1. Einleitung
Bei der Veräußerung von Unternehmen handelt es sich um keinen alltäglichen Vorgang. In Anbetracht der vielfältigen Motive für die Veräußerung und den Erwerb eines Unternehmens sowie der Komplexität des anzuwendenden Steuerrechts muss eine Unternehmensübertragung langfristig und sorgfältig geplant werden. 63 % der ca. 71.000 Unternehmensübertragungen in 2002 waren altersbedingt. Häufig kommt es jedoch aufgrund von fehlenden oder ungeeigneten Nachfolgern nicht zu einer innerfamiliären Übertragung des Unternehmens. Diese Arbeit soll die methodischen Grundlagen, steuerplanerischen Gestaltungsmöglichkeiten und die Zielkriterien im Hinblick auf die Maximierung des Endvermögens des veräußernden Unternehmers darstellen. Hierbei wird von der aktuellen Rechtslage ausgegangen. Steuerplanerische Grundgedanken, sowie die steuerrechtliche Behandlung des Erwerbers werden nicht berücksichtigt. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass der Veräußerer sein Unternehmen an einen fremden Dritten entgeltlich veräußert und keine Übertragung im Erbwege stattfindet. Eine Abstimmung über zu wählende Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Veräußerer und Erwerber findet ebenfalls nicht statt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Methodische Grundlagen
2.1 Quantifizierbare Ziele und Vorteilskriterien
2.2 Vorteilskriterien zur Endvermögensmaximierung
2.2.1 Kapitalwertmaximierung
2.2.2 Steuerendwert- / Steuerbarwertminimierung
2.3 Effekte
2.3.1 Vorbemerkungen
2.3.2 Zinseffekt
2.3.3 Bemessungsgrundlageneffekt
2.3.4 Steuersatzeffekt
2.4 Annahmen zum Planungszeitraum und zum Kalkulationszinssatz
2.5 Aktionsparameter
3 Begriffliche und steuerliche Grundlagen
3.1 Unternehmensveräußerung
3.2 Formen der Unternehmensveräußerung
3.3 Veräußerungsgewinn
3.4 Besteuerung des Veräußerungsgewinnes
4 Gestaltungsmaßnahmen bei der Veräußerung von Unternehmen
4.1 Sachverhaltsgestaltungen
4.1.1 Einzelwirtschaftsgüterverkauf
4.1.2 Beteiligungsverkauf
4.2 Wahlmöglichkeiten
4.2.1 Wahlmöglichkeiten bzgl. der Begünstigung des Veräußerungsgewinnes
4.2.1.1 Freibetrag nach § 16 (4) EStG
4.2.1.2 § 34 (1) und (3) EStG
4.2.2 Wahlmöglichkeiten bzgl. der Entgeltmodalitäten
4.2.2.1 Vorbemerkungen
4.2.2.2 Einmalveräußerungspreis
4.2.2.3 Zeitrente
4.2.2.4 Veräußerungsleibrente
4.2.2.5 Umsatz- oder Gewinnbeteiligung
5 Zusammenfassung
Thesenpapier
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Bei der Veräußerung von Unternehmen handelt es sich um keinen alltäglichen Vorgang.[1] In Anbetracht der vielfältigen Motive für die Veräußerung und den Erwerb eines Unternehmens[2] sowie der Komplexität des anzuwendenden Steuerrechts muss eine Unternehmensübertragung langfristig und sorgfältig geplant werden. 63 % der ca. 71.000 Unternehmensübertragungen in 2002 waren altersbedingt.[3] Häufig kommt es jedoch aufgrund von fehlenden oder ungeeigneten Nachfolgern[4] nicht zu einer innerfamiliären Übertragung des Unternehmens. Diese Arbeit soll die methodischen Grundlagen, steuerplanerischen Gestaltungsmöglichkeiten und die Zielkriterien im Hinblick auf die Maximierung des Endvermögens des veräußernden Unternehmers darstellen. Hierbei wird von der aktuellen Rechtslage ausgegangen. Steuerplanerische Grundgedanken, sowie die steuerrechtliche Behandlung des Erwerbers werden nicht berücksichtigt. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass der Veräußerer sein Unternehmen an einen fremden Dritten entgeltlich veräußert und keine Übertragung im Erbwege stattfindet. Eine Abstimmung über zu wählende Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Veräußerer und Erwerber findet ebenfalls nicht statt.
2. Methodische Grundlagen
2.1 Quantifizierbare Ziele und Vorteilskriterien
Vor allen steuerplanerischen Grundgedanken ist es zwingend notwendig, dass der veräußernde Unternehmer seine Zielvorstellungen konkretisiert.[5] Das Beurteilungskriterium für Vor- oder Nichtvorteilhaftigkeit alternativer Gestaltungsmaßnahmen bei der Veräußerung des Unternehmens muss sich an konkreten Zielvorstellungen ausrichten.[6] Die drei monetären Zielvorstellungen die in der Literatur[7] unterschieden werden sind:
- Endvermögensmaximierung
- Konsummaximierung
- Wohlstandsstreben
Bei der Endvermögensmaximierung will der Handelnde bei vorgegebener jährlicher Konsumentnahme sein Vermögen am Ende des Planungszeitraums maximieren.[8]
Im Fall der Konsummaximierung will der Handelnde bei vorgegebenem Endvermögen die für Konsumzwecke vorgesehenen Ausschüttungen maximieren. Die Zielsetzung der Konsummaximierung ist nicht eindeutig, da unterschiedliche Varianten, wie beispielsweise ein konstanter oder ein gewichteter Entnahmestrom, denkbar sind.[9]
Beim Wohlstandsstreben handelt es sich um eine Kombination der beiden erstgenannten Zielkriterien. Sowohl Konsum als auch Vermögen sind variabel. Das Streben des Handelnden richtet sich nach beide Kriterien. Da Konsum und Vermögen aber nicht gleichzeitig maximiert werden können, setzt Wohlstandsstreben eine Austauschregel zwischen beiden Zielen voraus. Diese Austauschregeln sind abhängig von der individuellen Nutzenfunktion des Handelnden und damit nicht allgemeingültig.[10]
Da sowohl Konsummaximierung als auch Wohlstandsstreben, wie bereits festgestellt, keine Allgemeingültigkeit aufweisen, wird im Weiteren nur die Endvermögensmaximierung als Zielsetzung näher betrachtet.
2.2 Vorteilskriterien zur Endvermögensmaximierung
2.2.1 Kapitalwertmaximierung
Zur Ermittlung des Endvermögens müssen alle entstehenden Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung des Unternehmens innerhalb des Planungszeitraums bekannt sein und miteinander verglichen werden.[11] Die Aufstellung eines vollständigen Finanzplans ist schon allein unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kalkulationszinssätze[12] nicht praktikabel. Aus Vereinfachungsgründen lässt sich die Annahme eines einheitlichen Kalkulationszinsfußes[13] rechtfertigen. Die Vergleichbarkeit der zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallenden Zahlungen wird durch Diskontierung auf den Betrachtungszeitraum erreicht.[14] Durch den abgezinsten Barwert ergibt sich nun, dass anstelle des Endvermögens Kapitalwerte[15] ermittelt werden.[16] Der Kapitalwert entspricht damit der in t = 0 erreichbaren Vermögensmehrung. Die Alternative des höchsten Kapitalwertes ist vorteilhaft.[17] An die Stelle der Endvermögensmaximierung tritt nun das Zielkriterium der Kapitalwertmaximierung.
2.2.2 Steuerendwert- und Steuerbarwertminimierung
Eine erhebliche Vereinfachung des Vorteilsvergleichs ergibt sich, wenn die Einzahlungen in den Vergleichsfällen in gleicher Höhe prognostiziert werden können. Sind die Einzahlungen in den Vergleichsfällen gleich, so haben sie keinen Einfluss auf deren relative Vorteilhaftigkeit und können bei dem Vergleich unberücksichtigt bleiben.[18] Aus dem Ziel der Endvermögensmaximierung wird das Ziel der Minimierung des Auszahlungsendwerts und aus dem Ziel der Kapitalwertmaximierung wird das Ziel der Minimierung des Barwerts der Auszahlungen.
Eine besondere Ausprägung des Auszahlungsbarwerts ist der Steuerbarwert. Die Reduktion auf diese Art des Auszahlungsbarwerts ist möglich, wenn eine Entscheidung nur zu unterschiedlichen Steuerzahlungen führt.[19] Da die Einzahlung bei allen in der Planung zu beachtenden Alternativen gleich ist, werden im Rahmen der steuerlichen Partialplanung lediglich Steuerauszahlungen berücksichtigt. Endvermögen und Kapitalwert sind unter diesen Umständen umso größer, je kleiner die Summe der Steuerzahlungen und der durch sie verursachten Zinsauszahlungen, bzw. fortfallenden Zinseinzahlungen, bis zum Ende des Planungszeitraums ist. Wird die Summe der auf das Ende des Planungszeitraums aufgezinsten Steuerzahlungen als Steuerendwert bezeichnet, so kann im Rahmen einer autonomen Steuerpolitik formuliert werden:
Das Endvermögensmaximum wird erreicht durch eine Minimierung des Steuerendwerts.
Wird die Summe der auf den Anfang des Planungszeitraums abgezinsten Steuerzahlungen als Steuerbarwert[20] bezeichnet, so kann definiert werden:
Das Ziel der autonomen Steuerpolitik ist die (relative)[21] Minimierung des Steuerbarwerts.[22] Der Steuerbarwert als Entscheidungskriterium kann immer dann herangezogen werden, wenn es um die Ausübung oder den Verzicht auf ein rein steuerliches Wahlrecht oder eine steuerliche Ermessensentscheidung geht. (Vgl. dazu Abschn. 3.)
In der Literatur der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre findet die Minimierung des Steuerbarwerts eine größere Aufmerksamkeit.
2.3 Effekte
2.3.1Vorbemerkungen
Die Berechnung des Steuerbar- bzw. Kapitalwerts ermöglicht eine Erfassung aller auf die Durchführung steuerlicher Gestaltungsmaßnahmen ursächlichen Steuerwirkungen, welche auf die Effekte
- Steuersatzeffekt
- Zinseffekt und
- Bemessungsgrundlageneffekt
zurückzuführen sind.[23] Im folgenden werden die einzelnen Effekte erläutert und deren Wirkungsweise dargestellt. Gegenläufige Wirkungsweisen sind denkbar.
2.3.2 Zinseffekt
Die im Rahmen der Steuerplanung erzielten Steuerersparnisse können verzinslich angelegt werden. Eine Verlagerung von Steuerauszahlungen auf einen späteren Zeitpunkt führt dabei zu einem positiven Zinseffekt. Problematisch wird es im Fall steigender Steuersätze. Diese können im Rahmen einer allgemeinen Tariferhöhung bei im übrigen konstanten Steuersätzen auftreten oder sich durch einen progressiven Tarifverlauf einstellen. In einem solchen Fall kann der positive Zinseffekt der Steuerverlagerung durch den absoluten Effekt einer höheren Nachzahlung überkompensiert werden.[24]
Daher sind Aussagen zur Wirkung des Zinseffektes als Entscheidungskriterium im Rahmen der Steuerplanung Einzelfallbezogen.
2.3.3 Bemessungsgrundlageneffekt
Der Bemessungsgrundlageneffekt ergibt sich durch eine gezielte Ertrags- bzw. Aufwandsverlagerung auf der Basis von eingesetzten Aktionsparametern (Vgl. Absch.2.5). Verlagerungen sind z.B. durch Wahl der Zahlungsmodalitäten, durch gezielte Bildung oder Auflösung von Rücklagen, oder durch Änderungen der Abschreibungs- oder Bewertungsmethoden möglich. Eine Vorverlagerung von Erträgen führt zu einem positiven Zinseffekt. Inwiefern dieser durch einen Steuersatzeffekt verstärkt oder kompensiert wird, kann nicht allgemeingültig bestimmt werden.
2.3.4 Steuersatzeffekt
Der Steuersatzeffekt entsteht, wenn sich im Rahmen einer Steuerreform die Steuersätze ändern.[25] Sofern nicht während des gesamten Planungszeitraums ein einheitlicher linearer Steuersatz anzuwenden ist, tritt ein Steuersatzeffekt zusätzlich zum Zinseffekt ein. Bei einem im Zeitablauf fallenden linearen Steuersatz ist der Steuersatzeffekt positiv, bei steigendem linearen Steuersatz ist er negativ. Bei einem progressiven Steuertarif kann keine allgemein gültige Aussage getroffen werden. Eine Einbeziehung des Steuersatzeffektes in der Steuerplanung ist dann problematisch, wenn die Steuersatzänderung nicht erwartet und nicht in die Berechnungen mit einbezogen wurde.[26] Deswegen wird er im Weiteren nicht berücksichtigt.
2.4 Annahmen zum Planungszeitraum und zum Kalkulationszinssatz
Der Planungszeitraum ist der Zeitraum für den der Steuerpflichtige Pläne bzgl. der Gestaltungsmaßnahmen bei der Veräußerung seines Unternehmens erstellt. Er umfasst i.d.R. mindestens zwei oder mehr Kalenderjahre. Bei der Unterteilung des Planungszeitraums in Planungsperioden ist das Ziel der Steuerbarwertminimierung zu beachten. Steuerzahlungen beruhen grundsätzlich auf Jahresveranlagungen. Insofern ist der Planungszeitraum in Planungsperioden von jeweils einem Jahr einzuteilen.[27]
[...]
[1] Vgl. Heger, K. Betriebsveräußerung, 2004, S.1
[2] Vgl. Beisel / Klumpp, Unternehmenskauf, 2006, S. 1
[3] Vgl. Förster, G. / Brinkmann, L., Nachfolge, 2003, in BB S. 657
[4] Vgl. Trockels-Brand, T., Veräußerung, 2000, S. 1
[5] Vgl. Schneider, D., Investition, 1992, S. 23
[6] Vgl. Lemm, A. / Schirmer, H.-J., Steuerlehre, 2005, S. 139
[7] Grundlegend bei Schneeloch, D., Steuerpolitik, 1994, S. 39 ff und unter anderen Begriffen bei Schiffers, J., Steuergestaltung, 1994, S. 63; Kruschwitz, L., Investitionsrechnung, 1998, S.11
[8] Vgl. Lemm, A. / Schirmer, H.-J., Steuerlehre, 2005 S.139
[9] Vgl. Trockels-Brand, T., Veräußerung, 2000, S. 87
[10] Vgl. Schneider, D., Investition, 1992, S. 65 und Schneeloch, D. Steuerpolitik, 1994, S. 39
[11] Vgl. Schneeloch, D., Rechtsformwahl, 2006, S. 96 und Schneider, D,. Investition, 1992, S.70
[12] Der Planungszeitraum einer Unternehmensveräußerung wird den Zeitraum einer Zinsperiode überschreiten. So ist es wahrscheinlich, dass innerhalb des Planungszeitraums unterschiedliche Kalkulationszinssätze auftreten.
[13] An einem vollkommenen Kapitalmarkt (Vgl. Albach, H., Investition, 1962, S. 29 f; Blohm, H. / Lüder, K., Investition, 1995, S. 74 f) können einheitliche Beträge angelegt wie auch aufgenommen werden. Als einheitlicher Kalkulationszinsfuß wird dann ein Mischkalkulationssatz gewählt, der aus ein oder mehreren realrelevanten Zinssätzen geschätzt wird und damit Soll- und Habenzinssätze enthält. Vgl. Schneider, D., Investition, 1992, S. 73; Bitz, M., Investition, 1998, S. 113
[14] Vgl. Blohm, H. / Lüder, K., Investition1995, S.60; Bitz, M., Investition, 1998, S. 117
[15] Zu Kapitalwertmethode Vgl. Baan, W., Kapitalwertmethode, 1980, S. 700; Burk, R., Umwandlungsbesteuerung, 1983, S. 127; Hellwig, K., Kapitalwertmethode, 1997, S. 31; Schaum, W., Steuerpolitik, 1994, S. 122
[16] Vgl. Schneeloch, D., Rechtsformwahl, 2006, S. 97
[17] Vgl. Schult, E., Steuerlehre, 2002, S. 248
[18] Vgl. Schneeloch, D., Rechtsformwahl, 2006, S. 97; Schneider, D., Investition, 1992, S. 99 und ebenso Hax, H., Investitionstheorie, 1985, S. 40
[19] Vgl. Lemm, A. / Schirmer, H.-J., Steuerlehre, 2005, S. 147
[20] Vgl. Wagner, F. / Dirrigl, H., Steuerplanung, 1980, S. 12f
[21] Eine absolute Minimierung hätte in letzter Konsequenz die Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit, nicht aber den Verkauf des Unternehmens zur Folge. Vgl. dazu Breithecke, V. / Klapdor, R. / Passe, J., Steuerbilanzpolitik, in StW, 2002, S.37; Das Ziel der Steuerbarwertminimierung muss dabei stets unter Beachtung der Nebenbedingungen zur Unternehmenssicherung betrachtet werden.
[22] Vgl. Schneeloch, D., Rechtsformwahl, 2006, S. 98
[23] Vgl. Trockels-Brand, T., Veräußerung, 2000, S. 91
[24] Vgl. Lemm, A. / Schirmer, H.-J., Steuerlehre, 2005, S. 155
[25] Vgl. Wojtaszek, M. / Winzer, A., Steuerbilanzpolitik, 2005, S.2
[26] Vgl. Wojtaszek, M. / Winzer, A., Steuerbilanzpolitik, 2005, S.2
[27] Vgl. Trockels-Brand, T., Veräußerung, 2000, S. 129
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2007, Steuerliche Gestaltungsmaßnahmen bei der Veräußerung von Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86032
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.