„Unsere Gesellschaft wird immer älter“ – jeder kennt diesen Sachverhalt. In den Medien wird über die dramatische demografische Entwicklung in unserer Gesellschaft berichtet. Die Geburtenrate ist rückgängig und die Lebenserwartung steigt an. Mit dem Ansteigen der Lebenserwartung erhöhen sich auch die altersbedingten Erkrankungen und somit auch die Anzahl der Pflegebedürftigen.
In der Pflegestatistik von 2003 wird dieser Sachverhalt verdeutlicht. Laut Statistik gibt es im Jahr 2003 über 2,08 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. 69 % aller Pflegebedürftigen werden in der eigenen Häuslichkeit, die restlichen 31 % stationär in Heimen versorgt. Beachtlicherweise werden 987.000 Pflegebedürftige in Deutschland zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt (Url: Url:http://www.destatis.de/download/qualitaetsberichte/
qalitaetsbericht_pflegegeld.pdf). Es wird ersichtlich, dass bei der Pflege der Pflegebedürftigen vor allem die Angehörigen involviert sind. Sie leisten hier den bemerkenswert größten Anteil der Pflegearbeit. Die Familie kennt die zu pflegende Person mit ihren „Eigenarten“ und Verhaltensweisen genau und kann dem entsprechend auf diese individuell eingehen, wie es kein Außenstehender kann. Wie kann den Angehörigen nun die Hilfe zuteil werden, die sie bei der Pflege benötigen? Zu diesem Thema gibt es eine Vielzahl von Gesetzen. Hier den Überblick zu behalten ist für die Pflegebedürftigen und dessen Angehörige meist unmöglich. Hilfe gibt es durch den Beratungsbesuch, der von den Pflegebedürftigen, die in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden, in Anspruch genommen werden müssen. Dieser ist im § 37 SGB XI festgehalten. Wir beleuchten in der Hausarbeit den Inhalt des Gesetzestextes sehr genau und kritisch. Gleichzeitig versuchen wir zukunftsweisende Möglichkeiten darzustellen, die es ermöglichen, den Beratungsbesuch qualitativ abzusichern. Die Beschäftigung mit dem Thema „Beratungsbesuch für die häusliche Pflege“ und die daraus resultierende Schlussfolgerung haben uns gezeigt, dass in der Pflege diesem Thema mehr Bedeutung beigemessen werden muss.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Methodik der Recherche
- Definitionen
- Pflege
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegequalität
- Sozialstation und ambulante Pflegedienste
- Beratung
- Entstehungsgeschichte des § 37 SGB XI
- Beratungsbesuche gemäß § 37 SGB XI
- Allgemeine Aspekte gemäß § 37 Abs.3 SGB XI
- Ziele
- gesetzlicher Rahmen
- Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 37 Abs. 1 SGB XI
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Beratungseinsätze gemäß § 37 Abs. 4 und 5 SGB XI
- Kürzungen und Entziehung des Pflegegeldes gemäß § 37 Abs. 6 SGB XI
- Vorstellung eines Qualitätsstandards
- Umsetzung des § 37 Abs. 3 SGB XI in einem ambulanten Pflegedienst
- Fazit: Ergebnisqualität gemäß § 80 SGB XI in Bezug auf den § 37 SGB XI
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit analysiert die Qualität der Beratungsbesuche gemäß § 37 SGB XI in Bezug auf die Qualitätsvorgaben des § 80 SGB XI. Sie untersucht die rechtlichen Grundlagen, die praktische Umsetzung und die Herausforderungen im Kontext der demografischen Entwicklung.
- Definition und Abgrenzung der Begriffe Pflege, Pflegebedürftigkeit, Pflegequalität und Beratung
- Analyse der rechtlichen Grundlagen und der Ziele des Beratungsbesuches gemäß § 37 SGB XI
- Bewertung der Qualität der Beratung im Hinblick auf die Qualitätsvorgaben des § 80 SGB XI
- Prüfung der konkreten Umsetzung des § 37 SGB XI in der Praxis
- Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten zur Optimierung der Beratungsqualität
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet den aktuellen Bedarf an häuslicher Pflege in Deutschland und erläutert die Bedeutung des Beratungsbesuches gemäß § 37 SGB XI.
Das Kapitel „Methodik der Recherche“ beschreibt die Vorgehensweise bei der Literaturrecherche und die Herausforderungen, die sich aufgrund der begrenzten Publikationen zum Thema „Beratungsbesuch“ ergaben.
Der Abschnitt „Definitionen“ klärt die zentralen Begriffe Pflege, Pflegebedürftigkeit, Pflegequalität und Beratung.
Kapitel 4 zeichnet die Entstehungsgeschichte des § 37 SGB XI nach.
Das Kapitel „Beratungsbesuche gemäß § 37 SGB XI“ untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ziele und die Anspruchsvoraussetzungen des Beratungsbesuches sowie die Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
In Kapitel 6 wird ein Qualitätsstandard für Beratungsbesuche vorgestellt.
Kapitel 7 befasst sich mit der praktischen Umsetzung des § 37 Abs. 3 SGB XI in einem ambulanten Pflegedienst.
Schlüsselwörter
Die Hausarbeit widmet sich den Themen Beratungsbesuch, § 37 SGB XI, § 80 SGB XI, Pflegebedürftigkeit, häusliche Pflege, Pflegequalität, Qualitätssicherung, ambulante Pflegedienste, demografische Entwicklung und rechtliche Rahmenbedingungen.
- Citation du texte
- Julia Gattig (Auteur), Annett Schröder (Auteur), 2007, Ergebnisqualität gemäß § 80 SGB XI in Bezug auf den Beratungsbesuch gemäß § 37 SGB XI, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80398