Der Titel „Die Bedeutung der Veteranen der römischen Armee als Anhänger Caesars“ dieser Hausarbeit bedarf unweigerlich einiger Erläuterungen, welche dazu dienen werden, die Relevanz der verschiedenen hier erörterten Gesichtspunkte aufzuzeigen. Es soll die Frage beantwortet werden, welche politische Bedeutung dem Militär und seinen Veteranen zukam und in welcher Weise Caesar sich deren Ergebenheit sicherte. Unter dem ersten Punkt „Die Entstehung des Veteranenproblems“ sollen die historischen Umstände verdeutlicht werden, unter denen ein Problem mit der Versorgung der Veteranen entstehen konnte und warum es zu einem Problem des Julius Caesar wurde. Zu diesem Zwecke muss die Entwicklung der ehemaligen Bürgerarmee zu einem stehenden Heer nachzuvollziehen sein. Das erste Kapitel wird sich daher mit der Entwicklung des stehenden Heeres und der Entstehung des Versorgungsanspruches der Soldaten beschäftigen. Gaius Julius Caesar war als Heerführer an die Macht gekommen als er den Rubikon überschritt, um sein zweites Konsulat einzufordern und – obwohl er im Volke beliebt war – nicht als Parteiführer, so dass er Zeit seines Lebens auf seine militärische Gefolgschaft angewiesen war. Als solche ist eben nicht nur das Heer zu verstehen, sondern auch deren Kameraden im Ruhestand, welche ihre Zeit bereits abgeleistet hatten. Welchen politischen Einfluss diese Veteranen mit der Zeit seit der Einführung des stehenden Heeres in Rom erlangten, wird im zweiten Kapitel dieser Arbeit deutlich und auch warum Caesar feststellte, er bräuchte zum Regieren nur „Soldaten und Geld um diese zu bezahlen“. Während dort das Verhältnis zwischen Feldherr und Soldat im Allgemeinen angesprochen wird, geht Teil drei explizit auf Caesars Beziehung zu seinen Truppen ein und beantwortet die Frage nach dem Stil seiner militärischen Führung. Im darauf folgenden, umfangreichsten Teil der Arbeit erfolgt eine Darstellung der Ereignisse, welche die Entstehung des Ackergesetzes von 59 umgaben, mit welchem Caesar die Macht der Optimaten brach und sich Zuspruch nicht nur unter den Veteranen sicherte. Da die Auswirkungen dieses Gesetzes aber keine dauerhaften waren, kam es zwölf Jahre später erneut zu Problemen, welche im Aufstand der Legionen in Kampanien gipfelten und Caesar zu einer beständigen Lösung des Versorgungsproblems drängten. Die Vorgänge während dieser Meuterei 47 v. Chr. ist somit der Arbeit fünfter Unterpunkt. Die dort beschriebene Politik der Kolonisierung zum Zwecke der Ansiedlung von ehemaligen Soldaten wurde von Oktavian fortgeführt und erweitert. Dadurch und seinen Status als legitimer Nachfolger Caesars gelang es jenem, die Bindung der Truppen an Caesar auf sich zu übertragen, wie in Kapitel 6 dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die Entstehung des Veteranenproblems
2. Die politische Bedeutung des stehenden Heeres
3. Caesars Verhältnis zu seinen Soldaten
4. Das Ackergesetz von 59 v. Chr.
5. Der Aufstand der Legionen 47 v. Chr. und die Folgen
6. Octavian und die Veteranen Caesars Nachwort
7. Auswahlbibliographie
a. Quellen
b. Literatur
Einleitung
Der Titel „Die Bedeutung der Veteranen der römischen Armee als Anhänger Caesars“ dieser Hausarbeit bedarf unweigerlich einiger Erläuterungen, welche dazu dienen werden, die Relevanz der verschiedenen hier erörterten Gesichtspunkte aufzuzeigen. Es soll die Frage beantwortet werden, welche politische Bedeutung dem Militär und seinen Veteranen zukam und in welcher Weise Caesar sich deren Ergebenheit sicherte. Unter dem ersten Punkt „Die Entstehung des Veteranenproblems“ sollen die historischen Umstände verdeutlicht werden, unter denen ein Problem mit der Versorgung der Veteranen entstehen konnte und warum es zu einem Problem des Julius Caesar wurde. Zu diesem Zwecke muss die Entwicklung der ehemaligen Bürgerarmee zu einem stehenden Heer nachzuvollziehen sein. Das erste Kapitel wird sich daher mit der Entwicklung des stehenden Heeres und der Entstehung des Versorgungsanspruches der Soldaten beschäftigen. Gaius Julius Caesar war als Heerführer an die Macht gekommen als er den Rubikon überschritt, um sein zweites Konsulat einzufordern und – obwohl er im Volke beliebt war – nicht als Parteiführer, so dass er Zeit seines Lebens auf seine militärische Gefolgschaft angewiesen war.[1] Als solche ist eben nicht nur das Heer zu verstehen, sondern auch deren Kameraden im Ruhestand, welche ihre Zeit bereits abgeleistet hatten. Welchen politischen Einfluss diese Veteranen mit der Zeit seit der Einführung des stehenden Heeres in Rom erlangten, wird im zweiten Kapitel dieser Arbeit deutlich und auch warum Caesar feststellte, er bräuchte zum Regieren nur „Soldaten und Geld um diese zu bezahlen“. Während dort das Verhältnis zwischen Feldherr und Soldat im Allgemeinen angesprochen wird, geht Teil drei explizit auf Caesars Beziehung zu seinen Truppen ein und beantwortet die Frage nach dem Stil seiner militärischen Führung. Im darauf folgenden, umfangreichsten Teil der Arbeit erfolgt eine Darstellung der Ereignisse, welche die Entstehung des Ackergesetzes von 59 umgaben, mit welchem Caesar die Macht der Optimaten brach und sich Zuspruch nicht nur unter den Veteranen sicherte. Da die Auswirkungen dieses Gesetzes aber keine dauerhaften waren, kam es zwölf Jahre später erneut zu Problemen, welche im Aufstand der Legionen in Kampanien gipfelten und Caesar zu einer beständigen Lösung des Versorgungsproblems drängten. Die Vorgänge während dieser Meuterei 47 v. Chr. ist somit der Arbeit fünfter Unterpunkt. Die dort beschriebene Politik der Kolonisierung zum Zwecke der Ansiedlung von ehemaligen Soldaten wurde von Oktavian fortgeführt und erweitert. Dadurch und seinen Status als legitimer Nachfolger Caesars gelang es jenem, die Bindung der Truppen an Caesar auf sich zu übertragen, wie in Kapitel 6 dargestellt.
1. Die Entstehung des Veteranenproblems
Das römische Heer wurde seit dem 4. und 5. Jh. v. Chr. als ein Milizheer aufgebaut. Die römischen Bürger konnten nach ihrer gesellschaftlichen Stellung in proletarius, plebs, patrici, zu Heeresdiensten verpflichtet werden. Die Sklaven waren prinzipiell vom Heeresdienst ausgeschlossen. Das Heer rekrutierte sich überwiegend aus Bauern, die sich selbst ausrüsten mussten - ein Umstand, der voraussetzte, dass der Einberufene als Grundvermögen über einen Bauernhof mittlerer Größe verfügte. Jeder Bürger im Alter von 17 bis 46 Jahren war nach Einberufung zum Kriegsdienst verpflichtet und konnte als Fußsoldat in bis zu 20 Feldzügen eingesetzt werden, die Reiter hatten nur die Hälfte dieser Einsätze. Für die Einsatzzeit erhielt er als Wehrsold eine finanzielle Vergütung oder einen Anteil an der Kriegsbeute. Die materielle Situation der Einberufenen führte zu sozialen Problemen, die zu Soldatenmangel und letztlich zu ersten Reformversuchen unter Marius (105 v. Chr.) führten. Denn im ersten Jahrhundert vor Christus sah sich das römische Heer einer erheblichen Aufgabenverschiebung gegenübergestellt. Je größer sich der Machtbereich der Römischen Republik ausdehnte, um so höher war der Bedarf an Soldaten, die nicht nur zwischen März und September, also zwischen Aussaat und Ernte, die Waffen für Rom tragen konnten, sondern gar für mehrere Jahre verfügbar sein mussten. Diese Aufgabe konnte mit dem herkömmlichen Milizsystem nicht ausreichend bewältigt werden. Aus diesem Grund war eine Reform am Ende des 2. Jh. v. Chr. notwendig, durch die nun auch Besitzlose zum Militärdienst herangezogen werden konnten. Für diese neuen Soldaten stellte sich der Kriegsdienst als Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes dar und weniger als Bürgerpflicht.[2] Daraus ergab sich nun aber das Problem der Besoldung dieser Soldaten nach ihrer Entlassung. Sie konnten nicht auf ihr Land und Gut zurück wie die Milizionäre, denn sie besaßen keines. Deshalb erwarteten sie vom Staat eine entsprechende Vergütung für ihre Dienste. So war es allgemein üblich geworden, den besitzlosen Veteranen am Ende ihrer Dienstzeit Land zu übergeben, das sie als Bauern bewirtschaften konnten. Im letzten halben Jahrhundert der Republik führte diese Praxis zu beachtlichen Problemen. Die Nobilität war nicht mehr ohne weiteres bereit, Land an die Veteranen zu verteilen, das ohne Enteignungen ohnehin kaum noch zur Verfügung stand.[3] Da die Feldherren als patronus für ihre Soldaten zuständig waren und deren Interessen vertraten, mussten sie nun auf den Senat Druck ausüben, damit die Veteranen ihre Vergütung erhielten.[4] Diese Entwicklung führte nicht nur zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem Senat und den Feldherren, sondern knüpfte die Soldaten und Veteranen noch enger an ihre Befehlshaber. Es entstand die so genannte „Heeresklientel“.[5]
[...]
[1] Meier, Christian: Caesar. Berlin 1982. 2. Auflage München 1986, S. 498
[2] Raaflaub, Kurt: Die Militärreformen des Augustus und die Problematik des frühen Principats, in: Binder, Gerhard (Hrsg.), Saeculum Augustum 1, Herrschaft und Gesellschaft, Wege der Forschung 266, Darmstadt 1987, S. 253
[3] Bleicken, Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik, Paderborn 1995, S. 155
[4] Bleicken, S. 155
[5] Raaflaub: Militärreformen, S. 253
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