Die Verweisungsklauseln (Bezugnahmeklauseln) gehören zum Kernbestand jeder arbeitsrechtlichen Regelung. Ihre Hauptfunktion ist, gleiche vertragliche Grundlagen für organisierte und nicht organisierte Arbeitnehmer zu schaffen und somit der Gleichbehandlung zu dienen.
Zahlreiche Probleme stellen sich insbesondere bezüglich der Inhaltskontrolle dieser Verweisungsklauseln. Sie sind nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit (§§ 241 Abs. 1, 311 Abs. 1 BGB) generell zulässig, jedoch ist problematisch, ob auf jedes Regelungswerk verwiesen werden kann, das nicht innerhalb des Vertrages liegt und ob das in Bezug Genommene wirksamer Bestandteil des Vertrages wird.
Tarifverträge sind der Inhaltskontrolle nach allgemeiner Auffassung entzogen (§ 310 IV BGB). Die neugefasste Bereichsausnahme des jetzigen
§ 310 IV BGB ist auf Kollektivverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen beschränkt worden.
Wird jedoch ein Tarifvertrag im Arbeitsvertrag in Bezug genommen, stellt sich die Frage, ob eine Inhaltskontrolle stattfindet oder nicht.
Gegenstand dieser Seminararbeit ist die Erarbeitung der unterschiedlichen Arten der Bezugnahme auf Tarifverträge und die Auseinandersetzung mit der Frage nach einer AGB-Kontrolle. Vollständige Zitierung über Fußnoten, daher kein Literaturverzeichnis.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die Bereichsausnahme nach § 310 IV BGB.
- 3. Die Bezugnahme auf Tarifverträge.
- 3.1. Konkludente Einbeziehung von Tarifverträgen ..
- 3.2. Globalverweisung.....
- 3.3. Teilverweisung.
- 3.4. Einzelverweisung.
- 3.5 Doppelverweisung......
- 4. Differenzierte Inhaltskontrolle nach dem Umfang der Verweisung
- 4.1. Globalverweisungen.…….....
- 4.2. Teilverweisung.
- 4.3. Einzelverweisung
- 4.4. Doppelverweisung…......
- 4.5. Dynamische Verweisungsklausel..........\n
- Zusammenfassung.
- Weiterführende Literatur.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit beschäftigt sich mit der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, die auf Tarifverträge verweisen. Ziel ist es, die verschiedenen Arten der Bezugnahme auf Tarifverträge zu analysieren und die Frage zu klären, ob und inwieweit eine AGB-Kontrolle stattfindet.
- Die Auswirkungen der Bereichsausnahme nach § 310 IV BGB auf die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen.
- Die verschiedenen Arten der Bezugnahme auf Tarifverträge: Statische, kleine und große dynamische Bezugnahme.
- Die Inhaltskontrolle bei unterschiedlichen Verweisungsformen: Globalverweisung, Teilverweisung, Einzelverweisung und Doppelverweisung.
- Die Rolle der Vertragsfreiheit und die Zulässigkeit von Verweisungsklauseln.
- Die Frage der Angemessenheitskontrolle und die Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitsrechts.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung
Die Einleitung beleuchtet die Verbreitung von vorformulierten Arbeitsverträgen und die zunehmende Bedeutung von Verweisungsklauseln. Sie stellt die Problematik der Inhaltskontrolle dieser Klauseln und die unterschiedlichen Arten der Bezugnahme auf Tarifverträge dar.
2. Die Bereichsausnahme nach § 310 IV BGB
Dieses Kapitel erläutert die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen. Es behandelt die neugefasste Bereichsausnahme in § 310 IV BGB und die damit verbundene Einführung einer Angemessenheitskontrolle.
3. Die Bezugnahme auf Tarifverträge
Dieses Kapitel geht auf die verschiedenen Arten der Bezugnahme auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag ein. Es untersucht die konkludente Einbeziehung von Tarifverträgen sowie verschiedene Formen der Verweisung: Globalverweisung, Teilverweisung, Einzelverweisung und Doppelverweisung.
Schlüsselwörter
Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Inhaltskontrolle, AGB-Kontrolle, Bereichsausnahme, § 310 IV BGB, Verweisungsklausel, Globalverweisung, Teilverweisung, Einzelverweisung, Doppelverweisung, Vertragsfreiheit, Angemessenheitskontrolle, Besonderheiten des Arbeitsrechts.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen?
Es handelt sich um Klauseln, die auf externe Regelungswerke wie Tarifverträge verweisen, um gleiche Bedingungen für organisierte und nicht organisierte Arbeitnehmer zu schaffen.
Findet bei Tarifverweisen eine AGB-Kontrolle statt?
Das ist das Kernproblem der Arbeit: Während Tarifverträge selbst der Kontrolle entzogen sind (§ 310 IV BGB), ist bei ihrer vertraglichen Bezugnahme umstritten, inwieweit die §§ 305 ff. BGB anwendbar sind.
Welche Arten der Bezugnahme werden unterschieden?
Die Arbeit differenziert zwischen Globalverweisung, Teilverweisung, Einzelverweisung und Doppelverweisung sowie zwischen statischen und dynamischen Klauseln.
Was bedeutet die Bereichsausnahme nach § 310 IV BGB?
Sie beschränkt die Inhaltskontrolle bei Kollektivverträgen (Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen), wobei die Arbeit prüft, wie dies auf Individualverträge ausstrahlt.
Warum ist die Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht so wichtig?
Sie dient dem Schutz des Arbeitnehmers vor unangemessenen Benachteiligungen in vorformulierten Verträgen unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten.
- Quote paper
- Anja Waschow (Author), 2007, Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB von konstitutiv in Bezug genommenen Tarifverträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86736