Zunehmende Spezialisierung in der industriellen Fertigung aufgrund wachsender Komplexität sowie technologisch anspruchsvollerer Fertigungsprozesse, führt zu-nehmend dazu, dass sich Fertigungsbereiche der Bauindustrie, insbesondere der An-lagen- und Maschinenbau, „zu einem Gesamtanlagengeschäft weiterentwickel[n]“ . Langfristige Fertigungsaufträge, die zum Teil über mehrere Geschäftsjahre hinaus abgewickelt werden, sind die Folge dieser Entwicklung. Die Langfristfertigung defi-niert sich als „ein komplexes auftragsbezogenes Produktionsgeschehen“ , wobei die zugrunde liegenden Lieferverträge „mehrere Abrechnungsperioden betreffen[..]“ . Die Langfristigkeit nimmt dabei entscheidenden Einfluss auf die Problematik der Gewinnrealisierung , die in einem „Spannungsverhältnis“ zwischen der Beachtung der Grundsätze des Realisations- und Vorsichtsprinzip sowie „einer der Generalnorm entsprechenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalge-sellschaft“ steht. Ursache hierfür ist, dass bei der Langfristfertigung der Zeitraum der Auftragsdurchführung und der der Bilanzierung zugrunde liegende Zeitraum nicht übereinstimmen, was dazu führt, dass Gewinnausweise zu einem Großteil aus Leistungen der Vorjahre resultieren. Nach dem durch Vorsichts- und Realisations-prinzip geprägtem deutschem Bilanzrecht dürfen Gewinne erst ausgewiesen werden, wenn sie als sicher gelten. Der Grund hierfür liegt im Gläubigerschutzgedanken so-wie der Gewinnermittlungs- bzw. Zahlungsbemessungsfunktion der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung als Sinn und Zweck der deutschen GoB, die im Ge-gensatz zu den angelsächsischen Grundsätzen die Informationsfunktion des Jahres-abschlusses als zweitrangig betrachtet.
In der Praxis, die zunehmend durch anglo-amerikanische Rechnungslegungsprinzi-pien beeinflusst ist, sowie auch von Teilen des Schrifttums gefordert, ist eine zuneh-mende Durchbrechung der Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Rechnungslegung zu erkennen. Dabei dient als Vorbild die sog. „Percentage-of-Completion“- Methode des IAS 11 , die eine Teil-gewinnrealisierung nach dem Baufortschritt des Projekts vorsieht. Als besonders prominente Vertreter der Forderung nach einer Abweichung von dem geltenden deutschen Bilanzrecht zur Gewinnrealisierung, gelten Hans Adler, Walther Düring
und Kurt Schmaltz, die in einem Beitrag Thesen zur Teilgewinnrealisierung in
der Langfristfertigung verfasst haben. Sie orientieren sich dabei an der „PoC“-Methode und entwickeln diese im Sinne einer Anpassung der Kriterien zur Teilge-winnrealisierung an das deutsche Handelsrecht fort.
Der Grundsatz der Teilgewinnrealisierung in der langfristigen Fertigung gilt als ums-tritten, weshalb sich die Frage stellt, inwieweit ein Paradigmenwechsel weggehend von dem deutschen Gläubigerschutzgedanken und der Zahlungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses hin zur Informationsvermittlungsfunktion stattfindet.
Zunächst sollen die Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung nach GoB dargestellt werden, bevor im zweiten Teil auf die Gewinnrealisierungsgrundsätze in der Langfristfertigung eingegangen wird. Im dritten Teil werden schließlich die neun Voraussetzungen zur Teilgewinnrealisierung in der Langfristfertigung, die von den Autoren Adler, Düring und Schmaltz gefordert werden, dargestellt und gewürdigt.
Inhaltsverzeichnis
I. Problemstellung
II. Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung nach GoB
II.1. Leitprinzip des quasisicheren Anspruchs als Ausfluss des Realisationsprinzips
II.2. Konkretisierung des Gewinnrealisierungszeitpunkts in Abhängigkeit der Zivilrechtsstruktur
III. Gewinnrealisierungsgrundsätze für die langfristige Auftragsfertigung
III. 1. Gewinnrealisierung bei Abnahme des vollendeten Werks
III.2. Teilgewinnrealisierung bei echten Teilabnahmen
III.3. Gewinnerläuterung im Anhang bei unteilbaren Werken
Würdigung der Thesen von Adler/Düring/Schmaltz zur Teilgewinnrealisierung in der Langfristfertigung
IV.1. Motivation für die Forderung nach vom geltenden Recht abweichenden Kriterien für eine Teilgewinnrealisierung
IV.2. Unsachgemäße Definition der Langfristigkeit eines Fertigungsauftrags ausschließlich anhand des Bilanzstichtagskriteriums
IV.3. Ermessensbehaftete Bedingungen der Wesentlichkeit und der nicht unerheblichen Beeinträchtigung des Einblicks in die Ertragslage
IV.4. GoB-widrige Nichtberücksichtigung des Gesamtfunktionsrisikos
IV.5. Problematische Bestimmung der Gewinnhöhe bei Zerlegung in kalkulatorische Teilleistungen
V. Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit untersucht die Problematik der Teilgewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen unter Berücksichtigung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und kritisiert die von Adler, Düring und Schmaltz vorgeschlagenen Kriterien.
- Analyse des Realisations- und Vorsichtsprinzips im deutschen Bilanzrecht.
- Untersuchung der Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung.
- Kritische Würdigung der neun Thesen von Adler/Düring/Schmaltz zur Teilgewinnrealisierung.
- Diskussion des Gesamtfunktionsrisikos und der Problematik kalkulatorischer Teilleistungen.
- Beurteilung der Anwendbarkeit internationaler Methoden (PoC) im deutschen Handelsrecht.
Auszug aus dem Buch
III. 1. Gewinnrealisierung bei Abnahme des vollendeten Werks
Die langfristige Fertigung zeichnet sich durch einen komplexen Produktionsvorgang, der sich auf eine Zeitdauer von mehr als einem Jahr erstreckt und somit über den Jahresabschlussstichtag der beteiligten Firmen hinausgeht, aus. Das Ergebnis der Produktion ist ein nach individuellen Kundenwünschen gefertigtes, oft einmaliges Produkt. Die Langfristfertigung beinhaltet neben den Bauvorbereitungen auch den Beschaffungsvorgang, den Bau selbst sowie in der Regel die Inbetriebnahme.
Üblicherweise finden in der langfristigen Auftragsfertigung Werkverträge gemäß § 631 BGB sowie Werklieferungsverträge gemäß § 651 HGB Anwendung. Dabei „wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes […] verpflichtet.“ Es wird dabei „nicht Tätigkeit als solche, sondern ein bestimmtes Arbeitsergebnis, das „Werk“, geschuldet.“ Der Werklohn jedoch wird erst nach mangelfreier Herstellung des Werks sowie nach Abnahme desselbigen durch den Besteller fällig. Bis zum Zeitpunkt der Abnahme, zu der der Besteller gemäß § 640 HGB „verpflichtet“ ist, trägt der Unternehmer die Preisgefahr, „da erst Abnahme die Vertragsmäßigkeit des Werkes objektiviert.“ Somit ist „der Werkunternehmer […] prinzipiell zur Vorleistung verpflichtet“. Der Anspruch auf Gegenleistung, im Fall des Herstellers der Anspruch auf Bezahlung des hergestellten Objekts durch den Besteller, entsteht bei Werkverträgen mit der Abnahme, bei Werklieferungsverträgen mit der Ablieferung und der Abnahme des Werks (vgl. § 640 BGB).
Eine solche Abnahme des Bauobjekts am Ende des Herstellungsvorgangs erfüllt das Kriterium der wirtschaftlichen (Leistungs-)Erfüllung. Die Preisgefahr geht mit dieser Abnahme auf den Besteller über. Somit ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Besteller erfolgt und der Ertrag aus dem Auftrag ist quasisicher.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Problemstellung: Die Arbeit führt in die Problematik der Gewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen ein, die durch das Spannungsfeld zwischen den deutschen GoB und zunehmend anglo-amerikanisch geprägten Bilanzierungsvorbildern entsteht.
II. Grundsätze ordnungsmäßiger Gewinnrealisierung nach GoB: Dieses Kapitel erläutert das Realisations- und Vorsichtsprinzip als Fundament der deutschen Gewinnermittlung und definiert die Bedingungen für die Anerkennung eines Gewinns als quasisicher.
III. Gewinnrealisierungsgrundsätze für die langfristige Auftragsfertigung: Hier werden die geltenden Regeln für die Gewinnrealisierung bei Endabnahme, die Ausnahmeregelungen bei echten Teilabnahmen sowie die Berichtspflichten im Anhang dargelegt.
Würdigung der Thesen von Adler/Düring/Schmaltz zur Teilgewinnrealisierung in der Langfristfertigung: In diesem zentralen Analyseteil werden die neun Thesen der Autoren hinsichtlich ihrer Rechtskonformität, Systematik und Praktikabilität kritisch hinterfragt und in wesentlichen Punkten abgelehnt.
V. Thesenförmige Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Argumente zusammen und kommt zu dem Schluss, dass kein Paradigmenwechsel vom Gläubigerschutz zur reinen Informationsfunktion stattfindet.
Schlüsselwörter
Gewinnrealisierung, Langfristfertigung, GoB, Realisationsprinzip, Vorsichtsprinzip, Teilgewinnrealisierung, Adler/Düring/Schmaltz, Gesamtfunktionsrisiko, wirtschaftliche Erfüllung, Werkvertrag, Bilanzierung, Jahresabschluss, Gläubigerschutz, Auftragsfertigung, Leistungsfortschritt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit?
Die Arbeit analysiert kritisch den Grundsatz der Teilgewinnrealisierung bei langfristigen Fertigungsaufträgen im deutschen Bilanzrecht unter besonderer Berücksichtigung der Kommentarthesen von Adler, Düring und Schmaltz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das deutsche Realisationsprinzip, die Bilanzierung langfristiger Aufträge, die rechtlichen Voraussetzungen für Teilabnahmen und die Auseinandersetzung mit alternativen Bilanzierungsansätzen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die kritische Würdigung der Forderung nach gelockerten Kriterien für eine Teilgewinnrealisierung und die Überprüfung, ob ein Paradigmenwechsel von der Zahlungsbemessungsfunktion hin zur Informationsfunktion des Jahresabschlusses gerechtfertigt ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine Literatur- und Rechtsanalyse, die maßgebliche Urteile des Bundesfinanzhofs und die betriebswirtschaftliche Fachliteratur zur Bilanzierung heranzieht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Grundsätze der Gewinnrealisierung nach GoB, die spezifischen Regeln für langfristige Aufträge und eine detaillierte Prüfung der neun Thesen von Adler/Düring/Schmaltz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Gewinnrealisierung, Langfristfertigung, GoB, Realisationsprinzip, Vorsichtsprinzip, Teilgewinnrealisierung und Gesamtfunktionsrisiko.
Warum lehnt der Autor die Thesen von Adler, Düring und Schmaltz ab?
Die Ablehnung begründet sich primär in der unsachgemäßen Definition der Langfristigkeit, der Nichtberücksichtigung des Gesamtfunktionsrisikos und der Tatsache, dass die Bedingungen auf Schätzungen beruhen, die keinem zivilrechtlichen Anspruch genügen.
Was versteht man unter dem Gesamtfunktionsrisiko?
Es ist der zentrale Maßstab für das Risiko eines langfristigen Auftrags; solange dieses Risiko besteht, ist ein Gewinn aus der Sicht des Realisationsprinzips nicht als quasisicher anzusehen.
- Quote paper
- Jan Bühler (Author), 2007, Fraglicher Grundsatz der Teilgewinnrealisierung in der Langfristfertigung nach GoB unter besonderer Berücksichtigung der Thesen von Adler/Düring/Schmaltz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85813