Seit August 2003 gibt es in Österreich das Öffnungszeitengesetz. Der Bund gibt dabei nur die Rahmenbedingungen vor, die genauen Ladenöffnungszeitenregelungen können durch Verordnung des Landeshauptmannes festgelegt werden. Die derzeitige Regierung unter Bundeskanzler Gusenbauer strebt eine weitere Liberalisierung der Öffnungszeiten an. Internationale Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass durch die gesetzliche Liberalisierung die Gesamtöffnungszeit nicht deutlich erhöht wird, sondern dass sich primär stärker differenzierte Zeitmuster ergeben. Die Ladenschlusszeiten werden eher den Verbraucherbedürfnissen angepasst. Die geplante Änderung des Öffnungszeitengesetzes ist also nicht Voraussetzung für eine Erhöhung der faktischen Ladenöffnungszeiten: Viele Einzelhandelsgeschäfte nützen – teilweise auch aus gutem Grund – die bestehenden Möglichkeiten der Öffnungszeiten nicht aus.
Gegenstand dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit den arbeitsrechtlichen Problemen, die durch eine Liberalisierung des Öffnungszeitengesetzes entstehen können. Es wird weiters auf die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung durch Kollektivvertrag, der Betriebsvereinbarung oder durch den Arbeitsvertrag aufmerksam gemacht.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Öffnungszeiten und Arbeitszeitgesetz
- Verhältnis Öffnungszeitengesetz und Arbeitsrecht
- Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz
- Öffnungszeiten und Kollektivvertrag
- Öffnungszeiten und Betriebsvereinbarung
- Öffnungszeiten und Arbeitsvertrag
- Die Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag festgehalten
- Die Arbeitszeit ist nicht im Arbeitsvertrag festgelegt
- Resümee
- Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Problemen, die durch eine Liberalisierung des Öffnungszeitengesetzes entstehen können. Dabei werden die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag beleuchtet.
- Analyse der Auswirkungen der Liberalisierung des Öffnungszeitengesetzes auf das Arbeitsrecht
- Bewertung der Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung durch Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag
- Untersuchung der Flexibilisierungsmöglichkeiten der Arbeitszeit im Kontext der Liberalisierung der Öffnungszeiten
- Diskussion der potenziellen Konflikte zwischen den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Bewertung der Auswirkungen der Liberalisierung auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Einzelhandel
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung stellt das Öffnungszeitengesetz in Österreich und seine mögliche Liberalisierung vor. Sie beleuchtet die Auswirkungen der Liberalisierung auf die Gesamtöffnungszeit und die Anpassung der Ladenschlusszeiten an die Verbraucherbedürfnisse.
- Öffnungszeiten und Arbeitszeitgesetz: Dieses Kapitel analysiert das Verhältnis zwischen dem Öffnungszeitengesetz und dem Arbeitsrecht, insbesondere dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsruhegesetz.
- Öffnungszeiten und Kollektivvertrag: Hier wird die Rolle des Kollektivvertrags bei der Gestaltung der Arbeitszeiten im Kontext der Liberalisierung der Öffnungszeiten beleuchtet.
- Öffnungszeiten und Betriebsvereinbarung: Dieses Kapitel untersucht die Möglichkeiten der Betriebsvereinbarung, um Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf die Liberalisierung des Öffnungszeitengesetzes.
- Öffnungszeiten und Arbeitsvertrag: Dieser Abschnitt fokussiert auf die Festlegung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag und betrachtet die verschiedenen Szenarien, wenn die Arbeitszeit entweder im Arbeitsvertrag festgehalten oder nicht festgelegt ist.
Schlüsselwörter
Öffnungszeitengesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitgestaltung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, Liberalisierung, Flexibilisierung, Arbeitsbedingungen, Einzelhandel.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden die Ladenöffnungszeiten in Österreich geregelt?
Das Öffnungszeitengesetz des Bundes gibt den Rahmen vor, während die konkreten Zeiten per Verordnung durch den jeweiligen Landeshauptmann festgelegt werden.
Welche arbeitsrechtlichen Probleme entstehen durch die Liberalisierung?
Herausforderungen liegen vor allem in der Gestaltung der Arbeitszeiten, der Einhaltung von Ruhezeiten und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Beschäftigten.
Kann die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag frei festgelegt werden?
Ja, die Arbeitszeit kann im Vertrag fixiert werden. Ist sie dort nicht festgelegt, gelten die Bestimmungen des Kollektivvertrags oder gesetzliche Rahmenbedingungen.
Welche Rolle spielt die Betriebsvereinbarung bei den Öffnungszeiten?
Betriebsvereinbarungen ermöglichen es, Arbeitszeitmodelle flexibel an die erweiterten Öffnungszeiten anzupassen und dabei betriebliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Führt eine Liberalisierung automatisch zu längeren Öffnungszeiten?
Nicht zwingend. Internationale Erfahrungen zeigen, dass viele Händler die bestehenden Spielräume nicht voll ausnutzen und sich eher differenzierte Zeitmuster bilden.
Was regelt das Arbeitsruhegesetz in diesem Kontext?
Das Arbeitsruhegesetz sichert den Arbeitnehmern notwendige Erholungsphasen und schützt insbesondere die Sonntagsruhe, auch wenn die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet werden.
- Quote paper
- Mag. Stephanie Posch (Author), 2007, Liberalisierung der Öffnungszeiten - Arbeitszeitgestaltung durch Bestimmungen im Kollektivvertrag und in der Betriebsvereinbarung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/79153