Einleitung
Der Alkoholkonsum und abhängiges Verhalten sind gesellschaftliche Probleme, von denen auch die öffentliche Verwaltung nicht ausgenommen ist. Missbräuchliches oder abhängiges Verhalten im Bezug mit Alkohol haben vielfältige Ursachen, oftmals sind sie Ausdruck von psychischen Belastungen des Betroffenen. Durch riskanten Alkoholkonsum und suchtbedingtes Verhalten entstehen ernsthafte Probleme für den Betroffenen, seinen Vorgesetzten und seine Kollegen. Nicht zuletzt entstehen so dem Arbeitgeber auch erhebliche Kosten durch eine verminderte Leistungsfähigkeit. Häufige Fehlzeiten führen zu Beeinträchtigungen des Betriebsfriedens, der Arbeitsqualität und der Arbeitssicherheit.
Zu dem Thema dieser Arbeit „Umgang mit alkoholabhängigen Menschen in der Betrieblichen Sozialen Arbeit - am Beispiel der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) in Berlin“ bin ich durch das zweite praktische Semester meines Studiums gekommen. Bei der Suche nach einer „besonderen“ Praktikumsstelle bin ich auf die BStU gestoßen. Dieser Arbeitsbereich der Sozialen Arbeit war in meinem bisherigen Studium nur sehr wenig transparent gemacht worden. Mit Freude habe ich mich auf dieses Praktikum eingelassen und mit großer Spannung die komplexen Arbeitszusammenhänge, die zu diesem Tätigkeitsfeld gehören, kennengelernt. Mir wurde klar, dass ein Schwerpunkt der Betrieblichen Sozialen Arbeit dieser Behörde auf der Suchtprävention und der Suchtintervention liegt.
Es soll also in der vorliegenden Diplomarbeit um das Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit in Unternehmen, dass zumeist mit „Betriebliche Soziale Arbeit“ bezeichnet wird (vgl. JENTE, Charlotte, JUDIS, Frank, MEIER, Ralf, STEINMETZ, Susanne, WAGNER, Stephan F. 2001, S. 19), im Zusammenhang mit den auftretenden Problemen des Alkoholkonsums von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehen.
Ich beginne mit einem kurzen geschichtlichen Abriss über die Betriebliche Soziale Arbeit und deren Entstehung. Des Weiteren stelle ich die rechtlichen Grundlagen, die Arbeitsfelder und die Arbeitsmethoden und Ziele dieser Arbeit dar. In dem 2. Kapitel werden die Theorien zu Sucht, zu Alkohol und der Beziehung zwischen Arbeit und Alkohol beschreiben. Dazu gehört die differenzierte Betrachtung der Schwierigkeiten zur Findung einer Definition Sucht.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Die Betriebliche Soziale Arbeit
1.1 Die Historie innerbetrieblicher Sozialarbeit
1.2 Die Rechtsgrundlagen der Betrieblichen Sozialen Arbeit
1.3 Die Arbeitsfelder der Betrieblichen Sozialen Arbeit
1.4 Kompetenzen der Betrieblichen Sozialen Arbeit
2 Theorien zu Sucht, Alkohol und Arbeit
2.1 Die Suchtverhältnisse
2.1.1 Die Annäherung an den Begriff „Sucht“
2.1.1.1 Stoffgebundene Süchte
2.1.1.2 Nicht-stoffgebundene Süchte
2.2 Die Alkoholabhängigkeit
2.2.1 Begriffsbestimmung und Definition zur Alkoholabhängigkeit
2.2.2 Alkoholabhängigkeit, Alkoholismus und Alkoholmissbrauch
2.2.3 Vom Genuss zur Abhängigkeit
2.2.4 Die Bedingungsfaktoren der Alkoholabhängigkeitsentwicklung
2.2.4.1 Die spezifische Wirkung der Substanz Alkohol
2.2.4.2 Die individuellen Merkmale der Person
2.2.4.3 Das Umfeld und soziokulturelle Bedingungen
2.2.5 Die Typologisierung Alkoholkranker
2.2.6 Die Co-Abhängigkeit
2.2.7 Die alkoholbedingten Folgeschäden
2.2.8 Die Behandlung der Alkoholabhängigkeit
2.2.9 Der Rückfall
2.2.10 Die alkoholassoziierten Krankheiten und deren betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen
2.3 Alkohol und Arbeit
2.3.1 Der Zusammenhang zwischen Alkoholabhängigkeit und Arbeit
2.3.1.1 Coping by Doping
2.3.1.2 Das Modell der Sozialen Kontrolle
2.3.1.3 Das kulturtheoretische Modell
2.3.2 Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Alkoholverfehlungen
2.3.2.1 Die Abmahnung
2.3.2.2 Die Umsetzung
2.3.2.3 Die Kündigung
2.3.2.4 Die Umsetzung der Maßnahmen in der BStU
3 Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
3.1 Die Geschichte
3.2 Der Aufbau der Behörde
3.3 Der Tätigkeitsbereich der Sozialberatung
4 Der Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeitern am Arbeitsplatz
4.1 Der präventive Umgang
4.1.1 Die Stufen der Prävention
4.1.1.1 Primäre Prävention
4.1.1.2 Sekundäre Prävention
4.1.1.3 Tertiäre Prävention
4.1.2 Die Ziele der Prävention
4.1.3 Die Möglichkeiten der Betrieblichen Sozialen Arbeit im präventiven Umgang
4.2 Der Umgang unter Kollegen und Vorgesetzten
4.2.1 Wer kann im Betrieb einen Beitrag leisten?
4.2.2 Die Aufgaben und Möglichkeiten von Kollegen
4.2.3 Die Aufgaben des Vorgesetzten
4.2.4 Die Freiwilligkeit der Sozialberatung
4.2.5 Das Mitarbeitergespräch im Stufenplan der Dienstvereinbarung
4.2.5.1 Vorbereitung
4.2.5.2 Betriebliche Aspekte
4.2.5.3 Tatsachen
4.2.5.4 Keine Diagnose
4.2.5.5 Klare Vereinbarungen treffen
4.2.5.6 Folgegespräch terminieren
4.2.6 Der mögliche Veränderungsprozess des betroffenen Mitarbeiters
4.2.7 Das Wertschätzungsmodell von Carl Rogers in Verbindung mit einem Mitarbeitergespräch
4.2.8 Die Möglichkeiten der Betrieblichen Sozialen Arbeit im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten
4.3 Der Umgang mit Mitarbeitern durch die Dienstvereinbarungen (DV) und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
4.3.1 Die Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung und der Stufenplan
4.3.2 Die Dienstvereinbarungen der BStU
4.3.3 Gespräche nach der Dienstvereinbarung Sucht der BStU
4.3.4 Gespräche nach dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
4.3.5 Die Möglichkeiten der Betrieblichen Sozialen Arbeit im Umgang mit Dienstvereinbarungen (DV) und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
4.4 Umgang mit Rückfällen
4.4.1 Die Alkoholtherapie
4.4.2 Der Rückfall
4.4.3 Krise als Entwicklungschance nach dem Modell von Erik H. Erikson (1902 - 1994) im Zusammenhang mit einem Alkoholrückfall
5 Gesetze und Vorschriften im Bezug zum Suchtmittelkonsum
5.1 Das Gesetzliche Alkoholverbot
5.2 Das Betriebliche Alkoholverbot
5.3 Die Personalverantwortlichen und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
6 Zusammenfassung und Ausblick
Anlagen
Abbildungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
BÜCHER
ZEITSCHRIFTEN
INTERNET
Abkürzungsverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
Einleitung
Der Alkoholkonsum und abhängiges Verhalten sind gesellschaftliche Probleme, von denen auch die öffentliche Verwaltung nicht ausgenommen ist. Missbräuchliches oder abhängiges Verhalten im Bezug mit Alkohol haben vielfältige Ursachen, oftmals sind sie Ausdruck von psychischen Belastungen des Betroffenen. Durch riskanten Alkoholkonsum und suchtbedingtes Verhalten entstehen ernsthafte Probleme für den Betroffenen, seinen Vorgesetzten und seine Kollegen. Nicht zuletzt entstehen so dem Arbeitgeber auch erhebliche Kosten durch eine verminderte Leistungsfähigkeit. Häufige Fehlzeiten führen zu Beeinträchtigungen des Betriebsfriedens, der Arbeitsqualität und der Arbeitssicherheit.
Zu dem Thema dieser Arbeit „Umgang mit alkoholabhängigen Menschen in der Betrieblichen Sozialen Arbeit - am Beispiel der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) in Berlin“ bin ich durch das zweite praktische Semester meines Studiums gekommen. Bei der Suche nach einer „besonderen“ Praktikumsstelle bin ich auf die BStU gestoßen. Dieser Arbeitsbereich der Sozialen Arbeit war in meinem bisherigen Studium nur sehr wenig transparent gemacht worden. Mit Freude habe ich mich auf dieses Praktikum eingelassen und mit großer Spannung die komplexen Arbeitszusammenhänge, die zu diesem Tätigkeitsfeld gehören, kennengelernt. Mir wurde klar, dass ein Schwerpunkt der Betrieblichen Sozialen Arbeit dieser Behörde auf der Suchtprävention und der Suchtintervention liegt.
Es soll also in der vorliegenden Diplomarbeit um das Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit in Unternehmen, dass zumeist mit „Betriebliche Soziale Arbeit“ bezeichnet wird (vgl. JENTE, Charlotte, JUDIS, Frank, MEIER, Ralf, STEINMETZ, Susanne, WAGNER, Stephan F. 2001, S. 19), im Zusammenhang mit den auftretenden Problemen des Alkoholkonsums von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehen.
Ich beginne mit einem kurzen geschichtlichen Abriss über die Betriebliche Soziale Arbeit und deren Entstehung. Des Weiteren stelle ich die rechtlichen Grundlagen, die Arbeitsfelder und die Arbeitsmethoden und Ziele dieser Arbeit dar. In dem 2. Kapitel werden die Theorien zu Sucht, zu Alkohol und der Beziehung zwischen Arbeit und Alkohol beschreiben. Dazu gehört die differenzierte Betrachtung der Schwierigkeiten zur Findung einer Definition Sucht.
Ein weiterer Schwerpunkt in diesem Kapitel ist die Betrachtung des Begriffs der Alkoholabhängigkeit. Dabei wird nicht nur die sozialmedizinische Seite des Alkoholkonsums und dessen Folgen für den menschlichen Organismus dargestellt, sondern auch das Gefüge zwischen der sozialen Umwelt, der Person und dem Alkohol in den Blick genommen. Hier soll das Zusammenspiel dieser Faktoren und deren Abhängigkeiten voneinander verdeutlicht werden. Aber auch die Behandlung und die damit verbundenen Rückfälle, sowie die Kosten die einem Unternehmen oder der gesamten Gesellschaft entstehen, werden hierbei beleuchtet.
Zum Ende meines Praktikums war mir klar, dass ich eine Hauptproblematik der Betrieblichen Sozialen Arbeit, nämlich die Sozialarbeit mit suchtgefährdeten Mitarbeitern der BStU, zum Thema meiner Diplomarbeit machen möchte. In dieser Zeit meines Praktikums wurde gerade eine Schulungsreihe für alle Führungskräfte der Behörde zum Thema „Umgang mit alkoholabhängigen Mitarbeitern und die Dienstvereinbarung Sucht“ durchgeführt. Dabei wurde mir die Wichtigkeit dieses Themas noch einmal vor Augen geführt.
Zu Beginn meiner Diplomarbeit habe ich mir eine Leitfrage gestellt, die sich durch die gesamte Arbeit zieht. Hat eine interne oder externe Betriebliche Soziale Arbeit die Möglichkeit ein Unternehmen im Umgang mit alkoholabhängigen Mitarbeitern zu unterstützen und kann diese für beide Seiten einen Gewinn bringen? Den Begriff Gewinn möchte ich dabei sowohl im Sinne der ökonomischen Gewinnmaximierung sehen, als auch als persönlichen Gewinn (z.B. der Gesundheit) für jeden einzelnen Mitarbeiter. In der Arbeit habe ich versucht, mich nach jedem Kapitel dieser Frage zu stellen und Antworten darauf zu finden. Dazu nutze ich die theoretische Auseinandersetzung zum Thema. Meine Erfahrungen aus dem Praktikum waren dabei hilfreich und lieferten Ansatzpunkte, die ein Vorhalten einer Betrieblichen Sozialen Arbeit in einem Unternehmen rechtfertigen.
In einem separaten Kapitel gebe ich einen Einblick in die Geschichte, den Aufbau und die Arbeitsweise sowie die Arbeitsaufgaben der BStU und deren Sozialberatung.
Ein Schwerpunkt der Betrieblichen Sozialen Arbeit ist die Sozial- und Gesundheitsberatung. Dabei sind die Aufgaben der Betrieblichen Sozialen Arbeit in der BStU handlungsorientiert und als unmittelbare Unterstützung bei allen sozialen und gesundheitlichen Fragestellungen im betrieblichen Umfeld zu verstehen. Wobei die präventive Arbeit dabei gleichrangig neben der akuten Hilfe steht.
Die empirische Seite wird im Hauptteil der Diplomarbeit durch drei Theoriemodelle von Thomas Gorden, Carl Rogers und Erik H. Erikson unterstützt.
Um dem Leser der Arbeit die sofortige Erfassung der genutzten Quellen zu ermöglichen, habe ich mich für die angelsächsische Zitierweise (sog. Harvard-System) entschieden. Dabei wird die Quelle in Kurzform im laufenden Text angegeben. Eine ausführliche Quellenangabe befindet sich am Ende der Arbeit. In diesem Zusammenhang möchte ich schon an dieser Stelle auf einen Anhang hinweisen, der sich auf den Hauptteil der Arbeit bezieht. Dieser beinhaltet die Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtgefährdeten und suchtkranken Beschäftigten der BStU in Berlin und deren Außenstellen.
Ferner weise ich darauf hin, dass mir die Probleme einer generellen männlichen Personenbezeichnung bewusst sind und dass mir der Gebrauch einer Sprache, die die weibliche Ansprechform nicht vernachlässigt, sinnvoll erscheint. Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit bediene ich mich in dieser Diplomarbeit jedoch der allgemein gebräuchlichen maskulinen Personenbezeichnung.
1 Die Betriebliche Soziale Arbeit
In dem folgenden Abschnitt der Arbeit wird die Geschichte der Betrieblichen Sozialen Arbeit erläutert und gezeigt, welche rechtlichen Grundlagen es für die Arbeit der BStU gibt und worin die Arbeitsfelder der Betrieblichen Sozialen Arbeit bestehen. Da ich in dieser Diplomarbeit einen großen Bezug zu meiner Praktikumsstelle des 7. Semesters, der BStU, herstelle, möchte ich auch diese Behörde kurz vorstellen.
1.1 Die Historie innerbetrieblicher Sozialarbeit
Soziale Arbeit in Betrieben ist seit ihren Anfängen eine freiwillige Leistung der Unternehmen. In den Ursprüngen wurden die dort tätigen Personen, meistens Frauen, als Fabrikpflegerinnen bezeichnet. Im Jahre 1900 wurde von Erich Rathenau im Kabelwerk Oberspree die erste Fabrikpflegerin angestellt. Bis zum ersten Weltkrieg wurden in Deutschland 200 Fabrikpflegerinnen beschäftigt. Während des Krieges stieg diese Zahl auf 700 Personen an (vgl. JENTE, Charlotte, JUDIS, Frank, MEIER, Ralf, STEINMETZ, Susanne, WAGNER, Stephan F. 2001, S. 17).
Mit dem Beginn des 2. Weltkrieges wurden die sozialpartnerschaftlichen Ansätze zunichte gemacht, so dass sich die Betriebliche Soziale Arbeit zukünftig nach dem „Führerprinzip“ zu richten hatte und dementsprechend zum Kontrollinstrument wurde (vgl. HERING, Sabine, MÜNCHMEIER Richard 2000, S. 177).
Nach dem Kriegsende begann der Aufbau der Betrieblichen Sozialen Arbeit sehr zögerlich. Daran waren maßgeblich die Vorbehalte gegen den Hitlerfaschismus schuld. Erst im Jahre 1957 wurde die Werksfürsorge in den Begriff der „Sozialberatung“ umbenannt. Hiermit wurde der Schwerpunkt aus der Fürsorge als Einzelfallhilfe für Beschäftigte in die Beratung verlagert. In den folgenden Jahren wurden Methoden aus den USA in die Betriebliche Soziale Arbeit übernommen.
Damit betrieb die Betriebliche Soziale Arbeit nicht mehr nur Fürsorge und Betreuung, sondern entwickelte sich zur Beratungs- und Unterstützerfunktion entsprechend des Grundsatzes Hilfe zur Selbsthilfe (vgl. JENTE, Charlotte, u. w. 2001, S. 18).
Auch in der Begrifflichkeit hat die Soziale Arbeit eine Entwicklung durchlaufen. Aus der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik wurde auf Grund der sehr großen Ähnlichkeit der Zusammenschluss zur Sozialen Arbeit (vgl. http://www.ibs-networld.de/altesferkel/juli-2004-kleve-unterscheidung.shtml, 21.06.2007). In dieser Arbeit wird daher immer der aktuelle Begriff der Betrieblichen Sozialen Arbeit verwendet.
1.2 Die Rechtsgrundlagen der Betrieblichen Sozialen Arbeit
Die Betriebliche Soziale Arbeit ist als Einrichtung rechtlich nicht abgesichert (vgl. JUDIS, Frank, u. w. 2001, S. 19). Es gibt kein Gesetz, das einem Unternehmen vorschreibt, die Leistung einer Betrieblichen Sozialen Arbeit vorzuhalten. Vielmehr ist in Deutschland die Betriebliche Soziale Arbeit eine freiwillige Leistung der Unternehmen. Den betriebswirtschaftlichen Sinn dieser Arbeit bezweifelt heute kaum jemand, doch müssen Sozialarbeiter immer wieder die Unternehmen von der Nützlichkeit ihrer Arbeit überzeugen.
Die Betriebliche Soziale Arbeit ist in den Betrieben verschiedenartig angesiedelt. Von dem ambulanten Sozialarbeiter über die feste Anstellung als Arbeitnehmer bis hin zum Beamtenstatus ist in der Bundesrepublik alles vorhanden. Sie alle unterliegen den gleichen rechtlichen Grundlagen der Betrieblichen Sozialen Arbeit. Der Sozialarbeiter ist durch das Strafgesetzbuch § 203 Abs. 1 (5) StGB unter anderem vor dem Arbeitgeber zur Schweigepflicht verpflichtet. Oft ist dieser in Konfliktfällen des Arbeitsrechts, im Bereich des Familienrechts, in Beziehungskrisen und bei Schuldenproblemen gefragt. Tatsächlich muss und kann er nicht exakt in allen diesen Rechtsbereichen informiert sein (vgl. JUDIS, Frank, u. w. 2001, S. 20). Er sollte aber wissen, wo er Hilfe für den Klienten anfragen kann und diese auch für den Problemfall zu nutzen wissen.
1.3 Die Arbeitsfelder der Betrieblichen Sozialen Arbeit
Die Arbeitsfelder innerbetrieblicher psychosozialer Beratung unterscheiden sich nach Größe, Problemlagen und vor allem den Anforderungen nach, die ein Unternehmen an eine innerbetriebliche Beratung stellt. Umso ernster ein Betrieb die Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten nimmt und je mehr Potential er in einer qualifizierten innerbetrieblichen Beratung sieht, desto breiter werden die Aufgabenfelder sein, die er der Beratungsstelle anvertraut.
Die klassischen Arbeitsfelder der Betrieblichen Sozialen Arbeit sind die Beratungen von Mitarbeitern in Unternehmen, Firmen, Betrieben und Verwaltungen. Dazu gehören viele verschiede Unterpunkte. Stichworte wie Suchtberatung, Gesundheitsförderung, Fehlzeitenregulierung, Schuldnerberatung, Psychische Erkrankungen spielen hier eine wichtige Rolle (vgl. http://www.bbs-ev.de/pdf/rahmenkonzept_de.pdf, 17.04.2007). Weiterhin gehören zu den klassischen Arbeitsfeldern der Betrieblichen Sozialen Arbeit in größeren Firmen und Behörden, die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen zur fachlichen Absicherung und zum Erfahrungsaustausch sowie die Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften zu bestimmten Themenfeldern.
In der Realität ist es so, dass Sozialberatungen gute und qualitativ hochwertige Arbeit abliefern müssen, um einen akzeptierten Stand in dem jeweiligen Unternehmen zu haben. Weiterhin muss der Sozialarbeiter Kontakte zu Einrichtungen seines Arbeitsfeldes außerhalb des Betriebes pflegen und an überbetrieblichen Arbeitskreisen zum Zweck der eigenen Weiterbildung und der eigenen Reflexion teilnehmen. Dies dient der Qualitätssicherung und der Hinterfragung des eigenen Tuns. Denn häufig befindet sich der Sozialarbeiter in einer „Einzelkämpferrolle“ in dem jeweiligen Unternehmen.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Betrieblichen Sozialen Arbeit ist die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit. Im Internen zur Darstellung der Aufgaben und der Hilfemöglichkeiten der eigenen Arbeit und im Externen hauptsächlich zur Imagepflege des Betriebes. Dies kann durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen geschehen oder Publikationen und Pressearbeit (vgl. http://www.bbs-ev.de/pdf/rahmenkonzept_de.pdf, 17.04.2007).
1.4 Kompetenzen der Betrieblichen Sozialen Arbeit
Betriebliche Soziale Arbeit erfordert spezifische Kompetenzen. Zu diesen zählen die Zielformulierung der Aufgaben, die fachgerechten Methoden, die Anbindung in das Unternehmen sowie die durch Studium und Berufspraxis erworbene berufliche Qualifikation. Der Bundesfachverband Betriebliche Sozialarbeit e.V. beschreibt in seinem Rahmenkonzept die Initiierung, Begleitung und Förderung von Entwicklungs- und Problemlösungsprozessen als ein wichtiges Ziel. Dabei sollten Konfliktlösungsfähigkeit, kommunikative Kompetenzen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sowie die Arbeitssicherheit und Arbeitszufriedenheit die Hauptrolle spielen.
Methodisch ist grundsätzlich zwischen der Arbeit mit Einzelnen, Gruppen und Gemeinwesen zu unterscheiden, wobei sich der Begriff Gemeinwesen hier auf das gesamte Unternehmen bezieht. In der Praxis werden diese Methoden verbunden angewendet. Dabei kommt es auf die Komplexität und die Entwicklung der zu lösenden Aufgabe an, wenn z.B. aus einer Beratung eines einzelnen Kollegen eine Beratung für das ganze Team wird, weil dessen Problem so weitreichend ist.
Es gibt zwei verschiedene Angliederungen der Betrieblichen Sozialen Arbeit an ein Unternehmen. Zum einen gibt es die Möglichkeit eines Betriebes, sich diese Kompetenzen fallweise einzukaufen, zum anderen ist sie ein fester Bestandteil der Personalarbeit des Betriebes. Aufgrund von Kostenersparnissen wird diese Dienstleistung häufig von außen eingekauft. Die Nachteile dieser Art von Dienstleitung liegen meiner Meinung nach im fachlichen Bereich. Ein externer Berater kann sich zwar über die Organisation und deren Struktur informieren, aber die Beziehungsstrukturen und Abläufe, die für die Bearbeitung der Probleme von Einzelnen oder Gruppen wichtig sind, erschließen sich ihm mangels dauerhafter Anwesenheit im Betrieb nicht so schnell oder gar nicht. Die Beziehung zu Kooperationspartnern in den Betrieben kann durch die mangelnde Präsenz nicht vertieft werden. Ist die Betriebliche Soziale Arbeit fest in einen Betrieb eingebunden, stellt sich die Frage wie sie hierarchisch angebunden ist. Sinnvoll sind Anbindungen an den betriebsärztlichen Dienst oder direkt an die Geschäftsleitung (vgl. JENTE, Charlotte, u. w. 2001, S. 30 - 49). Eine Anbindung an die Personalstelle ist aus meiner Sicht kritisch zu beurteilen. Für den Mitarbeiter kann dies schnell den Eindruck erwecken, dass die Sozialberatung als verlängerter Arm der Personalstelle gebraucht wird und somit für den Betroffenen keine Hilfe mehr darstellt und die Vermutung mangelnder Vertraulichkeit entsteht. „Je hochrangiger die hierarchische Einordnung der betrieblichen Sozialberatung in den Betriebs- und Verwaltungsaufbau, desto schneller und direkter können Initiativen und Veränderungen durchgesetzt und damit eigenständige sozialpolitische Akzente gesetzt werden.“ (JENTE, Charlotte, u. w. 2001, S. 30) Insofern ist die Anbindung als Stabstelle der Geschäftsleitung ideal. Zwar wirkt die Sozialberatung bei einer solchen Verortung unter Umständen wie der Erfüllungsgehilfe der Geschäftsleitung, aber ob dieser Eindruck tatsächlich entsteht, ist eine Frage des Arbeitsauftrages an die Beratungsstelle und deren Darstellung im Betrieb sowie der Persönlichkeit des Stelleninhabers. Bedient sich die Vorgesetztenebene der Beratungsstelle offensichtlich nur zur wirtschaftlichen Optimierung, so dass die Unternehmensinteressen vor die Mitarbeiterinteressen gezogen werden, wird die Sozialberatung ihre Arbeit zugunsten der Mitarbeiter nur eingeschränkt wahrnehmen können. Wenn der Auftrag der Sozialberatung aber auch mitarbeiterorientiert ist und mit allen anderen betrieblichen Partnern, deren Zuständigkeitsbereiche betroffen sind, wie Personalrat, Personalabteilung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte u.a. abgestimmt ist, kann die Anbindung an die Geschäftsleitung von enormem Vorteil sein.
2 Theorien zu Sucht, Alkohol und Arbeit
2.1 Die Suchtverhältnisse
Der Begriff der Sucht ist schwer zu definieren. Die WHO hat daher beschlossen auf den Begriff Sucht im Zusammenhang mit der Einnahme von chemischen Substanzen zu verzichten. Dafür soll der Begriff der Abhängigkeit Verwendung finden (vgl. FEUERLEIN, Wilhelm 1989, S. 5). In diesem Kapitel wird der Ursprung des Begriffes Sucht erläutert und eine Aufteilung von stoffgebundenen Süchten und nicht-stoffgebundenen Süchten vorgenommen.
2.1.1 Die Annäherung an den Begriff „Sucht“
Ralf Schneider sagt in seinem Buch „Die Suchtfibel“ – „Sucht ist ein Wort, das nichts erklärt, (…).“ (SCHNEIDER, Ralf 2001, S. 11) Damit will er sagen, dass es lediglich ein bestimmtes Verhaltensmuster abkürzt. Da jemand, der viel trinkt, als süchtig bezeichnet wird und man als Rückfrage, wieso er als süchtig bezeichnet wird, die Antwort bekommt, weil er viel trinkt, ergibt sich ein Zirkelschluss. Diese Herangehensweise beantwortet keine Fragen und ist somit sinnlos.
Grundsätzlich kann jeder Mensch süchtig werden. Jede Sucht entsteht in der Reihenfolge von Erfahrung, Wiederholung und Gewöhnung. Daraus kann Missbrauch entstehen. Es ist ein schleichender Prozess, bei dem zunächst die positiven Wirkungen der Droge genutzt werden. Heutzutage haben Sucht und Abhängigkeit im Alltagsgebrauch fast die gleiche Bedeutung. Abhängigkeit beschreibt stärker die medizinische Seite, Sucht aber auch alle seelischen und sozialen Folgen. Die Weltgesundheitsorganisation verwendet wie oben beschrieben offiziell nur den Begriff der Abhängigkeit.
„Unter Sucht versteht man das unbeherrschbare Verlangen eines Menschen, sich regelmäßig eine bestimmte Substanz zuzuführen oder eine bestimmte Tätigkeit immer wieder auszuführen, obwohl er sich selbst oder Anderen dadurch schadet.“ (http://www.psychiatrie-aktuell.de/disease/detail.jhtml?itemname=abuse, 10.05.2007) Auf der Seite psychiatrie-aktuell.de wird darauf hingewiesen, dass Sucht ein veralteter Begriff ist und gegen den Begriff der Abhängigkeit getauscht wurde. Die Definition von Abhängigkeit beschreibe ich in dieser Arbeit unter dem Punkt der Begriffsbestimmung und Definition zur Alkoholabhängigkeit. Betrachtet man die Beschreibung des Begriffes Sucht, so taucht dort der Wortlaut „unbeherrschbares Verlangen“ auf. Wer süchtig ist, ist nicht mehr frei. Er hat keine Wahl mehr und wird von dem Drang beherrscht, bestimmte Gefühle und Stimmungen herbeizuführen oder zu vermeiden. Zusammenfassend kann Sucht – ob mit oder ohne stofflichen Drogen – ähnlich wie bei der Abhängigkeit definiert werden, als unabweisbares Verlangen nach einem bestimmten Gefühls-, Erlebnis-, oder Bewusstseinszustand. Das Ziel von süchtigem Verhalten ist entweder, Lustgefühle herbeizuführen oder Unlustgefühle zu vermeiden. Die Ursachen der Sucht sind im Zusammenhang mit den Faktoren Mensch, Gesellschaft und Suchtmittel zu sehen.
Das Sucht heutzutage weitgehend als Krankheit anerkannt ist, schützt die betroffenen Menschen nicht davor, dass die Alkoholabhängigkeit nicht gleichrangig wie andere Krankheiten angesehen werden (vgl. KNOLL, Andreas 2004, S. 19).
2.1.1.1 Stoffgebundene Süchte
Manche Stoffe, sogenannte psychotrope Substanzen, wirken auf das Gehirn und erzeugen so einen Rausch und verschiedenartige Erlebniszustände. Dabei kann es sich um legale oder aber auch illegale Substanzen handeln. Die Zahl der Abhängigen von legalen Substanzen übersteigt die Zahl der Abhängigen der illegalen Drogen um ein vielfaches. Diese beiden Arten von Drogen haben gemeinsam, dass sie in den meisten Fällen körperlich und psychisch süchtig machen können.
Von der WHO werden z. B. Morphine, Alkohol, Kokain, Cannabis und Halluzinogene als Stoffe für eine stoffgebundene Sucht genannt (vgl. FEUERLEIN, Wilhelm 1989, S. 5). Ralf Schneider beschreibt noch einen wesentlichen Unterschied von stoffgebundenen Süchten zu nicht-stoffgebundenen Süchten. „Die angestrebte Befindlichkeitsänderung kann im Extremfall ohne eigene Tätigkeit, allein durch das Einwirken der Droge auf das Zentralnervensystem eintreten, die Entzugserscheinungen im körperlichen Bereich sind zwangsläufiger und stärker als bei Tätigkeitssüchten und die körperlichen Folgeerkrankungen aufgrund der giftigen Wirkung einiger Stoffe lassen den Krankheitscharakter offensichtlich werden.“ (SCHNEIDER, Ralf 2001, S. 13)
2.1.1.2 Nicht-stoffgebundene Süchte
Bei diesen drogenfreien Süchten handelt es sich um Verhaltenssüchte, hierzu gehören z. B. die Spielsucht, die Internetsucht, die Arbeitssucht, die Ess- und die Brechsucht (Bulimie) sowie die Kaufsucht (vgl. SCHNEIDER, Ralf 2001, S. 13). Diese werden auch als die sogenannten Tätigkeitssüchte bezeichnet. Das interessante an den nicht-stoffgebundenen Süchten ist, dass die Droge hierbei nur das Mittel ist (das Spiel, der Kauf, die Arbeit) aber nicht das Wesen der Sucht beinhaltet. Dabei wird nicht wie bei dem stoffgebundenen Süchten psychotrope Substanz eingenommen, sondern der Körper erzeugt durch Veränderungsprozesse selbst diesen psychotropen Effekt (vgl. GRÜSSER, Sabine M., THALEMANN, Carolin N. 2006, S. 19). Bei der Therapie von nicht-stoffgebundenen Süchten ist nicht die Abstinenz wie bei den stoffgebundenen Süchten in den Vordergrund gestellt, sondern der kontrollierte Umgang mit ihnen. Ferner ist es auch schwierig eine Abstinenz beim Kaufen, Arbeiten oder sexueller Aktivität herzustellen. Beim Glückspiel oder bei sportlichen Aktivitäten ist es einfacher, dies mit dem alltäglichen Leben zu vereinbaren (vgl. GRÜSSER, Sabine M., THALEMANN, Carolin N. 2006, S. 247).
In diesem Zusammenhang möchte ich auf den in den 70er Jahren in Amerika geprägten Begriff der positiven Sucht eingehen. Positive Süchte sind zumeist dadurch gekennzeichnet, dass sie langfristig angenehme Auswirkungen haben. Das bedeutet aber für den Menschen sich kurzfristig zu einer solchen positiven Sucht zu überreden oder gar zu überwinden, wie es z. B. beim Joggen der Fall ist. Dazu gibt es sechs Kennzeichen die ich im Folgenden kurz nennen möchte:
1. Eine nicht wettbewerbsorientierte Tätigkeit, die ungefähr eine Stunde ausgeführt werden kann, aber auf keinen Fall länger als eine Stunde ausgeführt wird.
2. Die Tätigkeit fällt leicht und es bedarf keiner hohen geistigen Anstrengung es gut zu machen.
3. Die Tätigkeit kann alleine oder in einer Gruppe gemacht werden, aber es ist nicht wichtig, dass andere dabei sind.
4. Die ausführende Person sollte überzeugt sein, dass die Tätigkeit für sie von Wert ist.
5. Die Person sollte überzeugt sein, dass sie im Laufe der Zeit immer besser wird.
6. Es muss sich dabei um eine Aktivität handeln, bei der die Person nicht ständig kritisierst wird. Die ausgewählte Aktivität führt alleine zu einer angenehmen Wirkung.
(vgl. SCHNEIDER, Ralf 2001, S. 245).
2.2 Die Alkoholabhängigkeit
In dem folgenden Kapitel wird die sozialmedizinische Seite des Alkohols und deren Folgen für den menschlichen Organismus dargestellt. Dabei wird auf das Gefüge zwischen der Sozialen Umwelt, der Person und dem Alkohol eingegangen. Das Zusammenspiel dieser Faktoren und deren Bedingungen untereinander werden verdeutlicht. Behandlungen, Rückfälle sowie die damit verbundenen Kosten, die einem Unternehmen oder der gesamten Gesellschaft entstehen, werden hierbei ebenfalls beleuchtet.
2.2.1 Begriffsbestimmung und Definition zur Alkoholabhängigkeit
Für eine sehr lange Zeit wurde das therapeutische Interesse so gut wie ausschließlich den schwer Alkoholkranken zuteil. Damit ist eine Personengruppe gemeint, die durch einen exzessiven Alkoholkonsum über viele Jahre hinweg, abhängig wurden und schwere organische Schädigungen davontrugen. Im Laufe der Zeit stellte sich aber heraus, dass die Vielfalt der alkoholbedingten Störungen erheblich breiter ist und die Mehrzahl aller alkoholbedingten Folgeschäden auf weniger schweren Störungsformen beruht. Um diese Folgeschäden adäquat und korrekt beschreiben zu können, wurde eine Reihe neuer Begriffe entwickelt.
In den letzten Jahren hat sich die Unterscheidung zwischen Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit durchgesetzt (vgl. DHS 1991, S.9). Für den unscharfen Begriff Alkoholismus hat sich in der letzten Zeit der Kernbegriff „Alkoholabhängigkeit“ etabliert (vgl. DHS 2003, S. 8). Die Alkoholabhängigkeit wird in der diagnostischen Einteilung des ICD-10 geführt. Dort sind im Kapitel V die Störungen der Psyche und des Verhaltens durch psychotrope Substanzen (F10.2) zu finden. Dort werden sechs Kriterien genannt, die für das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit wichtig sind.
„Drei oder mehr der folgenden Kriterien sollten zusammen mindestens einen Monat lang bestanden haben. Falls sie nur für eine kürzere Zeit gemeinsam aufgetreten sind, sollten sie innerhalb von zwölf Monaten wiederholt bestanden haben.
1. Ein starkes Verlangen oder eine Art Zwang, die Substanz zu konsumieren.
2. Verminderte Kontrolle über den Substanzgebrauch (Beginn, Beendigung oder die Menge des Konsums, d.h., dass mehr von der Substanz konsumiert wird oder über einen längeren Zeitraum als geplant und an erfolglosen Versuchen oder dem anhaltenden Wunsch, den Substanzkonsum zu verringern oder zu kontrollieren).
3. Ein körperliches Entzugssyndrom […], wenn die Substanz reduziert oder abgesetzt wird, mit den für die Substanz typischen Entzugssymptomen oder auch nachweisbar durch den Gebrauch derselben oder einer sehr ähnlichen Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder zu vermeiden.
4. Toleranzentwicklung gegenüber den Substanzeffekten. Für eine Intoxikation oder um den gewünschten Effekt zu erreichen, müssen größere Mengen der Substanz konsumiert werden, oder es treten bei Konsum derselben Menge deutlich geringere Effekte auf.
5. Einengung auf den Substanzgebrauch, deutlich an der Aufgabe oder Vernachlässigung anderer wichtiger Vergnügen oder Interessensbereiche wegen des Substanzgebrauchs; oder es wird viel Zeit darauf verwandt, die Substanz zu bekommen, zu konsumieren oder sich davon zu erholen.
6. Anhaltender Substanzgebrauch trotz eindeutig schädlicher Folgen [..], deutlich an dem fortgesetzten Gebrauch, obwohl der Betreffende sich über die Art und das Ausmaß des Schadens bewusst war oder hätte bewusst sein können.“
(REMSCHMIDT, Helmut, SCHMIDT, Martin, POUSTKA, Fritz 2006, S. 115-116)
2.2.2 Alkoholabhängigkeit, Alkoholismus und Alkoholmissbrauch
Die Begrifflichkeiten in der Medizin zum Thema Alkohol haben sich in den letzten Jahren immer wieder gewandelt. Um klarere Abgrenzungen zu schaffen wurden neue Begriffe gefunden.
Von Alkoholismus spricht man, wenn Menge und Häufigkeit des Trinkens die Berufstätigkeit stören, soziale- und familiäre Beziehungen beeinträchtigen und zu ernsten gesundheitlichen Problemen führen (vgl. ZIMBARDO, S. 194). Um die Krankheit klar zu definieren und zu beschreiben wird aktuell mit dem Begriff der Alkoholabhängigkeit gearbeitet. Der Begriff „Alkoholismus“ sollte nur noch als Alkoholabhängigkeit bezeichnet werden. Alkoholabhängigkeit ist nicht eine Frage der konsumierten Menge. Alkoholismus im Sinne der Alkoholabhängigkeit wird heute von ärztlicher Seite und seit 1968 von juristischer Seite als Krankheit anerkannt (vgl. DHS 1991, S. 6).
Die Bezeichnungen der Alkoholabhängigkeit und des Alkoholismus sind nicht zu verwechseln mit dem Alkoholmissbrauch. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) beschreibt den Alkoholmissbrauch ähnlich wie Zimbardo und Gerrig. „Unter Alkoholmissbrauch versteht man einen Alkoholkonsum, der zu körperlichen und/oder psychosozialen Schäden führt.“ (DHS 1991, S. 6)
2.2.3 Vom Genuss zur Abhängigkeit
Der Alkohol ist die am häufigsten genutzte Droge, da er leicht zu beschaffen ist und bei fast jeder Gelegenheit getrunken werden kann. Aus einem regelmäßig erhöhten Alkoholkonsum kann sich ein riskanter Konsum, ein gefährlicher Konsum oder ein Hochkonsum entwickeln.
In den folgenden Schritten und der Abbildung wird das Konsumverhalten in fünf verschiedene Bereiche unterteilt.
Abstinenz:
7% - 12% der Bevölkerung trinken lebenslang keinen Alkohol, wobei Frauen häufiger alkoholabstinent sind als Männer.
Risikoarmer Konsum:
Bei etwa 75% der 18 - 59-Jährigen liegt der Alkoholkonsum im risikoarmen Bereich. Dazu zählt ein Konsum von 30g - 40g reinen Alkohol pro Tag für Männer und 20g pro Tag für Frauen.
Riskanter Konsum:
Etwa 10,3% der 18 - 59-Jährigen fallen nach ihrem Trinkverhalten unter die „riskanten Konsumenten“. Dabei treten erhebliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf. Der Konsum bei Männern ist dabei etwa zwei bis dreimal so hoch als bei Frauen. Als ristkanter Konsum wird bei Männern eine Trinkmenge von 30g - 60g pro Tag und bei Frauen von 20g - 40g pro Tag angegeben.
Gefährlicher Konsum:
Dieses Konsummuster tritt bei 2,9% der Bevölkerung auf. Auch hier liegen die Konsumwerte der Männer doppelt so hoch wie die der Frauen. Bei einem gefährlichen Konsum liegt die Tagesdosis von reinem Alkohol bei Männern zwischen 60g - 120g, bei Frauen zwischen 40g - 80g.
Hochkonsum:
0,5% - 0,9% der 18 - 59-Jährigen betreiben „Hochkonsum“. Die Konsumwerte der Männer lagen im Dreifachen gegenüber denen der Frauen. Von einem Hochkonsum spricht man, wenn Männer mehr als 120g reinen Alkohol und Frauen mehr als 80g reinen Alkohol pro Tag trinken. (vgl. DHS 2003, S. 14 -16)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-I Die Abhängigkeitskette mit fließenden Übergängen
Zwischen diesen Verhaltensweisen bestehen fließende Übergänge. Da die Übergänge von den Betroffenen ab einer gewissen Stelle nur noch ungenügend wahrgenommen werden, stellt der Schritt vom risikoarmen Konsum zum riskanten Konsum eine bedeutende Stufe da.
Diese Abbildung macht deutlich, dass es über die Gruppe der Alkoholabhängigen hinaus eine viel größere Gruppe von Personen gibt, die erhebliche Alkoholprobleme aufweisen, ohne das die Kriterien für eine Abhängigkeit erfüllt sein müssen.
2.2.4 Die Bedingungsfaktoren der Alkoholabhängigkeitsentwicklung
Alkoholabhängigkeit äußert sich in zwei verschiedenen Formen. Sie gliedert sich in die körperliche und in die psychische Alkoholabhängigkeit. Die körperliche Abhängigkeit tritt in Form von Toleranzerhöhung der Trinkmenge und Entzugssymptomen auf. Die psychische Abhängigkeit ist gekennzeichnet durch Kontrollverlust sowie Trinken trotz besseren Wissens (vgl. DHS 1991, S. 6). Hierbei wollen Zustände von Euphorie, Entspannung und Zufriedenheit immer wieder erlebt werden.
Eine umfassende multifaktorielle Theorie der Sucht gibt es bis heute nicht. (vgl. PULS, Wichard 2003, S. 35). Die Entstehung von Abhängigkeiten lässt sich vereinfacht durch ein Dreiecksschema darstellen und lässt sich auch auf andere stoffgebundene Süchte übertragen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das Bedingungsdreieck setzt sich aus drei Entstehungsbedingungen zusammen. Dazu gehören die spezifische Droge Alkohol, die ganz persönlichen Eigenschaften eines jeden Individuums und das soziale Umfeld, in der diese Person lebt und sich bewegt (vgl. DHS 1991, S. 12). Festzustellen ist, dass ungünstige individuelle Voraussetzungen in einem Umfeld, in dem der Zugang zu Suchtmitteln ohne Schwierigkeiten möglich oder gar erlaubt ist, die Entwicklung von Abhängigkeit begünstigen. Dabei ist zu beachten, dass sich alle drei Faktorengruppen Droge, Individuum und Sozialfeld gegenseitig beeinflussen und dass ihre Wirkung in jedem Fall unabhängig voneinander zu bewerten ist.
2.2.4.1 Die spezifische Wirkung der Substanz Alkohol
Eine Substanz beeinflusst das Abhängigkeitsrisiko durch ihr Suchtpotenzial. Je schneller und erwünschter der Effekt einer Substanz nach ihrer Anwendung ist, desto höher ist die Suchtgefährdung.
Alkohol ist eine sehr gut wasser- und fettlösliche Substanz und wird nach dem Trinken schnell und nahezu vollständig aus dem Darm absorbiert. Das Maximum der Blutalkoholkonzentration (BAK) wird innerhalb von 45 Minuten erreicht. Untersuchungen haben ergeben, dass es außer den bekannten Neurotransmittern weitere Gruppen von körpereigenen Substanzen gibt, die für die Entstehung und die Aufrechterhaltung abhängigen Verhaltens eine wichtige Rolle spielen (vgl. DHS 2003, S. 27). Dadurch wird ein Gewöhnungsprozess mit einem Belohnungssystem angestoßen, der nur selten und schwierig zu stoppen ist.
2.2.4.2 Die individuellen Merkmale der Person
Das Aufwachsen in dysfunktionellen, kommunikationsgestörten Familien stellt wahrscheinlich einen wichtigen Risikofaktor für das Auftreten einer späteren Abhängigkeitserkrankung dar. Verlusterfahrungen und jegliche Gewalterlebnisse begünstigen das Auftreten einer psychiatrischen Erkrankung sehr.
„Klassische Konzepte gehen davon aus, dass es zumindest bei einem Teil der Alkoholkranken in der frühen Kindheit aufgrund von Enttäuschungserlebnissen zu einer sog. oralen Fixierung in der psychosexuellen Entwicklung gekommen ist, die im Erwachsenenalter das Erleben von Frustrationen durch das Trinken von Alkohol erträglich macht (Regression).“ (DHS 2003, S. 32)
2.2.4.3 Das Umfeld und soziokulturelle Bedingungen
Ethnische und kulturelle Faktoren prägen die Trinkkultur in einer Gesellschaft. Diese entscheiden auch, ob jemand in seinem Konsum auffällig wird oder nicht. In Abstinenzkulturen wie z.B. Iran, Irak, Saudi-Arabien oder Lybien, in denen der Alkohol aus religiösen Gründen sanktioniert ist, lebt die Bevölkerungsmehrheit alkoholabstinent. Jeder der Alkohol, auch in sehr kleinen Mengen, konsumiert gilt als „unnormal“ und „auffällig“. Daher gibt es in diesen Ländern sehr wenige alkoholabhängige Menschen.
In den Trinkkulturen im südlichen Mittelmeerraum wie Italien, Griechenland und auch Spanien wird mehrmals täglich, zu den Mahlzeiten, Alkohol getrunken. Erstaunlicherweise gibt es in diesen Trinkkulturen verhältnismäßig wenige Alkoholiker. Dort herrschen klare und verbindliche Regeln im Umgang mit Alkohol. Diese beziehen sich sowohl auf die Trinkmenge als auch auf die Trinksituation. Kinder und Jugendliche lernen durch ihre Eltern als Vorbilder den Umgang mit Alkohol.
Als eine dritte Gruppe führe ich die gestörten Trinkkulturen auf. Hierfür sind Deutschland, USA, Großbritannien und Russland Beispiele. In diesen Ländern gibt es keine klaren Grenzen im Umgang mit dem Alkohol. Vielmehr werden hier alle Formen im Umgang mit dieser Droge, z.B. das „Wetttrinken“, das „Flatratesaufen“, schwere „Kater“ oder das ausschließliche Trinken von hochprozentigem Alkohol, praktiziert. Insofern gibt es in diesen Ländern eine große Zahl von Alkoholikern (vgl. LINDENMEYER, Johannes 2001, S. 13 – 14)
2.2.5 Die Typologisierung Alkoholkranker
Eine der größten Schwierigkeiten in der Abhängigkeitsforschung stellt die Typologisierung der Alkoholkranken dar, die große Unterschiede in Trinkmenge, Trinkmuster, Trinkmotivation, psychopathologischen Gesichtspunkten und Folgeschäden aufweisen. Unter allen Typologien ist die des amerikanischen Psychiaters Elvin Morton Jellinek (1890 – 1963) die bekannteste.
Elvin Morton Jellinek (1960)
Jellinek teilt die abhängigen Trinker in die sogenannten Gamma-Typen (süchtiger Trinker, Rauschtrinker), den Delta-Typen (Spiegeltrinker) und den Epsilon-Typen (Periodischer Trinker, Episodischer Trinker) ein. In diese Einteilung gehören noch der Alpha-Typ (Konflikttrinker, Erleichterungstrinker) und der Beta-Typ (Gelegenheitstrinker), welche aber nicht als süchtig gelten (vgl. SCHMIDT, Lothar 1993, S. 26).
„Das Problem dieser Typologie ist, dass die Typen nicht zeitstabil sind, weshalb zumindest in der Wissenschaft diese Einteilung nicht mehr verwendet wird.“ (DHS 2003, S. 40) Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle noch zwei neuere Typologisierungen vornehmen.
C. Robert Cloninger (1981)
Die Einteilung nach C. Robert Cloninger wird in den neurotischen Subtyp und den psychopathologischen Subtyp vorgenommen. Der neurotische Subtyp hat wenige Risikofaktoren im Kindesalter und beginnt mit leichten Abhängigkeitssymptomen erst recht spät. Das Hauptziel des Trinkens ist die Angstminderung (vgl. LINDENMEYER, Johannes 2005, S. 7). Der psychopathologische Subtyp stammt verstärkt aus Familien mit Alkoholproblemen und kommt somit schon in der frühen Kindheit mit Alkohol in Kontakt. Ein früher Beginn und schwere Abhängigkeitssymptome zeigen eine Vielzahl an psychopathologischen und alkoholbezogenen Problemen. Es ist keine Seltenheit das mehrere Suchtmittel gleichzeitig eingenommen werden (vgl. LINDENMEYER, Johannes 2005, S. 7).
Thomas Babor (1992)
Ähnlich wie die Cloninger-Typologie berücksichtigt auch die von Thomas Babor, genetische Faktoren und vor allem den Krankheitsbeginn, wobei mit einem frühen Beginn eine schlechte Prognose verbunden ist. Auch hier wird zwischen zwei Typen unterschieden. Der Typ A beginnt spät und hat wenige Risikofaktoren in der Kindheit. Des Weiteren bestehen wenige Konsequenzen für den Körper und das soziale Umfeld. Die Gefahr einer psychiatrischen Komorbidität (Komorbidität ist das Vorkommen von zwei oder mehr diagnostisch zu unterscheidenden Krankheiten bei einem Patienten, wobei die eine Krankheit ursächlich nichts mit der anderen zu tun haben muss. (vgl. http://www.depressionen-ratgeber.de/lex_links/komorbiditaet.php, 16.06.2007)) ist gering und hat damit eine gute therapeutische Prognose. (DHS 2003, S. 41)
Bei dem Typ B ist der Beginn vor dem 21. Lebensjahr und es besteht häufig eine familiäre Disposition zum Alkohol. Die Konsequenzen der Abhängigkeit für den Körper und das Umfeld treten nach kurzer Zeit auf. Die Gefahr zuerst ein Alkoholproblem zu haben und dass danach andere psychische Störungen (Komorbidität) auftreten, ist hoch. Somit ergibt sich eine schlechte therapeutische Prognose (DHS 2003, S. 41). Die Typologie von Barbor ist wegen der prognostischen Aussage in der Praxis gut verwendbar.
2.2.6 Die Co-Abhängigkeit
Von großer Bedeutung im Erwerbsleben ist die Co-Abhängigkeit, die unmittelbar in das Betriebsgeflecht der Mitarbeiter und ihrer Arbeitszusammenhänge eingreift. Co-abhängig ist die Person, die den Abhängigen durch ihr Verhalten davor schützt, die volle Wirkung seines Alkoholkonsums und die damit verbundenen Konsequenzen im ganzen Umfang zu erfahren (vgl. ATHEN, Dieter, S. 21). Als Co-Abhängige sind alle Personen zu bezeichnen (z. B. Partner, Kollegen, Personalchef, Hausarzt, etc.), die dem Betroffenen einen großen Teil seiner Eigenverantwortlichkeit abnehmen, so dass sein Trinkverhalten für ihn kein Problem mehr darstellt, sondern zum Problem des Helfenden wird. Da der Abhängige von sich aus gesehen nie selbst an seinem Zustand schuld ist, koppelt er sein Suchtverhalten an das Verhalten seiner Bezugsperson. Hierbei tritt der Co-Abhängige in den Teufelskreis ein und läuft Gefahr, abhängig vom Abhängigen zu werden.
Da eine Alkoholabhängigkeit in einem über Jahre laufenden Prozess entsteht, entwickelt sich häufig bis zur massiven Auffälligkeit eine - für beide Seiten - problematische Verknüpfung. Dies gilt für den Betroffenen und die Kollegen, aber auch für den Vorgesetzten. Diese Verknüpfung ist gekennzeichnet durch ein entschuldigendes, entlastendes und vertuschendes Verhalten der Kollegen und Vorgesetzten. Dieses Verhalten wird in der Fachsprache „Co-Abhängigkeit“ genannt. Dadurch ist man mit dem Mitarbeiter auf eine unheilvolle und destruktive Weise verknüpft. Gleichermaßen können auch Ehepartner, Kinder und Personen aus der Verwandtschaft zum Co-Abhängigen werden. Häufig ist es die Ehefrau, die von dem Einkommen des Partners abhängig ist und daher schnell in die Rolle des Co-Abhängigen geraten kann. Dabei liegt es nahe, dass sie den Ehemann beim Arbeitgeber nach einem Alkoholexzess krank meldet und somit in den Kreis der Co-Abhängigkeit eintreten würde.
Die Co-Abhängigkeit kann in drei Phasen gegliedert werden:
1. Die Beschützer- oder Erklärungsphase,
2. Die Kontrollphase,
3. Die Anklagephase
(vgl. ATHEN, Dieter, S. 23)
In der Beschützer- oder Erklärungsphase neigen Vorgesetzte oder Mitarbeiter dazu, das auffällige Verhalten eines Alkoholkranken zu entschuldigen und Erklärungen dafür zu suchen. In dieser Phase sind die Co-Abhängigen bereit, den Betroffenen vor unangenehmen Folgen seiner Abhängigkeit zu schützen. Darin besteht die Gefahr, dass der Vorgesetzte die Arbeitsleistung des Abhängigen nicht mehr objektiv betrachtet und über längere Zeit eine geringere Arbeitsanforderung stellt. In der Regel kommt es zu Gesprächen mit Vorgesetzten, die in Besserungsversprechen enden. Diese Versprechen geben dem Vorgesetzten Hoffnung, enden aber oft in einem Rückfall. Nach wiederholten Rückfällen, kreiden sich viele Vorgesetzte die negative Entwicklung als persönliche Führungsschwäche an.
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- Quote paper
- Daniel Werner (Author), 2007, Umgang mit alkoholabhängigen Menschen in der Betrieblichen Sozialen Arbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82372
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