In dieser Arbeit wird auf sechs Seiten die Entwicklung von der Europäischen Verfassung zum EU-Reformvertrag in deutscher und portugiesischer Sprache behandelt.
1. Der Verfassungsvertrag
2. Der EU-Reformvertrag
3. Schlusswort
Von der Europäischen Verfassung zum EU-Reformvertrag
Dr. Gerald G. Sander, Universität Hohenheim
Ende Juni 2007 haben sich die 27 Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel auf die Grundzüge eines neuen Vertrages, den sog. EU-Reformvertrag, geeinigt. Mit der Ausarbeitung der Einzelheiten wurde eine Regierungskonferenz beauftragt. Diese Konferenz soll ihre Arbeit bis Ende 2007 beenden, damit der Vertrag noch vor der Europawahl im Jahr 2009 in Kraft treten kann. Damit wird es nicht mehr zur Umsetzung der Verfassung für Europa kommen, die bisher in der Diskussion war.
I. Der Verfassungsvertrag
Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten während eines Gipfeltreffens 2001 in Laeken/Belgien eine Erklärung über „Die Zukunft der Europäischen Union“ verabschiedet. Mit ihr wurde beschlossen, einen Konvent einzuberufen, dem die Hauptakteure der Debatte über die Zukunft der EU angehören.
Der Konvent, der seine Arbeit am 28.2.2002 in Brüssel aufnahm, hatte den Auftrag, einen neuen Rahmen für die EU vorzuschlagen, der abgestimmt ist auf die globale Entwicklung, auf die Bedürfnisse der Bürger Europas und auf die künftige Entwicklung der ab 2004 erweiterten EU.
Auf seiner letzten Plenartagung im Juli 2003 verabschiedete der Konvent seinen Vorschlag für eine Verfassung der EU. Im Juni 2004 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den endgültigen Verfassungsentwurf. Dabei übernahmen sie den Vorschlag des Konvents mit wenigen Änderungen.
Teil I der Verfassung ist die Organisationsverfassung; Teil II beinhaltet die Charta der Grundrechte der Union; Teil III enthält inhaltlich vergleichbare Bestimmungen des bisherigen EG-Vertrags zu den einzelnen Politiken; Teil IV enthält Schlussbestimmungen. Als Gesamtdokument umfasst der Text 448 Artikel, 36 Protokolle, 2 Anhänge und 50 Erklärungen.
Damit die Verfassung nach ihrer Unterzeichnung in Rom auch tatsächlich hätte in Kraft treten können, hätten alle 25 Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Das Ratifizierungsverfahren sollte bis Oktober 2006 abgeschlossen werden, damit die Verfassung zum 1.11.2006 hätte in Kraft treten können.
Die Staats- und Regierungschefs hatten sich jedoch bei ihrem Gipfel im Juni 2005 wegen der negativen Volksabstimmungen in Frankreich am 29.5.2005 und in den Niederlanden am 1.6.2005 darauf geeinigt, eine „Denkpause“ einzulegen und erst bei einem Treffen im Juni 2006 zu klären, wie es mit der Ratifizierung weiter gehen soll. Die Widerstände aus einzelnen Mitgliedstaaten wie Polen und dem Vereinigten Königreich gegen diesen Text nahmen jedoch zu, sodass es sich abzeichnete, dass der Verfassungsvorschlag in dieser Form nicht mehr umsetzbar sein würde.
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- Arbeit zitieren
- Dr. Gerald G. Sander (Autor:in), 2007, Von der Europäischen Verfassung zum EU-Reformvertrag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/85119
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