Die Hanse stellt die seit dem 12. Jahrhundert geläufige Bezeichnung für Kaufmannsgemeinschaften im Ausland dar, die sich zur gemeinsamen Handelsinteressenvertretung und zur gegenseitigen Unterstützung zusammenschlossen. Sie entstand als Vereinigung west- und niederdeutscher Fernkaufleute (Gotländische Genossenschaft). Später traten an die Stelle der einzelnen Kaufleute als Mitglieder die Heimatstädte. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts formierte sich unter der Führung der Reichsstadt Lübeck ein loses Bündnis der westfälischen, sächsischen, wendischen, pommerschen und preußischen Städte, für das seit 1356 die förmliche Bezeichnung stede van der dudeschen hanse belegt ist. Damit hatte sich der Wandel von der Kaufmannshanse zur Städtehanse vollzogen. Leitendes Organ war seitdem der Hansetag als Hauptversammlung der Mitglieder. Daneben gab es Regional- und Dritteltage, die auch außerhansische Themen verhandelten oder nur über bestimmte Gebiete berieten. Die unterste Stufe der hansischen Organisation bildete der Rat der jeweiligen Hansestadt.
Die Hanse verfügte über vier Kontore in Brügge, Bergen (Tyske Brygge), Nowgorod (Pe-terhof) und London (Stalhof). Erst seit dem 16. Jahrhundert wurde die Bezeichnung „Kontor“ verwendet, die die bisherigen Benennungen „Hof“ und „Haus“ ersetzte. Diese Handelsniederlassungen im europäischen Ausland besaßen eigene Vorsteher, die so genannten Älter-männer (auch comes hansea, Oldermann), eine eigene Finanz- und Gerichtsverwaltung sowie besondere Handelsprivilegien. Ab dem 14. Jahrhundert übernahm insbesondere Lübeck die Statutenregelungen in den Kontoren.
Weitere wichtige hansische Handelsniederlassungen, die so genannten Faktoreien, lagen unter anderem in Oslo, Kopenhagen, Boston und Antwerpen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Hansekontor in Brügge im 13. und 14. Jahrhundert
3 Der Hanserezess vom 20. Januar 1358
3.1 Formale Quellenkritik
3.2 Quelleninhalt
3.3 Historischer Kontext: Der dritte Flandernboykott Brügges (1358-1360)
3.3.1 Ursachen des Flandernboykotts
3.3.2 Auswirkungen der Kontorverlegung nach Dordrecht und der Handelssperre
3.3.3 Friedensschluss zwischen Flandern und der Hanse
4 Brügger Kontorverlegungen und Handelssperren durch die Hanse von 1280 bis 1457
4.1 Erste und zweite Kontorverlegung nach Aardenburg
4.2 Dritte und vierte Kontorverlegung nach Dordrecht
4.3 Fünfte Kontorverlegung nach Antwerpen
4.4 Sechste Kontorverlegung nach Deventer und Utrecht
5 Schlussbemerkungen
6 Bibliographie
1 Einleitung
Die Hanse stellt die seit dem 12. Jahrhundert geläufige Bezeichnung für Kaufmannsgemeinschaften im Ausland dar, die sich zur gemeinsamen Handelsinteressenvertretung und zur gegenseitigen Unterstützung zusammenschlossen. Sie entstand als Vereinigung west- und niederdeutscher Fernkaufleute (Gotländische Genossenschaft).[1] Später traten an die Stelle der einzelnen Kaufleute als Mitglieder die Heimatstädte. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts formierte sich unter der Führung der Reichsstadt Lübeck ein loses Bündnis der westfälischen, sächsischen, wendischen, pommerschen und preußischen Städte, für das seit 1356 die förmliche Bezeichnung stede van der dudeschen hanse belegt ist.[2] Damit hatte sich der Wandel von der Kaufmannshanse zur Städtehanse vollzogen. Leitendes Organ war seitdem der Hansetag als Hauptversammlung der Mitglieder. Daneben gab es Regional- und Dritteltage, die auch außerhansische Themen verhandelten oder nur über bestimmte Gebiete berieten. Die unterste Stufe der hansischen Organisation bildete der Rat der jeweiligen Hansestadt.[3]
Die Hanse verfügte über vier Kontore in Brügge, Bergen (Tyske Brygge), Nowgorod (Peterhof) und London (Stalhof). Erst seit dem 16. Jahrhundert wurde die Bezeichnung „Kontor“ verwendet, die die bisherigen Benennungen „Hof“ und „Haus“ ersetzte.[4] Diese Handelsniederlassungen im europäischen Ausland besaßen eigene Vorsteher, die so genannten Ältermänner (auch comes hansea, Oldermann), eine eigene Finanz- und Gerichtsverwaltung sowie besondere Handelsprivilegien. Ab dem 14. Jahrhundert übernahm insbesondere Lübeck die Statutenregelungen in den Kontoren.[5]
Weitere wichtige hansische Handelsniederlassungen, die so genannten Faktoreien, lagen unter anderem in Oslo, Kopenhagen, Boston und Antwerpen.
Im Folgenden soll die Boykottpolitik der Hanse in Flandern exemplarisch anhand der Kontorverlegung von Brügge nach Dordrecht und Handelssperre im Jahr 1358 erörtert werden. Nach einer kurzen Darlegung der historischen Entwicklung Brügges zu einer der bedeutendsten spätmittelalterlichen Handelsstädte Nordeuropas in Kapitel 2 analysiert Kapitel 3 die Ursachen, Auswirkungen sowie das Ergebnis der Handelssperre und der Kontorverlegung. Die Quellengrundlage der Untersuchung bildet der Hanserezess vom 20. Januar 1358. Darüber hinaus wird die einschlägige Forschungsliteratur berücksichtigt, wie die allgemeinen Darstellungen zur Hansegeschichte DAENELLS, DOLLINGERS und HAMMEL-KIESOWS, die Untersuchungen ASMUSSENS und HENNS zum Brügger Kontor und den hansisch-flämischen Handelsbeziehungen im 14. Jahrhundert, die quellengestützte Analyse POECKS der Kontorverlegung als machtpolitisches Mittel der Hanse oder die Darstellung SPRANDELS zum Privilegienhandel als strukturelles Merkmal des Hansehandels in Brügge. Kapitel 4 stellt den Flandernboykott von 1358 schließlich in den größeren Kontext der Brügger Kontorverlegungen durch die Hanse vom 13. bis zum 15. Jahrhundert. In Kapitel 5 sollen die Ergebnisse resümiert werden.
2 Das Hansekontor in Brügge im 13. und 14. Jahrhundert
Durch den Zwin, einer infolge einer Sturmflut im Jahr 1134 entstandene schiffbare Fahrrinne, und durch die Kanalisierung des sich anschließendes Flusses Reie hatte das flämische Brügge einen direkten Zugang zur Nordsee erhalten. Ab dem 13. Jahrhundert stieg die Stadt zum internationalen Handels- und Messeplatz auf, dessen wichtigster Wirtschaftszweig die Tuchproduktion war.[6] 1253 privilegierte Gräfin Margarete II. von Flandern die deutschen Kaufleute aus Lübeck, Hamburg, Aachen, Köln, Dortmund, Münster und Soest. Sie erhielten beispielsweise Zollvergünstigungen, Arrest- und Aufenthaltsfreiheit, die Befreiung vom Gerichtsstreit, der Schuldenhaftung für Dritte und vom Standrecht sowie eine eigene Waage in Damme.[7] Später wurden diese Privilegien durch weitere Handels- und Verkehrsfreiheiten, persönliche Sicherheitsgarantien sowie das Versammlungs- und Statutrecht ergänzt.[8] Mit dem 1323 erworbenen Stapelprivileg konnte Brügge seine Marktposition weiter festigen, insofern nun nahezu „alle über den Zwin nach Flandern eingeführten Waren in Brügge angeboten werden mussten.“[9]
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts machten die Italiener Brügge ferner zum wichtigsten Finanz- und Kreditmarkt Nordwesteuropas. Das Kontor in Brügge bot Handelsverbindungen zu England als wichtigstem Wollexporteur bzw. zum Stahlhof in London als weiterem Kontor, mit Frankreich (Salz, Wein), mit der Iberischen Halbinsel (Wolle, Südfrüchte), Italien (Gewürze), mit Holland und Friesland (Vieh) sowie mit Schweden (Fisch). Die Flamen profitierten ihrerseits auch vom Warenangebot der Hansekaufleute, das Pelze, Holz, Wachs, Metall, Hanf, Asche, Bier, Kupfer, Bernstein und insbesondere Getreide umfasste, von dem Flandern nahezu abhängig war.[10]
Erst 1347 formulierten die deutschen Kaufleute in Brügge ein eigenes Statut, das Einblick in die Rechtsordnung und Organisationsform des Kontors gibt. So teilte sich die hansische Genossenschaft in drei regionale Drittel, von denen jedes jährlich am Sonntag nach Pfingsten zwei Ältermänner wählte.
Die Ältermänner ernannten sechs Beisitzer, mit denen sie gemeinsam den Zwölferrat bildeten. Ihnen oblag die Kontrolle über die Einhaltung der Privilegienrechte, Aufgaben der Rechtssprechung und der Urkundsbehörde sowie die Kassenführung. In die Kasse wurden Aufnahmegebühren, Gerichtsbußen und der so genannte Schoß gezahlt, eine Steuer auf die Warenumsätze in Flandern. Während diese Abgabe beim lübischen und westfälisch-preußischen Drittel ein Siebenhundertzwanzigstel des Warenwertes betrug, musste das kleinere livländisch-gotisch-schwedischen Drittel einen dreifach höheren Betrag zahlen. Erst durch die Kassenzusammenlegung im Jahr 1447 wurde die Schoßpflicht angeglichen.[11]
Im Gegensatz zu den anderen Kontoren verfügte Brügge über keinen abgegrenzten Bezirk oder Hof mit Wohnstätten, Ställen und Lagerräume. Stattdessen mieteten sich die Kaufleute bei privaten Herbergswirten (hosteliers) ein, die meist der Oberschicht entstammten und bald auch Aufgaben der Warenlogistik (fachgerechte Lagerung, Weitertransport, Verkauf), der Finanzverwaltung und der Berichterstattung übernahmen. In seltenen Fällen erwarben die deutschen Kaufmänner eigene Häuser.[12] Erst 1442 ist ein eigenes Gebäude der Osterlinge belegt. Nachdem sie zuvor im Refektorium des Karmeliter-Klosters getagt hatten, wurde ihnen 1457 ein Versammlungshaus zur Verfügung gestellt, welches später umgebaut und erweitert wurde.[13]
[...]
[1] Vgl. Art. „Koggen stechen in die Ostsee: Die Hanse“, in: DIE ZEIT. Welt- und Kulturgeschichte. Epochen, Fakten, Hintergründe in 20 Bänden, Europa im Mittelalter, Bd. 7, Hamburg 2006, S. 361.
[2] Vgl. ebd., S. 364.
[3] Vgl. ebd., S. 367.
[4] Vgl. Poeck, Dietrich W.: Kontorverlegung als Mittel hansischer Diplomatie, in: Jörn, Nils/ Paravicini, Werner; Wernicke, Horst (Hrsg.): Hansekaufleute in Brügge. Teil 4. Beiträge der internationalen Tagung in Brügge April 1996, Frankfurt am Main 2000, S. 33.
[5] Zur historischen Entwicklung und Organisation der Hansekontore siehe: Burkhardt, Mike: Die Ordnungen der vier Hansekontore Bergen, Brügge, London und Novgorod, in: Graßmann, Antjekathrin: Das Hansische Kontor zu Bergen und die Lübecker Bergenfahrer – International Workshop Lübeck 2003, Lübeck 2005 (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck Bd. 41), S. 58-77, vgl. auch Schubert, Ernst: Novgorod, Brügge, Bergen und London: Die Kontore der Hanse, in: Concilium medii aevi 5 (2002), S. 1-50.
[6] Vgl. Henn, Volker: Entfaltung im Westen: „Hansen“ auf den niederländischen Märkten, in: Bracker, Jörgen/ Henn, Volker/ Postel, Rainer (Hrsg.): Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos, Lübeck 1989, S. 43.
[7] Vgl. ebd., S. 44; siehe auch Sprandel, Rolf: Die strukturellen Merkmale der hansischen Handelsstellung in Brügge, in: Friedland, Klaus (Hrsg.): Brügge-Colloquium des hansischen Geschichtsvereins 26.-29. Mai 1988, Referate und Diskussionen, S. 72ff.
[8] Vgl. Henn, Volker: Das Brügger Kontor, in: Bracker, Jörgen/ Henn, Volker/ Postel, Rainer (Hrsg.): Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos, Lübeck 1989, S. 161.
[9] Vgl. Asmussen, Georg: Die Lübecker Flandernfahrer in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (1358-1408), in: Paravicini, Werner (Hrsg.): Hansekaufleute in Brügge. Teil 2, Frankfurt am Main 1999, S. 44
[10] Vgl. Dollinger, Philippe: Die Hanse, Stuttgart 51998, S. 64.
[11] Vgl. Henn, Volker: Das Brügger Kontor, a.a.O., S. 161.
[12] Vgl. ebd., S. 162.
[13] Vgl. ebd., S. 162f.
- Quote paper
- Sophia Gerber (Author), 2007, Kontorverlegung und Handelssperre als politische Machtmittel der Hanse in Flandern am Beispiel des Rezesses vom 20. Januar 1358, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79398
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