Yahoo!, 26. April 2002: "Insolvenzen: Härtetest für Deutschland AG
Die neuesten Zahlen der Inkasso-Branche sind ernüchternd. Danach droht der Bundesrepublik die größte Pleitewelle ihrer Geschichte. 37.000 Unternehmen sind gefährdet - und mit ihnen Hunderttausende Arbeitsplätze. Einige ganz große Namen hat es bereits erwischt: Den Bauriesen Holzmann etwa, den Schreibwarenhersteller Herlitz, und die Kirch-Media - Herzstück des Firmenimperiums von Leo Kirch. Und die Experten warnen: Es kommt noch schlimmer."
In allen Medien, sei es Internet, Zeitung oder Fernsehen lassen sich heute solche Meldungen finden. Es ist schon erschreckende Normalität geworden, täglich in den Nachrichten von Unternehmenszusammenbrüchen und dem damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen zu hören. Sicher ist dieses extreme Ausmaß an Insolvenzen auch Ausdruck der schwierigen konjunkturellen Bedingungen, mit denen sich die Wirtschaft gerade auseinandersetzen muß. Die derzeit vorherrschende rezessive Phase ist geprägt von zurückgehendem Konsum der Verbraucher, so dass viele Unternehmen ihre laufenden Produktionen stark zurückfahren, um ihre hohen Lagerbestände abzubauen, die noch aus Zeiten resultieren als die Wirtschaft boomte.
Zu oft jedoch sind für das wirtschaftliche Scheitern von Unternehmen noch die Personen verantwortlich, die für die Unternehmensleitung bzw.
-überwachung zuständig sind - die Vorstände und Aufsichtsräte der Gesellschaften, von welchen zu Recht erwartet werden kann, dass sie ausschließlich zum Vorteil der von ihnen geleiteten Unternehmen handeln. Dass das in der Praxis nicht immer der Fall ist, kann man eindrucksvoll am Beispiel der Herlitz AG sehen:
Einst ein starkes Traditionsunternehmen mit großem wirtschaftlichen Erfolg wurde das Unternehmen in den letzten Jahren durch das eigene Management regelrecht vernichtet. Der Weg von Herlitz ist gekennzeichnet von Mißmanagement und einem allzu rosigen Blick der Unternehmenslenker auf die eigene wirtschaftliche Situation. Verschlechtert sich dann noch wie jetzt das wirtschaftliche Umfeld, so sind finanzielle Schwierigkeiten schnell vorprogrammiert. Ein kürzlich eingeleitetes Sanierungskonzept kam für Herlitz zu spät.
Muss es in Deutschland also eine Pflichtausbildung für Manager geben?
[...]
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichte des TransPuG
3. Grundlegende Aufgaben des Aufsichtsrates
4. Änderungen für den Aufsichtrat
4.1. § 107 Abs. 3 AktG n. F. Innere Ordnung des Aufsichtsrats
4.2. § 110 AktG n. F. Einberufung des Aufsichtsrats
4.3. § 111 AktG n. F. Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
4.4. § 116 AktG-E Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der
Aufsichtsratsmitglieder i. V. m. § 404 AktG-E Verletzung
der Geheimhaltungspflicht
4.5. § 161 AktG n. F. Erklärung zum Corporate Governance Kodex
4.6. § 171 AktG n. F. Prüfung durch den Aufsichtsrat
5. Kritik und Ausblick
Literaturverzeichnis
Rechtsquellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Yahoo!, 26. April 2002: “Insolvenzen: Härtetest für Deutschland AG
Die neuesten Zahlen der Inkasso-Branche sind ernüchternd. Danach droht der Bundesrepublik die größte Pleitewelle ihrer Geschichte. 37.000 Unternehmen sind gefährdet – und mit ihnen Hunderttausende Arbeitsplätze. Einige ganz große Namen hat es bereits erwischt: Den Bauriesen Holzmann etwa, den Schreibwarenhersteller Herlitz, und die Kirch-Media – Herzstück des Firmenimperiums von Leo Kirch. Und die Experten warnen: Es kommt noch schlimmer.“
In allen Medien, sei es Internet, Zeitung oder Fernsehen lassen sich heute solche Meldungen finden. Es ist schon erschreckende Normalität geworden, täglich in den Nachrichten von Unternehmenszusammenbrüchen und dem damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen zu hören. Sicher ist dieses extreme Ausmaß an Insolvenzen auch Ausdruck der schwierigen konjunkturellen Bedingungen, mit denen sich die Wirtschaft gerade auseinandersetzen muß. Die derzeit vorherrschende rezessive Phase ist geprägt von zurückgehendem Konsum der Verbraucher, so dass viele Unternehmen ihre laufenden Produktionen stark zurückfahren, um ihre hohen Lagerbestände abzubauen, die noch aus Zeiten resultieren als die Wirtschaft boomte.
Zu oft jedoch sind für das wirtschaftliche Scheitern von Unternehmen noch die Personen verantwortlich, die für die Unternehmensleitung bzw.
–überwachung zuständig sind – die Vorstände und Aufsichtsräte der Gesell-schaften, von welchen zu Recht erwartet werden kann, dass sie ausschließlich zum Vorteil der von ihnen geleiteten Unternehmen handeln. Dass das in der Praxis nicht immer der Fall ist, kann man eindrucksvoll am Beispiel der Herlitz AG sehen:
Einst ein starkes Traditionsunternehmen mit großem wirtschaftlichen Erfolg wurde das Unternehmen in den letzten Jahren durch das eigene Management regelrecht vernichtet. Der Weg von Herlitz ist gekennzeichnet von Mißmanagement und einem allzu rosigen Blick der Unternehmenslenker auf die eigene wirtschaftliche Situation. Verschlechtert sich dann noch wie jetzt das wirtschaftliche Umfeld, so sind finanzielle Schwierigkeiten schnell vorprogrammiert. Ein kürzlich eingeleitetes Sanierungskonzept kam für Herlitz zu spät.
Muss es in Deutschland also eine Pflichtausbildung für Manager geben?
Ganz in diese Richtung bewegen sich die Meinungen aus Bundesregierung und Wirtschaft zwar nicht, es steht jedoch einhellig fest, dass die gesetzlichen Grundlagen zur Unternehmensleitung und –kontrolle in Deutschland modernisiert werden müssen.
2. Geschichte des TransPuG
Verfolgt man die Entwicklung von Vorschriften für die Leitungsgremien von Kapitalgesellschaften, so ist deutlich zu erkennen, dass der Gesetzgeber sich schon seit einigen Jahren darum bemüht, durch entsprechende Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen die Aktionäre als Kapitalgeber vor Vermögensverlusten und die Mitarbeiter der Unternehmen vor einem möglichen Arbeitsplatzverlust zu schützen. Die vorgenannten Unternehmenskrisen sind somit nur als „Stein des Anstoßes“ zu verstehen. So wurden z.B. durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) von 1998 die Vorstände von Aktiengesellschaften zur Installierung eines Risikomanagement-Systems verpflichtet, das der frühzeitigen Risikoerkennung und Risikotransparenz dienen soll.[1]
Als Reaktion auf die 1999 in letzter Minute abgewendete Insolvenz beim Bau-Konzern Philipp Holzmann berief Bundeskanzler Schröder im Mai 2000 die Regierungskommission „Corporate Governance – Unternehmensführung, Unternehmenskontrolle – Modernisierung des Aktienrechts“ ein, die den Auftrag hatte, sich mit möglichen Defiziten des deutschen Systems der Unternehmensführung und – kontrolle zu befassen und Vorschläge für eine Modernisierung des rechtlichen Regelwerkes zu machen[2]. Diese sog. „Baums-Kommission“ legte im Juli 2001 ihren Bericht mit fast 150 Empfehlungen zur Modernisierung des Unternehmensrechts vor, der sich im wesentlichen in 2 Schwerpunkte gliederte:
1. sollte eine Kommission zur Entwicklung eines flexiblen Deutschen Corporate Governance Kodexes eingesetzt werden, der über das geltende Recht hinaus Best-Practice-Grundsätze für die Unternehmensführung und –kontrolle enthalten soll und 2. sollten wichtige Empfehlungen bereits in Gesetzesform fixiert werden.
[...]
[1] Vgl. Hommelhoff (2000), S. 218.
[2] Vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung (2002), Begründung-Allgemeiner Teil, S. 18.
- Arbeit zitieren
- Manuela Gottschalk (Autor:in), 2002, Die neuen Bestimmungen des TransPuG für den Aufsichtsrat - Bestandsaufnahme und kritische Würdigung aus betriebswirtschaftlicher Sicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/8265
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.