Der erste Weltkrieg (1914-1918) stellte in militärischer Hinsicht einen Wendepunkt in der Geschichte dar. Durch den immensen technischen Fortschritt wurde das Kriegsgebiet über die Schützengräben hinaus ausgedehnt. Erstmals hatte so auch die Zivilbevölkerung der am Krieg beteiligten Staaten unter den Kampfhandlungen zu leiden. Dies waren jedoch nicht die einzigen Auswirkungen des „totalen Krieges“.
Vielmehr stellte die Finanzierung des Ersten Weltkrieges mit all seinen technischen Neuerungen eine bis dahin nicht gekannte Belastung für die gesamte deutsche Volkswirtschaft dar. Um die Mobilmachung finanzieren zu können, wurden im Jahr 1914 die bestehenden Finanzgesetze reformiert. Damit wurde bereits der Grundstein für die Inflation in der Zeit von 1918 bis 1923 gelegt. Die Annahme der deutschen Reichsregierung, der Krieg würde kurz und siegreich sein, hatte zur Folge, dass kein langfristiger Kosten- und Finanzierungsplan für diesen Krieg erarbeitet wurde. Vielmehr wurden durch weitere Änderungen der Finanz- und Steuergesetze sowie durch die Gründung von Darlehenskassen die bestehenden Vorschriften zur Deckung des Geldumlaufs langsam ausgehöhlt. Allein die Ausgabe von insgesamt neun Kriegsanleihen kann als erfolgreiche Finanzierungsmaßnahme gewertet werden. Den wachsenden Finanzbedarf des Reiches (Kriegsproduktion, Tilgung und Verzinsung der Schulden) jedoch konnte keine der genannten Maßnahmen nachhaltig stillen.
Auch Matthias’ Erzbergers grundlegende, nach Kriegsende auf den Weg gebrachte Steuerreform konnte die finanzielle Misere nicht mehr verhindern. Diese Steuerreform führte jedoch dazu, dass sich erstmalig das Abhängigkeitsverhältnis von Bund und Ländern umkehrte. Zusammen mit den horrenden Reparations- zahlungen, den Gebietsverlusten und der Demontage der Industrieanlagen bedeutete der uneingeschränkte Rückgriff auf die Notenpresse während der Kriegszeit, eine desaströse Finanzsituation nach Kriegsende. Der unaufhaltsame Geldwertverfall, der 1923 in der Hyperinflation gipfelte, konnte nur durch eine grundlegende Erneuerung des gesamten Währungssystems erreicht werden. Mit der 1923 gegründeten Rentenbank gelang schließlich das „Wunder der Rentenmark“.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Finanzierung des Ersten Weltkrieges
2.1 Die finanzielle Situation des Deutschen Reiches vor dem Krieg im Überblick
2.2 Einschneidende Änderungen der bestehenden Finanzgesetze
2.3 Kriegsanleihen und steuerliche Aktivitäten ab 1916
3 Geldwertverfall in den Nachkriegsjahren bis 1922/23
3.1 Die Finanzreform von Matthias Erzberger
3.2 Wirkungen des „Londoner Ultimatums“
3.3 Höhepunkt und Ende der Krise 1922/23
4 Der Zusammenhang von finanzieller Kriegsplanung und
Inflation
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Der erste Weltkrieg, von 1914 bis 1918, war sowohl in militärischer als auch in finanzieller Hinsicht eine Wende in der Geschichte. Technische Errungenschaften wie zum Beispiel Flugzeuge, Zeppeline, Kanonen mit Reichweiten bis zu 100 km und mehr, gepanzerte Schiffe sowie der Einsatz von Kampfgasen erweiterten das Kriegsgebiet ganz erheblich. So war der Krieg nicht mehr nur eine Sache der Soldaten an der Front. Vielmehr wurde die gesamte Bevölkerung eines kriegführenden Staates in Mitleidenschaft gezogen.
Diese bahnbrechenden Änderungen im technischen Bereich beeinflussten die Finanzierung des Krieges massiv. Dass ein „totaler Krieg“ Auswirkungen auf die Güterproduktion und die gesamte Volkswirtschaft eines Landes haben würde, haben auch führende Ökonomen des Deutschen Reiches nicht erkannt.
In dieser Arbeit wird die finanzielle Situation – insbesondere die Einkünfte - des Kaiserreichs in der Zeit vor dem Krieg dargestellt. In den Punkten 2.2 und 2.3 wird erläutert, welche Finanzquellen in der Phase des Krieges aufgetan wurden und wie ertragreich diese Maßnahmen jeweils waren.
Selbst als der Krieg vorbei war, kam das deutsche Volk nicht zur Ruhe. Da das Kaiserreich den Sieg nicht erringen konnte, hatte die mangelhafte, mit falschen Schlüssen durchzogene Finanzpolitik der Regierung noch fünf Jahre nach Beendigung des Krieges verheerende Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. In Punkt 3.1 werden dem Leser die Versuche der Legislativen, den Reichshaushalt zu stärken, aufgezeigt. Punkt 3.2 behandelt die Reparationszahlungen und deren Konsequenzen. Abschließend wird in Punkt 3.3 der Höhepunkt und das Ende der Krise – bezeichnet als Hyperinflation – in den Jahren 1922/23 dargestellt.
Grundlage dieser Arbeit sind vor allem die Ausführungen zur Kriegsfinanzierung von Karl Roesler und Carl-Ludwig Holtfrerich, die sich lange Jahre intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Vor allem Holtfrerich hat bis Anfang der 80er Jahre mehrere themenbezogene Abhandlungen und eine Einzelschrift veröffentlicht. Die Darstellung von Roesler erschien bereits 1967. Ihre Gültigkeit kann aus diesem Grund allerdings nicht angezweifelt werden. Fast alle in diesem Literaturverzeichnis aufgeführten Autoren greifen auf die Erkenntnisse Roeslers zurück und bestätigen sie weitgehend.
In den meisten Darstellungen wird die Methode des Vergleichs angewandt. Wie das Problem der Kriegsfinanzierung beispielsweise in England oder Frankreich gelöst wurde und welche Folgen dies für deren wirtschaftliche Entwicklung nach sich zog, wird vielfach parallel zu den Erörterungen die deutsche Situation betreffend, ausgeführt. Da jedoch sowohl die Finanzierung des Krieges als auch die anschließende Inflation sehr umfangreiche Themengebiete sind, wurde hier auf den internationalen Vergleich verzichtet.
2 Die Finanzierung des Ersten Weltkrieges
2.1 Die finanzielle Situation des Deutschen Reiches vor dem Krieg im Überblick
Die Verfassung von 1871 legte die Vermögensverteilung im Kaiserreich in der Art und Weise fest, dass sich die Einnahmen des Reiches fast ausschließlich aus indirekten Steuern zusammensetzten.
Um indirekte Steuern von direkten Steuern abzugrenzen verwendet man folgende Kriterien: 1. Sie werden als überwälzbar beurteilt; (unter Steuerüberwälzung versteht man den Versuch eines Steuerzahlers die Belastung über Preisänderungen für Güter oder Produktionsfaktoren an Lieferanten oder Abnehmer weiterzugeben); 2. sie sind nicht veranlagte oder nicht direkt erhobene Steuern, wie z.B. die Mehrwertsteuer; 3. sie sind die Leistungsfähigkeit nur indirekt erfassende Steuern (über die Verwendung des Einkommens).1
Als Beispiele können Zölle und Verbrauchssteuern – das sind Steuern auf die Einkommensverwendung, die den Ver- und Gebrauch von Waren belasten2 - vor allem auf Luxusgüter wie Bier, Tabak, Branntwein, Zucker und Salz angeführt werden. Geringfügige zusätzliche Einnahmen ergaben sich außerdem aus Überschüssen, die von Post und Bahn erwirtschaftet wurden.
Um weitere Ausgaben bestreiten zu können, war das Reich von den finanziellen Zuwendungen der einzelnen Länder – Matrikularbeiträge3 – abhängig.
Alle Einnahmen aus direkten Steuern hingegen fielen den Ländern (= Bundesstaaten) zu.4 Folgende Merkmale kennzeichnen direkte Steuern: 1. sie werden veranlagt; 2. sie sind nicht überwälzbar. Der Steuerzahler ist auch Steuerträger. 3. sie knüpfen an die unmittelbare Erfassung der direkten Leistungsfähigkeit an; 4. sie sind eine bei der Einkommensentstehung erhobene Abgabe.
Aufgrund dieser Verteilung der finanziellen Mittel konnte man das Reich bedenkenlos als „Kostgänger( ) der Einzelstaaten“5 bezeichnen. Dies war jedoch keine günstige Voraussetzung für eine fundierte Kriegsfinanzierung. Das geringe finanzielle Potenzial der Reichsregierung war Bismarck6 – durchaus bewusst, versuchte er denn die direkten Steuern, die Einnahmequelle der Länder, in den Hintergrund zu drängen und durch Erhöhung und Ausdehnung der indirekten Steuern die finanzielle Eigenständigkeit des Reiches zu fördern. Eine Reform im Finanzwesen sollte dem ordentlichen Haushalt zusätzliche Einnahmen bescheren.
Zum Beispiel wurde bereits 1906 die Einführung einer Erbschaftssteuer in Erwägung gezogen. Der Widerstand auf sozialdemokratischer Seite behinderte jedoch die vollständige Umsetzung der geplanten Maßnahme, weshalb eine geschmälerte Version, die Erbanfallssteuer beschlossen und umgesetzt wurde. Nach langen Verhandlungen beschloss man die Belastung für Deszendenten (Nachkommen), Ehegatten, Eltern, Schwieger- und Stiefkindern sowie Geschwistern in Höhe von 4 % mit einer möglichen Steigerung bis zu 10 % bei abnehmendem Verwandtschaftsgrad. „Diese Sätze erhöhten sich mit der Größe des Nachlasses, also eine doppelte Progression“.7 Um nur einige wenige Beispiele für die vom Reichstag angenommenen Änderungen aufzuzeigen, seien an dieser Stelle Auszüge aus Begemanns Abhandlung über die Finanzreformversuche im Deutschen Reich zitiert: „So wurden in den Verwandtschaftsklassen einige Verschiebungen vorgenommen, die Progression nach der Größe des Erwerbs wurde auf das Zweieinhalbfache gesteigert, vor allem wurden die Begünstigungen für die landwirtschaftlichen Grundstücke wesentlich erweitert. So bleibt ¼ der Steuer hier unerhoben, nach dem Entwurf nur bei Erben erster Klasse, nach den Reichstagsbeschlüssen bei allen Erben. (...)“.8 Insgesamt entsprachen die tatsächlichen Einnahmen dieser Reformversuche keinesfalls den erwarteten. Speziell bei der hier zitierten Erbanfallssteuer ergab sich im Jahr 1907 eine negative Differenz von 21,7 Millionen Mark.9
Mehr Erfolg dagegen zeigte die Einführung eines Wehrbeitrags. Das war eine einmalige direkte Abgabe an das Reich, gestaffelt in drei jährliche Raten (1913 – 1915), die den gewünschten Betrag von ca. einer Milliarde Mark einbrachte.10 Verbunden mit dem Wehrbeitrag war eine laufende Vermögenszuwachssteuer. Dies war eine direkte Steuer und untergrub, da sie unmittelbar an das Reich abzuführen war, den Grundsatz: „dem Reiche die indirekten, den Einzelstaaten die direkten Steuern“.11
Die Erfahrungen, die während des deutsch-französischen Krieges 1870/71 gemacht wurden, übten besonders auf die Planung der Finanzierung des Ersten Weltkrieges nachhaltigen Einfluss aus.
Ein Teil der Reparationszahlungen (120 Millionen Mark in Münzgold), die Frankreich an Deutschland leisten mussten, wurde dazu verwandt einen Kriegsschatz anzulegen. Die Regierung verfügte über keine konkreten Pläne wie ein länger währender Krieg finanziert werden sollte, doch durch den Kriegsschatz war die Mobilmachung zu Beginn der kriegerischen Aktivitäten gesichert und diese Tatsache wurde als entscheidend betrachtet. Bei Kosten von ca. 98 Millionen Mark pro Tag12 war eine alleinige Finanzierung mittels des Kriegsschatzes vollkommen unmöglich, da dieser vor Kriegsbeginn „etwas über 200 Millionen Mark in Gold und Silber ausmachte“.13
Darüber hinaus wurde nicht bedacht, dass, sollte der Krieg nicht schnell und siegreich beendet werden, eine langfristige Kostenplanung notwendig ist. In den Vorkriegsjahren konzentrierte man sich jedoch fast ausschließlich auf die finanzielle Mobilmachung.
2.2 Einschneidende Änderungen der bestehenden Finanzgesetze
Trotz einer wenig durchdachten Kriegsfinanzierung rechnete man aufgrund bisheriger Erfahrungen mit knapp werdenden Bargeldbeständen zu Beginn des Krieges.
[...]
1 Woll, Artur (Hrsg.): Wirtschaftslexikon. 9., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. München, Wien 2000, S. 345 und S. 695.
2 Woll, Artur (Hrsg.): Wirtschaftslexikon. S. 760.
3 Darunter versteht man finanzielle sowie reale Leistungen einzelner Mitglieder eines Staatenbundes an diesen, um Aufwendungen für die Interessen des gesamten Bundes gemeinschaftlich tragen zu können. Im Deutschen Reich wurde die Höhe der Beiträge für die einzelnen Staaten entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl festgelegt. Siehe Grüske, Karl-Dieter / Recktenwald, Horst Claus: Wörterbuch der Wirtschaft. 12., neu gestaltete und erweiterte Auflage. Stuttgart 1995.
4 Woll, Artur: Wirtschaftslexikon. S. 140-141.
5 Holtfrerich, Carl-Ludwig: Die deutsche Inflation 1914 -1923. Ursachen und Folgen in Internationaler Perspektive. Berlin, New York 1980, S. 106.
6 Bismarck, Otto Fürst von (1.4.1815 – 30.7.1898): Reichskanzler bis März 1890. Siehe Hass, Gerhart (Hrsg.): Biographisches Lexikon zur deutschen Geschichte. Von den Anfängen bis 1945. 2., erweiterte Auflage. Berlin 1970, S. 65-67.
7 Begemann, Egbert: Die Finanzreformversuche im Deutschen Reiche von 1867 bis zur Gegenwart. Göttingen 1912, S. 90.
8 Begemann, Egbert: Die Finanzreformversuche..., S. 96.
9 Vgl. Begemann, Egbert: Die Finanzreformversuche..., S. 98.
10 Vgl. Roesler, Konrad: Die Finanzpolitik des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg. Berlin 1967, S. 16 und Holtfrerich, Carl-Ludwig: Die deutsche Inflation..., S. 106.
11 Terhalle, Fritz: Geschichte der deutschen öffentlichen Finanzwirtschaft vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Schlusse des zweiten Weltkrieges. In: Handbuch der Finanzwissenschaft, 2. Aufl., Bd. 1, Tübingen 1952, S. 280; Zitiert nach: Holtfrerich, Carl-Ludwig: Die deutsche Inflation..., S. 106.
12 Vgl. Lanter, Max: Die Finanzierung des Krieges. Quellen, Methoden und Lösungen seit dem Mittelalter bis Ende des Zweiten Weltkrieges 1939 bis 1945. Luzern 1950, S. 98.
13 Holtfrerich, Carl-Ludwig: Die deutsche Inflation..., S. 100.
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.