In der folgenden Hausarbeit, deren Quelle ausschließlich aus John Lockes „Über die Regierung“ besteht, soll im Wesentlichen die Frage des Menschen im Naturzustand und sein dortiges Verhalten geklärt bzw. näher betrachtet werden. Wie der Gliederung des Inhaltes entnommen werden kann, orientiert sich auch diese stark am Werk Lockes. Die Begründung ist einfach: Um die Mannigfaltigkeit der möglichen Verhaltensweisen der Menschen im Naturzustand verstehen zu können, ist es sinnvoll die praktische und logisch aufbauende Gliederung Lockes, zur Klärung dieser Frage zu übernehmen und hier chronologisch vorzugehen.
Die Frage, welche sich aus dem Thema der vorliegenden Arbeit ableitet, bezieht sich im Schwerpunkt auf das Denken, Handeln und Tun sowie dessen natürliche Begrenzung der Menschen im Naturzustand. Zudem muss auch der Begriff des Naturzustandes selber im Folgenden noch erläutert werden. John Lockes Ausführungen „Über die Regierung“ und hier im Besonderen die Kapitel II – V, reichen zur Bearbeitung und Beantwortung völlig aus, da sie sich mit eben diesem Thema im Speziellen befassen. Auch die Benutzung von Sekundärliteratur ist nicht zwingend notwendig, lenkt vielmehr noch den Blick ins Unwesentliche.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
II.1. Der Naturzustand
II.2. Der Kriegszustand
II.3. Die Sklaverei
II.4. Das Eigentum
III. Fazit
IV. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
In der folgenden Hausarbeit, deren Quelle ausschließlich aus John Lockes „Über die Regierung“ besteht, soll im Wesentlichen die Frage des Menschen im Naturzustand und sein dortiges Verhalten geklärt bzw. näher betrachtet werden. Wie der Gliederung des Inhaltes entnommen werden kann, orientiert sich auch diese stark am Werk Lockes. Die Begründung ist einfach: Um die Mannigfaltigkeit der möglichen Verhaltensweisen der Menschen im Naturzustand verstehen zu können, ist es sinnvoll die praktische und logisch aufbauende Gliederung Lockes, zur Klärung dieser Frage zu übernehmen und hier chronologisch vorzugehen.
Die Frage, welche sich aus dem Thema der vorliegenden Arbeit ableitet, bezieht sich im Schwerpunkt auf das Denken, Handeln und Tun sowie dessen natürliche Begrenzung der Menschen im Naturzustand. Zudem muss auch der Begriff des Naturzustandes selber im Folgenden noch erläutert werden. John Lockes Ausführungen „Über die Regierung“ und hier im Besonderen die Kapitel II – V, reichen zur Bearbeitung und Beantwortung völlig aus, da sie sich mit eben diesem Thema im Speziellen befassen. Auch die Benutzung von Sekundärliteratur ist nicht zwingend notwendig, lenkt vielmehr noch den Blick ins Unwesentliche.
I. Hauptteil
II.1. Der Naturzustand
Um den Begriff des Naturzustandes erklären zu können, macht Locke zunächst grundlegend klar, dass es auf der Welt keine Einzelperson keine Gruppe geben kann, die in irgendeiner Form ein Erbrecht auf die Schöpfung hat. Selbst wenn Adam ein gewisses Besitzrecht an der Schöpfung gehabt haben sollte, was Locke zudem bezweifelt, ist es heute schlichtweg unmöglich etwaige erbberechtigte Nachkommen festzustellen. Dies ist die Voraussetzung um die Idee des Naturzustandes aufrecht erhalten zu können. Der Begriff des Naturzustandes ist relativ leicht zu erklären, denn es ist der „Zustand in welchem sich die Menschen von Natur aus befinden“ (Locke 2003; S.4). Zur näheren Bestimmung: Im Naturzustand ist ein jeder Mensch vollkommen frei und muss sich keiner bestimmten Person oder auch Organisation unterordnen. Er wird in seinem Handeln lediglich von den natürlichen Grenzen der Natur eingeschränkt und kann somit in diesem Rahmen nach Belieben über sich selber und seinen rechtmäßigen Besitz verfügen. Er befindet sich gegenüber der gesamten Menschheit in einem „Zustand der Gleichheit“ (Locke 2003; S.5), welcher nur durch den Schöpfer (Gott) selber aufgehoben werden kann. Dies geschieht indem er eine Person unzweifelhaft über eine andere Person oder die anderen Menschen stellt und sie somit zum Herrscher macht.
Ein wichtiger und fast schon der grundlegende Punkt zum Zusammenleben in diesem Naturzustand ist die Vernunft, die Locke allen Menschen zuspricht und gewähr dafür sein soll, dass niemand einem anderen mutwillig Schaden zufügt. Die Vernunft soll somit, zumindest ein positiver Wesenszug der sich im Naturzustand befindlichen Menschen sein.
Des weiteren ist ein jeder Mensch einzig und allein das Eigentum Gottes und lebt solange wie es Gott beliebt. Sie alle sind „Glieder einer einzigen Gemeinschaft“ (Locke 2003; S.7), nämlich der Menschheit, deren Erhaltung eines jeden Pflicht ist.
Wie soll nun aber mit Personen verfahren werden, die eben diese Pflicht verletzen und sich womöglich eines Verbrechen schuldig machen? Locke ist der Meinung, dass die Einhaltung der Naturgesetze von einem jeden Menschen überwacht werden muss und auch jeder Mensch die Pflicht zu angemessener Bestrafung und Vollstreckung der Gesetze hat. Dies ist auch die einzige Möglichkeit, wie sich ein Mensch über einen anderen
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- Dipl.Päd. L. Lindenschmidt (Author), 2004, Wesen und Rechte der Menschen im Naturzustand nach John Locke, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81484
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