Die Problematik des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“ beschäftigt die Historiker bereits seit dem 19. Jahrhundert. Seit Wilhelm Roscher den Begriff 1847 in den historischen Diskurs eingeführt hat, wurde er immer wieder kontrovers diskutiert. Zu einem einstimmigen Ergebnis konnte man dabei nicht gelangen.
Einerseits sind sich die Historiker nicht einig, welchen Zeitraum der aufgeklärte Absolutismus umspannt; hier gehen die Vorschläge von den Principi der italienischen Renaissance als der Beginn, bis hin zu Napoleon I. als dem letzten aufgeklärten Absolutisten. Auch die geografische Einordnung bereitet Probleme, denn während die meisten Historiker den aufgeklärten Absolutismus als ein europäischen Phänomen betrachten, beziehen andere auch Staaten, wie die Türkei oder China mit ein.
Darüber hinaus ist auch der Begriff selbst zum Diskussionsthema geworden. Die Tatsache, dass zwei so unterschiedliche Theorien wie „Aufklärung“ und „Absolutismus“ in einer Bezeichnung verschmelzen, erscheint z. B. Birtsch als „eine begriffliche Fehlleistung der Historiographie“ . Aretin ist der Meinung, dass sich Aufklärung und Absolutismus in letzter Konsequenz ausschließen. Dennoch wird weitgehend am Begriff des „aufgeklärten Absolutismus“ festgehalten, wenn auch in der neueren Forschung zum Teil die Bezeichnung „Reformabsolutismus“ favorisiert wird.
In dieser Arbeit wird auf die Geschichte des umstrittenen Begriffs genauer eingegangen, sowie die unterschiedlichen Standpunkte einiger Historiker zum Thema „aufgeklärter Absolutismus“ aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Erläuterung der Begriffe „Aufklärung“ und „Absolutismus“
- Zur Geschichte des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“
- Die Forschungsdiskussion
- Zwei unterschiedliche Sichtweisen auf die Herrschaftsform des aufgeklärten Absolutismus
- Der aufgeklärte Absolutismus als eine, die Ideen der Aufklärung zur Verbesserung des Staatswohls, aufgreifende Herrschaftsform
- Karl Otmar Freiherr von Aretin
- Fritz Hartung
- Ernst Walder
- Der aufgeklärte Absolutismus als eine, die Ideen der Aufklärung zur Steigerung monarchischer Macht, aufgreifende Herrschaftsform
- Ingrid Mittenzwei
- Weitere Historiker (Wilhelm Roscher, Reinhold Koser, Otto Hintze, Gottfried Niedhart)
- „Aufgeklärter Absolutismus“ oder „Reformabsolutismus“
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Problematik des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“ und seiner Bedeutung in der Geschichte. Sie untersucht die Entstehung und Entwicklung des Begriffs, analysiert die unterschiedlichen Standpunkte von Historikern zur Frage, ob und inwiefern die Ideen der Aufklärung in absolutistischen Herrschaftsformen umgesetzt wurden, und beleuchtet die kontroverse Diskussion um den Begriff „aufgeklärter Absolutismus“ im Vergleich zum Begriff „Reformabsolutismus“.
- Die Entstehung und Entwicklung des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“
- Die unterschiedlichen Interpretationen des „aufgeklärten Absolutismus“ durch Historiker
- Die Kontroverse um den Begriff „aufgeklärter Absolutismus“ im Vergleich zu „Reformabsolutismus“
- Die Frage nach der zeitlichen und geografischen Einordnung des „aufgeklärten Absolutismus“
- Die Problematik der Verbindung von „Aufklärung“ und „Absolutismus“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung
Die Einleitung stellt die Problematik des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“ vor und skizziert die historische Entwicklung des Begriffs seit seiner Einführung durch Wilhelm Roscher im 19. Jahrhundert. Sie beleuchtet die kontroversen Diskussionen um den Begriff, die sich insbesondere auf die zeitliche und geografische Einordnung des „aufgeklärten Absolutismus“ sowie auf die Interpretation seiner Bedeutung und seiner Ausprägungen beziehen.
2. Erläuterung der Begriffe „Aufklärung“ und „Absolutismus“
Dieses Kapitel erklärt die beiden zentralen Begriffe „Aufklärung“ und „Absolutismus“ und zeigt ihre jeweiligen Eigenschaften und Merkmale auf. Es erläutert die Prinzipien der Aufklärung und ihre Auswirkungen auf die Sichtweise auf die absolute Monarchie. Zudem wird der Absolutismus als Herrschaftsform definiert und seine historischen Bezüge dargestellt.
3. Zur Geschichte des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“
Dieses Kapitel widmet sich der Entstehung und Entwicklung des Begriffs „aufgeklärter Absolutismus“. Es diskutiert die Frage, wann der Begriff erstmals verwendet wurde, und beleuchtet die verschiedenen Perspektiven von Historikern auf die Bedeutung des Begriffs. Es verfolgt die Verwendung des Begriffs von seiner Prägung durch die physiokratische Literatur im 18. Jahrhundert bis zu seiner späteren Verwendung und Weiterentwicklung durch Historiker wie Wilhelm Roscher und Fritz Hartung.
4. Die Forschungsdiskussion
Dieses Kapitel analysiert die unterschiedlichen Ansätze und Standpunkte in der historischen Forschung zum „aufgeklärten Absolutismus“. Es beleuchtet zwei gegensätzliche Sichtweisen auf die Herrschaftsform des aufgeklärten Absolutismus: einerseits als eine Form der Herrschaft, die die Ideen der Aufklärung zur Verbesserung des Staatswohls nutzt, andererseits als eine Form der Herrschaft, die die Ideen der Aufklärung zur Steigerung monarchischer Macht einsetzt. Es stellt die Argumente verschiedener Historiker zu diesen beiden Sichtweisen gegenüber, u. a. die von Karl Otmar Freiherr von Aretin, Fritz Hartung, Ernst Walder, Ingrid Mittenzwei und Wilhelm Roscher. Außerdem wird die Diskussion um den Begriff „aufgeklärter Absolutismus“ im Vergleich zum Begriff „Reformabsolutismus“ beleuchtet.
Schlüsselwörter
Aufgeklärter Absolutismus, Reformabsolutismus, Aufklärung, Absolutismus, Herrschaftsform, Staatswohl, monarchische Macht, Reformen, Historiker, Forschungsdiskussion, Zeitliche und geografische Einordnung, Prinzipien der Aufklärung, Gottesgnadentum, Rationale Herrschaft, „Agent der gesellschaftlichen Vernunft“, „despotisme légal“, Wilhelm Roscher, Fritz Hartung, Ingrid Mittenzwei, Karl Otmar Freiherr von Aretin, Günter Birtsch.
- Quote paper
- Regina Eberle (Author), 2006, Die Problematik des Begriffs "Aufgeklärter Absolutismus", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83630