Die anonyme Nutzung von asynchronen Kommunikationsmitteln ist in Zeiten von Vorratsdatenspeicherung und personalisierter Werbung ein wichtiges Thema. In der vorlie-genden Arbeit wird insbesondere auf Probleme sowie technische Aspekte eingegangen. Es werden Ansätze aufgezeigt, die einen datensparsamen Betrieb von Webangeboten mit interpersonellen Kommunikationsmöglichkeiten am Beispiel eines sozialen Netzwerkes einer Hochschule ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung
2.1. Gruppe
2.2. Virtuelle Gemeinschaft
2.3. Virtuelle soziale Netzwerke
3. Fallbeispiel
4. Verbreitete Probleme und Lösungsansätze
5. Authentifizierung durch Drittsysteme
6. Überprüfung durch Mitbenutzer
7. Ausschluss bei Anonymität
8. Fazit
9. Zusammenfassung
10. Quellenverzeichnis
11. Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
Computervermittelte Kommunikation, insbesondere in Form von virtuellen Gemeinschaften, hat einen festen Platz im Alltagsleben der Bevölkerung von Industrieländern eingenommen. Die bei der Kommunikation anfallenden Daten wecken zunehmend Begehrlichkeiten seitens der Unternehmen sowie staatlichen Stellen. Die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (vgl. [AEU06]), die vor kurzem vom Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat genehmigte Umsetzung im deutschem Recht (vgl. [Pa07]) sowie weitere Vorschläge zur Überwachung der computervermittelten Kommunikation seitens des Innenministeriums verdeutlichen diese Entwicklung (vgl. [Bo07]).
Wo jedoch keine Daten gespeichert und gesammelt werden, können diese auch nicht für Werbe- und Überwachungszwecke missbraucht werden. Trotz der jüngsten gesetzgeberischen Entwicklung gilt nach wie vor das Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, welches im §3a des Bundesdatenschutzgesetzes festgeschrieben ist. Dort heißt es:
„Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.“ [BDSG06] §3a
Die Reaktion auf die gesetzgeberische Entwicklung sind Initiativen wie „Wir speichern nicht“ (vgl. [WSN07]), welche Gütesiegel an Betreiber vergeben, deren Internetangebote vorgegebene Kriterien erfüllen und sich auf ein notwendiges Minimum an Datenspeicherung beschränken. Um jedoch unerwünschtem Nutzerverhalten begegnen zu können und die Qualität der bereitgestellten Inhalte zu erhalten oder zu steigern, werden bestimmte Daten benötigt. Welche Daten sind wirklich notwendig, um auftretende Probleme zu lösen und auf welche kann verzichtet werden?
Die vorliegende Arbeit stellt an einem Fallbeispiel häufige Probleme vor und diskutiert mögliche Lösungsansätze, welche gemäß dem oben zitiertem §3a auf Datensparsamkeit ausgerichtet sind. Nachfolgend wird zunächst auf zentrale Begriffe eingegangen.
2. Begriffsbestimmung
2.1. Gruppe
Der Begriff Gruppe ist vielfach mehr oder weniger eng von diversen Autoren definiert worden. Für die vorliegende Arbeit wurde die im Folgenden aufgeführte Definition von [Ol59] ausgewählt:
„Eine Gruppe kann definiert werden als eine Mehrheit von Individuen, die in Kontakt miteinander stehen, aufeinander reagieren und in wesentlichen Punkten Gemeinsamkeiten erleben“ ([Ol59] S. 21).
Diese Definition lässt sich gut auf computervermittelte Kommunikation in Gruppen anwenden. Die Benutzer einer Kommunikationsplattform, wie bspw. eines Forums, stehen miteinander in Kontakt, reagieren auf die Äußerungen anderer Teilnehmer und erleben gemeinsame Kommunikation.
2.2. Virtuelle Gemeinschaft
So vielfach die Definitionen für den Begriff Gruppe in der wissenschaftlichen Literatur diskutiert wird, so selten sind Definitionen für den Begriff Gemeinschaft zu finden. Dies liegt vor Allem daran, dass Klein- und Kleinstgruppen als Forschungsgegenstand dominieren (vgl. [Dö03] S. 490). Folgt man weitgehend Dörings Definition[1] von Gemeinschaften (ebd. S. 493), lässt sich eine virtuelle Gemeinschaft folgendermaßen definieren:
Eine virtuelle Gemeinschaft besteht aus virtuellen sozialen Gruppen, die durch einen besonderen sozio-emotionalen Bezug der Mitglieder gekennzeichnet ist.
Werden empirische Befunde zu Emotionen bei der computervermittelten Kommunikation berücksichtigt, kann eine niedrigere Schwelle zu einem besonderen, sozio-emotionalen Bezug angenommen werden, als dies bei einer face-to-face Kommunikation der Fall wäre. Dies bedeutet unter anderem, dass beispielsweise die verwendete Sprache emotional ärmer ist (vgl. [RiLo87]).
[...]
[1] Weiterführend als bei Döring wird die Definition von „Virtuelle Gemeinschaften“ durch Höflich diskutiert (vgl. [Hö03] S. 65 ff.). Dabei geht er sowohl auf eine gruppenunabhängige als auch gruppenabhängige Definition ein, stellt jedoch keine eigene Definition auf.
- Arbeit zitieren
- Arthur Kaiser (Autor:in), 2008, Anonyme Nutzung virtueller sozialer Netzwerke und Gemeinschaften durch eingeschränkte Benutzergruppen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86429
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.