auswirkungen für Altverträge und Neuverträge beleuchtet. Die Arbeit beleuchtet auch die Gründe für die Rechtsprechungsänderung. Die Auswirkungen der geänderten Rechtsprechung auf verschiedene Aspekte werden untersucht, und es wird die Frage des Schutzes vor späteren Änderungen tariflicher Bestimmungen bei dynamischen Bezugnahmeklauseln behandelt. Die Arbeit befasst sich mit den Aspekten der Inhaltskontrolle, insbesondere der Auslegungs- und Einbeziehungskontrolle. Abschließend wird Kritik an der Rechtsprechungsänderung geäußert und der Vertrauensschutz für Verträge bis 31.12.2001 diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt die Themen Arbeitsvertragliche Bezugnahme, Tarifvertrag, Auslegung, Rechtsprechung, Bundesarbeitsgericht, Gleichstellungsabrede, dynamische Bezugnahmeklausel, Inhaltskontrolle, Vertrauensschutz, EuGH-Urteil.
- Quote paper
- Manuel Behrendt (Author), 2006, Arbeitsvertragliche Bezugnahmen auf Tarifverträge und ihre Auslegung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87365