Die kollektiven Arbeitsverfassungen in Deutschland wie auch in Frankreich sind das „Handlungsfeld“ von gewählten Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften und Arbeitgebern. Auf diesem Handlungsfeld gelten jeweils spezifische Regeln, die aus den nationalen Rechten herrühren, die demnach als formale Rahmen eine Ordnung vorgeben und somit verhaltenssteuernd wirken. In Deutschland sind Betriebsräte vergleichsweise stark in die Führung der Betriebe eingebunden. Sie haben diverse Mitsprache- und Vetorechte. Dieses gilt für die französischen Betriebsräte nicht. Ihnen steht sogar der Firmenchef vor, so dass Vetorechte, wenn sie denn gesetzlich eingeräumt werden, kaum oder gar nicht durchzusetzen sind. Die französischen Betriebsräte haben vor allem Mitspracherechte, wenn es um das Errichten von Sozialeinrichtungen und um die Vergabe von Stipendien geht. In Frankreich sind zudem prozentual viel weniger Arbeitnehmer im Betriebsrat organisiert als in Deutschland, obwohl eine prozentual höhere Anzahl tariflich erfasst ist. Dennoch steht ihnen ein sehr weitreichendes Streikrecht zu. Dies mag auch dazu führen, dass französische Arbeitnehmer durchschnittlich deutlich häufiger streiken als deutsche.
In dieser Arbeit sollen die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und Befugnisse der Betriebsräte und ihr Verhältnis zu den Gewerkschaften in Deutschland und Frankreich verglichen werden. Das geschieht vor dem Hintergrund der signifikant höheren Streikbereitschaft in Frankreich, die in diesem Maße nicht auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen ist. Deshalb werden als Erklärung institutionelle Faktoren in den Mittelpunkt gerückt, die ihren Ursprung in der rechtlichen Stellung der Betriebsräte und Gewerkschaften in beiden Ländern haben. Abschließend erfolgt ein Plädoyer für die Beibehaltung der jetzigen deut-schen Regelung bzw. für deren Ausweitung auf das Europäische Recht.
Struktur der Arbeit
1. Einleitung
2. Rechtliche Grundlagen der Stellung des Betriebsrates in Deutschland
2.1. Die Rolle der Gewerkschaften in der Arbeitnehmervertretung
2.2. Verhältnis der Betriebsräte zu den Gewerkschaften
3. Rechtliche Stellung und Grundlagen des Betriebsrates in Frankreich
3.1. Die Rolle der Gewerkschaften in der Arbeitnehmervertretung
3.2. Verhältnis der Betriebsräte zu den Gewerkschaften
4. Aufgaben und Befugnisse des deutschen Betriebsrates
5. Aufgaben und Befugnisse des französischen Betriebsrates
6. Die Streikhäufigkeit in Deutschland und Frankreich
7. Interpretation der Ergebnisse
8. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht den Einfluss institutioneller Rahmenbedingungen auf die unterschiedliche Streikbereitschaft in Deutschland und Frankreich. Dabei wird analysiert, wie die rechtlichen Rollen und Befugnisse von Betriebsräten und Gewerkschaften in beiden Ländern die betrieblichen Kooperationsstrukturen und damit die Konfliktfähigkeit prägen.
- Vergleich der betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen in Deutschland und Frankreich.
- Analyse der Interaktion zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften.
- Gegenüberstellung der Aufgaben und Mitspracherechte in beiden Modellen.
- Untersuchung der institutionellen Faktoren für die signifikant höhere Streikbereitschaft in Frankreich.
- Evaluation des deutschen Modells der Mitbestimmung im europäischen Kontext.
Auszug aus dem Buch
3. Rechtliche Stellung und Grundlagen des Betriebsrates in Frankreich
In Frankreich sind in den Arbeitnehmervertretungen unternehmensinterne Arbeitnehmervertreter zu finden, die teilweise gewerkschaftlich organisiert sind oder auch frei sind. Man bezeichnet die unmittelbar von den Arbeitnehmern gewählten Vertreter als délégués du personnel, die in verschiedenen Betriebsausschüssen, den comités d`entreprise wirken. Diese Delegierten sind nach art. L. 421-1 in allen „wie ein Wirtschaftsbetrieb geführten“ Betrieben des öffentlichen wie auch des privaten Rechts zu wählen, die 11 oder mehr Mitarbeiter „auf privatrechtlicher Grundlage“ beschäftigen. Die Bildung eines comités d´entreprise ist nach art. L. 431-1 allerdings erst ab 50 Mitarbeitern vorgeschrieben.
Dieses System kann als gemischtes duales System bezeichnet werden, das von einer großen Vielfalt von Arbeitnehmervertretungen gekennzeichnet ist. Das hat allerdings zur Folge, dass aufgrund dieser Vielfalt eine in der Struktur eher schwache gesamte Arbeitnehmervertretung vorzufinden ist. Das Hauptproblem besteht in der meist fehlenden oder unmöglichen Koordination und Absprache zwischen den einzelnen Arbeitnehmervertretern, so dass meist jeder isoliert versucht, seine Ziele zu erreichen, was es leichter macht, die einzelnen Vertretungen und ihre Forderungen zu bekämpfen. Auch kommt es häufig zu unterschiedlichen Zielvorgaben innerhalb der Interessenvertretung (zwischen gewerkschaftlich organisierten Vertretern und freien Vertretern), was bis hin zu offen ausgetragenen Interessengegensätzen führen kann.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung stellt die Unterschiede der kollektiven Arbeitsbeziehungen in Deutschland und Frankreich vor und formuliert das Ziel, die institutionellen Ursachen für die unterschiedliche Streikbereitschaft zu untersuchen.
2. Rechtliche Grundlagen der Stellung des Betriebsrates in Deutschland: Dieses Kapitel erläutert das Betriebsverfassungsgesetz und die Einbindung der Arbeitnehmervertreter sowie die besondere Rolle der Gewerkschaften im deutschen System.
2.1. Die Rolle der Gewerkschaften in der Arbeitnehmervertretung: Es wird das Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ sowie die verfassungsrechtliche Stellung der Gewerkschaften in Deutschland thematisiert.
2.2. Verhältnis der Betriebsräte zu den Gewerkschaften: Das Kapitel beschreibt die Trennung von Tarifpolitik (Gewerkschaft) und betrieblicher Mitbestimmung (Betriebsrat), die in der Praxis jedoch eng verzahnt ist.
3. Rechtliche Stellung und Grundlagen des Betriebsrates in Frankreich: Hier wird das durch eine hohe Vielfalt und Zersplitterung gekennzeichnete französische System der Arbeitnehmervertretung dargelegt.
3.1. Die Rolle der Gewerkschaften in der Arbeitnehmervertretung: Das Kapitel erläutert den Status der repräsentativen Gewerkschaften und deren pluralistische Struktur in Frankreich.
3.2. Verhältnis der Betriebsräte zu den Gewerkschaften: Es wird analysiert, wie die schwache betriebliche Repräsentanz der Gewerkschaften die Rolle der Betriebsausschüsse und die Tarifverhandlungen beeinflusst.
4. Aufgaben und Befugnisse des deutschen Betriebsrates: Der Fokus liegt auf dem Informations- und Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats gemäß BetrVG.
5. Aufgaben und Befugnisse des französischen Betriebsrates: Es wird verdeutlicht, dass französische Betriebsausschüsse primär Informations- und Konsultationsrechte besitzen, aber nicht gegnerfrei agieren können.
6. Die Streikhäufigkeit in Deutschland und Frankreich: Dieses Kapitel vergleicht statistisch die Streiktage und stellt makroökonomische gegen institutionelle Erklärungsfaktoren.
7. Interpretation der Ergebnisse: Die Ergebnisse zeigen, dass Zentralisierung und Koordinationsgrad der Tarifparteien entscheidende Faktoren für die Stabilität der Arbeitsbeziehungen sind.
8. Ausblick: Der Ausblick diskutiert die Notwendigkeit einer europäischen Angleichung und die Gefahren für das deutsche Modell durch Tendenzen zur Aushöhlung von Standards.
Schlüsselwörter
Betriebsrat, Gewerkschaften, Mitbestimmung, Frankreich, Deutschland, Streikbereitschaft, Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsgesetz, Tarifautonomie, kollektive Arbeitsbeziehungen, Interessenvertretung, industrielle Beziehungen, Kooperationsstruktur, Arbeitnehmervertretung, Flächentarifvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Unterschiede in den betrieblichen Mitbestimmungssystemen zwischen Deutschland und Frankreich und deren Auswirkungen auf die Streikbereitschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen das Betriebsverfassungsrecht, die Rolle der Gewerkschaften, die Aufgaben der Arbeitnehmervertretungen und die empirische Streikanalyse.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu klären, warum institutionelle Faktoren in der rechtlichen Gestaltung der Betriebsräte die deutlich unterschiedliche Streikhäufigkeit in beiden Ländern erklären können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtsvergleichende Analyse durchgeführt, die bestehende arbeitsrechtliche Regelungen und institutionelle Strukturen gegenüberstellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen, den Befugnissen der Gremien in beiden Ländern sowie der Interpretation statistischer Daten zu Streikereignissen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Mitbestimmung, Kooperation, institutionelle Variablen, Tarifautonomie und Interessenvertretung charakterisiert.
Warum gibt es in Frankreich häufiger Streiks als in Deutschland?
Laut der Arbeit liegt dies unter anderem an einer mangelnden Koordination innerhalb der pluralistischen Gewerkschaftsstruktur und einem Mangel an echten Mitbestimmungsrechten im Betrieb, was Konflikte eher in die Konfrontation treibt.
Welche Rolle spielt der Arbeitgeber im französischen System der Betriebsausschüsse?
Im Gegensatz zum deutschen Modell tagt der französische Betriebsausschuss unter dem Vorsitz des Arbeitgebers, was die Position der Arbeitnehmervertreter institutionell schwächt.
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- Turhan Kurt (Author), 2007, Vergleich der Aufgaben und Befugnisse von Betriebsräten in Deutschland und Frankreich und ihre Auswirkungen auf die Streikbereitschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87104