Vor einigen Tagen ging der „G8-Gipfel“ in Heiligendamm zu Ende, dieses Ereignis zeigt deutlich, wie sehr die Globalisierung die heutige Zeit prägt. Durch sie rückt die Welt immer mehr zusammen und die Märkte verdichten sich zunehmend. Der Konkurrenzdruck wird immer größer und zwingt die Unternehmen und Arbeitnehmer flexibler zu werden. Um in dem Wettbewerb mithalten zu können, müssen die Unternehmen ihre Kosten senken. Eine Folge davon ist die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland. Der Kündigungsschutz erschwert es den Unternehmen auf Umsatzschwankungen zu reagieren. Die Zeitarbeit bietet mit ihrem flexiblen Arbeitsmodell eine Möglichkeit auch in Zukunft konkurrenzfähig zu sein.
Der Gliederungsabschnitt „Informationen und Grundsätzliches zur Zeitarbeit“ liefert einen allgemeinen Überblick über das Verhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma, Entleihfirma und Leiharbeitnehmer.
Der Gliederungsabschnitt „Gesetzlicher Hintergrund“ erläutert die Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland zum Thema Zeitarbeit und aktuelle Tarifverträge. Der Gliederungsabschnitt „Geschichte der Zeitarbeit“ befasst sich mit dem Beginn und Verlauf der Zeitarbeit auf nationaler und internationaler Ebene. Der Gliederungsabschnitt „Aktueller Zeitarbeitsmarkt“ gibt einen kurzen Überblick über die momentane Arbeitsmarktsituation, dies beinhaltet die Anzahl der Arbeit-nehmer und Geschlechterverteilung im Bereich Zeitarbeit.
Der Gliederungsabschnitt „Vor- und Nachteile der Zeitarbeit“ gibt Aufschluss über die Gründe für oder gegen Zeitarbeit aus Sicht des Verleihers, Entleihers und Zeitarbeitnehmers. Der Gliederungsabschnitt „Zukünftige Entwicklung“ bietet einen Ausblick auf die Zukunft. Die mögliche Chance und Entwicklung wird beschrieben.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. INFORMATIONEN UND GRUNDSÄTZLICHES ZUR ZEITARBEIT
2.1. Informationen und Grundsätzliches
2.2. Das Zeitarbeitsunternehmen
2.3. Das Kundenunternehmen
2.4. Der Zeitarbeitnehmer
3. Gesetzlicher Hintergrund
3.1. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
3.2. Weitere wichtige Rechtsvorschriften
3.3. Tarifverträge
4. GESCHICHTE DER ZEITARBEIT
4.1. International
4.2. Deutschland
5. Aktueller Zeitarbeitsmarkt
6. Vor- und Nachteile der Zeitarbeit
6.1. Vorteile
6.2. Nachteile Zeitarbeit
7. Zukünftige Entwicklung
8. Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zeitarbeitsverhältnis
Abbildung 2: Größe der Zeitarbeitsunternehmen nach Anzahl der Mitarbeiter
Abbildung 3: Bestand an Zeitarbeitnehmern nach Regionaldirektionen
Abbildung 4: Berufsgruppen in der Zeitarbeit (prozentuale Werte)
Abbildung 5: Berufsgruppen Zeitarbeit (nominale Werte)
Abbildung 6: Tätigkeit der Arbeitnehmer vor Zeitarbeit
Abbildung 7: Befristet beschäftigte Arbeitskräfte in der EU 1991 – 1998
Abbildung 8: Befristete Beschäftigungsverhältnisse in EU-Ländern, 1998
Abbildung 9: Anzahl der Zeitarbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Abbildung 10: Anzahl der Zeitarbeitnehmer im Halbjahresdurchschnitt
Abbildung 11: Zeitarbeit integriert Arbeitslose
Abbildung 12: Anzahl der Zeitarbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Abbildung 13: Zeitarbeit hat alle Berufe
1. Einleitung
„Zeitarbeit bringt alle Voraussetzungen mit, ein innovativer Hochgeschwindigkeitszug zu werden, der nicht nur ohne Verspätungen seine Strecken absolviert, sondern der auch passgenau die weiteren Anschlüsse organisiert.“
Volker Homburg (IGZ-Bundesvorsitzender )
Vor einigen Tagen ging der „G8-Gipfel“ in Heiligendamm zu Ende, dieses Ereignis zeigt deutlich, wie sehr die Globalisierung die heutige Zeit prägt. Durch sie rückt die Welt immer mehr zusammen und die Märkte verdichten sich zunehmend. Der Konkurrenzdruck wird immer größer und zwingt die Unternehmen und Arbeitnehmer flexibler zu werden. Um in dem Wettbewerb mithalten zu können, müssen die Unternehmen ihre Kosten senken. Eine Folge davon ist die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland. Der Kündigungsschutz erschwert es den Unternehmen auf Umsatzschwankungen zu reagieren. Die Zeitarbeit bietet mit ihrem flexiblen Arbeitsmodell eine Möglichkeit auch in Zukunft konkurrenzfähig zu sein.
Der Gliederungsabschnitt „Informationen und Grundsätzliches zur Zeitarbeit“ liefert einen allgemeinen Überblick über das Verhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma, Entleihfirma und Leiharbeitnehmer.
Der Gliederungsabschnitt „Gesetzlicher Hintergrund“ erläutert die Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland zum Thema Zeitarbeit und aktuelle Tarifverträge.
Der Gliederungsabschnitt „Geschichte der Zeitarbeit“ befasst sich mit dem Beginn und Verlauf der Zeitarbeit auf nationaler und internationaler Ebene.
Der Gliederungsabschnitt „Aktueller Zeitarbeitsmarkt“ gibt einen kurzen Überblick über die momentane Arbeitsmarktsituation, dies beinhaltet die Anzahl der Arbeitnehmer und Geschlechterverteilung im Bereich Zeitarbeit.
Der Gliederungsabschnitt „Vor- und Nachteile der Zeitarbeit“ gibt Aufschluss über die Gründe für oder gegen Zeitarbeit aus Sicht des Verleihers, Entleihers und Zeitarbeitnehmers.
Der Gliederungsabschnitt „Zukünftige Entwicklung“ bietet einen Ausblick auf die Zukunft. Die mögliche Chance und Entwicklung wird beschrieben.
2. INFORMATIONEN UND GRUNDSÄTZLICHES ZUR ZEITARBEIT
2.1. Informationen und Grundsätzliches
Grundsätzlich besteht die Zeitarbeit aus drei Hauptakteuren: dem Zeitarbeitsunternehmen, dem Entleihunternehmen und dem Leiharbeitnehmer.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Zeitarbeitsverhältnis
Quelle: www.wikipedia.de
Abbildung 1 zeigt das Verhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma, Entleihfirma und Leiharbeitnehmer. Hat ein Unternehmen kurzfristigen Arbeitskräftebedarf, z.B. bei Ausfällen durch Krankheit oder Schwangerschaft oder bei Zusatzaufträgen, kann es sich an ein Zeitarbeitsunternehmen wenden. Zwischen diesem, also dem Verleiher und dem Entleiher, dem Kundenunternehmen wird ein sogenannter Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen, in dem u.a. Bedingungen über die Dauer des Einsatzes, Art der Tätigkeit und Kosten geregelt sind. Der Verleiher überlässt dem Kunden einen oder mehrere Mitarbeiter zur Erbringung der Arbeitsleistung; der Kunde verpflichtet sich hingegen zur Zahlung der vereinbarten bzw. tariflichen Stundensätze. Der Leiharbeitnehmer schließt mit dem Verleiher einen zumeist unbefristeten Arbeitsvertrag. Er hat dem Entleiher seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen und dieser hat eine Fürsorgepflicht, aber auch ein Direktionsrecht und Weisungsbefugnis, woran sich der Arbeitnehmer zu halten hat. Das Zeitarbeitsunternehmen ist der Arbeitgeber und hat somit die Pflichten beispielsweise der Gehaltszahlungen, Gewährung von Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.
Die Bezahlung des Leiharbeitnehmers kann nach tarifvertraglichen Regelungen erfolgen oder nach dem „equal trade/equal pay“ – Prinzip. Die Leiharbeitnehmer bekommen die gleiche Behandlung und natürlich auch Bezahlung wie die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens. Allerdings wird die Möglichkeit der Regelungen durch die Tarifverträge bevorzugt.
2.2. Das Zeitarbeitsunternehmen
Ein reines Zeitarbeitsunternehmen unterscheidet sich von anderen Unternehmen dadurch, dass es keinen Bereich zur Fertigung oder Produktion von Gütern etc. besitzt. Will es die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung betreiben, ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit notwendig[1] ; dies wird durch ein Landesarbeitsamt bzw. eine Regionaldirektion erteilt. Um diese zu bekommen muss der Verleiher nachweisen, dass es ihm möglich ist den Pflichten arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Art nachzukommen. Fachkenntnisse in den Bereichen Personalwesen und Betriebswirtschaft sollten auch vorhanden sein. Die Erlaubnis hat ein Jahr Gültigkeit, nach Ablauf muss ein weiterer Antrag gestellt werden. Wenn das Unternehmen dreimal in Folge problemlos eine Verlängerung erhält, wird diese unbefristet erteilt. Allerdings kann die Erlaubnis auch entzogen werden, wenn schwerwiegende Vergehen seitens des Unternehmens vorliegen. Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ohne diese Erlaubnis ist illegal und mit hohen Bußgeldern verbunden.
Das Zeitarbeitsunternehmen hat folgende Tätigkeiten[2]:
- Bewerberauswahl, Abwicklung der Einstellungsformalitäten und weitere Mitarbeiterbetreuung
- Anwerben von neuen Kundenunternehmen, bestehende Kundenkontakte pflegen und Auftragsakquisition
- Beschreibung der Einsatzstellen durch die Kunden, möglichst genau
- Disposition der passenden Mitarbeiter auf die zu besetzenden Stellen (durch Personaldisponent)
Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt sämtliche Aufgaben eines „normalen“ Arbeitgebers, wie die Gehaltszahlung, Abführung der Sozialabgaben (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und Steuern, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Feiertagen und Urlaub. Die Arbeitsgesetze wie das Kündigungsschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz gelten auch im Zeitarbeitsbereich.
Eine wichtige Aufgabe ist, wie bereits erwähnt, die Disposition der Leiharbeitnehmer. Sie wird vom sogenannten Personaldisponenten vorgenommen. Er ist ein Personalfachmann, der für die Auswahl der Bewerber und deren Einsatz in den Kundenunternehmern verantwortlich ist. Als Ansprechpartner für die Zeitarbeitnehmer hat er eine Betreuerfunktion. Seine Aufgaben hierbei beziehen sich auf Anweisungen bzw. Fragen über die Arbeit beim Entleiher sowie auf sonstige Probleme und Anregungen der Arbeitnehmer. Ein guter Disponent sollte in der Lage sein, 20 bis 40 Zeitarbeitnehmer zu betreuen ohne überfordert zu sein. Öffentliche Stellen wie beispielsweise Berufsgenossenschaft und Landesarbeitsämter begrüßen kleine Gruppen, da hier die individuelle Betreuung jedes einzelnen Arbeitnehmers eher gewährleistet ist als in zu großen Gruppen.
Bei derzeit (Stand 2006) ca. 8.400[3] gemeldeten Zeitarbeitsfirmen (die hauptsächlich Arbeitnehmerüberlassung betreiben) gibt es viel Konkurrenz und der richtige Einsatz des Personals nicht alleine Ursache von Erfolg. Die Aufgaben wie langfristige Kundenbindung, Neukundengewinnung und Maßnahmen im Marketingbereich bekommen immer mehr Bedeutung und sind maßgeblich für den Unternehmenserfolg. Häufig werden Experten wie Marketingspezialisten und Betriebswirte dafür eingesetzt. Natürlich spielen auch Aspekte wie die Betriebsgröße, Geschäftsführung und gegebenenfalls Abteilungsleiter eine wichtige Rolle, damit das Unternehmen erfolgreich wirtschaften kann. In der Regel verfolgen sie das gleiche primäre Ziel: Gewinn. Den erzielen sie durch die Arbeitnehmerüberlassung
Der Stundensatz, den Kunden für die Entleihung zahlen müssen, setzt sich unter anderem zusammen aus[4]:
- dem Stundenlohn des Leiharbeitnehmers, dazu sämtliche Lohnnebenkosten wie beispielsweise die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, anteilige Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Zeiten der Nichtbeschäftigung, Urlaub, Feiertage und ggf. freiwillige Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen etc.), Abgaben für Berufsgenossenschaft, Schwerbehindertenabgabe, Stellung der Arbeitskleidung usw.
- Betriebs- und Verwaltungskosten, wie z.B. Gehälter der internen Mitarbeiter, Büromiete, Strom, Versicherungsprämien, Werbekosten, Telefongebühren, Kfz-Kosten, etc
- Weiterhin aus Rücklagen und im Idealfall sollte ein Gewinn übrig bleiben
Ein Zeitarbeitsunternehmen wird demzufolge immer versuchen, effizient zu arbeiten, also den Zeitarbeitnehmer möglichst langfristig in einem Entleihbetrieb unterbringen. Eine Arbeitnehmerüberlassung von mehreren Monaten ist deshalb besser als nur kurzzeitige Überlassungen, da häufige Wechsel Verwaltungskosten verursachen und letztendlich den Gewinn schmälern. Zusätzlich werden einsatzfreie Zeiten der einzelnen Arbeitnehmer vermieden, da diese nach §11 Abs.1 Satz 2 Nr.2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auch bei einer Nichtbeschäftigung bezahlt werden müssen (sog. Entgeltfortzahlungspflicht[5]). Das bedeutet, wenn der Entleiher keinen geeigneten Einsatz für den Arbeitnehmer hat, bekommt dieser für die Dauer der Nichtbeschäftigung trotzdem seinen Lohn.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Größe der Zeitarbeitsunternehmen nach Anzahl der Mitarbeiter
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zahlenstand 30.06.2006
Wie auf Abbildung 2 zu sehen ist, sind die meisten Zeitarbeitsunternehmen kleine und mittelständische Firmen. 17 % beschäftigen 1 – 9 Arbeitnehmer, 13 % 10 – 19. 50 – 99 Arbeitnehmer werden von 22 % der Unternehmen beschäftigt, lediglich 10 bzw. 11 % der Firmen beschäftigen 100 – 149 bzw. 150 und mehr Arbeitnehmer.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Bestand an Zeitarbeitnehmern nach Regionaldirektionen
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zahlenstand 30.06.2006
Abbildung 3 zeigt, dass in einigen Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit eine größere Zeitarbeitsdichte zu finden ist als in anderen. Nordrhein-Westfalen ist an der Spitze mit 129.625 von insgesamt 598.284 Zeitarbeitnehmern, gefolgt von Hessen mit 111.785 und Bayern mit 102.864 Arbeitnehmern. Nordrhein-Westfalen und Bayern sind recht große Bundesländer und auch Regionaldirektionen mit großer Einwohnerdichte, daher auch die hohe Anzahl von Zeitarbeitnehmern. Schlusslichter in diesem Vergleich sind Berlin/Brandenburg mit 26.988, Sachsen-Anhalt/Thüringen mit 24.171 und Sachsen mit nur 17.421 Leiharbeitnehmern. Gerade in diesen Gebieten ist die Arbeitsmarktlage eher schlecht und so erklärt sich, warum dort so wenige Zeitarbeitnehmer zu finden sind.
2.3. Das Kundenunternehmen
Der Kunde des Zeitarbeitsunternehmens ist der Entleiher, der sich eine Arbeitskraft „ausleiht“. Dazu wird zwischen Verleiher und Entleiher der sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsvertrag[6] geschlossen. Dieser muss schriftlich festgehalten werden und für jeden einzelnen Überlassungsfall erhält das Kundenunternehmen einen gesonderten Vertrag, da bei jeder Überlassung die Konditionen verschieden sein können. Bestandteile dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sind u.a.[7]:
- Name, Anschrift und Genehmigungsdaten des Zeitarbeitsunternehmens (Verleihers)
- Name und Anschrift des Kundenunternehmens (Entleihers)
- Name und Sozialversicherungsnummer des Zeitarbeitnehmers
- Art der Tätigkeit und erforderliche Qualifikation
- Voraussichtliche Dauer des Einsatzes (Anfangszeitpunkt und, sofern bestimmbar, der Endzeitpunkt)
- Der Stundenverrechnungssatz
- Sonstige Vereinbarungen, beispielsweise über eventuelle Zuschläge für Schichtarbeit und deren Höhe, Behandlung eventuell anfallender Überstunden etc.
- Aspekte der Arbeitssicherheit ( wenn Schutzausrüstungen erforderlich, festlegen ob sie vom Verleiher oder vom Entleiher gestellt wird)
Zu jedem Überlassungsvertrag gehören Kontrollmeldungen, die vom Kundenunternehmen unterzeichnet und zur zuständigen Krankenkasse und zum zuständigen Landesarbeitsamt geschickt werden müssen. Zusätzlich zum AÜV werden meistens auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehändigt; die Anerkennung dieser geschieht durch Unterschreiben des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags.
2.4. Der Zeitarbeitnehmer
Die Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer ist für jeden Arbeitnehmer geeignet, der eine gewisse Flexibilität mitbringt; dabei ist es irrelevant, ob er einen kaufmännischen, technischen oder gewerblichen Hintergrund hat. Auch Hausfrauen und Müttern, die nach einer Pause wieder arbeiten wollen oder Studenten und Schülern, die nur befristet arbeiten wollen bietet die Zeitarbeit eine Möglichkeit. 75 % der Zeitarbeitnehmer sind Männer und nur 25 % Frauen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Berufsgruppen in der Zeitarbeit (prozentuale Werte)
Quelle: IGZ e.V./Bundesagentur für Arbeit (Zahlenstand 30.06.2006)
Dies lässt sich durch die Abbildung 4 gut dadurch erklären, dass zum Stichtag 30.06.2006 (bezogen auf das Halbjahr 1.1. – 31.06.2006) 34 % der Zeitarbeitnehmer als Hilfspersonal eingestellt waren, 26 % in Metall und Elektroberufen, 4 % in technischen Berufen, etc. Der Hauptteil der Leiharbeitnehmer kommt aus dem Handwerk, daher auch der Großteil an Männern.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Berufsgruppen Zeitarbeit (nominale Werte)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Zahlenstand 30.06.2006)
Abbildung 5 zeigt noch mal die Aufteilung der Zeitarbeit in Berufsgruppen, jedoch etwas detaillierter und in nominalen Werten. Auch hier zeigt sich das Hilfsarbeiter mit 202.131 von insgesamt 598.284 Zeitarbeitnehmern den „Löwenanteil“ ausmachen. Häufig findet eine Überlassung auch in den Berufen Schlosser/Mechaniker(76.263), in den übrigen Dienstleistungsberufen(71.706) und Verwaltungs-/Büroberufen (54.390) statt. Seltener finden Arbeitnehmerüberlassungen in Bauberufen (6.932), als Warenkaufleute (5.130) und als Chemie-/Kunststoffverarbeiter (3.559). Die Berufsgruppe mit der geringsten Arbeitnehmerüberlassungsquote sind die Raumausstatter und ähnliche mit nur 1.496 Arbeitnehmern.
In der folgenden Abbildung kann man erkennen, dass Zeitarbeit grade für Arbeitnehmer, die längerfristig ohne Beschäftigung waren, eine Chance auf Arbeit bietet. 48,8 % der Zeitarbeitnehmer waren im Jahr 2005 bis zu einem Jahr ohne Beschäftigung und 13,7 % waren über ein Jahr beschäftigungslos. Auch Arbeitnehmer, die vorher noch gar nicht beschäftigt waren, haben eine Chance; im Jahr 2005 waren es 8,7 %. Vorher beschäftigt waren 28,8 %.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Tätigkeit der Arbeitnehmer vor Zeitarbeit
Quelle: BZA/Bundesanstalt für Arbeit (31.12.2005)
Der Zeitarbeitnehmer schließt mit dem Arbeitgeber, also dem Verleiher einen Arbeitsvertrag. Unbedingt erforderlicher Inhalt des Arbeitsvertrages sind[8]:
- Arbeitnehmerdaten wie Vor- und Nachname, Adresse, Geburtstag und –ort
- Verleiherdaten wie Name, Anschrift, Erlaubnisdaten
- Bezeichnung der Tätigkeit
- Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Höhe Vergütung
- Regelungen der Arbeitszeit, der Probezeit, der Kündigungsfristen und des Urlaubsanspruches
- Regelungen der Entgeltfortzahlung beispielsweise bei Krankheit oder Nichteinsatz
- Freiwillige Leistungen wie Weihnachtsgeld u.ä.
- Außerdem Ort und Datum des Vertragsabschlusses
Zur Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden gibt der Zeitarbeitnehmer ausgefüllte Vordrucke, die vom Kundenunternehmen unterschrieben werden, in seiner Leiharbeitsfirma ab.
Nach der Motivation werden drei Zeitarbeitnehmertypologien unterschieden[9]:
Die „zweite“ Belegschaft
Der Zeitarbeitnehmer hat sich über Monate oder Jahre hinweg im Kundenunternehmen etabliert und hofft, irgendwann in die Stammbelegschaft übernommen zu werden. Wenn das nicht geschieht, laufen diese Zeitarbeitnehmer Gefahr, in ein Stimmungs- oder Leistungstief zu fallen.
Die „professionellen“ Neuanfänger
Der Arbeitsalltag spielt sich immer wieder in neuen und unterschiedlichen Unternehmen ab. Neue Erfahrungen sammeln und Abwechslung lieben sie. Sie müssen allerdings recht viel einstecken können, da die Einsätze in den Kundenunternehmen nicht immer zu deren Qualifikationen passen. Ihre Motivation besteht meist darin, vom Kunden übernommen zu werden und arbeiten deshalb überdurchschnittlich gut und verrichten nicht nur den „Dienst nach Vorschrift“.
Die „Feuerwehrmänner“
Sie sind zumeist Spezialisten mit reichem Erfahrungsschatz, die „immer dort im Einsatz sind, wo es brennt“. Übernahmeangebote reizen sie nicht, sie wollen lieber bei den Zeitarbeitsfirmen bleiben, da sie keine Routine möchten.
[...]
[1] § 1 AÜG
[2] Vgl. Baum, Amaren: Zeitarbeit: mehr als nur ein Job, S. 15
[3] Bundesagentur für Arbeit, Statistik Arbeitnehmerüberlassung, 2006
[4] Vgl: Schwantes, Klaus: Zeitarbeit, S. 106 f
[5] Vgl. §11 AÜG
[6] Vgl. AÜG §12
[7] Vgl. Schwantes, Klaus: Zeitarbeit, S. 102 f
[8] Vgl: Schwantes, Klaus: Zeitarbeit S. 103 f
[9] Vgl: Schröder, Edgar: Zeitarbeit S. 51 f
- Arbeit zitieren
- Bardo Hildmann (Autor:in), 2007, Zeitarbeit. Ihre geschichtliche Entwicklung, der gesetzliche Hintergrund sowie Vor- und Nachteile der Zeitarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83975
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