Diese vorliegende Arbeit soll einen Einblick in die Thematik "Die Rolle der Frau im Islam" geben. Grund für die Wahl dieses Themas ist zum einen mein Interesse an dieser Religion, welches besonders durch die vielen Diskussionen, die auch hier in Deutschland geführt werden, wie zum Beispiel der Kopftuchstreit oder der Ehrenmord, hervor gerufen wurde. Aber auch meine Belegung des Seminars "Junge Muslime in Deutschland" führte dazu, dass ich mich für dieses Thema entschieden habe.
Bei der Literaturrecherche ist mir aufgefallen, dass dies ein sehr umfangreiches Thema ist und ich deshalb nur kleine Einblicke geben kann.
In meinem ersten Punkt werde ich auf die sogenannten fünf Säulen des Islams eingehen, die das Beten, Fasten, Almosen geben, das Glaubensbekenntnis und die Pilgerfahrt umfassen. Danach habe ich mich etwas näher mit dem sogenannten „heiligen Buch“ des Islams befasst, dem Koran. Den Hauptteil bildet der dritte Punkt, wo ich auf die einzelnen Positionen im Leben einer islamischen Frau eingehen werde.
Zum Abschluss werd ich ein Resümee schreiben, indem ich noch einmal versuchen werde. kurz und knapp wiederzugeben was die Stellung der Frau im Islam ausmacht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Islam
2.1 Das Glaubensbekenntnis (Shahada)
2.2 Die fünf Gebete (Salat)
2.3 Das Fasten (Siyam)
2.4 Die Pilgerreise (Hadj)
2.5 Das Almosengeben (Zakat)
3 Der Koran
3.1 Entstehung des Korans
3.2 Aufbau des Korans
3.3 Bedeutung des Korans für den Islam
3.4 Die Frau im Koran
4 Die Rolle der Frau im Islam
4.1 Definition Rolle
4.2 Das Verhältnis von Mann und Frau und das islamische Recht
4.2.1 Die Ehe
4.2.2 Die Scheidung
4.2.3 Familienleben
4.2.4 Unterhaltsrecht
4.2.5 Sorgerecht
4.2.6 Erbrecht
4.2.7 Sexualität
4.2.8 Beschneidung
4.2.9 Verschleierung
4.2.10 Bildung und Arbeit
4.3 Die Stellung der Frau im Islam
4.3.1 Religiös
4.3.2 Politisch
4.3.3 Sozial und wirtschaftlich
5 Zusammenfassung
6 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Diese vorliegende Arbeit soll einen Einblick in die Thematik "Die Rolle der Frau im Islam" geben. Grund für die Wahl dieses Themas ist zum einen mein Interesse an dieser Religion, welches besonders durch die vielen Diskussionen, die auch hier in Deutschland geführt werden, wie zum Beispiel der Kopftuchstreit oder der Ehrenmord, hervor gerufen wurde. Aber auch meine Belegung des Seminars "Junge Muslime in Deutschland" führte dazu, dass ich mich für dieses Thema entschieden habe.
Bei der Literaturrecherche ist mir aufgefallen, dass dies ein sehr umfangreiches Thema ist und ich deshalb nur kleine Einblicke geben kann.
In meinem ersten Punkt werde ich auf die sogenannten fünf Säulen des Islams eingehen, die das Beten, Fasten, Almosen geben, das Glaubensbekenntnis und die Pilgerfahrt umfassen. Danach habe ich mich etwas näher mit dem sogenannten „heiligen Buch“ des Islams befasst, dem Koran. Den Hauptteil bildet der dritte Punkt, wo ich auf die einzelnen Positionen im Leben einer islamischen Frau eingehen werde.
Zum Abschluss werd ich ein Resümee schreiben, indem ich noch einmal versuchen werde. kurz und knapp wiederzugeben was die Stellung der Frau im Islam ausmacht.
2 Der Islam
2.1 Das Glaubensbekenntnis (Shahada)
La ilaha illa llah Muhammadan rasulu llah[1]
"Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt, und ich bezeuge, dass Mohammed der Gesandte Gottes ist."
Die erste Pflicht eines Muslims ist es, die Shahada zu sprechen. Im Islam kennt man keine Taufe, um die Religionszugehörigkeit, zu beweisen sondern jeder kann sich als Muslim bezeichnen, der diese Worte in ehrlicher Absicht ausspricht.
Im Mittelpunkt der islamischen Gemeinschaft steht der aufrichtige Glaube an den einzigen Gott. Möchte ein Mann eine muslimische Frau heiraten, machen fast alle islamischen Gelehrten eine Konversion zur Pflicht. Ein muslimischer Mann kann jedoch eine Christin heiraten, ohne dass ein Glaubensübertritt notwendig ist. Es wird jedoch erwartet, dass die Kinder dieser Ehe islamisch erzogen werden.
Der Gedanke, dass der Islam die ursprüngliche, natürliche Religion darstellt, steht in einigen Ländern sogar hinter der Todesstrafe, die verhängt wird, wenn ein Muslim zu einem anderen Glauben übertritt.[2]
2.2 Die fünf Gebete (Salat)
Im Islam gibt es zum einen das rituelle und zum anderen das private Gebet. Zum rituellen Gebet sind alle erwachsenen Muslime, Männer und Frauen, verpflichtet.[3]
Das Gebet muss zu festgelegten Zeiten abgelegt werden, wobei durch den Koran nur der Morgen, der Abend und die Nacht als Zeiten zu belegen sind. Das übliche fünfmalige Gebet wird durch den Koran nicht bestätigt.[4]
In dem Korantext "O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet hinstellt, so wascht (vorher) euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf, und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr sexuell verunreinigt seid, dann reinigt euch. Und wenn ihr krank oder auf Reisen seid, oder wenn einer von euch vom Abort kommt, oder wenn ihr die Frauen berührt habt und ihr kein Wasser findet, dann sucht einen sauberen Boden und streicht euch davon über das Gesicht und die Hände. Gott will euch keine Bedrängnis auferlegen, sondern Er will euch rein machen und seine Gnade an euch vollenden, auf dass ihr dankbar seid." (5,6; vgl. 4,43) wird darauf verwiesen, dass man die rituelle Reinheit, welche das Gebet erfordert, durch Waschungen erlangt.
Zum beten muss es einen rituell zulässigen Ort geben. Dieser stellt eine Moschee, ein Teppich, ein Kleidungsstück oder ein Stück Zeitung dar. Dieser Ort darf nicht verunreinigt werden, deshalb ziehen die Muslime auch vorher ihre Schuhe aus. Das Gebet wird mit Blickrichtung nach Mekka verrichtet. Es besteht aus der Rezitation von Korantexten, während der Beter dabei bestimmte Körperhaltungen einnimmt. Er steht aufrecht, verneigt sich, geht auf die Knie und legt die Stirn auf die Erde. Abgeschlossen wird das Gebet mit dem Glaubensbekenntnis.
An jedem Freitag wird ein Gemeinschaftsgebet durchgeführt, welches durch eine feierliche Koranrezitation eröffnet wird und an dem auch die Frauen teilnehmen dürfen, wenn auch nicht in der großen Moschee, sondern z.B. auf dem Rang.[5]
2.3 Das Fasten (Siyam)
Fasten muss jeder erwachsene, gesunde Muslim. Alte, Kranke, Reisende, Schwangere und stillende Frauen erhalten Erleichterung, jedoch mit der Auflage, für diejenigen die es können, das Fasten an anderen Tagen nachzuholen, und für diejenigen, die es nicht können, eine Ersatzleistung zu vollbringen, wie z.B. das Speisen eines Armen.
Gefastet wird während des Ramadan, welcher ein Mondmonat ist und deshalb in verschiedene Jahreszeiten des Sonnenkalenders fällt und somit die Härte und Länge des Fastenmonats unterschiedlich macht.[6]
Der Ramadan beginnt, wenn am ersten Tag des Monats die Mondsichel erkennbar wird und endet, wenn sich dies zu Beginn des Folgemonats wiederholt.[7]
Das Fasten besteht darin, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nicht zu essen, zu trinken, zu rauchen und sich nicht geschlechtlich zu betätigen. Nach Sonnenuntergang ist all dies wieder erlaubt.
Nach dem Ramadan wird ein dreitägiges Fest gefeiert, welches das Ende der Fastenzeit bezeugt.[8]
Schaut man sich die Fastenzeit einmal genauer an, taucht hier der Gedanke der Gleichheit aller Menschen auf, denn im Ramadan müssen alle Muslime von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang auf Nahrung verzichten, egal ob sie nun arm sind, oder reich[9]
2.4 Die Pilgerreise (Hadj)
Die Verpflichtung, einmal im Leben eine Pilgerreise nach Mekka zu unternehmen, besteht für jeden erwachsenen Muslim, ob Frau oder Mann, sofern die Verhältnisse dies gestatten. Es müssen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um so eine Fahrt machen zu können. Stehen diese nicht zur Verfügung, so können Ersatzhandlungen durchgeführt werden.
Es gibt zwei Arten von Wallfahrt, eine in Gottes Anwesenheit und die andere in seiner Abwesenheit. Besteht für den Muslim nicht die Möglichkeit nach Mekka zu reisen, aber Gott ist trotzdem in seinem Haus gegenwärtig, gilt dies als gleichwertiger Ersatz für eine Pilgerfahrt. Auch eine Speisung von 30 Waisen ersetzt die Wallfahrt.
Trotzdem ist eine Pilgerreise für jeden Muslim erstrebenswert, da sie in der heutigen Zeit, beispielsweise durch die Folgen des Massentourismus, erschwinglich geworden ist. Nicht-Muslims ist das Betreten der heiligen Stätten untersagt.[10]
2.5 Das Almosengeben (Zakat)
Zakat, die sogenannte Almosensteuer, dient der Förderung von Einrichtungen, die sich, innerhalb der Gemeinschaft um die Armen und Schwachen kümmern.
Die Empfänger der Pflichtabgaben werden im Koran benannt: "Die Almosen sind bestimmt für die Armen, die Bedürftigen, die, die damit befasst sind, die, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, die Gefangenen, die Verschuldeten, für den Einsatz auf dem Weg Gottes und für den Reisenden. Es ist eine Rechtspflicht von Seiten Gottes. Und Gott weiß Bescheid und ist weise" (9,60; vgl. 4,36)
Um ausreichende Einnahmen zu erzielen, wurden im Islam die Feldernte, die Obsternte und die Viehherden mit Steuern belegt.[11]
3 Der Koran
3.1 Entstehung des Korans
Der Koran und der Hadith sind die beiden maßgeblichen heiligen Texte des Islam. Der Koran beinhaltet die Offenbarungen Allahs und der Hadith ist eine Sammlung von Lehren und Aussprüchen Mohammeds.[12]
Der Koran gilt als erste Quelle der Theologie und des islamischen Rechts.[13] Er stammt von dem Wort qara´a (dt.: "lesen, vortragen"). Es ist eine Sammlung der von Gott auf Mohammed übersandten Offenbarungen.[14]
Den Überlieferungen zufolge empfing Mohammed die ersten Offenbarungen um 610 n. Chr. und die letzte 632 n. Chr. , 82 Tage vor seinem Tod. Dazu möchte ich an dieser Stelle die eben genannte letzte Sure angeben: "Heute habe ich eure Glaubenslehre für euch vollendet und meine Gnade an euch erfüllt und euch den Islam zum Bekenntnis erwählt." (Sure 5,4)[15]
Die Glaubenslehre bezieht sich auf besondere Umstände des Lebens oder stellt Antworten auf Fragen einzelner Menschen zur Verfügung.
Oft nimmt die Offenbarung Gestalt einer Predigt an und soll nicht immer ein Erlass von Rechtsnormen darstellen. Jede Verkündung zielt darauf ab, zum rechten Glauben zu führen.[16]
Das Wort Koran ist eine Eindeutschung des arabischen Wortes "Qur-an" und wird mehrfach im Koran selbst erwähnt: "So haben wir ihn niedergesandt als einen arabischen Qur-an, und wir haben darin gewisse Warnungen klar gemacht, auf dass sie Gott fürchten mögen oder dass er ihnen eine Ermahnung sei. Hoch erhaben ist Allah, der wahre König! Und überhaste dich nicht mit dem Qur-an, ehe seine Offenbarung dir vollständig zuteil geworden, sondern sprich: >O mein Herr, mehre mich an Wissen<" (Sure 20,114 und 20,115)
Man findet jedoch auch Stellen in denen der Koran als Buch bezeichnet wird: "Und verlies, was dir von dem Buche deines Herren offenbart ward. Da ist keiner der seine Worte verändern könnte, und du wirst außer ihm keine Zuflucht finden." (Sure 18,28)[17]
Nach dem Tod Mohammeds fanden viele Gefährten durch den Krieg mit den Ungläubigen ebenfalls den Tod. Es bestand somit die Gefahr, dass Stellen des Korans verloren gehen. Unter dem Kalifen Abu-Bakr (632 n. Chr. -634 n. Chr.) sollte Zayd, ein ehemaliger Sklave Mohammeds, den Text des Korans zuverlässig zusammen fassen. So entstand die Urausgabe des Korans. Aus dieser entwickelte sich ein einheitlicher, bereinigter Text, der zum einzig Verbindlichen erklärt wurde. Es wurden Abschriften erstellt und in die vier Hauptstädte des islamischen Reiches, nach Medina (Arabien), Damaskus (Syrien), Kuja und Basra (Irak) geschickt. Alle anderen Schriften sollten vernichtet werden.[18]
3.2 Aufbau des Korans
Der Koran besteht aus 6348 Versen, die in 114 Suren (Abschnitte) gegliedert sind. Am Anfang des Korans findet man häufig die langen Suren, die kurzen stehen eher am Ende.[19] Die zweite Sure ist die längste im Koran. Man kann erkennen, dass alle Suren in Reimen geschrieben sind.[20]
Die Muslime glauben, dass die Anordnung der Verse auf göttliche Anweisung hin geschah.[21]
Die Suren haben eine ungleichmäßige Anzahl von Versen, wobei man erkennen kann, dass sie aus verschiedenen Perioden Mohammeds stammen, jedoch im Koran hintereinander stehen.
Nahezu alle Suren werden mit der Ausrufung des Namen Gottes eröffnet: "Im Namen Gottes, des Erbarmers, des Barmherzigen."
Das bekannteste Gebet im Islam ist die erste Sure im Koran, Fatiha, "Die Eröffnung".[22]
3.3 Bedeutung des Korans für den Islam
"Dies ist ein vollkommenes Buch ;es ist kein Zweifel darin; eine Richtschnur für die Rechtschaffenen; die da glauben an das ungesehene und das Gebet verrichten und spenden von dem, was wir ihnen gegeben haben; und die glauben an das, was wir offenbart worden, und an das, was vor die offenbart ward, und fest auf das bauen, was kommen wird. Sie sind es, die der Führung ihres Herrn folgen, und sie werden Erfolg haben."[23]
Der Koran ist eine Ermahnung an die Menschen und begleitet sie im Alltag sowie zu besonderen Anlässen. Der Gläubige findet für jede Situation passende Stellen im Koran, die ihn in seinem Gehorsam gegen Gott ermuntern sollen. Man findet Stellen, die Trost spenden sollen, wenn er benötigt wird, und andere Passagen teilen dem Gläubigen die Weisheit menschlicher Erfahrungen mit.
Es ist nichts außergewöhnliches, dass jeder Muslim zu jeder Situation eine passende Koranstelle parat hat. Der Koran ist also der Wegweiser des Gläubigen zu Gott.
Bei genauer Betrachtung sieht man, dass sich auf den Text des Korans die Grundartikel des islamischen Rechts gründen.[24]
Der Koran ist in seiner arabischen Schrift heilig. Die Gläubigen begegnen seinen Worten mit Ehrbietung. Der Umgang mit ihm erfordert eine rituelle Reinheit, deshalb wird es auch nicht gern gesehen, wenn Nicht-Muslime unaufgefordert den Koran berühren.[25]
Im Koran findet man nicht nur persönliche Berichte von Mohammed, sondern von insgesamt 24 namentlich genannten Propheten. An deren Beispiel sollen die Gläubigen erkennen, was sie tun oder lassen sollen um im Diesseits, wie auch im Jenseits glücklich sein zu können.
Der Koran wird auch als Buch der Psyche des Menschen bezeichnet. Dieses Buch stellt für die Muslime etwas sehr heiliges dar, an dem sie ihr Leben ausrichten.
Die Botschaft an die Gläubigen ist von allen Propheten dieselbe. Der Mensch soll aus Erfahrung klug werden, er soll sich auf sein Gewissen und seine Natur besinnen, Gott verehren und anbeten, Gutes tun und die Zeit auf Erden als Vorbereitung auf das eigentliche Leben nach dem Tod verstehen und nutzen.[26]
3.4 Die Frau im Koran
Der Koran formuliert nur knapp rechtliche Grundlagen in Bezug auf Frauen und Familie. Die Überlieferungen hingegen bieten mehr Texte und sind abwertender gegenüber den Frauen und beschneiden deren Rechte zusätzlich.[27]
Es gibt jedoch auch im Koran Textstellen die man als Gesetze interpretieren kann. So zählen zwei Stimme einer Frau, zum Beispiel in einem Gerichtsverfahren, genauso viel, wie eine Stimme des Mannes, und es steht auch geschrieben, dass zum Beispiel Frauen weniger erben als Männer.[28] Bei genauer Betrachtung kann man erkennen, dass die Stellung der Frau im Koran im Vergleich zur vorislamischen Zeit besser geworden ist. So darf sie heute zum Beispiel ihr Vermögen selbst verwalten.[29]
Muslimische Forscher weisen darauf hin, dass der Islam die einzige Religion ist. in der Mann und Frau gleichberechtigt sind. Der Koran äußert sich sehr positiv über das Verhältnis von Mann und Frau.[30]
Im Koran steht beispielsweise auch geschrieben, dass Frauen die gleichen religiösen Pflichten besitzen wie Männer.[31] Frauen müssen ebenfalls täglich fünfmal beten, fasten, Almosen abgeben und eine Wallfahrt nach Mekka anstreben.
Der Koran sagt auch, dass Frau und Mann die gleichen Chancen besitzen ins Paradies zu kommen. " Wer das rechte tut und gläubig ist, sei es Mann oder Frau dem werden wir ein gutes Leben geben. Und wir werden gewiss denen ihren Lohn nach dem besten ihrer Werke bemessen." (Sure 16,97)
Der Koran sieht für Männer und Frauen die gleiche Bestrafung vor, wie zum Beispiel die Steinigung oder das Auspeitschen. Auch wenn gesagt wurde, dass Männer und Frauen im Islam die gleichen religiösen Pflichten haben, kann die Frau diese nicht in der gleichen Weise ausführen wie der Mann. So darf sie beispielsweise während ihrer Menstruation oder dem Wochenbett weder beten, noch fasten, noch eine Moschee betreten. Selbst die Berührung des Korans ist ihr während dieser Zeit untersagt, was auf den Aspekt der Reinheit zurück zu führen ist. Auch wenn im Koran die Gleichheit von Mann und Frau gefordert wird, so sieht man in den Überlieferungen jedoch, dass dies nicht der ursprünglichen Auffassung entspricht. So lautet eine : "Auch wenn Blut und Eiter aus der Nase des Ehemannes liefen und seine Frau sie mit ihrer Zunge ableckte, wäre sie doch nie in der Lage, alle seine Rechte, die er an ihr besitzt, zu erfüllen."
In diesen Überlieferungen findet man eine Fülle von abwertenden Aussagen über Frauen. Da diese jedoch bekannter sind als der Korantext selber, begründen sie eine gewisse Frauenverachtung. Diese geht Hand in Hand über mit der rechtlichen Benachteiligung der Frau durch die Scharia.[32]
Zusammenfassend kann man sagen, dass im Koran selbst die Frau als eigenständiges Wesen angesehen wird. Durch die verschiedenen Interpretationen jedoch, sind auch verschiedene Überlieferungen entstanden an denen sich in de Praxis mehr gehalten wird, als an den Koran selbst. Somit entsteht die ungleiche Behandlung von Mann und Frau im Islam.
4 Die Rolle der Frau im Islam
4.1 Definition Rolle
Den Begriff Rolle möchte ich in diesem Zusammenhang in soziologischer Hinsicht erläutern. Die Rolle ist die Summe von Erwartungen an das soziale Verhalten eines Menschen, der eine bestimmte soziale Position innehat. Diese Person besitzt ein von der Gesellschaft bereit gestelltes Verhaltensmuster, welches in bestimmten Situationen ausgeführt werden kann beziehungsweise werden muss. Den Widerspruch, der sich aus unterschiedlichen Rollenerwartungen ergeben kann, nennt man Rollenkonflikt.[33]
4.2 Das Verhältnis von Mann und Frau und das islamische Recht
4.2.1 Die Ehe
Während in den westlichen Ländern bei Eheschließungen der romantische Faktor im Vordergrund steht, geht es im Islam eher um die Verbindung zweier Familien, um die Erfüllung der Religion und um die materielle Versorgung.
In islamischen Städten kann man mittlerweile einen Wandel erkennen. Nicht mehr alle Frauen müssen heiraten. Im Unterschied dazu ist es in ländlicher Gegend fast unmöglich, als Frau ledig zu sein.[34]
Der Islam lehrt, dass Ehefrauen Besitztümer, und Frauen im allgemeinen geringwertiger sind als Männer, und das, obwohl im Koran steht " Und den Frauen stehen die gleichen Rechte zu, wie die Männer zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen " (Sure 2,228)[35]
Glaubt man einigen Aussagen in Büchern, kann man sagen, dass die Frauen in islamischen Ehen keine Rechte besitzen und wie die Sklaven ihrer Männer sind. Man kann dies jedoch nicht verallgemeinern und viele Frauen sprechen nicht über ihre Situation, da sie oftmals denken, nicht oder falsch verstanden zu werden. Außerdem gilt vielen Frauen die Ehe als etwas Heiliges und sollte nicht außerhalb der Familie erörtert werden.
4.2.2 Die Scheidung
Eine muslimische Ehe wird entweder durch den Tod eines Ehepartners, den Abtritt des Mannes vom Islam oder durch eine Scheidung beendet. Auf Wunsch des Mannes kann die Ehe geschieden werden, indem er seine Frau verstößt. Möchte die Frau sich scheiden lassen, so muss sie ein Gerichtsverfahren anstreben.[36] Für die Frau gibt es folgende Gründe, eine Scheidung einreichen zu können:
Misshandlung durch den Ehemann
mindestens 1-jährige Abwesenheit des Ehemannes, unbegründet
Verurteilung des Ehemannes zu einer mind. 3-jährigen Freiheitsstrafe
Nicht-Leistung von Unterhalt, und
lang andauernde Krankheit oder Impotenz des Mannes[37]
Die häufigste Scheidungsform ist die von Seiten des Mannes. Er kann von niemandem an der Auflösung gehindert werden und muss nicht einmal seiner Frau mitteilen, dass er sich scheiden lassen will. Es wird jedoch in vielen Ländern versucht diese Einfachheit der Scheidung einzudämmen, indem z.B. Versöhnungsversuche angestrebt werden.[38]
Im Koran wird die Scheidung folgendermaßen beschrieben:
Der Mann muss die Aussage "Ich entlasse dich" in drei aufeinander folgenden Monaten dreimal aussprechen, denn dadurch soll Zeit für eine Versöhnung gegeben werden.[39]
4.2.3 Familienleben
Die übliche Organisationsform der Familie ist im Islam die der Großfamilie. Sie besteht aus den Eltern, den verheirateten Söhnen mit ihren Frauen und Kindern und den unverheirateten Töchtern.
In dieser Großfamilie liegt eine geschlechtsbezogene Arbeits- und Funktionsteilung vor. Die Männer sind für die Außenwelt zuständig, sie sorgen z.B. für die Beschaffung von Lebensmitteln und gehen ihrem Beruf nach. Die Frauen hingegen kümmern sich um den Haushalt, sie waschen, putzen und kochen. Ebenso tragen sie durch ihr handwerkliches Können, wie z.B. Spinnen. Weben, Stricken usw. zum Unterhalt der Familie bei.
Dominiert wird die Frauengemeinschaft von der ältesten Frau, am untersten Ende steht die jüngste Schwiegertochter.
Über die Versorgung der Kinder steht nichts Genaueres im Koran geschrieben, deshalb gibt es verschiedene rechtliche Auslegungen, was die Verpflichtungen der Eltern angeht.
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Eltern die gemeinsame Verantwortung für die Kinder tragen, auch nach einer Scheidung. Die Aufgabe der Mutter ist es, die Kinder zu betreuen, während die des Vaters darin besteht, für den Lebensunterhalt zu sorgen, hauptsächlich in Form von Nahrung und Kleidern.
Auch was die Fürsorgepflicht angeht gibt es verschiedene Auffassungen. Es heißt, dass die Mutter die Personensorge bis zu einem Alter von sieben Jahren des Kindes übernimmt, dann kann das Kind selbst entscheiden, ob es zum Vater oder zur Mutter geht. Der Frau kann jedoch das Recht, für ihr Kind zu sorgen, entzogen werden, wenn ihr Lebensstil nicht den gesellschaftlichen Normen entspricht, dass heißt, sie muss eine Muslimin sein und einen festen Wohnsitz haben und darf im Falle einer Scheidung nicht neu verheiratet sein.[40]
4.2.4 Unterhaltsrecht
In der Scharia steht geschrieben, dass der Mann seiner Frau gegenüber nur während ihrer drei Monate andauernden Wartefrist Unterhaltspflichtig ist. Während dieser Wartefrist darf die Frau nicht wieder heiraten, bevor nicht geklärt ist ob eine Schwangerschaft besteht. Sollte sich während dieser Frist eine Schwangerschaft herausstellen, ist der Ehemann verpflichtet, der Frau während der ganzen Zeit Unterhalt zu zahlen. Danach jedoch besteht diese Pflicht nur noch gegenüber dem Kind. Eine hohe Bedeutung nach der Scheidung hat die Brautgabe. Wenn diese unangetastet geblieben ist, kann die Frau sie aus der Ehe mitnehmen. Eine geschiedene Frau hat dann mehr Entscheidungsbefugnis, eine Wiederheirat abzulehnen und hat ein größeres Mitspracherecht, was ihren zukünftigen Mann angeht. Wenn sie jedoch finanziell schlecht da steht oder keine andere Absicherung findet, dann muss sie meist mit einer Heirat unter ihrem Stand, einer Heirat mit einem wesentlich älteren Mann oder sogar als Zweitfrau vorlieb nehmen.[41]
4.2.5 Sorgerecht
Laut der Scharia gehören die Kinder aus einer geschiedenen Ehe immer dem Mann und seiner Familie. Es wird jedoch gesagt, dass sie bis zu ihrem siebten Lebensjahr bei der Mutter bleiben können, dann jedoch zu der Familie des Vaters gehen.
Ab dem siebten Lebensjahr werden die Kinder in die Pflichten der Religion eingeführt. Mit der Pubertät, spätestens mit 15 Jahren, gilt das Kind als volljährig.[42] Die Frau hat jedoch auch die Möglichkeit, den Übertritt des Kindes aus ihrer Obhut in die des Mannes zu verhindern. Die Durchsetzung dieses Vorhabens erweist sich jedoch meist problematisch in Bezug auf die Verwandtschaft des Mannes.[43]
4.2.6 Erbrecht
" Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleich viel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber nur Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine soll sie die Hälfte haben." (Sure 4,11)[44]
Im Vergleich zu vorislamischen Bräuchen ist es neu, dass Frauen bzw. Mädchen überhaupt etwas erben. Der Grund warum, sie weniger erben als die Männer bzw. Jungs liegt darin, dass sie bei einer Hochzeit nichts beisteuern müssen. Das macht alles der Mann. Außerdem ist es die Pflicht des Mannes, für die Frau und die Kinder zu sorgen.[45]
4.2.7 Sexualität
Die Sexualität gilt in der islamischen Ehe als Recht des Menschen und Geschenk Gottes. Zeitweilige Enthaltsamkeit wird während des Fastens, der Menstruation und der Pilgerfahrt geübt. Ein ganz enthaltsames Leben sollte jedoch kein Muslim führen. Gleichgeschlechtliche Sexualität gilt als Verstoß gegen Gottes Grundgedanken, der Mann und Frau als sich ergänzendes Paar geschaffen hat.[46]
Der Islam bestimmt, dass eine Frau keine reine Gebärmaschine sein soll und auch nicht dem Mann als Spielzeug dienen sollte. Die Frau hat ihrem Mann gegenüber Anspruch auf sexuelle Befriedigung. Mohammed verlangt jedoch, dass dies nur in einer gültigen Ehe geschehen darf und verlangt von den Frauen züchtige Kleidung und eine Kopfbedeckung zu tragen, um dem fordernden Blick fremder Männer zu entgehen.[47]
Die Ehre einer Familie verdichtet sich an dem Punkt der Jungfräulichkeit. Muslimische Mädchen müssen unberührt die Ehe eingehen, deshalb wird sehr darauf geachtet, dass sie ihre Unschuld nicht vorher verlieren. So machen einige Mädchen sogar keinen Sport, weil sie Angst haben ihr Jungfernhäutchen zu verletzen.
In einigen Ländern ist es Tradition, dass nach der Hochzeitsnacht das blutbefleckte Laken aus dem Fenster gehängt wird damit die Familie sieht, dass ihre Tochter ihre Ehre erhalten hat.[48]
Männliche und weibliche Homosexualität und Prostitution finden sich trotz gesellschaftlicher Ächtung auch in islamisch geprägten Ländern wieder.[49]
4.2.8 Beschneidung
Symbolisch gesehen steht die Beschneidung für einen religiösen Prozess der Unterwerfung unter Gottes Willen. Für männliche Muslime ist die Beschneidung eine Pflicht da sie der Tradition entspricht.
Die männliche Beschneidung wir im Alter zwischen zehn und zwölf durchgeführt und symbolisiert den Eintritt ins Erwachsenenalter und die Übernahmen der männlichen Pflichten. In manchen Ländern wird die Beschneidung auch schon in einem Alter zwischen zwei und zwölf durchgeführt und ist Anlass für eine Feier einschließlich Geschenken und einem Festmahl.[50]
Die weibliche Beschneidung wird im Koran nicht erwähnt und auch in vielen Ländern nicht gut geheißen. Das Gesetz des Verbotes der Mädchenbeschneidung wurde vor einigen Jahren von einem ägyptischen Staatsgericht wieder aufgehoben. Die Beschneidung von Mädchen hat allem Anschein nach ihren Ursprung in einer afrikanischen Tradition, welche nichts mit dem Wesen des Islams zu tun hat.[51]
Die Beschneidung wird in Ländern wie Syrien, Jordanien und Ägypten praktiziert, in anderen Ländern wie z B. Saudi-Arabien, Afghanistan und Iran ist sie so gut wie unbekannt. Es gibt verschiedene Formen der Beschneidung. In der Regel wird die Klitoris entfernt, sowie größere Teile der Schamlippen. Die Vagina wird dann bis auf eine kleine Öffnung für Harn- und Menstruationsblut vernäht. Auch wenn die Beschneidung nicht auf den Islam zurück zu führen ist, ist sie jedoch in manchen Ländern sehr willkommen da so der Sexualtrieb der Frauen gemindert wird und somit ein zusätzlicher Schutz der Jungfräulichkeit besteht.[52]
[...]
[1] Vgl. http://sungaya.de/schwarz/islam/Shahada.htm
[2] Vgl. Monika Tworuschka: Grundwissen Islam, 2002, S.102-103
[3] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 84
[4] Vgl. Peter Antes: Der Islam als politischer Faktor, 1997, S. 32
[5] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 85-87
[6] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 88
[7] Vgl. http://www.religion-online.info/islam/themen/fasten.html
[8] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 88
[9] Vgl. Peter Antes: Der Islam als politischer Faktor, 1997, S. 34
[10] Vgl. Peter Antes: Der Islam als politischer Faktor, 1997, S. 38-39
[11] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 90-91
[12] Vgl. Ergun Mehmet Caner: Leben hinter dem Schleier- Frauen in der Welt des Islam, 2005, S.60
[13] Vgl. Christine Schirrmacher / Ursula Spuler – Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2006, S. 25
[14] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 31
[15] Vgl. Hadayatullah Hübsch: Paradies und Hölle – Jenseitsvorstellungen im Islam, 2003, S.26
[16] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 31-32
[17] Vgl. Hadayatullah Hübsch: Paradies und Hölle – Jenseitsvorstellungen im Islam, 2003, S.25-26
[18] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 32-34
[19] Vgl. Hadayatullah Hübsch: Paradies und Hölle – Jenseitsvorstellungen im Islam, 2003, S.26
[20] Vgl. Melanie Miehl: 99 Fragen zum Islam, 2001, S.85
[21] Vgl. Hadayatullah Hübsch: Paradies und Hölle – Jenseitsvorstellungen im Islam, 2003, S.26
[22] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 34
[23] Vgl. Hadayatullah Hübsch: Paradies und Hölle – Jenseitsvorstellungen im Islam, 2003, S.30
[24] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 36-37
[25] Vgl. Melanie Miehl: 99 Fragen zum Islam, 2001, S.83-84
[26] Vgl. Hadayatullah Hübsch: Paradies und Hölle – Jenseitsvorstellungen im Islam, 2003, S.27-31
[27] Vgl. Christine Schirrmacher / Ursula Spuler – Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2006, S. 30
[28] Vgl. Annemarie Schimmel: Meine Seele ist eine Frau – Das weibliche im Islam, 1995, S. 54
[29] Vgl. Annemarie Schimmel: Meine Seele ist eine Frau – Das weibliche im Islam, 1995, S. 51
[30] Vgl. Christine Schirrmacher / Ursula Spuler – Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2006, S. 78
[31] Vgl. Annemarie Schimmel: Meine Seele ist eine Frau – Das weibliche im Islam, 1995, S. 51
[32] Vgl. Christine Schirrmacher / Ursula Spuler – Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2006, S. 78-84
[33] Vgl. Schäfers Bernhard: Grundbegriffe der Soziologie; 2000; S.290-294
[34] Vgl. Christine Schirrmacher / Ursula Spuler – Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2006, S. 87-88
[35] Vgl. Ergun Mehmet Caner: Leben hinter dem Schleier- Frauen in der Welt des Islam, 2005, S.143-146
[36] Vgl. Christine Schirrmacher / Ursula Spuler – Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2006, S. 152-153
[37] Vgl. http://www.fh-wolfenbuettel.de/cms/de/afb/download/berichtmarx-islam-2005.pdf
[38] Vgl. Christine Schirrmacher / Ursula Spuler – Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2006, S. 152-154
[39] Vgl. Vgl. Christine Schirrmacher / Ursula Spuler – Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2006, S. 153-154
[40] Vgl. Adel Th. Khoury/ Peter Heine: Im Garten Allahs, 1996, S. 125-129
[41] Vgl. Christine Schirrmacher / Ursula Spuler – Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2006, S. 189-191
[42] Vgl. Christine Schirrmacher / Ursula Spuler – Stegemann: Frauen und die Scharia – Die Menschenrechte im Islam, 2006, S. 192-193
[43] Vgl. http://www.derislam.at/islam.php?name=Themen&pa=showpage&pid=138
[44] Vgl. Vgl. Ergun Mehmet Caner: Leben hinter dem Schleier- Frauen in der Welt des Islam, 2005, S.66
[45] Vgl. Melanie Miehl: 99 Fragen zum Islam, 2001, S. 44
[46] Vgl. http://www.swr.de/islam/lexikon/-/id=1550022/nid=1550022/did=1551872/1u5hjw/index.html
[47] Vgl. Naila Minai: Schwestern unterm Halbmond – Muslimische Frauen zwischen Tradition und Emanzipation, 1991, S 157 - 159
[48] Vgl. Akashe – Beoehme Farideh: Sexualität und Körperpraxis im Islam, 2006, S.
[49] Vgl. http://www.swr.de/islam/lexikon/-/id=1550022/nid=1550022/did=1551872/1u5hjw/index.html
[50] Vgl. John L. Esposito: Von Kopftuch bis Scharia – Was man über den Islam wissen sollte, 2003, S. 127
[51] Vgl. Monika Tworuschka: Grundwissen Islam: Religion, Politik, Gesellschaft, 2002, S. 128
[52] Vgl. Frideh Akashe – Böhme: Sexualität und Körperpraxis im Islam, 2006, S.191-192
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- Maria Poppe (Author), 2007, Die Rolle der Frau im Islam, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81494
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