Spätestens mit dem beginnenden 19. Jahrhundert wurde weitgehend anerkannt, dass die einzelnen Disziplinen der Wissenschaft nicht mehr als rein objektive, rationelle Lehren abgehandelt werden können. Ein signifikantes Beispiel hierfür stellt die Transformation der Geschichtswissenschaft dar.
Gingen frühe Vertreter dieser Disziplin davon aus, dass Geschichte einzig objektiv zu betrachten ist, indem man mittels Zeugnissen auf die gesellschaftlichen Zusammenhänge schließen kann, brachte der deutsche Philosoph und Historiker Wilhelm Dilthey Subjektivität und Geschichtswissenschaft in einen unmittelbaren Zusammenhang. Zentrale Annahme seiner Geschichtsauffassung war, dass die
individuelle Lebensgeschichte zum Ausgangspunkt der historischen Erfahrung des Subjektes wird. „Was das Leben sei, soll die Geschichte lehren. Und diese ist auf das Leben angewiesen, dessen Verlauf in der Zeit sie doch ist […].“ (Patzel‐Mattern: 2002: 171) Mit seiner Theorie baute er nicht nur auf den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft auf, sondern vereinte auch psychologische und
philosophische Erkenntnisse.
Interdisziplinarität ist besonders in den letzten Jahrzenten zu einem Schlüsselbegriff innerhalb der Wissenschaften geworden. Diesem Anspruch hat sich auch diese Arbeit verschrieben, indem sie versucht Zusammenhänge und Dissonanzen zwischen dem Tätigkeitsbereich des Journalismus und dem Wissenschaftsbereich der Mediation aufzuzeigen.
Gliederung
1. Einleitung
2. Mediation - im Zeichen interkultureller Vermittlung
2.1 Ziele und Interdisziplinarität
2.2 Meditative Konzepte und Strategien der Konfliktbewältigung
3. Berichterstattung in Zeiten von Konflikten und gewaltsamer Auseinandersetzungen
3.1 Ethische Grundpfeiler des Journalismus
3.2 Medialisierung des Kriegsschauplatzes - ein historischer Überblick
3.3 Kriegsjournalismus
3.3.1 Kennzeichen und Wirkung der Kriegsberichterstattung
3.3.2 Bsp. Nicaragua / Radio Liberacion
3.4 Friedensjournalismus
3.4.1 Friedensjournalistische Grundideen und Konzepte
3.4.2 Bsp. Liberia/Talking Drum Studio (Radio)
4. Der meditative Aspekt friedensorientierter Berichterstattung - eine Zusammenfassung
5. Abstract
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Spätestens mit dem beginnenden 19. Jahrhundert wurde weitgehend anerkannt, dass die einzelnen Disziplinen der Wissenschaft nicht mehr als rein objektive, rationelle Lehren abgehandelt werden können. Ein signifikantes Beispiel hierfür stellt die Transformation der Geschichtswissenschaft dar. Gingen frühe Vertreter dieser Disziplin davon aus, dass Geschichte einzig objektiv zu betrachten ist, indem man mittels Zeugnissen auf die gesellschaftlichen Zusammenhänge schließen kann, brachte der deutsche Philosoph und Historiker Wilhelm Dilthey Subjektivität und Geschichtswissenschaft in einen unmittelbaren Zusammenhang. Zentrale Annahme seiner Geschichtsauffassung war, dass die individuelle Lebensgeschichte zum Ausgangspunkt der historischen Erfahrung des Subjektes wird. „ Was das Leben sei, soll die Geschichte lehren. Und diese ist auf das Leben angewiesen, dessen Verlauf in der Zeit sie doch ist [...]." (Patzel-Mattern: 2002: 171) Mit seiner Theorie baute er nicht nur auf den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft auf, sondern vereinte auch psychologische und philosophische Erkenntnisse.
Interdisziplinarität ist besonders in den letzten Jahrzenten zu einem Schlüsselbegriff innerhalb der Wissenschaften geworden. Diesem Anspruch hat sich auch diese Arbeit verschrieben, indem sie versucht Zusammenhänge und Dissonanzen zwischen dem Tätigkeitsbereich des Journalismus und dem Wissenschaftsbereich der Mediation aufzuzeigen.
Um eine zu weite Streuung des Themas zu vermeiden, fokussiert sich die Arbeit auf den seit den 70er Jahren durch Johan Galtung ins Leben gerufenen Friedensjournalismus, der sich bezüglich der Ziel- bzw. Umsetzung der Fähigkeiten des Journalisten entscheidend von dem die westlichen Medien dominierenden Kriegs- oder Konfliktjournalismus unterscheidet. Offensichtlich ist, dass sich beide Disziplinen zum Ziel gesetzt haben einen entstehenden bzw. bereits vorhandenen Konflikt auf friedliche Art zu überwinden. Die Arbeit möchte jedoch tiefer in die Thematik endringen, indem sie versucht die einzelnen Strategien und Herangehensweisen zu beleuchten und auf vorhandene Brücken sowie auf meditative Aspekte, die sich innerhalb des Friedensjournalismus finden, hinzuweisen.
Die Herangehensweise an die Thematik gründet auf einer Vierteilung der Arbeit. Im ersten Teil befasse ich mich mit den mediativen Konzepten und Strategien der Konfliktbewältigung, um zu verdeutlichen wie Mediation theoretisch als auch praktisch angewandt wird. Die folgenden zwei Abschnitte setzen sich mit der Thematik Journalismus auseinander. Hierbei ist es mir wichtig zu verdeutlichen, dass Friedensjournalismus einen neu zu beschreitenden Weg des Journalismus darstellt, der jedoch innerhalb journalistischer Kreise nicht vollständig habilitiert ist. Daher erschien es mir bedeutend die Ansprüche an qualitativ hochwertigen Journalismus ebenso darzustellen sowie ihn auch von dessen Gegenstück, dem Kriegsjournalismus, abzugrenzen. Der letzte Teil der Arbeit befasst sich mit der Zusammenfassung der Ergebnisse, d.h. der Darstellung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden innerhalb des Konzeptes zwischen einem mediativen Verfahren und der friedensorientierten Berichterstattung, um auf diese
Weise eine Antwort auf die Frage zu finden, inwiefern der Ansatz der Mediation auf journalistischer Ebene anwenden lässt.
2. Mediation - im Zeichen interkultureller Vermittlung
Trotz zunehmender Globalisierung ist unser individuelles Verständnis von kulturellen, ethischen, nationalen und lokalen Merkmalen geprägt. Daher unterscheiden sich Mediationsteilnehmer in ihrem Fühlen, Handeln und Denken. Jene kulturelle Diversität kann besonders in ethno-pluralen Gesellschaften, d.h. Gesellschaften die ethnische und kulturelle Unterschiede aufweisen, durchaus national verankert sein. (vgl. Bierbauer: 2002: 266f)
Neuere Ansätze, die sich mit Konflikten auseinandersetzen, verstehen Konflikte nicht als etwas Negatives sondern als eine Form der zwischenmenschlichen Relation.
„Konflikt birgt die Möglichkeit zur dynamischen Veränderung an sich, sofern er nicht gewaltsam ausgetragen wird." (Purkarthofer: 2000: 63)
Demnach sind Kriege das Ergebnis der Ablehnung gewaltfreier Bewältigung interkultureller Differenzen. Anders ausgedrückt führt nicht der gesellschaftlich verankerte Konflikt zu gewaltsamer Auseinandersetzung, sondern die Verweigerung der Bearbeitung des Konfliktgegenstandes auf produktivem, kommunikativem Wege. Kriege und gewaltsam ausgetragene Konflikte vermögen es nicht die Ursachen des Streitgegenstandes zu bearbeiten. Vielmehr versuchen sie mittels physischer Gewaltanwendung Entscheidungen zu erzwingen. Die daraus resultierenden Macht- und Entscheidungsdifferenzen begründen in der Regel neue Konflikte. (vgl. Purkarthofer: 63f)
2.1 Ziele und Interdisziplinarität
Historisch betrachtet kann die interkulturelle Vermittlung bzw. Mediation bis in die Antike zurückverfolgt werden. Ebenso lassen sich Formen der Streitvermittlung in östlichen Kulturen Griechenlands und Ägyptens nachweisen. Im frühen Mittelalter bekleideten hauptsächlich Geistliche das Amt des vermittelnden Dritten. Sie schlichteten bei Straftaten ebenso wie in Ehestreitigkeiten oder gewaltsam ausgetragenen Konflikten.
Der Begriff des Mediators tauchte nachweislich erstmals unter Papst Urban VIII (1643-1644) auf. Dieser entsandte als mediatores pacis geistige Vermittler nach Münster, welche nach fünfjähriger Verhandlungsdauer entscheidend zur Beendigung des 30jährigen Krieges beitragen konnten. (vgl. Haft: 2002: 79)
Im heutigen Sinne verstehen wir unter Mediation eine Art der Verhandlung zwischen Parteien, die sich an idealistischen und demokratischen Ausgangspunkten orientiert. Unumgänglich für den Erfolg der Verhandlung ist die Freiwilligkeit der partizipierenden Medianten, die sich dafür entscheiden mittels einer allparteilichen bzw. neutralen Person, dem Mediator, in einem strukturierten Verfahren konstruktiv an der Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes zu arbeiten. (vgl. Haft: 2002: 79) Der Grundsatz der Neutralität ist für den Mediator von elementarer Bedeutung. Da dem Mediator im Gegensatz zum Richter keine staatlich anerkannte Autorität zugeschrieben ist, wird diese durch die Allparteilichkeit gewährleistet. (vgl. Haft: 2002: 368) Bezüglich der Neutralität des Mediators äußert sich Hajo Schmidt kritisch. Ausgehend von der These wonach Mediatoren Teil der Gesellschaft sind, muss man seines Erachtens von einer relativen nicht aber einer ausschließlichen Neutralität des Vermittlers ausgehen. (vgl. Schmidt: 2000: 70)
Zentral bei der Verhandlung ist, dass es sich um einen unmittelbaren Austausch der beteiligten Parteien handelt. Der Mediator wirkt unter dem Grundsatz der Vertraulichkeit unterstützend auf den Kommunikationsaustausch, formuliert dennoch keine Lösungsansätze. Ziel der Vermittlung ist es, einen bestehenden Konflikt mittels wechselseitiger Kommunikation und lösungsorientiertem Agieren der Medianten zu einer verbindlichen und dauerhaften Vereinbarung zu gelangen, die im optimalen Fall beiden Parteien einen Vorteil verschafft. (vgl. Haft: 2002: 86) Ziel der Medianten ist ein Verfahren anzustreben, dass sich weitgehend unbürokratisch gestaltet, um möglichst Zeit- und Kosteneffizienz einer Konfliktlösung entgegen zu streben. (vgl. Spörer/Frese: 2002: 98)
Die Interdisziplinarität der Mediation umfasst zwei Komponenten. Einerseits vereint der anwendungsorientierte Fachbereich der Mediation zahlreiche wissenschaftliche Ansätze der Konflikt- und Verhaltensforschung, der Psychotherapie aber auch Erkenntnisse aus dem Wissenschaftsbereich der Konflikt- und Kommunikationswissenschaft und der humanistischen Psychologie. Andererseits betrifft die Interdisziplinarität der Vermittlung insbesondere die zahlreichen Anwendungsgebiete der Mediation. Historisch betrachtet hat die Vermittlung, aus dem heutigen Verständnis heraus, eine zwei Jahrzehnte alte Tradition in der Familienmediation. Im Laufe der Zeit kam es zu Spezifizierungen innerhalb der Familienmediation. Diesbezüglich diffenziert man unter folgenden Bereichen: Steitigkeiten innerhalb von Paarbeziehungen, Trennung und Scheidung, Problemen zwischen Eltern und Kindern etc. Parallel dazu kam es zu einer Erweiterung des Anwendungsbereiches. Es etablierten sich neue Zweige der Vermittlung wie die Schulmediation, Wirtschaftmediation, Umweltmediation oder der Täter-Opfer Ausgleich. Einer der neuesten Anwendungsfelder ist das der interkulturellen Mediation. Die Verhandlungstechnik der Mediation bleibt in all ihren Anwendungsgebieten die Gleiche, wenn auch die vom Mediator als Vermittlungsperson eingesetzte Strategie ebenso wie dessen Fähigkeiten und Kompetenzen bezüglich seiner Spezialisierung variieren. Insbesondere beim interkulturellen Verhandeln erzeugen kulturelle Unterschiede eine mehrdimensionale Verhandlungstechnik. Die von Hofstedte eingeführte Terminologie der Kulturdimension, die sich zur Vorhersage bestimmter kulturbedingter Eigenschaften und Charakteristika der Durchschnittsperson eines Landes eignet, muss parallel von der individuellen Dimension einer Person differenziert werden. Demnach würde der Vermittler einen ökologischen Fehlschluss begehen, was auch den Erfolg der Verhandlungen gefährden könnte, wenn er von der Kulturdimension auf die Individualebene schließen würde. (vgl. Bierbrauer: 2002: 270f)
2.2 Meditative Konzepte und Strategien der Konfliktbewältigung
Mediatoren sichern Rahmenbedingungen innerhalb derer Medianten auf friedlichem Weg lösungsorientiert miteinander kommunizieren können.
„Die Durchbrechung eskalationsfördernder Konflikte und Kommunikationsmuster durch die Mediatoren ermöglicht neue Sichtweisen eines miteinander Redens und bietet die Chance auf kooperativer Konfliktregelungen durch Veränderungsprozesse und das Entdecken neuer Optionen. Dabei ist es oftmals zwingend, die Kommunikation der Beteiligten zu strukturieren, damit ein effektiver und effizienter Austausch über die jeweiligen Bedürfnisse und Interessen möglich wird."(Kessen/Troja: 2000: 394)
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, welches auf spezielle Konzepte der Verhandlungstechnik aufbaut. Die Konsens-Orientierung, die gekennzeichnet ist durch den beiderseitigen Verzicht auf Machtentscheidungen und einseitige Rechtsdurchsetzung, ist einer der prominentesten Ansätze das Harvard International Negotiation Project, auch bekannt als Harvard-Konzept. Jenes Konzept zeichnet sich durch eine sachorientierte Verhandlungsmethode, die auf dem Programm on Negotiation der Harvard Law School basiert, aus. Der in den 60er Jahren in den Vereinigten Staaten hervorgegangene Ansatz der Konfliktbearbeitung von Roger Fisher, Bruce Patton und William Ury liegen folgende Prinzipien zu Grunde:
1. Beteiligte Probleme und Menschen getrennt voneinander behandeln
2. Im Zentrum der Verhandlungen stehen die Interessen der Medianten nicht die Positionen
3. Anwendung objektiver Beurteilungskriterien innerhalb des Verfahrens
4. Entwickeln von Optionen zum Vorteil beider Seiten
Ebenfalls Teil des Harvard International Negotiation Project ist die auf den beiderseitigen Vorteil konzentrierte Methode der Win-Win-Lösung. Diese gründet auf der Annahme, dass unter der Anwendung objektiver Kriterien beide Parteien einen Nutzen erzielen können. Vorrausetzung ist, dass kein Interessengegensatz vorliegt und beide Parteien ihre Interessen kommunizieren können. Sind diese Kriterien erfüllt, kann theoretisch jede Mediation zu einer Win-Win Lösung führen. Die praktische Umsetzung ist jedoch oftmals problematisch, da eine Ungleichheit des Mächteverhältnisses zu einer Win-Lose Situation führt oder geeignete Lösungsansätze außerhalb des Verhandlungsrahmens angesiedelt sind. (vgl. Purkarthofer: 2002: 69; Bierbrauer: 2000: 280)
Der Erfolg der Mediation hängt entscheidend von der Veränderung bestehender Kommunikations- und Konfliktmuster und der Strukturierung der Kommunikation durch vorgegebene Phasen des Verfahrens ab. Die Anzahl der Phasen, die eine Mediation umfassen, variieren in der Literatur, dennoch wird über alle Phasen, die ein Mediationsverfahren durchläuft, drei Ebenen berücksichtigt: Die Sachebene, die von einem Problem geprägt ist, welches durch die Konfliktbeteiligten gelöst werden soll, die Beziehungsebene, die gezeichnet ist durch die Individualität der Personen und ihrer Beziehung zueinander sowie die Verfahrensebene, die durch den Prozess gekennzeichnet ist, der mittels bestimmter Strukturen den Ablauf der Interaktionen zwischen den Parteien festlegt sowie Optionen Raum gibt, die die Entwicklung des Verfahrens beeinflussen.
Nach Stefan Kessen und Markus Troja lässt sich ein Mediationsverfahren in folgende sechs Phasen unterteilen:
1. Vorbereitung und Mediationsvertrag. Die Medianten werden mit dem Verfahren und die daran geknüpften Erwartungen vertraut gemacht. Aufgaben und Kosten des Mediators werden schriftlich in einem Mediationsvertrag fixiert.
2. Informations- und Themensammlung. Beide Parteien formulieren ihre Interessen und Themen, die Gegenstand der Mediation sein sollen.
3. Interessenklärung. Ist die ausschlaggebende Phase in der Interessen und Bedürfnisse, die hinter den vom Mediator formulierten Positionen stehen, Raum gegeben wird für zukunftsorientierte Regelungen.
4. Suche nach kreativen Lösungsoptionen. Entwicklung von vielfältigen Ideen und Lösungsansätzen durch die Medianten.
5. Bewertung und Auswahl der Optionen. Gemeinsame Bewertung der aus der vorherigen Phase entstandenen Optionen.
6. Vereinbarung und Umsetzung. Zusammenfassung der gemeinsam erarbeiteten Lösungen in einem Abschlusspapier bzw. Vertrag, der nicht nur konkrete Lösungsoptionen festhält, sondern auch zur Verbesserung der Beziehungen hilfreich sein soll. (vgl. Kessen/Troja: 2000: 394ff)
Da der Mediator keine amtliche Autorität ist, sondern sich als Helfer kraft seines Wissens und Könnens definiert, besitzt der zum Abschluss der Verhandlungen aufgesetzte Vertrag faktisch keine Rechtskraft, sondern begründet sich auf beiderseitigem Konsens. Grundsätzlich ist die Mediation ein zukunftsorientiertes Verfahren bei dem Lösungsoptionen erarbeitet werden. Die Umsetzung dieser zumeist im Abschlussprotokoll oder Vertrag festgehaltenen Lösungsansätze obliegt nicht den Konfliktparteien und ist nicht als Teil des Mediationsverfahrens zu betrachten.
In der Anwendung kann es zu Problemen führen, wenn sich unter den verhandelnden Parteien ein ungleiches Mächteverhältnis herausbildet. Dies kann u.a. begründet sein in differierenden kommunikativen Fähigkeiten unter den Verhandlungspartnern oder im Fehlen juristischer bzw. fachlicher Kompetenzen. Der Mediator befindet sich in solchen Fällen in einer negativen Ausgangsposition, da er der Allparteilichkeit ebenso verpflichtet ist wie einem erstrebten ausgeglichenen Verfahren, aus dem beide Parteien einen möglichst großen Nutzen ziehen sollen. Um dennoch den Ansprüchen an das Mediationsverfahren gerecht zu werden, kann der Mediator als Sprachrohr fungieren, um so der benachteiligten Partei aus ihrer defensiven Position zu helfen. Dennoch bleibt zu berücksichtigen, dass der Grat zwischen Neutralität und der Funktionsübernahme eines Sprachrohres leicht überschritten werden kann. (vgl. Haft: 2002: 80ff) Eigene Vorschläge seitens der Person des Vermittlers sollten nach Greiter nur zur Anwendung kommen, wenn die Konfliktparteien aus eigenen Kräften nicht mehr weiter kommen. (vgl. Greiter: 2002: 287) Um ungünstige Beeinflussungen des Verfahrens weitgehend auszuschließen werden vom Vermittler bestimmte Grundlagen vor und während des Verfahrens angewandt. Die Mediation sollte von beiden Verhandlungspartnern bezüglich des Ausganges möglichst offen angegangen werden. Dieser Anspruch umfasst auch, dass unter den Konfliktparteien keine Vorbedingungen, die das Mediationsverfahren in jeglicher Hinsicht tangieren könnten, abgesprochen bzw. vereinbart werden. Wie bereits erwähnt basiert das Verfahren auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Dies umfasst auch, dass beide Parteien zu jedem Zeitpunkt die Mediation abbrechen können. Ein weiterer Grundansatz des Vermittlungsverfahrens besteht darin, dass die Frage nach der Schuld keine Relevanz erhält. Vielmehr besteht die Aufgabe des Mediators darin beiden Parteien zu helfen sich konstruktiv und kooperativ zu verhalten. (vgl. Spörer/Frese: 2002: 100f)
„Hinter jeder Verhandlung und Mediation versteckt sich ein Friedensparadigma." Dennoch gibt Purkarthofer zu bedenken, dass der Erfolg mediativer Verfahren mit zunehmender Eskalation des Konfliktes erschwert wird. (Purkarthofer: 2002: 64, 71)
3. Berichterstattung in Zeiten von Konflikten und Gewaltsamer Auseinandersetzungen
Die Anforderungen an die mediale Berichterstattung innerhalb verschiedener journalistischer Institutionen und Vereinigungen unterliegen unterschiedlichen Auffassungen und Interpretationsmustern. Unbestritten ist, dass Medien der Funktion eines kritischen gesellschaftlichen Spiegels gerecht werden sollten, um eine pluralistische gesellschaftliche Meinung anzuregen und auf diese Weise zu sozialer Gerechtigkeit beitragen. Aufgrund erheblicher technologischer Neuerungen und politischen Veränderungen, wie die zunehmende Globalisierung von Märkten und Medien, stellen sich der professionellen Berichterstattung neue Aufgaben und Schwerpunkte.
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- Quote paper
- Melanie Lüdtke (Author), 2007, Der Journalist als Mediator - nahe Zukunft oder futuristische Vision?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83723
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