Die Entstehung der Weimarer Republik aus der Systemkrise des Kaiserreiches


Term Paper (Advanced seminar), 2005

29 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das System des Deutschen Kaiserreichs
2.1 Die Verfassung und die Parteien
2.2 Die Gesellschaft, Industrialisierung und Modernisierung
2.3 Eine Bestandsaufnahme: Das Kaiserreich vor dem 1. Weltkrieg

3. Die Erosion des politischen Systems - vom Interfraktionellen Ausschuss zur Oktoberreform
3.1 Die Entstehung und die Konstituierung des Interfraktionellen Ausschuss
3.2 Die Parlamentarisierung der Reichsgewalt - Verdienst der Parteien oder Kalkül Ludendorffs?
3.3 ‚Admiralsrebellion’ und Flucht nach Spa - die Erfolgsaussichten der Oktoberreform

4. Die Handlungsoptionen nach der Novemberrevolution – die Sozialdemokratie zwischen Erneuerung und Staatsstabilität
4.1 Die Zusammenarbeit mit den alten Eliten
4.2 Die verpassten Strukturreformen

5. Nationalversammlung und Verfassungsgebung
5.1 Die Defizite der Weimarer Verfassung

6. Fazit

7. Literatur
7.1 Quellen
7.2 Sekundärliteratur

1. Einleitung

Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden militärischen Niederlage ereigneten sich im Deutschen Kaiserreich im Herbst 1918 massive politische Umwälzungen, an deren Ende mit der Novemberrevolution die Entstehung der ersten deutschen Republik stand. Aus der Systemkrise und dem Zusammenbruch des wilhelminischen Kaiserreichs entstand ein Staat, dessen krisenreiche und wechselvolle Geschichte mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten ein tragisches Ende fand. Die Ursachen für das Scheitern der ersten deutschen parlamentarischen Demokratie und den Übergang zur nationalsozialistischen Diktatur werden immer auch in den Ereignissen der Übergangsphase vom Herbst 1918 bis zum Winter 1919 gesucht.

Die zahlreichen Fragen, welche diese Übergangsphase aufwirft, verdeutlichen die Schwierigkeit, Charakter und Qualität der politischen Umwälzungen im Deutschland der Jahre 1918/19 exakt auf den Begriff zu bringen.[1] Als Beispiel seien hier die Differenzen über das Wesen der Novemberrevolution genannt, die unter anderem als ‚verratene’ oder auch als ‚unvollendete’ Revolution charakterisiert wurde.

Die Thematik der Arbeit lässt es allerdings nicht zu, sich in der Bearbeitung lediglich auf die Novemberrevolution zu beschränken, sondern erfordert eine umfangreichere Darstellung der Ereignisse. So wird vorab auf das System des Kaiserreichs unter politischen und gesellschaftlichen Aspekten eingegangen, um eine Verständnisgrundlage für die folgenden Ereignisse zu schaffen. Es folgt unter Punkt 3 eine Darstellung des Verfassungswandels in den letzten Kriegsjahren, der seine Höhepunkte in der Konstituierung des Interfraktionellen Ausschuss (IFA) und in der Oktoberreform fand. Zudem wird thematisiert, inwieweit die Oktoberreform im Verdienst der Parteien oder des damaligen Generalquartiermeisters Ludendorff liegt und welche Erfolgsaussichten ihr prognostiziert werden, wenn sie nicht durch die Revolution obsolet geworden wäre. Wie bereits erwähnt, ist der Charakter der Novemberrevolution in der Forschung unterschiedlich beurteilt worden. Um mögliche alternative Entwicklungsoptionen der Revolution zu skizzieren, ist eine Betrachtung der Verhaltensweise und der Handlungsalternativen der damaligen politischen Verantwortungsträger unter Punkt 4 notwendig. Es schließt sich eine Darstellung der Verfassungsgebung und ihrer Defizite an, auf die ein Fazit folgt, in welchem die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit nochmals herausgestellt werden.

Der Forschungsstand zur Thematik unterlag in den letzten Jahrzehnten starken Veränderungen. Besonders was die Gesamtbewertung der Revolution von 1918/19 betrifft, hat sich seit den fünfziger Jahren ein Wandel vollzogen. Zu jener Zeit hatte noch die These zwischen den zwei Alternativen der Sozialdemokratie bestand: Entweder die soziale Revolution im Bund mit den auf eine proletarische Diktatur hindrängenden Kräften oder die parlamentarische Republik im Bund mit konservativen Kräften.[2] Inzwischen ist diese These revidiert worden. Zunächst setzte sich in den sechziger Jahren die Ansicht durch, dass die ‚bolschewistische Alternative’ nicht existierte, da die Kommunisten in den Monaten nach Kriegsende keine ausreichende Massenbasis besaßen.[3] Auf dieser Erkenntnis aufbauend hatte nach der Auffassung der neueren Revolutionsforschung die sozialdemokratische Revolutionsregierung die Wahl zwischen einem Bündnis mit den alten Kräften oder einschneidenden Veränderungen der bestehenden Machtstruktur, welche der Demokratie ein solideres Fundament gegeben hätten.[4]

Zur Erstellung der Arbeit wurden Monographien, Aufsätze und Quellen herangezogen. Hervorzuheben sind die Veröffentlichungen von Heinrich August Winkler, der besonders in der 1993 erschienenen Monographie ‚Weimar 1918-1933’ eine umfangreiche - sowohl ereignis- als auch strukturgeschichtliche - Darstellung bietet.

2. Das System des Deutschen Kaiserreichs

2.1 Die Verfassung und die Parteien

Die von Bismarck konzipierte Reichsverfassung unterschied sich in wesentlichen Merkmalen von der Verfassung einer parlamentarischen Demokratie, was sich besonders am Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive und den Kompetenzen der beiden Institutionen verdeutlichen lässt.

Die bismarcksche Verfassungskonstruktion wies dem Parlament und den Parteien nur eine geringe Bedeutung im politischen Gestaltungsprozess des Kaiserreichs zu. Die Kompetenzen des Reichstags waren äußerst knapp bemessen. Der Reichskanzler musste zwar die Zustimmung des Reichstags in der Gesetzgebung und bei der Bewilligung des Haushaltsbudgets einholen, er wurde aber weder vom Parlament gewählt noch musste er vom Reichstag bestätigt werden. Der Reichskanzler wurde vom Kaiser ernannt und war nur dem Staatsoberhaupt - und nicht wie in einer westlichen Demokratie üblich - dem Parlament verantwortlich. Auch ging die Regierung nicht aus denen im Parlament vertretenen Parteien hervor, sondern war eine vom Kaiser ernannte Beamtenregierung. Den Parteien war es somit nicht möglich, in die Regierungsverantwortung zu gelangen.

Die Ausgrenzung der Parteien aus der Regierungsverantwortung hätte durch eine stabile und ständige Bildung einer Parlamentsmehrheit ausgeglichen werden können. Einer Mehrheitsbildung im Parlament, die über Einzelfragen der Tagespolitik hinausging, wäre eine machtpolitische Aufwertung des Reichstages gefolgt. Das Regieren wäre ohne die Zustimmung des Mehrheitsblocks nicht mehr möglich gewesen, womit das Parlament dem Kanzler nahezu gleichwertig gegenüber gestanden hätte. Der Reichstag hätte eine eigene gesetzgeberische Initiative besessen und wäre in der Lage gewesen, durch die Geschlossenheit seines Auftretens eine ihm genehme Regierung zu erzwingen.[5] Die hohen ideologischen Schranken zwischen den Parteien des Kaiserreichs standen einer ständigen und stabilen Mehrheitsbildung bis in die späte Kriegszeit allerdings im Wege und verhinderten somit eine machtpolitische Aufwertung des Reichstags.

Der Ausschluss der Parteien von der Regierungsverantwortung blieb nicht ohne Auswirkung auf ihren Charakter und ihr Selbstverständnis. Die ‚hohe Politik’ wurde ohne die Beteiligung der Parteien gemacht. Ihnen blieb lediglich die ‚hohe Theorie’ und die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen ihres jeweiligen Sozialmilieus.[6] Da ihnen die politische Regierungsverantwortung prinzipiell verwehrt worden war, verwies sie das Verfassungssystem in eine Isolation, die ihre Befriedigung weitgehend im Kampf für begrenzte soziale Interessen fand. Dadurch wurden die Parteien aber auch des Zwangs enthoben, umfassende politische Gesamtkonzeptionen für den Fall einer Regierungsübernahme ausbilden zu müssen,[7] denn ein politischer Wettbewerb zwischen Opposition und Regierung fand nicht statt.

Neben der fehlenden parlamentarischen Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und dem Ausschluss der Parteien von der Regierungsverantwortung stellte auch die Kommandogewalt des Königs über das Militär einen grundlegenden Widerspruch zu den Prinzipien einer parlamentarischen Demokratie dar. Während der Reichskanzler und unter ihm seine Staatssekretäre die verantwortlichen Ratgeber in der äußeren und inneren Politik waren, hatten sie auf die Handhabung des militärischen Oberbefehls keinen Einfluss, auch nicht in der Auswahl der führenden militärischen Persönlichkeiten.[8] Die Kommandogewalt des Kaisers unterlag somit keiner parlamentarischen oder ministeriellen Kontrolle. Auf diese Weise ragte ein ‚Stück’ Absolutismus in die Verfassungswirklichkeit des Kaiserreichs hinein.[9]

Sowohl das Fehlen der parlamentarischen Verantwortlichkeit des Reichskanzlers als auch die vorkonstitutionelle Sonderrolle des Königs als Oberster Kriegsherr machten das Kaiserreich zum Obrigkeitsstaat, „der sich qualitativ von den parlamentarisch regierten Ländern Nord- und Westeuropas unterschied.“[10] Doch wird diese Kategorisierung dem Wesen des Reiches vollständig gerecht? Der Historiker Heinrich August Winkler weist auf das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht für Männer hin, welches nach seiner Überzeugung in einer bestimmten Hinsicht das Kaiserreich sogar demokratischer als das Mutterland des Parlamentarismus, England, machte. „Die Masse“, so Winkler, „hatte, was das Stimmrecht anging, in Bismarcks Reich ein höheres Maß an politischer Teilhabe erreicht als in irgendeiner der parlamentarischen Demokratien.“[11]

Eine genaue Einordnung des politischen Systems des Kaiserreichs erscheint demnach schwierig. Eine Mischung aus demokratischen und autokratischen Elementen lässt den Begriff Obrigkeitsstaat unpassend erscheinen. Die Grenze zwischen Demokratie und Autokratie ist im Kaiserreich nicht immer klar erkennbar. Festzuhalten bleibt aber die Differenz der bismarckschen Reichsverfassung gegenüber der Verfassung einer parlamentarischen Demokratie und die aus der dualistischen Verfassungskonstruktion resultierende Fehlentwicklung der Parteien hin zu reinen Weltanschauungsparteien.

2.2 Die Gesellschaft, Industrialisierung und Modernisierung

Im Jahr der Gründung hatte das deutsche Kaiserreich in den fortgeschritteneren Regionen bereits den Schritt zur Industrialisierung vollzogen. In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich das Reich endgültig von einem Agrarstaat zu einem modernen Industriestaat. Die Industrialisierung blieb nicht ohne Auswirkungen auf die Gesellschaft. Mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel setzte ein gesellschaftlicher Strukturwandel ein, der die bestehende Klassengesellschaft zunehmend vor Probleme stellte. Die Arbeiterklasse wuchs aufgrund der Industrialisierung stetig an und die kontinuierlichen Prozentgewinne der SPD bei den Reichstagswahlen - von 3,2% im Jahr 1871 auf 34,8% im Jahr 1912[12] - verdeutlichten die Unzufriedenheit der Arbeiter mit den politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen. Während sich aber der wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Charakter des Landes modernisierte und das Land die Merkmale einer Industriegesellschaft ausbildete, hatte der unzeitgemäße Charakter des politischen Systems Bestand.

Die Entwicklung des Kaiserreichs vom Agrarstaat zur Industriegesellschaft lässt sich exemplarisch an den Veränderungen in den drei Wirtschaftssektoren darstellen. Im Jahr 1885 waren 42,5% aller Erwerbstätigen im primären Bereich tätig, also in der Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft. Dieser Anteil ging bis 1907 auf 28,6% zurück. Der Anteil der Beschäftigten im sekundären Bereich, dem warenproduzierenden Sektor, stieg hingegen von 35,5% im Jahr 1882 auf 42,8% im Jahr 1907. Auch der tertiäre Sektor hatte Zuwachsraten zu verzeichnen. So waren 1882 10%, im Jahr 1907 13,4% aller Beschäftigten im Bereich Dienstleistung und Handel tätig.[13]

Parallel zur Entstehung einer Industriegesellschaft verlief die Urbanisierung. Immer mehr Menschen zogen mit der Hoffnung vom Land in die Stadt, Arbeit und Lohn zu finden. In Städten mit über 100.000 Einwohnern lebten 1871 4,8%, im Jahr 1910 bereits 21,3% der Bevölkerung.[14] Hinzu kam ein enormes Bevölkerungswachstum. In den 39 Jahren zwischen 1871 und 1910 wuchs die deutsche Bevölkerung, auf konstant gebliebener Fläche von 41 Millionen auf 64, 9 Millionen um rund 24 Millionen Menschen.[15]

Auch im Bereich der Bildung erfolgten erhebliche Verbesserungen. So nahm der Grad der Alphabetisierung der Bevölkerung, im deutschen Kaiserreich schon bei der Gründung auf einem hohen Niveau, beständig zu. Betrug die Anzahl der insgesamt ausgehobenen Rekruten, die 1875 weder lesen noch ihren Namen schreiben konnten 2,37%, so war dieser Wert im Jahr 1913 auf 0,04% zurückgegangen.[16] Die Anzahl der Studierenden stieg ebenfalls konstant. Studierten 1872 noch 20.576 Studenten an deutschen Hochschulen, wuchs diese Zahl bis ins Jahr 1912 auf 71.710 an.[17]

Das Anwachsen der Arbeiterschaft, ihre Konzentration in den Städten und die damit verbundene Erhöhung ihres Organisationsgrades führten zu einer zunehmenden Ausbildung eines politischen Bewusstseins. Ihre Mitspracherechte im politischen Entscheidungsprozess waren allerdings eingeschränkt. Zwar besaßen die Arbeiter in der SPD einen ‚Interessenvertreter’ im Parlament, von einer ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entsprechenden politischen Mitbestimmung konnte aufgrund der Verfassungskonstruktion aber keine Rede sein. Besonders extrem war die politische Entrechtung der Arbeiter im größten deutschen Flächenstaat Preußen. Das Dreiklassenwahlrecht verhinderte hier eine den Wählerstimmen entsprechende parlamentarische Mitsprache der Arbeiterklasse. Doch nicht nur unter politischen Aspekten wurde die Arbeiterschaft ausgegrenzt, auch gesellschaftliche Teilhabe und Aufstiegsmöglichkeiten blieben ihr weitgehend verwehrt. So blieb den Sozialdemokraten im Kaiserreich die Besetzung von gesellschaftlichen Schlüsselpositionen, beispielsweise Beamten-, Richter- und Offiziersstellen, versperrt.[18] Diese Positionen wurden exklusiv an Adel und Bürgertum vergeben.

Trotz aller Diskriminierung und Einschränkung bleibt aber festzuhalten, dass sich die Arbeiterschaft gegenüber der Gesellschaft zwar in ‚negativer Integration’ zusammenfand, in ihrem politisch aktiven Teil den nationalen Staat aber überwiegend bejahte.[19] Eine Fundamentalopposition unter den nicht-radikalen Teilen der Arbeiterschaft gegen den Staat existierte demnach nicht, aber ein Gefühl der gesellschaftlichen Ausgeschlossenheit hatte Bestand.

2.3 Eine Bestandsaufnahme: Das Kaiserreich vor dem 1. Weltkrieg

Das deutsche Kaiserreich war durch die Modernisierung von Industrie und Gesellschaft auf der einen und der Konservierung der schon 1871 nicht mehr zeitgemäßen Machtverhältnisse auf der anderen Seite gekennzeichnet.[20] Der entwickelten, pluralistischen Industriegesellschaft stand ein politisches System gegenüber, das die veränderten gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr zu repräsentieren vermochte.

Die deutsche Gesellschaft verharrte trotz aller Modernisierung im Zustand der Klassengesellschaft, in der große Teile der Bevölkerung von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen waren. Die fehlende Parlamentarisierung des Regierungssystems und die unvollkommene Demokratisierung des Wahlrechts blockierten die Einflusschancen der Arbeiterschaft. Zudem boten die gesellschaftlichen Verhältnisse den Arbeitern wenige soziale Aufstiegsmöglichkeiten, da die Klassengrenzen klar gezogen und kaum durchlässig waren. Den inneren Zusammenhalt dieser Gesellschaft sollte das Bekenntnis zur Nation stiften[21] und nicht die Gleichheit der gesellschaftlichen Bedingungen.

[...]


[1] Vgl. Kolb, Eberhard, Umbrüche deutscher Geschichte, S. 221, München 1993.

[2] Vgl. Kolb, S. 237.

[3] Vgl. Winkler, Heinrich August, Die Revolution von 1918/19 und das Problem der Kontinuität in der deutschen Geschichte, S. 304, in: Historische Zeitschrift, Band 250, S. 303-319, 1990.

[4] Vgl. Kolb, S. 239.

[5] Vgl. Ritter, Gerhard A., Das deutsche Kaiserreich 1871-1914, S. 51, Göttingen 1981.

[6] Vgl. Winkler, S. 308, 1990.

[7] Vgl. Bermbach, Udo, Vorformen parlamentarischer Kabinettsbildung, S. 65, Köln 1967.

[8] Vgl. Apelt, Willibalt, Geschichte der Weimarer Verfassung, S. 27, München 1964.

[9] Vgl. Winkler, Heinrich August, Die Weimarer Republik 1918-33, S. 15, München 1998.

[10] Ebd.

[11] Ebd.

[12] Vgl. Ritter, S. 367.

[13] Vgl. Hentschel, Volker, Wirtschaft und Wirtschaftspolitik im wilhelminischen Deutschland, S. 44, Stuttgart 1978.

[14] Vgl. Hohorst, Gerd, Kocka, Jürgen, Ritter, Gerhard A., Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch, Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1870-1914, S. 19, München 1975.

[15] Vgl. ebd., S. 15.

[16] Vgl. ebd., S. 165.

[17] Vgl. ebd., S. 161.

[18] Vgl. Böckenförde, Ernst-Wolfgang, Der Zusammenbruch der Monarchie und die Entstehung der Weimarer Republik, S. 22, in: Brackert/Funke/ Jacobsen ( Hrsg.), Die Weimarer Republik 1918-1933, S. 17-43, Bonn 1987.

[19] Vgl. ebd.

[20] Vgl. Ritter, S. 22.

[21] Vgl. Winkler, S. 17, 1998.

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Details

Title
Die Entstehung der Weimarer Republik aus der Systemkrise des Kaiserreiches
College
University of Regensburg  (Institut für Geschichte)
Course
Mussolinis „Marsch auf Rom“ und Hitlers „Machtergreifung“: Systemkrisen im Strukturvergleich
Grade
1,7
Author
Year
2005
Pages
29
Catalog Number
V83153
ISBN (eBook)
9783638894807
File size
518 KB
Language
German
Keywords
Entstehung, Weimarer, Republik, Systemkrise, Kaiserreiches, Mussolinis, Rom“, Hitlers, Systemkrisen, Strukturvergleich
Quote paper
Marc Knoernschild (Author), 2005, Die Entstehung der Weimarer Republik aus der Systemkrise des Kaiserreiches, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/83153

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