Es ist nicht lange her, dass der Bundespräsident Horst Köhler für eine breite Diskussion über Investivlöhne und Gewinnbeteiligungen in Arbeitnehmerhand geworben hatte. „In Zeiten der Globalisierung können solche Kapitalbeteiligungen dazu beitragen, einer wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich entgegenzuwirken“ , sagte das Staatsoberhaupt. In diesem Zusammenhang erlebte der Gedanke einer materiellen Partizipation der Arbeitnehmer am Betrieb eine Renaissance. Die zuletzt vom Bundespräsidenten angestoßene Debatte ist vor allem auf die bevorstehenden Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerichtet:
Die Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt gehört seit geraumer Zeit zu den wichtigsten wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Problemen. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen ist seit Anfang der 70er Jahre mit jeder Rezession sprunghaft, jeweils auf ein neues Niveau, angestiegen und konnte in den folgenden Aufschwungphasen nicht nachhaltig abgebaut werden. Neben der prekären Situation auf dem Arbeitsmarkt haben strukturelle Veränderungen infolge des technischen Fortschritts und der Globalisierung zu einer zunehmenden Kapitalkonzentration bzw. Vermögensungleichverteilung beigetragen, die aus sozialpolitischen Gründen kritisch zu bewerten ist.
Im Rahmen dieser Arbeit wird deshalb der Frage nachgegangen, inwieweit die Einführung der alternativen Entgeltarten auf gesamtwirtschaftlicher Ebene den aktuell bestehenden Herausforderungen gerecht werden kann.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Problemstellung
2. Begriffliche Grundlagen
2.1. Der Investivlohn
2.2. Die Gewinnbeteiligung
3. Beschäftigungswirkungen der beiden Beteiligungsarten
3.1. Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie
3.1.1. Theoretische Grundlagen
3.1.2. Beschäftigungseffekte des Investivlohns
3.1.3. Beschäftigungseffekte der Gewinnbeteiligung
3.2. Die „Share Economy“ nach Weitzmann
3.2.1. Theoretische Grundlagen
3.2.2. Exogene Schocks und der Arbeitsmarkt
3.3. Kritische Würdigung und empirische Evidenz
4. Verteilungswirkungen der „neuen“ Entlohnungsmodelle
4.1. Grundlagen der post-keynesiansichen Verteilungstheorie
4.2. Verteilungseffekte des Investivlohns
4.3. Verteilungseffekte der Gewinnbeteiligung
4.4. Kritische Würdigung und empirische Evidenz
5. Schlussfolgerungen
1. Problemstellung
Es ist nicht lange her, dass der Bundespräsident Horst Köhler zum Jahreswechsel 2005/2006 für eine breite Diskussion über Investivlöhne und Gewinnbeteiligungen in Arbeitnehmerhand geworben hatte. „In Zeiten der Globalisierung können solche Kapitalbeteiligungen dazu beitragen, einer wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich entgegenzuwirken“[1], sagte das Staatsoberhaupt. In diesem Zusammenhang erlebte der Gedanke einer materiellen Partizipation der Arbeitnehmer am Betrieb eine Renaissance. Doch der Ursprung der Idee, Arbeitnehmer in Form von Kapital- und Gewinnbeteiligung am Wachstum und Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Seit der Trennung der Verfügungsrechte über Kapital und Arbeit hat die Debatte über alternative Entgeltformen in ökonomischen Theorien, auf politischer Ebene und in der betrieblichen Alltagspraxis immer wieder Einzug gehalten. Die zuletzt vom Bundespräsidenten angestoßene Debatte ist vor allem auf die bevorstehenden Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerichtet:
Die Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt gehört seit geraumer Zeit zu den wichtigsten wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Problemen. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen ist seit Anfang der 70er Jahre mit jeder Rezession sprunghaft, jeweils auf ein neues Niveau, angestiegen und konnte in den folgenden Aufschwungphasen nicht nachhaltig abgebaut werden. Neben der prekären Situation auf dem Arbeitsmarkt haben strukturelle Veränderungen infolge des technischen Fortschritts und der Globalisierung zu einer zunehmenden Kapitalkonzentration bzw. Vermögensungleichverteilung beigetragen, die aus sozialpolitischen Gründen kritisch zu bewerten ist.[2]
Im Rahmen dieser Arbeit wird deshalb der Frage nachgegangen, inwieweit die Einführung der alternativen Entgeltarten auf gesamtwirtschaftlicher Ebene den aktuell bestehenden Herausforderungen gerecht werden kann. Bevor allerdings darauf näher eingegangen werden kann, müssen zunächst die beiden Entgeltarten genauer definiert und klassifiziert werden. Ausgehend von diesen Grundlagen werden die beiden Entgeltarten modell-theoretisch auf ihre Eignung zur Stabilisierung und Verbesserung der Situation am Arbeitsmarkt überprüft. Bei der Analyse der Beschäftigungswirkungen wird zwischen einem idealtypischen Modell unter vollkommener Konkurrenz auf allen Teilmärkten und einem realitätsnäheren Modell mit einer monopolistischen Konkurrenz auf dem Gütermarkt unterschieden. Der zweite Gegenstand der Analyse bezieht sich auf die sozial erwünschten (Um-)verteilungseffekte von Investivlöhnen und Gewinnbeteiligungen in Arbeitnehmerhand. Diese werden im Rahmen des post-keynesianischen Modells auf ihre Wirkungen hin untersucht. Die aus der Beschäftigungs- und Verteilungsanalyse gewonnen Erkenntnisse werden schließlich mit den Ergebnissen aus empirischen Untersuchungen verglichen. Zu guter letzt werden die wichtigsten Resultate dieser Arbeit zusammengefasst und daraus wirtschaftspolitische Empfehlungen abgeleitet.
2. Begriffliche Grundlagen
2.1. Der Investivlohn
Unter dem Begriff „Investivlohn“ wird der Teil der Einkommenszuflüsse an die Arbeitnehmer verstanden, der nicht in private Ausgaben für Konsum und freiwillige Ersparnisse fließen darf, sondern in Produktivkapital angelegt werden muss. In Abgrenzung zur individuellen Sparentscheidung, handelt es sich beim Investivlohn um eine zweckgebunde, langfristige Ersparnis, die ausschließlich zur Finanzierung des Produktivkapitals verwendet wird.[3] Von zentraler Bedeutung für die Ausgestaltung des Investivlohnkonzeptes ist die Frage nach der Quelle für den Investivlohn. Die Mittel für den Investivlohn können grundsätzlich aus zwei verschiedenen Quellen fließen: Der Investivlohn kann entweder zusätzlich zum bisherigen Arbeitsentgelt vom Arbeitgerber bezahlt werden („additiver“ Investivlohn), alternativ können die Mittel auch vollständig vom Arbeitnehmer durch eine Abspaltung vom ursprünglichen Arbeitsentgelt aufgebracht werden („substitutiver“ Investivlohn).[4] Bei der investiven Verwendung der aufgebrachten Mittel besteht die Wahl zwischen einer Anlage im arbeitgebenden Unternehmen (betriebliche Beteiligung) und gut diversifizieren Investmentfonds (überbetriebliche Beteiligung), wobei weiter zwischen einer Fremd- und Eigenkapitalanlage differenziert werden kann.[5]
2.2. Die Gewinnbeteiligung
Die zweite Möglichkeit die Arbeitnehmer materiell am Unternehmens(-erfolg) beteiligen zu lassen eröffnet die sog. Gewinnbeteiligung. Von einer Gewinnbeteiligung wird im Folgenden dann gesprochen, wenn die Arbeitnehmer „neben“ ihrem zustandunabhängigen Basislohn ein variables Einkommenselement erhalten, das direkt an den Gewinn oder irgendein anderes Maß des Unternehmenserfolgs[6] gekoppelt ist.[7] Im Einklang mit dieser Definition kann die Gewinnbeteiligung entweder zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gewährt werden („additive“ Gewinnbeteiligung) oder aus einer Aufteilung des ursprünglichen Arbeitsentgeltes in einen fixen und einen variablen Lohnteil hervorgehen („substitutive“ Gewinnbeteiligung). Während die Optionen über die Mittelaufbringung beim Investivlohn- und Gewinnbeteiligungskonzept identisch sind, unterscheiden sich beide Konzepte hinsichtlich der Verwendung der aufgebrachten Mittel. Im Kontrast zum Investivlohnkonzept, ist bei der Gewinnbeteiligung neben einer investiven Verwendung auch eine konsumtive Verwendung dieser Mittel möglich.[8]
Nachdem die für die Analyse erforderlichen Gestaltungsmerkmale systematisch dargestellt wurden, werden im Folgenden die Beschäftigungswirkungen der beiden Beteiligungskonzepte anhand zwei unterschiedlicher Modelle analysiert.
3. Beschäftigungswirkungen der beiden Beteiligungsarten
3.1. Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie
3.1.1. Theoretische Grundlagen
Bevor die beiden Beteiligungsarten in die makroökonomischen Modelle implementiert und ihre Beschäftigungswirkungen analysiert werden können, müssen zunächst die Rahmenbedingungen für die jeweilige Modellwelt beschrieben werden.[9]
Die erste Modellwelt, die neoklassische Theorie des Arbeitsmarktes, geht von einer vollkommenen und vollständigen Konkurrenz auf allen Teilmärkten aus.[10] Zu den wichtigsten Prämissen für die Realisierung eines Gleichgewichtes im neoklassischen Standardmodell gehören: Vollständige Information, unendliche Reaktionsgeschwindigkeit, Homogenität und beliebige Teilbarkeit der beiden Produktionsfaktoren Kapital K und Arbeit L sowie zeit- und kostenlose Substitutionsprozesse. Alle Akteure sind Preisnehmer sowie Mengenanpasser und betreiben Gewinn- bzw. Nutzenmaximierung nach dem Rationalitätskalkül. Der neoklassischen Theorie liegt i. d. R. eine substitutive Produktionsfunktion Y = f (L,K) mit den typischen neoklassischen Eigenschaften zugrunde: Es liegen positive, aber abnehmende (partielle) Grenzerträge vor, d.h. f ’ L > 0 und f ’’ L < 0 sowie f ’ K > 0 und f ’’ K < 0. Grafisch manifestiert sich dieser Sachverhalt in einer konkaven Produktionsfunktion f (L,K) und einer entsprechenden konvexen Grenzproduktivitätskurve f ’ L:
Abb. 1: Die neoklassische Produktionsfunktion
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung
Die linear-homogene Produktionsfunktion weist konstante Skalenerträge auf. Dies hat zur Konsequenz, dass das ganze Produkt Y auf die beiden Produktionsfaktoren entsprechend ihrer jeweiligen Grenzproduktivität „vollständig“ verteilt ist:[11]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Aus dem Gewinnmaximierungskalkül folgt, dass die Unternehmen so lange Arbeitskräfte nachfragen werden bis die zusätzliche Arbeitskraft einen Grenzertrag beisteuert, der ihrem Arbeitslohn entspricht, d.h. f ’ L(L) Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten w. Damit kann die Grenzproduktivitätskurve der Arbeit f ’ L auch als Arbeitsnachfragekurve LD interpretiert werden, die einen fallenden Verlauf hat. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot orientiert sich dagegen am Nutzenmaximierungskalkül der Haushalte und geht deshalb aus einer Aggregation der individuellen Präferenzen für Konsum und Freizeit hervor. Da in der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie üblicherweise unterstellt wird, dass Konsum ein superiores und Freizeit ein inferiores Gut ist, nimmt mit steigenden Lohn w auch die Bereitschaft zur Arbeit zu. Somit hat die Arbeitsangebotskurve LS einen steigenden Verlauf.
Abb. 2: Der neoklassische Arbeitsmarkt
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung
Das vollbeschäftigungskonforme Arbeitsmarktgleichgewicht (w*,L*) ergibt sich folglich aus dem Schnittpunkt der beiden Kurven:
3.1.2. Beschäftigungseffekte des Investivlohns
In diesem Abschnitt werden die Beschäftigungswirkungen von „substitutiven“ und „additiven Investivlöhnen“ im Rahmen eines einperiodigen neoklassischen Modells analysiert.[12]
Ausgehend von einem einperiodigen neoklassischen Modell unter Vollbeschäftigung L* sind Beschäftigungswirkungen, die sich aus einer Einführung von Investivlöhnen wI ergeben, dann als positiv zu bewerten, wenn sie eine zusätzliche Nachfrage nach Arbeit induzieren.
Für den Fall einer Einführung von „substitutiven“ Investivlöhnen werden auf dem neoklassischen Arbeits- und Kapitalmarkt folgende Anpassungsprozesse zu beobachten sein:[13]
(2) Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Aufteilung des ursprünglichen Barlohns wtbar* in eine Bar- w t+1bar und Investivlohnkomponente w t+1I,sub lässt die gesamten Arbeitskosten für die Unternehmer unverändert, so dass es auf dem Arbeitsmarkt (zunächst) zu keinen unmittelbaren Mengenreaktionen kommt. Allerdings führt die Umwandlung eines Teils des ursprünglichen Barlohns in einen Investivlohn c.p. zu einem zusätzlichen Sparen durch die Arbeitnehmer. Ob dadurch auch die gesamtwirtschaftliche Ersparnis S ansteigt hängt von der zentralen Frage ab, ob und inwieweit die Arbeitnehmer ihr freiwilliges Sparen aus dem Barlohn reduzieren. Wird davon ausgegangen dass das freiwillige Sparen, aus welchen Gründen auch immer, konstant bleibt erhöht sich die gesamtwirtschaftliche Ersparnis S.[14] Das Überangebot an Sparen beim ursprünglich gleichgewichtigen Marktzinssatz it* führt zu einem Sinken des Marktzinssatz. Der sinkende Zinssatz regt die Investitionsnachfrage I so lange an bis sich ein neues Gleichgewicht bei niedrigerem Marktzinssatz it* und höheren Investitionen sowie im Vergleich zur Ausgangsituation höherem Sparen einstellt. Aufgrund der gestiegenen Investitionen liegt zum Zeitpunkt t=1 ein höherer Kapitalbestand K vor. Da jedem einzelnen Arbeiter nun mehr Kapital zur Verfügung steht erhöht sich folglich auch die Grenzproduktivität der Arbeit. Die gestiegene Grenzproduktivität der Arbeit f ’L hat zur Folge, dass es sich für die Unternehmen lohnt, bei jedem und damit auch beim gleichgewichtigen Lohnsatz wtbar* mehr Arbeitskräfte nachzufragen als vor der Einführung des „substitutiven“ Investivlohns.
[...]
[1] Vgl. http://www.stern.de/politik/deutschland/:Ertragsbeteiligungen-Politik-K%F6hlers-Vorschlag/552203.html
[2] Vgl. Berthold/Fehn (1997), S. 73f.; Bontrup/Springob (2002), Vorwort, S. 11f.; Schebitz (1972), S. 1.
[3] Anm.: So zählt z.B. die in Deutschland sehr beliebte Finanzierungsform des Bausparens nicht dazu.
[4] Anm.: Die beschäftigungs- und verteilungsrelevanten Folgen der Entscheidung über die Art der Mittelaufbringung werden im Kapital 3 und 4 modelltheoretisch analysiert.
[5] Vgl. Oberhauser (1999), S. 187; Roesch (2004), S. 19-24; Winterstein (1961), S. 10
[6] Anm.: Ein alternatives Maß für den Unternehmenserfolg wäre z.B. der Zahlungsüberschuss des Unternehmens in einer Periode (sog. „Free Cash Flow“).
[7] Anm.: Das Gewinnbeteiligungskonzept in diesem Aufsatz bezieht auf die Gewinnbeteiligungsdefinition im engeren Sinne, d.h. es wird von einer Verlustbeteiligung für die Arbeitnehmer abstrahiert. Vgl. dazu ein Zitat von Hartmann (1958), S. 86: „Während […] zwar ’Verlust’ das Gegenteil von ’Gewinn’ ist, so ist doch ’Verlustbeteiligung’ nicht das Gegenteil von ’Gewinnbeteiligung’. Ihr Gegenteil ist vielmehr ’keine Gewinnbeteiligung’, und dies ist nicht gleichbedeutend mit ’Verlustbeteiligung ’. Die ’logische’ Verbindung von Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung ist somit falsch.“
[8] Vgl. Bontrup/Springob (2002), S. 91-94; Oberhauser (1999), S. 187; Roesch (2004), S. 24-27, S. 32f..
[9] Vgl. dazu u.a. Bontrup (2000), S. 92ff, Roesch (2004), S. 84-90; Vogt (1986), S. 17-26.
[10] Anm.: Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in diesem Teilabschnitt weniger wert auf die Vollständigkeit der Annahmen gelegt, sondern vielmehr auf ihre Relevanz für folgende die Analyse.
[11] Anm.: Die Annahme einer vollkommen Konkurrenz in Verbindung mit konstanten Skalenerträgen verhindert die Existenz von sog. „Extraprofiten“ (=Differenz zwischen dem Preis und den Kosten). Deshalb bezieht sich der Begriff „Gewinn“ in diesem Abschnitt nicht auf eine Überschussgröße, sondern „lediglich“ auf das Einkommen der Kapitalgeber r*K.
[12] Eigene Darstellung in Anlehnung an Bontrup (2000), S. 92ff.; Bontrup/Springob (2002), S. 46ff.; Roesch (2004), S. 84-90, S. 135-140; Vogt (1986), S. 17-26.
[13] Anm.: Aufgrund der in der Neoklassik unterstellten Gültigkeit des Say`schen Theorems („Jedes Angebot schafft sich seine Nachfrage“) wird auf die Modellierung eines Gütermarktes vollständig verzichtet, weil von diesem keine Beschäftigungseffekte ausgehen können.
[14] Anm.: Eine plausible Erklärung für ein insgesamt zunehmendes Sparen der Arbeiter liefert die Behavioral Finance Theorie mit ihrer sog. „Mental Accounting“-Verhaltenserklärung. Demnach verbuchen die Akteure ihre Anlageentscheidungen (hier: Sparen) auf gedanklich voneinander getrennten Konten und optimieren diese dann unabhängig voneinander. Allerdings kollidiert dieses in der Realität beobachtet „irrationale“ Verhalten mit der neoklassischen Annahme eines rational (re-)agierende „Homo Oeconomicus“ der seine Sparentscheidung insgesamt optimiert. Dies würde beim „Homo Oeconomicus“ dazu führen, dass ein (zusätzliches) „Zwangssparen“ grundsätzlich das freiwillige Sparen reduziert, mit der Konsequenz, dass die gesamtwirtschaftliche Ersparnis im Endeffekt konstant geblieben wäre.
- Arbeit zitieren
- Diplom-Ökonom Artur Podlejski (Autor:in), 2006, Vom Arbeiter zum Kapitalisten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/82118
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