Die Arbeit untersucht die Bedeutung des Artikel 6 EMRK („fair trial“) auf den deutschen Verwaltungsprozess nach der VwGO. Dazu wird in einem ersten Teil das Verhältnis der EMRK zum Grundgesetz und zur VwGO geklärt und der Rang der EMRK in der deutschen Rechtsordnung bestimmt.
Der zweite Teil geht der Frage nach der Anwendbarkeit des Art. 6 EMRK auf verwaltungsgerichtliche Verfahren nach. Diese wäre nach einem flüchtigen Blick auf den Wortlaut und bei einer Orientierung an der deutschen Unterscheidung zwischen öffentlichem und zivilen Recht zu verneinen. Eine autonome Interpretation der EMRK führt jedoch dazu, den Begriff der „civil rights“ weiter zu verstehen und zahlreiche Streitigkeiten als davon erfasst anzusehen, die nach deutscher Dogmatik öffentlich-rechtliche Streitigkeiten sind.
Danach wird die Organisationsgarantie des Art. 6 EMRK näher beleuchtet und geklärt, welche Anforderungen ein „Gremium“ erfüllen muss, um als „auf Gesetz beruhendes Gericht“ nach Art. 6 EMRK anerkannt zu sein.
Daran anschließend wird in einem weiteren Abschnitt der Arbeit die Verfahrensgarantie, der eigentliche Kern der Vorschrift, der fair-trial-Grundsatz analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die beiden Konkretisierungen gelegt, bei denen die Regelungen des deutschen Verwaltungsprozessrechts am ehesten hinter dem Standard des Art. 6 EMRK zurück bleiben.
Dies ist zum einen das Gebot angemessener Verfahrensdauer. Der Verfasser zeigt auf, nach welchen Kriterien die „angemessene Dauer“ zu bestimmen ist. Er weist auf die besondere Bedeutung des Zusammenspiels von Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 13 EMRK in diesem Bereich hin. Anschließend arbeitet er heraus, dass die Verfahrensdauer eine der größten Schwächen des deutschen Verwaltungsprozesses ist und stellt die Urteile des EGMR dar, in denen dieser eine Verletzung von Art. 6 EMRK durch eine unangemessen lange Verfahrensdauer rügt.
Zur Lösung dieses Problems ist nach Ansicht des Autors der Gesetzgeber aufgefordert, ein Verfahren auszugestalten, das einen effektiven Rechtsschutz gegen Verletzungen des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer gewährleistet. Daneben wird als weitere Lösungsmöglichkeit auch eine nachträgliche Kompensation auf dem Wege der Staatshaftung bedacht.
Den zweiten Schwerpunkt bildet der Grundsatz der Öffentlichkeit nach Art. 6 EMRK. Die VwGO kennt zahlreiche Ausnahmen von diesem Grundsatz, die untersucht und zu denen konkrete Vorschläge zu einer konventionskonformen Anwendung gemacht werden.
Inhaltsverzeichnis
- Die Bedeutung des Art. 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Bedeutung von Artikel 6 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) für den deutschen Verwaltungsprozess. Sie beleuchtet die Herausforderungen und die Anwendung der EMRK im Kontext des deutschen Verwaltungsrechts.
- Die Gewährleistung eines fairen Verfahrens im deutschen Verwaltungsprozess
- Die Auslegung und Anwendung von Artikel 6 EMRK im deutschen Recht
- Der Einfluss der Rechtsprechung des EGMR auf die deutsche Verwaltungsprozessrechtsprechung
- Die Berücksichtigung von Verfahrensgarantien im Lichte der EMRK
- Rechtsschutzmöglichkeiten bei unangemessenen Verfahrensdauern
Zusammenfassung der Kapitel
Die Bedeutung des Art. 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess: Dieses Kapitel analysiert die Relevanz von Artikel 6 EMRK, der das Recht auf ein faires Verfahren garantiert, für den deutschen Verwaltungsprozess. Es untersucht, wie die Prinzipien des fairen Verfahrens im deutschen Verwaltungsprozessrecht umgesetzt und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) beeinflusst werden. Die Analyse umfasst die Herausforderungen bei der Anwendung der EMRK-Standards auf die spezifischen Gegebenheiten des deutschen Verwaltungsprozesses und beleuchtet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des EGMR zu diesem Thema. Besondere Aufmerksamkeit wird der Frage gewidmet, wie der deutsche Staat die Anforderungen des Art. 6 EMRK erfüllt und welche Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, wenn diese Anforderungen verletzt werden. Der Fokus liegt auf der Harmonisierung des nationalen Rechts mit den europäischen Menschenrechtsstandards.
Schlüsselwörter
Artikel 6 EMRK, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Verwaltungsprozessrecht, faires Verfahren, Verfahrensgarantien, Rechtsbehelfe, unangemessene Verfahrensdauer, deutsche Rechtsprechung, Menschenrechte.
Häufig gestellte Fragen zur Arbeit: Die Bedeutung des Art. 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht die Bedeutung von Artikel 6 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) für den deutschen Verwaltungsprozess. Sie analysiert die Herausforderungen und die Anwendung der EMRK im Kontext des deutschen Verwaltungsrechts, insbesondere die Gewährleistung eines fairen Verfahrens.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit beleuchtet zentrale Aspekte wie die Auslegung und Anwendung von Artikel 6 EMRK im deutschen Recht, den Einfluss der Rechtsprechung des EGMR auf die deutsche Verwaltungsprozessrechtsprechung, die Berücksichtigung von Verfahrensgarantien im Lichte der EMRK und Rechtsschutzmöglichkeiten bei unangemessenen Verfahrensdauern.
Welche Kapitel enthält die Arbeit?
Die Arbeit beinhaltet mindestens ein Kapitel, welches sich mit der Bedeutung des Art. 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess auseinandersetzt. Dieses Kapitel analysiert die Relevanz von Artikel 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess, untersucht die Umsetzung der Prinzipien des fairen Verfahrens und deren Einfluss durch die Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG. Es befasst sich mit der Harmonisierung des nationalen Rechts mit europäischen Menschenrechtsstandards und verfügbaren Rechtsbehelfen bei Verletzungen der Anforderungen des Art. 6 EMRK.
Welche Rolle spielt der EGMR?
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) spielt eine entscheidende Rolle. Die Arbeit untersucht den Einfluss dieser Rechtsprechung auf die deutsche Verwaltungsprozessrechtsprechung und wie deutsche Gerichte die EMRK-Standards im Verwaltungsprozess umsetzen.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Artikel 6 EMRK, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Verwaltungsprozessrecht, faires Verfahren, Verfahrensgarantien, Rechtsbehelfe, unangemessene Verfahrensdauer, deutsche Rechtsprechung, Menschenrechte.
Was ist das Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Bedeutung von Artikel 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess umfassend zu untersuchen und die Herausforderungen bei der Anwendung der EMRK-Standards im deutschen Recht aufzuzeigen.
Welche Rechtsprechungsorgane werden betrachtet?
Die Arbeit berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
- Quote paper
- Thomas Traub (Author), 2007, Die Bedeutung des Art. 6 EMRK für den deutschen Verwaltungsprozess, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82687