Auswirkungen von Zwangsmedikation auf psychiatrische Patienten


Seminar Paper, 2005

27 Pages, Grade: bestanden


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsklärung
2.1 Gewalt
2.2 Zwangseinweisung
2.3 Zwangsmedikation

3 Auswirkungen der Zwangsmedikation
3.1 Ablauf einer Zwangsmedikation
3.2 Wirkungen und Nebenwirkungen der Zwangsmedikamente
3.3 Die Fixierung
3.4 Erleben durch den Patienten
3.5 Stigmatisierung
3.6 Wechselwirkung Gewalt und Gegengewalt

4 Sozialpädagogische Ansätze zur Gewaltminderung
4.1 Deeskalationsmaßnahmen und Zuhören
4.2 Institutionelle Veränderungen
4.3 Beschwerdestellen
4.4 Aufklärungsarbeit

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

Anhang

1 Einleitung

Zuerst möchte ich erwähnen, dass ich mich aus Gründen der Leserlichkeit dazu entschlossen habe, folgend nur die männliche Schreibform zu verwenden. Selbstverständlich soll hier niemand diskriminiert werden. Es ist jeweils die männliche sowie die weibliche Form gemeint.

Meinen Zivildienst absolvierte ich 1997/1998 in einer Körperbehindertenschule in Hannover. Mir wurde die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung eines 16jährigen Jugendlichen, der als Behinderungsbild athetotische Tetraplegie hatte, übertragen. Er saß in einem Rollstuhl. Außer dem üblichen Rollstuhlbeckengurt waren an dem Rollstuhl zusätzliche Gurte auf den Armlehnen und am Fußbrett installiert. Bei meiner Betreuungseinweisung wurde mir erklärt, dass ich die Arme und Füße dieses Schülers festschnallen sollte, wenn ich mit ihm über den Schulkorridor fuhr, damit er weder sich noch andere durch seine unkontrollierten Bewegungen mit den Armen und Beinen verletze. Anfangs schnallte ich ihn auch fest. Ich fixierte ihn. Jedoch versuchte ich mich in seine Lage hinein zu versetzen und ließ mich auch einmal in seinem Rollstuhl fixieren. Dabei erlebte ich ein Gefühl der vollkommenen Ausgeliefertheit sowie Machtlosigkeit. Während meiner Zivildienstzeit übte ich mit diesem Schüler das Fahren mit dem Rollstuhl durch die Schule ohne Fixierung. Ich stellte fest, dass er ohne die Fesseln in einem ruhigeren Zustand war. Mit seinen Arm- und Fußgurten verkrampfte er sich zunehmend.

An dieses Erlebnis erinnerte ich mich als ich im Vorlesungsverzeichnis über die Vorlesung „Hilfe wider Willen – Zwang und Gewalt in der Psychiatrie“ las.

Ich wollte mehr darüber wissen und tiefer in die Thematik einsteigen.

Meine Hausarbeit beginnt mit der Klärung der Begriffe „Gewalt“, „Zwangseinweisung“, „Zwangsmedikation“. Im Hauptteil setze ich mich mit dem Erlebten des Patienten und Auswirkungen der Zwangseinweisung sowie Zwangsmedikation auseinander. Zum Schluss formuliere ich sozialpädagogische Ansätze zur Gewaltminderung in der Psychiatrie.

2 Begriffsklärung

2.1 Gewalt

Der Begriff Gewalt ist sehr vielschichtig. Es werden mit ihm viele Assoziationen verbunden. Am häufigsten denkt man bei Gewalt an physische Gewalt, an Zerstörung, Schlägereien. Zugleich existieren aber noch viele andere Gewaltformen wie psychische, verbale,strukturelle, staatliche, institutionelle Gewalt, Staatsgewalt. Gewalt kann auch versteckt sein und ganz klein beginnen.

RUPP und RAUWALD’s Definition von Gewalt: Gewalt „ist eine unangemessene (d.h. vermeidbare oder unverhältnismäßig heftige) bzw. nicht legitimierte Anwendung von Machtmitteln zur Durchsetzung einer Absicht gegen den Willen einer anderen Person“ (KETELSEN 2004, S. 12).

Für diese Hausarbeit verwende ich eine Gewaltdefinition, die ich ohne Quellenangabe im Semesterapparat gefunden habe:

Gewalt ist „unrechtmäßiges Vorgehen, die Anwendung von physischem und/oder psychischem Zwang gegenüber einem anderen, um diesem Schaden zuzufügen bzw. ihn der Herrschaft des Gewalt-Ausübenden zu unterwerfen“.

In dieser Definition taucht der Begriff Zwang auf, der mich in meinem Thema weiter zu der Definition Zwangseinweisung und Zwangsmedikation führt.

2.2 Zwangseinweisung

Zwang wird von RUPP und RAUWALD erklärt: Zwang „ist eine angemessene (d.h. notwendige und verhältnismäßige), legitimierte, transparente Anwendung von Machtmitteln zur Durchsetzung einer Absicht gegen den Willen einer anderen Person“ (KETELSEN 2004, S. 12).

Im Gegensatz zu Gewalt ist Zwang also legitimiert.

„Psychisch Kranke sind in rechtsstaatlichen Demokratien die einzigen Menschen, denen die Freiheit entzogen werden darf, ohne dass sie eine Straftat begangen haben“ (FINZEN 1993, S. 13).

Zu einer Zwangseinweisung kann es durch einen der vier Gesetzesgrundlagen kommen (vgl. BRUNS 1993, S. 24):

1. Psychischkrankengesetz des jeweiligen Bundeslandes
2. Betreuungsgesetz
3. Strafprozessordnung (§§ 80a, 81, 126a)
4. Strafgesetzbuch (§§ 61 ff)

Wenn ein Mensch an einer psychischen Krankheit leidet und sich eigen- oder fremd gefährdend verhält, kann er zwangseingewiesen werden.

Hierbei ist zu erwähnen, dass ein Gros der zwangseingewiesenen Patienten an Schizophrenie leidet (vgl. BRUNS In: EINK 1997).

2.3 Zwangsmedikation

Patienten, deren Geisteszustand durch ihre psychische Krankheit getrübt ist und die zugleich ein anderes organisches Leiden wie z.B. Diabetes mellitus oder Hypertonie haben, können und müssen gegen ihren Willen behandelt werden, da das Auslassen der Medikation unter Umständen zum Tode des Patienten führen kann (vgl. § 34 StGB (rechtfertigender Notstand)). Jedoch ist auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu achten.

Patienten werden aber auch in ihren Psychosen Neuroleptika zwangsappliziert, um diese zu durchbrechen.

Die Formen der Zwangsmedikation haben ein weites Spektrum. Sie reichen von Aufzeigen von Konsequenzen, wenn ein Medikament verweigert wird, über Androhung von Maßnahmen wie Fernsehverbot, Zigarettenrationskürzung, bis hin zur Verabreichung mit körperlicher Gewalt.

3 Auswirkungen der Zwangsmedikation

Die Psychiatrie hat zwei grundlegende Aufgaben. Zum einen soll sie ihren klinischen Auftrag wahrnehmen und Patienten mit ihren Leiden helfen, zum anderen hat die Psychiatrie den Auftrag, Patienten, die im Laufe ihrer Krankheit ihre Urteilsfähigkeit verloren haben, zu ihrem oder zum Schutze Dritter aufzunehmen. Es zeigt sich aber bei einer genauen Prüfung der Unterbringungsanlässe, dass nur ca. ein Drittel der Patienten der gesamten Zwangseinweisungen selbst verletzendes oder fremdgefährdendes Verhalten aufzeigten. (vgl. BRUNS, In: EINK, 1997, S.59)

3.1 Ablauf einer Zwangsmedikation

Der Weg in eine psychiatrische Klinik gegen seinen Willen eingewiesen zu werden, kann nach BRUNS (1993) in drei Phasen beschrieben werden.

Die erste ist die Phase der Anbahnung. In dieser agiert der Patient schon über Tage bis sogar Wochen in einer aggressiveren Rolle. Diese Aggression wird entweder nach Innen oder Außen gebracht. Der meist schizophrene Patient fördert in dieser Zeit Konfrontationen zu seiner sozialen Umwelt, zu Personen, die ihm nahe sind. Diese Konfrontationen und Aggressionen werden so weit getrieben, bis sich seine Bezugspersonen von ihm so sehr bedroht fühlen, dass sie die Polizei verständigen. Depressive Patienten richten eher ihre Aggression gegen sich selbst. Sie ziehen sich immer weiter von ihrem sozialen Umfeld zurück, nehmen kaum am Alltag teil und werden autoaggressiv bis hin zu suizidalem Verhalten oder Drohungen. Auch bei dieser Patientengruppe werden Notfallinstanzen und in Gang gesetzt.

Patienten, die sich bereits in einer psychiatrischen Klinik befinden, reizen das Personal durch gewollte Regelverstöße, suchen vermehrt Konfrontationen mit dem Personal oder anderen Patienten und werden aggressiver. Das schaukelt sich so lange hoch, bis die Gewalt eskaliert und der Patient zum eigenen oder zum Schutze Dritter zwangsbehandelt werden muss.

Als zweite nennt BRUNS die Phase der Zwangsanwendung selbst. Die Situation eskaliert und es kommt zu weiteren Gewaltanwendungen durch die Polizei, Psychiatern, Pflegern, aber auch durch den Patienten selbst. Um diese Phase zu verstehen führt Bruns zwei Betrachtungsebenen ein: die situativ-aktuelle und die historisch-biographische.

Die situativ-aktuelle Betrachtungsebene: Dieses ist der Zeitpunkt, in dem der Patient sich in seiner Psychose befindet und Wahnvorstellungen, Halluzinationen hat, Stimmen hört, er selbst depersonalisiert und derealisiert ist. Er kann nicht mehr zwischen Realität und Wahn unterscheiden. Für ihn bedeutet Gewaltanwendung durch physisches Erleben den Versuch des Wiedererlangens der Realität. Auf der Gegenseite wird Gewalt an dem Patienten angewendet, um ihn vor sich selbst und auch Dritte zu schützen.

Die historisch-biographische Betrachtungsebene: Diese läuft unter der situativ-aktuellen Ebene mit. Der Patient kann nicht mehr wie gesunde Menschen durch Realitätsprüfung das Phänomen der Übertragung und Gegenübertragung korrigieren und äußert sein Empfinden, seine Gefühle seinem Gegenüber. Dabei handelt es sich meist aus Erlebnissen aus der persönlichen Biographie des Patienten. Langdauernde Untersuchungen haben ergeben, dass psychotische Patienten in der Regel tiefgreifende Einschnitte wie Beziehungsabbrüche, Misshandlungen oder gewalttätige Kindheitserlebnisse hatten. Für den psychotischen Patienten sind seine eigenen vergangenen Erlebnisse in seiner Psychose gerade real und er setzt seine Aggression und Gewalt gegen diese ihm real scheinenden Personen ein.

Die dritte Phase ist die Phase der Verarbeitung. Nachdem der Patient mit Gewalt im Rettungswagen und eventueller Polizeieskortierung in der Psychiatrie angekommen ist, wird er dort sehr wahrscheinlich noch am Aufnahme- oder Folgetag fixiert und mit einem Neuroleptikum und Sedativum, um seine Psychose zu durchbrechen und ihn zu beruhigen, zwangsbehandelt. Danach beginnt die Phase der Verarbeitung. Viele Patienten haben ihre Zwangseinweisung traumatisch erlebt. Dieses Trauma müssen sie verarbeiten. Nicht jeder Patient spricht über dieses gewalttätige Trauma, aber diejenigen, die „darüber sprechen, fühlen … sich gekränkt, entwertet und verletzt“ (BRUNS, In: EINK, 1997, S.67). Auf das Erleben gehe ich in Kapitel 3.4 genauer ein.

Patienten, die zwangseingewiesen werden, haben keinen signifikant längeren Klinikaufenthalt als freiwillig eingewiesene Patienten (vgl. FINZEN 1993, S. 85). Es besteht kein Zusammenhang mit dem Behandlungserfolg bei freiwilliger Einweisung. (vgl. STEINERT. S.28)

Nach der Fixierung oder Zwangsmedikation sollte eine Nachbesprechung mit den Mitarbeitern und zusätzlich auch eine Nachbesprechung mit dem Patienten erfolgen, um Traumata vorzubeugen (vgl. KETELSEN 2004, S. 87).

[...]

Excerpt out of 27 pages

Details

Title
Auswirkungen von Zwangsmedikation auf psychiatrische Patienten
College
University of Applied Sciences Hanover
Course
Hilfe wider Willen – Zwang und Gewalt in der Psychiatrie
Grade
bestanden
Author
Year
2005
Pages
27
Catalog Number
V80123
ISBN (eBook)
9783638872331
ISBN (Book)
9783638872416
File size
622 KB
Language
German
Notes
Die Hausarbeit wäre mit der Note 1,8 ausgezeichnet worden, hätte es eine Benotung im Grundstudium gegeben.
Keywords
Auswirkungen, Zwangsmedikation, Patienten, Hilfe, Willen, Zwang, Gewalt, Psychiatrie
Quote paper
Andre Tantzscher (Author), 2005, Auswirkungen von Zwangsmedikation auf psychiatrische Patienten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80123

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