"Am Straßenrand aufgestellte radargesteuerte Digitalkameras sollen die Schnellfahrer registrieren, sie mit Hilfe eines ins Nummernschild eingebauten Minisenders identifizieren und an die EDV-Anlage der Überwachungsgesellschaft weitermelden. Der Computer ermittelt daraufhin den jeweiligen Fahrzeughalter, verbindet diese Daten mit Daten zu Tatbestand, Tatzeit und Tatort, ermittelt die Strafe und druckt auch noch den Bußgeldbescheid aus, den der Verkehrssünder dann spätestens achtundvierzig Stunden nach der Tat erhalten soll. Abrechnung und Mahnwesen sollen dabei ebenfalls von der privaten Trägergesellschaft übernommen werden."1
Inwieweit haben sich die von den Niederlanden im Jahre 1988 aufgestellten Überlegungen in Deutschland bewahrheitet? Damals gab es Äußerungen wie "Wahnsinnige Jagd"2 oder "es soll kein Gespenst an die Wand gemalt werden"3
Mittlerweile ist es jedoch als sicher anzusehen, dass die technischen Möglichkeiten so weit fortgeschritten sind, dass aus den damaligen Überlegungen heutzutage problemlos Realität werden könnte. Glücklicherweise steht dieser exzessiven Anwendung unser Grundgesetz weitgehendst entgegen.
Würde nach diesem Zitat verfahren, so dränge sich bei den Verkehrsteilnehmern die Angst auf, sie würden bei jeder auch noch so geringen Geschwindigkeitsübertretung einer Sanktion zugeführt. Auf dieser Abschreckung basiert die Generalprävention. Es stellen sich Fragen wie:
Was ist Generalprävention und wie wirkt sie?
Welche Bedeutung kommt der General- bzw. Spezialprävention zu?
Wie weit sind die Maßnahmen durch den rechtlichen Rahmen begrenzt und welche Zuständigkeiten ergeben sich?
Bis zu welchem Grad kann eine Privatisierung erfolgen?
Welche technischen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsüberwachung bestehen derzeit?
Welche legalen und illegalen Schutz- bzw. Gegenmaßnahmen werden von Verkehrsteilnehmern angewandt?
Vorgenannte Fragen stellen den Leitgedanken dieser Arbeit dar. Sie sollen umfassend erläutert und soweit als möglich beantwortet werden.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- ÜBERBLICK
- ALLGEMEINES
- VERKEHRSÜBERWACHUNG- GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG
- ZIELE UND AUFGABEN DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG
- PRÄVENTION
- DAS KONZEPT DER ABSCHRECKUNG (NEGATIVE GENERALPRÄVENTION)
- ENTDECKUNGSWAHRSCHEINLICHKEIT
- STEIGERUNG DER ÜBERWACHUNGSTÄTIGKEIT
- ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
- VORAUSBESTIMMUNG VON GESCHWINDIGKEITSKONTROLLEN
- ERKENNBARKEIT DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG
- SANKTIONIERUNG
- MÜNDLICHE VERWARNUNGEN / VERKEHRSERZIEHERISCHES GESPRÄCH
- BUB- UND VERWARNUNGSGELD
- FAHRVERBOT
- MEHRFACHTÄTER-PUNKTESYSTEM
- ENTZUG DER FAHRERLAUBNIS / GELDSTRAFEN / FREIHEITSSTRAFEN
- ZEITPUNKT DER TATSÄCHLICHEN SANKTIONIERUNG
- AKZEPTANZ
- DIE PRÄVENTIV-REPRESSIVE GEMENGENLAGE
- RECHTSCHARAKTER DER EINZELNEN ÜBERWACHUNGSFORMEN
- OFFENE GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG
- VERDECKTE GESCHWINDIGKEITSKONTROLLEN
- GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG DURCH DEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST
- MOBILE GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG
- STATIONÄRE GESCHWINDIGKEITSMESSANLAGEN (SOG. „STARENKÄSTEN“)
- SCHEINKONTROLLEN
- RECHTSCHARAKTER DER EINZELNEN ÜBERWACHUNGSFORMEN
- RECHTLICHE EINORDNUNG DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG
- TRENNUNGSSYSTEM – MISCHSYSTEM
- ORDNUNGSRECHTLICHER ANSATZ
- ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHTLICHER ANSATZ
- DISKUSSION
- RECHTLICHE ABHANDLUNG
- RECHTSGRUNDLAGE
- SACHLICHE ZUSTÄNDIGKEIT
- ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT
- DER ERMITTLUNGSDIENST GEM. § 53 OWIG
- ANWENDBARKEIT DES POLIZEIGESETZES BADEN-WÜRTTEMBERG
- VERBLEIB DER GELDBUBEN
- TRENNUNGSSYSTEM – MISCHSYSTEM
- PRIVATISIERUNG DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG
- MOTIVATION
- RECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG
- BELEIHUNG
- FUNKTIONALE VERWALTUNGSHILFE
- MECHANISCH-TECHNISCHE VERWALTUNGSHILFE
- LEIHARBEITNEHMER
- ,,PRIVATE\" ALS SYSTEMATISCHE ANZEIGEERSTATTER
- DIE VERFAHREN DER GESCHWINDIGKEITSMESSUNG
- RADARMESSVERFAHREN
- LICHTCHRANKENMESSUNGEN
- LASERMESSUNGEN
- INFRAROTMESSUNGEN
- KOAXIALKABELMESSUNGEN (“STARENKÄSTEN\")
- INDUKTIONSSCHLEIFENMESSUNGEN
- MESSUNGEN DURCH NACHFAHREN
- GESCHWINDIGKEITSMESSUNG MIT GEEICHTEM TACHO
- GESCHWINDIGKEITSMESSUNG OHNE GEEICHTEN TACHO
- GESCHWINDIGKEITSMESSUNG DURCH SCHÄTZUNGEN
- WARNUNG VOR GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG
- WARNUNGEN DURCH FUßGÄNGER MITTELS HANDZEICHEN ODER SCHILDER
- WARNEN ENTGEGENKOMMENDER FAHRZEUGE MITTELS „LICHTHUPE“
- GEGENMAẞNAHMEN DER GESCHWINDIGKEITSÜBERWACHUNG
- RADARWARN- UND LASERSTÖRGERÄTE
- RUNDFUNKGERÄTE
- ZIELFÜHRUNGSSYSTEME (NAVIGATIONSSYSTEME)
- GEGENBLITZANLAGE
- KENNZEICHENVEREITELUNG
- BESCHÄDIGUNG/ZERSTÖRUNG
- ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr und analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die effektivität verschiedener Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der Präventions- und Repressionsstrategien im Kontext der Geschwindigkeitsüberwachung und der Frage, inwieweit diese Maßnahmen den gewünschten Effekt erzielen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Geschwindigkeitsüberwachung
- Präventionsstrategien und deren Wirksamkeit
- Repressionsstrategien und deren Wirksamkeit
- Die Rolle der Polizei bei der Geschwindigkeitsüberwachung
- Die Privatisierung der Geschwindigkeitsüberwachung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einem Überblick über das Thema Geschwindigkeitsüberwachung und erläutert die Ziele und Aufgaben der Überwachung. Anschließend werden die verschiedenen Präventionsstrategien, wie z.B. die Abschreckung durch negative Generalprävention, die Steigerung der Überwachungstätigkeit und die Öffentlichkeitsarbeit, ausführlich behandelt.
Im Anschluss daran werden die Repressionsstrategien, wie z.B. mündliche Verwarnungen, Bußgelder, Fahrverbote und der Entzug der Fahrerlaubnis, untersucht und deren Wirksamkeit diskutiert. Das Kapitel „Die präventiv-repressiven Gemengelage“ befasst sich mit der rechtlichen Einordnung der einzelnen Überwachungsformen, wie z.B. offene Geschwindigkeitsüberwachung, verdeckte Geschwindigkeitskontrollen und stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, inwieweit die einzelnen Überwachungsformen den Anforderungen des Rechts entsprechen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten.
Ein weiteres Kapitel widmet sich der Privatisierung der Geschwindigkeitsüberwachung und analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Motivation für die Privatisierung. Im Kapitel „Die Verfahren der Geschwindigkeitsmessung“ werden die gängigen Messverfahren, wie z.B. Radar-, Licht-, Laser- und Infrarotmessungen, vorgestellt und deren Genauigkeit sowie Fehlerquellen beleuchtet. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse und Schlussfolgerungen.
Schlüsselwörter
Geschwindigkeitsüberwachung, öffentliche Sicherheit, Ordnung, Prävention, Repression, Rechtsgrundlage, Polizeigesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz, Privatisierung, Messverfahren, Radar, Laser, Infrarot, Rechtsstreit, Wirksamkeit, Akzeptanz, Verkehrserziehung.
- Quote paper
- Michael Weber (Author), 2002, Die Geschwindigkeitsüberwachung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7925