Im Sinne der Gewaltenteilung bilden die Gesetzgebung, die Wahl und Kontrolle der Exekutive die charakteristischen Aufgaben von Parlamenten entwickelter Demokratien. Dabei ist es für die Stabilität der Demokratie unerlässlich, dass zum einen ihre Mitglieder an diesen Aufgaben partizipieren können und zum anderen die Arbeitsweisen ihrer Institutionen transparent sind. Diesem Demokratieverständnis entsprach das Europäische Parlament zunächst nicht, es nähert sich jedoch nach über 50 Jah-ren Entwicklung diesem Verständnis allmählich an, denn die Rolle des Europäischen Parlaments wurde im Laufe der Jahre durchaus zunehmend gestärkt:
Im Jahre 1951 zunächst unter der Bezeichnung der „Gemeinsamen Versammlung Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ gegründet, war es als reines Beratungsorgan zum Prozess der wirtschaftlichen Harmonisierung Westeuropas angedacht, dazu besetzt mit Abgesandten der nationalen Parlamenten (Doppelmandatschaft). Inzwischen ist es mit Haushalts- und Kontrollbefugnissen versehen und seit 1979 mit direkt von den Unionsbürgern (Art. 17 ff. EGV) gewählten Vertretern besetzt.
Jedoch besitzt das Europäische Parlament keine Gesetzgebungsautonomie und ist somit nicht die ausschließlich gesetzgebende Gewalt in der EU/EG . Als Hauptgesetzgebungsorgan wird immer noch der Fachministerrat der EG, auch Rat der Europäischen Union genannt, angesehen.
Damit ist ein Organ, das aus Mitgliedern der nationalstaatlichen Exekutive besteht, maßgeblich an der Legislative beteiligt. Allerdings wurde, um diesem Ausbrechen aus der klassischen Gewaltenteilung und dem daraus resultierenden Demokratiedefizit entgegenzuwirken, dem Europäischen Parlament zunehmend mehr Beteiligung am Rechtsetzungsverfahren in der EG ermöglicht. Besonders hervorzuheben ist das so genannte Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 EGV, welches seit dem Maastrichter Vertrag von 1993 existiert. In der vorliegenden Ausarbeitung wird dieses näher thematisiert und sein Einfluss für die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts dargestellt. Dabei wird auch die Bedeutung des Verfahrens für das Europäischen Parlament und die Europäische Gemeinschaft betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Hauptteil
- 2.1. Vorbemerkung
- 2.2. Der Verfahrensablauf anhand eines Beispiels
- 2.2.1. Verfahrensbeginn
- 2.2.2. Die 1. Lesung im Parlament
- 2.2.3. Die 1. Lesung im Rat
- 2.2.4. Die 2. Lesung im Parlament
- 2.2.5. Die 2. Lesung im Rat
- 2.2.6. Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
- 2.2.7. Das Vermittlungsverfahren
- 2.3. Bedeutung
- 2.4. Ausblick: Der Europäische Verfassungsvertrag
- 3. Fazit
- Literaturverzeichnis
- Quellenverzeichnis
- Rechtsquellenverzeichnis:
- Anhang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Ausarbeitung widmet sich der Analyse des Mitentscheidungsverfahrens gemäß Art. 251 EGV. Ziel ist es, den Verfahrensablauf anhand eines Beispiels zu verdeutlichen und die Bedeutung dieses Verfahrens für die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts zu beleuchten. Dabei wird auch die Bedeutung des Verfahrens für das Europäische Parlament und die Europäische Gemeinschaft betrachtet.
- Die Funktionsweise des Mitentscheidungsverfahrens gemäß Art. 251 EGV
- Der Einfluss des Mitentscheidungsverfahrens auf die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts
- Die Bedeutung des Mitentscheidungsverfahrens für das Europäische Parlament
- Die Bedeutung des Mitentscheidungsverfahrens für die Europäische Gemeinschaft
- Der Vergleich des Mitentscheidungsverfahrens mit anderen Gesetzgebungsverfahren in der EG
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung erläutert die Bedeutung der Gewaltenteilung in entwickelten Demokratien und die Rolle des Europäischen Parlaments in der EG. Es wird die Entwicklung des Europäischen Parlaments von einem reinen Beratungsorgan zu einem Organ mit Haushalts- und Kontrollbefugnissen dargestellt. Kapitel 2 analysiert das Mitentscheidungsverfahren gemäß Art. 251 EGV anhand eines Beispiels und beleuchtet seine Bedeutung für die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts. Es wird die Rolle des Europäischen Parlaments und des Rates im Verfahren sowie das Vermittlungsverfahren betrachtet.
Schlüsselwörter
Mitentscheidungsverfahren, Art. 251 EGV, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, Gemeinschaftsrecht, Gesetzgebungsverfahren, Demokratiedefizit, Gewaltenteilung, EU, EG.
- Quote paper
- cand.rer.pol. Carsten Thorant (Author), 2006, Das Mitentscheidungsverfahren gemäß Art. 251 EG - Erläuterung an einem Beispiel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83730