Diese Arbeit schließt an das Seminar „Interessenverbände in der BRD und in Europa“ an und beschäftigt sich mit dem Vergleich des deutschen mit dem französischen Verbandssystem, wobei im speziellen die Arbeitgeberverbände in den beiden Staaten näher beleuchtet werden sollen.
Im ersten Teil wird die theoretische Grundlage geschaffen, bei der auf zwei wesentliche theoretische Konzepte der Verbändeforschung eingegangen wird. Im ersten Schritt wird der Pluralismus betrachtet, um dann die Entwicklungslinien nachzuzeichnen, die zur Entstehung des Konzepts des (Neo-) Korporatismus geführt haben. Es werden die wesentliche Merkmale der beiden Theorien herausgearbeitet, um eine Einordnung Deutschlands und Frankreichs ermöglichen zu können.
Im zweiten Teil der Arbeit folgt die Gegenüberstellung der Arbeitgeberverbände in Deutschland und Frankreich. Dazu werden im ersten Schritt die historischen Entwicklungen kursorisch nachgezeichnet, die zur der Entstehung des jeweiligen Verbandsystems geführt haben. Anhand dieser allgemeinen Entwicklung lassen sich Schlüsse auf das heutige Verbändesysteme der beiden Staaten ziehen. Die historische Entwicklung verdeutlicht die Ursachen, die dazu führten, dass die Einstellung der Bevölkerung gegenüber organisierten Interessen in beiden Staaten recht verschieden ist.
Im nächsten Schritt werden die Arbeitgeberverbände in Deutschland und Frankreich betrachtet. Anhand dieser und ihrer Funktion im politische System soll die Stellung der Verbände in der Gesellschaft beleuchtet werden.
Schließlich folgt die zusammenfassende Gegenüberstellung und die Einordnung der beiden Verbandsysteme.
Diese Arbeit soll einen Überblick geben über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zweier westeuropäischer Verbandsysteme. Mithilfe der historischen Einordnung und der theoretischen Basis soll gezeigt werden, dass sich die Verbandsysteme zweier großer Industrienationen wesentlich unterscheiden können.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Theorie des Pluralismus
2.2 Theorie des Korporatismus
3. Die Entstehung und die rechtlichen Grundlagen für das Verbandsystem in Deutschland
3.1 Die Arbeitgeberverbände in Deutschland
3.2 Funktionen der Arbeitgeberverbände in Deutschland
4. Die Entstehung und die rechtlichen Grundlagen für das Verbandsystem in Frankreich
4.1 Die Arbeitgeberverbände in Frankreich
4.2 Funktionen der Arbeitgeberverbände in Frankreich
5. Gegenüberstellung
6. Literatur
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, das deutsche und das französische Verbandssystem systematisch zu vergleichen, wobei der Fokus auf der Rolle und Funktion der jeweiligen Arbeitgeberverbände liegt. Dabei wird untersucht, wie unterschiedliche historische Entwicklungen und theoretische Konzepte wie Pluralismus und Korporatismus die Stellung dieser Organisationen in den beiden politischen Systemen geprägt haben.
- Vergleich der theoretischen Grundlagen von Pluralismus und (Neo-) Korporatismus
- Historische Genese der Verbandssysteme in Deutschland und Frankreich
- Analyse der Organisationsstrukturen und Funktionen von Arbeitgeberverbänden
- Untersuchung des Einflusses von Arbeitgeberverbänden auf den politischen Willensbildungsprozess
- Einordnung beider Systeme in eine Skala zwischen Pluralismus und Korporatismus
Auszug aus dem Buch
3.1 Die Arbeitgeberverbände in Deutschland
Die Arbeitgeberverbände, sind mit den Wirtschaftsverbänden und den Kammern Teil der Unternehmensverbände in Deutschland. Im Gegensatz zu anderen OECD-Ländern, wie auch Frankreich, unterscheidet man in Deutschland zwischen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden. Diese Trennung ist bestimmend für die Bundesebene, aber auf der Landesebene eher die Ausnahme (Vgl. Schroeder 2007: 204)
Der Vorläufer der „Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände“ ist die „Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände“, die sich 1913 aus dem Dachverband „Hauptstelle Deutscher Arbeitgeber“ und „Centralverband Deutscher Industrieller“ zusammenschloss. Nach dem Krieg konstituierte sich im Januar 1949 die „Vereinigung der Arbeitgeberverbände“, die im November 1950 in die „Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände“ umbenannt wurde.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) stellt den Dachverband über ein weit verzweigtes Geäst von Einzel- und Unterverbänden der Arbeitgeber dar. Es gibt 62 Mitgliedsverbände aus Industrie, Handel, Banken, Landwirtschaft, Handwerk und Dienstleistungen. Da jedem dieser Verbände wiederum eine große Zahl von Verbänden angeschlossen ist, überdacht die BDA rund 1000 Arbeitgeberverbände, die unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind. Die größten Arbeitgeber sind in der Metall- und Elektroindustrie zu finden, weshalb deren Dachverband in der BDA auch tonangebend ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in den Vergleich der deutschen und französischen Verbandssysteme ein und erläutert die theoretische sowie historische Herangehensweise der Arbeit.
2. Theoretische Grundlagen: Das Kapitel erläutert die Konzepte des Pluralismus und des Korporatismus als zentrale Analyseinstrumente für die Verbändeforschung.
3. Die Entstehung und die rechtlichen Grundlagen für das Verbandsystem in Deutschland: Es werden die historische Entwicklung des deutschen Verbandswesens seit der Industrialisierung sowie die rechtliche Einbettung in das Grundgesetz und die Rolle der BDA beschrieben.
4. Die Entstehung und die rechtlichen Grundlagen für das Verbandsystem in Frankreich: Dieses Kapitel thematisiert die historisch bedingte Skepsis gegenüber intermediären Organisationen in Frankreich, die Rolle des Republikanismus und die Struktur der Arbeitgeberverbände wie MEDEF und CGPME.
5. Gegenüberstellung: Die Gegenüberstellung synthetisiert die Erkenntnisse und bestätigt, dass Deutschland stärker korporatistisch geprägt ist, während Frankreich ein pluralistisches, durch staatliche Interventionen dominiertes System aufweist.
6. Literatur: Dieses Verzeichnis listet sämtliche für die Arbeit herangezogene wissenschaftliche Fachliteratur auf.
Schlüsselwörter
Verbandssystem, Arbeitgeberverbände, Pluralismus, Korporatismus, Deutschland, Frankreich, Interessenvermittlung, Tarifautonomie, BDA, MEDEF, Interessenverbände, Politikwissenschaft, Sozialpartnerschaft, Verbändeforschung, politische Willensbildung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit einem vergleichenden politikwissenschaftlichen Analyseansatz der Verbandssysteme in Deutschland und Frankreich, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Arbeitgeberverbänden liegt.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zentrale Themen sind die theoretische Abgrenzung von Pluralismus und Korporatismus, die historische Entwicklung von Interessengruppen in beiden Ländern sowie deren heutige Funktionen und Einflussmöglichkeiten im politischen System.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden westeuropäischen Verbandssysteme aufzuzeigen und zu belegen, dass sich die Systeme zweier großer Industrienationen trotz ihrer räumlichen Nähe signifikant unterscheiden.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt den vergleichenden politikwissenschaftlichen Ansatz, um historische Entwicklungen und aktuelle Organisationsstrukturen der Verbände gegenüberzustellen und in bestehende theoretische Modelle einzuordnen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der theoretischen Konzepte, die detaillierte Untersuchung der deutschen Verbandsgeschichte und -struktur, die Analyse des französischen Verbandssystems sowie eine abschließende systematische Gegenüberstellung.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Korporatismus, Pluralismus, Interessenvermittlung, Tarifautonomie und Verbandssysteme charakterisiert.
Wie unterscheiden sich die Verbände in Deutschland und Frankreich in Bezug auf ihre staatliche Einbindung?
Während Verbände in Deutschland eine rechtlich verankerte, starke Rolle bei der politischen Willensbildung einnehmen, unterliegen sie in Frankreich einer stärkeren staatlichen Intervention und einer historisch begründeten gesellschaftlichen Skepsis.
Welche Bedeutung kommt der Tarifautonomie im Ländervergleich zu?
In Deutschland gilt die Tarifautonomie als ein wesentliches Merkmal und Instrument der Verbände, wohingegen sie in Frankreich aufgrund staatlicher Regulierungen und einer weniger dominanten Rolle der Sozialpartner anders gewichtet ist.
Warum wird Frankreich im Hinblick auf den Korporatismus als Sonderfall betrachtet?
Frankreich weist eine deutlich stärkere Fragmentierung der Arbeitgeberverbände auf und zeichnet sich im Gegensatz zu Deutschland durch einen eher schwachen Korporatismus aus, da der Staat stärker steuernd in die Arbeitsbeziehungen eingreift.
- Quote paper
- Franziska Hübsch (Author), 2007, Vergleichende Analyse des Verbandsystems der BRD und Frankreich am Beispiel der Arbeitgeberverbände, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/87071