Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten stellen notwendige Voraussetzungen für Exportgeschäfte dar. Ohne ausländischen Partnern eine Finanzierung anzubieten, wäre es nur schwer möglich, zu bestehen. Da der Exporteur in den seltensten Fällen selbst für die Finanzierung sorgen kann, erfolgt diese meist über Dritte. Daher ist die Kenntnis der Methoden der Risikofinanzierung für den wirtschaftlichen Erfolg des Exportgeschäfts unabdingbar. Oft können oder wollen private Risikoversicherer und -kapitalgeber auf Grund der Risikosituation Kredite und Garantien zu kommerziellen Bedingungen bereitstellen. In solchen Fällen erfolgt ein Eingreifen staatlicher Spezialinstitutionen. Gegenwärtig verfügt jeder Mitgliedstaat der OECD über derartige Institutionen.
Diese setzen Exportkreditgarantien und -finanzierung, welche dem Exporteur, dem Importeur oder anderen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden ein. Auf Grund der Einbindung staatlicher Institutionen in die Finanzierung oder Versicherung von Exportgeschäften sind im Regelfall Subventionselemente enthalten. Da der Einsatz von Beihilfen zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann, wurden multilaterale Regelungen und Beschränkungen zur Eindämmung und Harmonisierung der offiziellen Förderpolitik getroffen. Diese haben das Ziel, einer Ausweitung derartiger Handelpraktiken entgegenwirken und einen Subventionswettbewerb zu unterbinden, da oftmals das Förderungsausmaß für den Erfolg einer Exporttransaktion ausschlaggebend zu sein scheint.
Im Rahmen der Arbeit werden die Fördermaßnahmen der Länder Finnland, Dänemark, Schweden und Norwegen dargestellt. Darauf basierend sollen die Unterschiede dieser Länder hervorgehoben werden.
Die Länder eignen sich deshalb für eine Analyse, da sie einerseits offene und in vielerlei Hinsicht homogene Volkswirtschaften sind. Ein Beispiel für die intensive Zusammenarbeit aus wirtschaftlicher Sicht kommt durch die „nordische Kooperation“ zum Ausdruck. Andererseits sind diese Länder aber auch Konkurrenten im globalen Wettbewerb um Exportanteile, und somit angehalten, ihre nationalen Exportunternehmen für den Wettbewerb zu rüsten.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit
2. Risikoabsicherung und verfahrensmäßige Finanzierung im Export
2.1 Exportmotive und Exportbarrieren
2.2 Risiken im Außenhandel
2.2.1 Risikomanagement
2.2.2. Kommerzielle Risiken und politische Risiken
2.2.3 Marktfähige und nicht-marktfähige Risiken
2.3 Offiziell unterstütze Exportförderung
2.3.1 Der Begriff „Exportförderung“
2.3.2 Arten der Exportförderung
2.3.2.1 Funktionelle Exportförderung
2.3.2.2 Finanzielle Exportförderung
2.4. Pure Cover versus Finanzierung
2.4.1 Ausfuhrgarantien
2.4.2 Ausfuhrfinanzierung
2.4.2.1 Finanzierungsbedarf im Außenhandel
2.4.2.2 Kurzfristige Außenhandelsfinanzierung
2.4.2.3 Mittel- und langfristige Außenhandelsfinanzierung
2.4.3 Verhältnis offizieller und privater Exportförderung
2.5 Internationale Rechtsgrundlagen
2.5.1 International Credit Insurance & Surety Association und Berner Union
2.5.2 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD)
2.5.2.1 Mitglieder und Ziele
2.5.2.2 OECD-Arrangement on Guidelines for Officially Supported Export Credits
2.5.3 Europäische Union
2.5.3.1 EU-Mitteilung zur kurzfristigen Exportkreditversicherung
2.5.3.2 EU-Richtlinie zu mittel- und langfristigen Geschäften
2.5.3.3 Konsultationsverfahren der Europäischen Union
2.5.4 Welthandelsorganisation
2.5.4.1 Der Subventionskodex von
2.5.4.2 Die gegenwärtige Subventionsordnung der WTO
2.5.4.3 Definition der Subvention, der Spezifizität und Nicht-Spezifizität
2.5.4.4 Das Ampelverfahren
2.5.4.5 Vorgehensweise bei Vertragsverletzungen
2.5.4.6 Ausnahmen für Entwicklungs- und Transformationsländer
3. Länderanalyse
3.1 Die nordische Finanzgruppe
3.1.1 Die nordische Investitionsbank
3.1.2 Der nordische Entwicklungsfonds
3.1.3 Die nordische Umweltfinanzierungsgesellschaft
3.1.4 Der nordische Projektfonds
3.2 Finnland
3.2.1 Länderprofil
3.2.2 Staatliche Exportförderung
3.2.2.1 Finnvera
3.2.2.2 Finnish Export Credit
3.2.2.3 Sitra und Tekes
3.2.3 Projektfinanzierung
3.2.3.1 Sampo Gruppe
3.2.3.2 Finnfund
3.2.4 Privatinstitutionen
3.2.4.1 Euler Hermes
3.2.4.2 Atradius
3.2.5 Zusammenfassung Finnland
3.3 Dänemark
3.3.1 Länderprofil
3.3.2 Staatliche Exportförderung
3.3.2.1 Eksport Kredit Fonden
3.3.2.2 Danida
3.3.3 Projektfinanzierung
3.3.4 Privatinstitutionen
3.3.4.1 Atradius
3.3.4.2 Dansk Kautionsforsikrings-Aktieselskab
3.3.4.3 Zusammenfassung Dänemark
3.4 Schweden
3.4.1 Länderprofil
3.4.2 Staatliche Exportförderung
3.4.2.1 Exportkreditnämden
3.4.2.2 Swedish Export Credit Corporation
3.4.2.3 Sida
3.4.2.4 Swedfund
3.4.3 Projektfinanzierung
3.4.4 Privatinstitutionen
3.4.4.1 Euler Hermes Nordic
3.4.4.2 Atradius
3.4.5 Zusammenfassung
3.5 Norwegen
3.5.1 Länderprofil
3.5.2 Staatliche Exportförderung
3.5.2.1 Garantie-Instituttet for Eksportkreditt
3.5.2.2 GIEK Kredittforsikring AS
3.5.2.3 Eksportfinans
3.5.2.4 Norad
3.5.2.5 Innovation Norway
3.5.3 Projektfinanzierung
3.5.4 Privatinstitutionen
3.5.4.1 Atradius
3.5.5 Zusammenfassung
4. Vergleich der Exportförderungssysteme Skandinaviens
4.1 Allgemeine Informationen zur Datenerhebung
4.2 Struktureller Aufbau der skandinavischen Exportförderung
4.3 Offizielle Exportkreditversicherungen
4.4 Offizielle Exportkreditagenturen
4.5 Weitere staatliche und halbstaatliche Organisationen
5. Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Kapitelübersicht
Abbildung 2: Bankgarantien im Außenhandel
Abbildung 3: Aufbau der kurzfristigen Käuferkreditgarantie
Abbildung 4: Aufbau der langfristigen Käuferkreditgarantie
Abbildung 5: Nachlieferungsgarantie von Finnvera
Abbildung 6: Ablauf der Lieferkreditgarantie
Abbildung 7: Ablauf der Lieferkreditgarantie
Abbildung 8: Hauptakteure im Mischkreditprogramm von Danida
Abbildung 9: Regionalverteilung von Swedfund
Abbildung 10: Mittelverwendung von Swedfund
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Exportmotive
Tabelle 2: Exportbarrieren
Tabelle 3: Risikoprozess
Tabelle 4: Risikoarten im Überblick
Tabelle 5: Garantieprogramme von Finnvera
Tabelle 6: Länderklassifizierung
Tabelle 7: Finnish Interest
Tabelle 8: Prämientabelle für Laufzeiten unter zwei Jahren
Tabelle 9: Maximalaufschläge laut dem CIRR-Programm der FEC
Tabelle 10: Garantieprogramme von Eksport Kredit Fonden
Tabelle 11: Empfohlene Maximalhöhe der Kredite von EKF
Tabelle 12: Prämiengruppen des EKF
Tabelle 13: Risikotabelle von EKF-Garantien
Tabelle 14: Garantieprogramme von Exportkreditnämden
Tabelle 15: Risikoklassifizierung von Exportkreditnämden
Tabelle 16: Garantieprogramme von Garantie-Instituttet for Eksportkreditt
Tabelle 17: Struktureller Aufbau der skandinavischen Exportförderung
Tabelle 18: Offizielle Exportkreditversicherungen
Tabelle 19: Offizielle Exportkreditagenturen
Tabelle 20: Weitere staatliche oder halbstaatliche Organisationen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
Das Angebot von Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten stellt heute eine notwendige Voraussetzung für das Zustandekommen von Exportgeschäften dar. Ohne dem ausländischen Geschäftspartner eine Finanzierung der Exportware anzubieten, wäre es nur schwer möglich, im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Da der Exporteur in den seltensten Fällen selbst für die Finanzierung sorgen kann, erfolgt diese meist über Dritte.[1] Nach MÜLLER werden mehr als 95% der Warenausfuhren drittfinanziert. Daher ist die Kenntnis der Methoden der Risikofinanzierung für den wirtschaftlichen Erfolg des Exportgeschäfts unabdingbar.[2]
Oft können oder wollen private Risikoversicherer und -kapitalgeber auf Grund der Risikosituation keine Exportkredite und -garantien zu kommerziellen Bedingungen bereitstellen. In solchen Fällen erfolgt ein Eingreifen staatlicher Spezialinstitutionen, so genannter Exportkreditagenturen. Gegenwärtig verfügt jeder Mitgliedstaat der OECD über derartige Institutionen, deren Ziel es ist, die nationale Exportwirtschaft zu unterstützen. Erreicht werden sollen diese Vorhaben durch den Einsatz von Exportkreditgarantien und -finanzierung, welche dem Exporteur, dem Importeur oder anderen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden.[3]
Auf Grund der Einbindung staatlicher - oder dem Staat zurechenbarer - Institutionen in die Finanzierung oder Versicherung von Exportgeschäften sind im Regelfall Subventionselemente enthalten.[4] Da der Einsatz von Beihilfen zu Wettbewerbsverzerrungen[5] führen kann, wurden multilaterale Regelungen und Beschränkungen zur Eindämmung und Harmonisierung der offiziellen Förderpolitik getroffen.[6] Diese haben das Ziel, einer Ausweitung derartiger Handelpraktiken entgegenwirken und einen Subventionswettbewerb zu unterbinden, da oftmals das Förderungsausmaß für den Erfolg einer Exporttransaktion ausschlaggebend zu sein scheint und nicht die Qualität oder der Preis der Ware.[7] Trotz dieser Bestrebungen unterscheiden sich die Förderprogramme der Länder in Umfang und Qualität nach wie vor beträchtlich.[8]
Im Rahmen dieser Arbeit sollen die Länder Finnland, Dänemark, Schweden und Norwegen einer Untersuchung unterzogen werden, da sie offene und in vielerlei Hinsicht homogene Volkswirtschaften sind.[9] Dies kommt aus wirtschaftlicher Sicht vor allem durch die intensive Zusammenarbeit im Rahmen der „nordischen Kooperation“ zum Ausdruck. Dem gegenüber sind diese Länder aber auch Konkurrenten im globalen Wettbewerb um Exportanteile, und somit angehalten, ihre nationalen Exportunternehmen für den Wettbewerb zu rüsten.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die exportfördernden Organisationen dieser Staaten und ihrer Absicherungs- und Finanzierungsangebote zu schaffen und auf Unterschiede in deren Ausgestaltung hinzuweisen. Weiters sollen Besonderheiten dieser Staaten bezüglich ihrer Förderpolitik bzw. der strukturelle Aufbau besagter Institutionen dargestellt werden.
1.2 Aufbau der Arbeit
Im Anschluss an das einleitende erste Kapitel wird im zweiten Kapitel der Literaturgrundlagen der Risikoabsicherung und verfahrensmäßigen Finanzierung behandelt. Dabei werden zunächst die Exportmotive und -barrieren im Überblick erläutert. Dem anschließend erfolgt eine Darstellung der häufigsten Risiken im Außenhandel. Der Bereich der offiziellen Exportförderung bzw. ihre Instrumente bilden den Bestandteil der Unterkapitel 2.3 und 2.4. Als Abschluss dieses Kapitels erfolgt eine Illustration der rechtlichen Grundlagen der Ausfuhrförderung, wobei auf die folgenden internationalen Organisationen eingegangen wird:
- International Credit Insurance & Surety Association (ICISA)
- Berner Union
- Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- Europäische Union (EU)
- Welthandelsorganisation (WTO)
Nach diesen Literaturgrundlagen widmet sich Kapitel 3 der Darstellung der Exportförderung der Länder Skandinaviens. Den Anfang bildet dabei als Beispiel für die nordische Kooperation eine Illustration der “nordischen Finanzgruppe “. Diese Gruppe steht im Eigentum der skandinavischen und seit 1. Jänner 2005 auch der baltischen Staaten. Sie fungiert als Exportförderungsinstitut für ihre Mitglieder und unterstützt Exporte und Projekte, die für den nordischen Raum von wirtschaftlichem Nutzen sein können.
Nach Beschreibung dieser Einrichtung soll auf die Exportförderungsinstitutionen der skandinavischen Länder eingegangen werden. Obwohl es eine Vielzahl kleiner Spezialorganisationen gibt, die der Exportförderung zugerechnet werden können, konzentriert sich diese Arbeit auf die folgenden offiziellen Exportkreditagenturen:
- Finnvera (Finnland)
- Eksport Kredit Fonden (Dänemark)
- Exportkreditnämden (Schweden)
- Garantie-Instituttet for Eksportkreditt (Norwegen)
Nach der Vorstellung der Organisationen dieser Länder wird im vierten Kapitel auf die Forschungsfrage eingegangen, die sich mit möglichen Unterschieden in der länderspezifischen Handhabung und Ausprägung der Förderungsmechanismen im Bereich der Exportwirtschaft auseinandersetzt. Dabei erfolgt eine thematische Trennung in folgende Teilbereiche:
- Struktureller Aufbau der skandinavischen Exportförderung
- Offizielle Exportkreditversicherungen
- Offizielle Exportkreditagenturen
- Weitere staatliche oder halbstaatliche Organisationen
Im Rahmen des fünften und letzten Kapitels werden die erzielten Ergebnisse und die behandelten Bereiche dieser Arbeit zusammengefasst dargestellt.
Zur Orientierung über den Aufbau der Arbeit findet sich in der folgenden Abbildung 1 eine graphische Übersicht:
Abbildung 1: Kapitelübersicht
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Risikoabsicherung und verfahrensmäßige Finanzierung im Export
Dieses Kapitel behandelt die Möglichkeiten der Risikoabsicherung und der verfahrensmäßigen Finanzierung im Export. Den Anfang bildet dabei eine Übersicht über die Motive und Barrieren, die im Zusammenhang mit der internationalen Geschäftstätigkeit stehen. Im Anschluss daran erfolgt eine Darstellung der häufigsten Risiken, die bei Exportgeschäften auftreten. Nach einer Erklärung des Begriffs der offiziellen Exportförderung erfolgt eine Illustration der häufigsten Formen des Bereichs der Exportabsicherung und -finanzierung. Den Abschluss dieses Kapitels bildet eine Erläuterung der internationalen Rechtsgrundlagen, die sich mit der Harmonisierung und Einschränkung der staatlichen Exportförderung befassen.
2.1 Exportmotive und Exportbarrieren
Grundsätzlich wird als Export die grenzüberschreitende Bereitstellung von Lieferungen und Leistungen an ausländische Abnehmer bezeichnet.[10],[11] Dem gegenüber definiert sich Import als wirtschaftliche Leistung, die aus dem Ausland bezogen wird. Transit wiederum ist der grenzüberschreitende Austausch wirtschaftlicher Leistungen, wobei der Transithändler weder im Import- noch im Exportland seinen Sitz hat.[12] Die Einflussfaktoren, die Unternehmen zur Aufnahme grenzüberschreitender Geschäftstätigkeiten bewegen, können in aktive und reaktive Faktoren unterschieden werden.[13] Beispiele für diese Motive finden sich in der nachfolgenden Tabelle 1:
Tabelle 1 : Exportmotive
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Schnitt, P.: Funktionelle Exportförderung, Wien, 2000, S. 11
Seine Erzeugnisse auf internationalen Märkten anzubieten, die den Bedürfnissen der Kunden entsprechen, reicht im Exportgeschäft in den meisten Fällen nicht aus.[14] Im Rahmen ihrer Internationalisierungsbestrebungen sind Unternehmen oft mit einer Vielzahl interner und externer Barrieren konfrontiert (vgl. Tab. 2):
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2 : Exportbarrieren
Quelle: Schnitt, P.: Funktionelle Exportförderung, Wien, 2000, S. 11
Interne Barrieren sind dabei meist im Rahmen der funktionellen und finanziellen Exportförderung[15] zu vermindern oder aufzuheben. Im Gegensatz dazu entziehen sich externe Barrieren dem Einflussbereich der staatlichen Exportförderung.[16]
2.2 Risiken im Außenhandel
Nach dem Abschluss eines Kaufvertrages existieren sowohl für den Exporteur als auch für den Importeur Risiken, welche die Erfüllung der Vertragsbestandteile betreffen. Die Gründe für diese Risiken unterscheiden sich dabei grundsätzlich voneinander. Einerseits steht für den Exporteur der Erhalt des vereinbarten Gegenwertes für seine Lieferung oder Leistung im Vordergrund. Auf der anderen Seite ist der Importeur am Erhalt und dem einwandfreien Zustand der Ware bzw. Leistung interessiert.[17]
Nachfolgend werden, mit dem grundsätzlichen Risikomanagement beginnend, die Möglichkeiten zur Absicherung dieser Risiken dargestellt.
2.2.1 Risikomanagement
Tabelle 3: Risikoprozess
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Generell wird Risiko als Gefahr definiert, dass ein erwartetes Ergebnis in ungünstiger Weise verfehlt wird. Vor allem der grenzüberschreitende Handel erhöht die Risikosituation für die beteiligten Unternehmen beträchtlich.[18] Exportseitig handelt es sich dabei vor allem um das Verfehlen von Erlöserwartungen. Bei Importgeschäften treten im Gegensatz dazu, häufig Nicht- oder Falschlieferungen, Lieferverzögerungen oder Kostenüberschreitung auf.[19]
Für das Unternehmen ist es somit wichtig, Risiken rechtzeitig zu erkennen und ihre Bedeutung bzw. Eintrittswahrscheinlichkeit zu beurteilen.[20] Darauf basierend hat die Risikopolitik die Aufgabe zu entscheiden, ob das Risiko vermieden werden soll oder durch Risikosteuerungsinstrumente aktiv beeinflussbar ist. Durch die Risikokontrolle wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft und falls nötig adaptiert.[21] Zur Veranschaulichung ist dieser Ablauf in Tabelle 3 dargestellt.
Je nach der Risikoeinstellung der Unternehmen, können verschiedene Varianten der Risikopolitik angewandt werden, wobei folgende Strategien zur Verfügung stehen:
- Risikovermeidung: Bei dieser Risikoeinstellung werden riskante Ursachen gemieden oder gänzlich beseitigt. Dies bedeutet somit, dass kein Risiko in Kauf genommen wird. Die extremste Form ist dabei ein völliger Verzicht auf riskante Vorhaben.
- Risikotragung: Im Falle einer Akzeptanz des vorhandenen Risikos, wird dieses hingenommen ohne zu versuchen, dem gegenzusteuern. Die Risiken werden dabei erkannt und es wird auf jegliche risikomindernde Maßnahmen verzichtet.[22]
- Risikoverminderung: Die Strategie der Risikoverminderung entspricht dem Sicherheitsstreben von Unternehmen. Im Außenhandel geschieht dies durch Information über den Partner (Risikovorbeugung). Risikoverminderung kann aber auch durch Risikostreuung bzw. -teilung erfolgen.[23]
- Risikokompensation: Im Rahmen dieser Risikostrategie wird versucht, positive und negative Risiken ganz oder teilweise auszugleichen.[24]
- Risikobesicherung: Oft können Risiken durch Versicherungen, Garantien oder Bürgschaften besichert werden. Versicherungen sind eine Sonderform der Kompensation, da ein negatives Ereignis (Schaden) durch ein Positives (Ersatzzahlung) kompensiert wird.
- Risikoabwälzung: Durch diese Form des Umgangs mit Risiken, wird das vorhandene Risiko auf Dritte übertragen (Risikoübertragung oder -verlagerung). Dies kann durch die Inkludierung geeigneter Kaufvertragsklauseln oder durch Forderungsverkäufe erfolgen.[25]
2.2.2. Kommerzielle Risiken und politische Risiken
Im Außenhandel werden kommerzielle (wirtschaftliche Risiken) und politische Risiken (Länderrisiken) unterschieden. Zu den kommerziellen Risiken im engeren Sinn zählen dabei Insolvenztatbestände wie Konkurs, amtlicher oder außeramtlicher Vergleich, erfolglose Zwangsvollstreckung sowie wirtschaftliche Verhältnisse des Schuldners, die eine Fortführung der vereinbarten Zahlungen nicht mehr zulassen. Die wirtschaftlichen Risiken im weiteren Sinn umfassen auch die Nichtzahlung[26] der Forderung.[27]
Von Länderrisiken[28] wird gesprochen, wenn diese nicht in der Person des ausländischen Partners begründet sind, sondern sich aus Maßnahmen der ausländischen Regierung oder der Situation des Partnerlandes ableiten.[29] Einen Überblick gibt die folgende Tabelle 4:
Tabelle 4 : Risikoarten im Überblick
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Kommerzielle Risiken
1. Marktrisiko: Ein solches Risiko besteht, wenn das Produktionsvolumen des exportierenden Unternehmens die Auslandsnachfrage nicht decken kann, womit potentielle Kunden auf andere Produkte ausweichen (quantitatives Marktrisiko) oder wenn das Angebot nicht den Vorstellungen der Kunden entspricht (qualitatives Marktrisiko). Zudem besteht die Gefahr, die falsche Zielgruppe (lokales Marktrisiko) oder den falschen Zeitpunkt (temporäres Marktrisiko) zu wählen.[30]
2. Preisrisiko: Einerseits besteht für den Importeur ein Preissteigerungsrisiko der gekauften Waren oder Leistungen. Andererseits existiert exportseitig ein Preissenkungsrisiko durch den Wettbewerbsdruck oder auf Grund subventionierter Preise von Konkurrenten. Ein Preissteigerungsrisiko kann sich durch einkaufsseitige Kostenanstiege ergeben.[31]
3. Dubiosenrisiko: Dieses Risiko umfasst die Gefahr der Zahlungsunwilligkeit, -unfähigkeit und des Zahlungsverzugs. Dabei kann eine Absicherung durch Anzahlungen, Sicherheiten, Formen der Außenhandelsfinanzierung, Ausfuhrkreditversicherungen oder durch einen Forderungsverkauf erfolgen.[32]
4. Lieferungs- und Annahmerisiko: Das Lieferungsrisiko bezeichnet die Gefahr des Importeurs, dass der Exporteur die Lieferfrist, -qualität oder -menge nicht einhält. Das Annahmerisiko trifft den Exporteur und umfasst die Gefahr der nicht fristgerechten Warenabnahme oder nicht nachvollziehbarer Mängel- oder Qualitätsrügen durch den Importeur.[33]
5. Wechselkursrisiko: Dieses Risiko charakterisiert die Gefahr der Veränderung der Wechselkurse zwischen der Vertragswährung und der eigenen Währung. Dabei besteht für den Importeur die Gefahr, durch derartige Veränderungen einen größeren Betrag als bei Vertragsabschluss bezahlen zu müssen bzw. im Falle des Exporteurs weniger zu erlösen.[34]
6. Transportrisiko: Im Falle eines solchen Risikos, besteht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Waren während der Transportphase. Beispiele dafür sind Beschädigungen durch Unfall, Havarie, Krieg oder auf Grund ähnlicher Ereignisse.[35]
7. Standortrisiko: Für international agierende Unternehmen entsteht dieses Risiko durch die Wahl des falschen Standorts. Dies kann sich z.B. auf die Kostensituation beziehen.[36]
Länderrisiken
1. Politisches Risiko: Dieses Risiko wird auch als politisches Risiko im engeren Sinn bezeichnet und umfasst Schäden, die auf Grund von Krieg, Boykott oder Blockade zwischen Staaten entstehen. Weiters können innenpolitische Probleme im Land des Vertragspartners wie Streik, Unruhen und Bürgerkrieg oder der Verlust bzw. die Beschädigung von Waren in diese Risikokategorie fallen, insofern diese politisch motiviert sind.[37]
2. Zahlungsverbots- und Moratoriumsrisiko: Im Falle eines Zahlungsverbots, hindert der Staat einen zahlungsfähigen und -willigen Schuldner an der Begleichung seiner Verbindlichkeiten gegenüber einem anderen Staat. Das Moratoriumsrisiko beschreibt die Gefahr eines stückweisen Zahlungseingangs auf Grund gesamtstaatlicher Restriktionen.[38]
3. Konvertierungs- und Transferrisiko: Das Konvertierungsrisiko beschreibt die Gefahr, die Landeswährung auf Grund fehlender Devisenreserven nicht in eine gewünschte Währung umtauschen zu können. Das Transferrisiko ist kein generelles Konvertierungsverbot des ausländischen Staates, jedoch ist die Überweisung inländischer Währung aus dem Schuldnerland unmöglich oder zumindest begrenzt.[39]
4. Rechtliches Risiko: Ein derartiges Risiko ergibt sich durch staatliche Rahmenbedingungen im Bereich der Rechts- und Wirtschaftsordnung. Beispiele sind Änderungen im Zoll- und Steuerrecht, bei Import- und Exportbestimmungen oder im Arbeits- und Sozialrecht.
5. Soziokulturelles Risiko: Diese Risiken entstehen durch die Gesellschaftsstruktur eines Landes, die bei unzureichender Beachtung einen Markteintritt erheblich erschweren bzw. unmöglich machen. Beispiele sind Religion, Bildungswesen, Tradition, Gebräuche und soziale Konfliktpotentiale.[40]
2.2.3 Marktfähige und nicht-marktfähige Risiken
Ob ein Risiko am privaten oder staatlichen Kreditversicherungsmarkt abgesichert werden kann, wird primär durch die Unterscheidung der Risiken in marktfähige sowie nicht-marktfähige geklärt.[41] International[42] gilt, dass staatliche Organisationen nur dort aktiv werden dürfen, wo Risiken nicht privat gedeckt werden können. Daher sind ausschließlich nicht-marktfähige Risiken für eine staatliche Deckung geeignet.[43]
Marktfähige Risiken sind somit Risiken, welche nur von privaten Exportkreditversicherungen gedeckt werden, wobei sich die Definition im Lauf der Zeit geändert hat.[44] So galten in der EU-Mitteilung von 1997[45] nur ökonomische Risiken als marktfähig, während in der Fassung von 2001 politische Risiken inkludiert waren und nun folgendermaßen definiert sind:
- Mit kurzfristigen Exportkrediten verbundene Risiken mit einer Höchstrisikodauer von weniger als zwei Jahren sowie
- wirtschaftliche und politische Risiken öffentlicher und nicht-öffentlicher Schuldner innerhalb der EU und in den Mitgliedstaaten der OECD.
Alle anderen Risiken (Katastrophenrisiken und sonstige Risiken) gelten nicht als marktfähig.[46] Exporte in die neuen EU-Mitgliedstaaten sind ebenso markfähig.[47]
Folgende nicht-marktfähige Risiken können von offiziellen Agenturen gedeckt werden:
- Politische Risiken (in den OECD-Ländern, mit Ausnahme der Republik Korea, Mexiko und der Türkei, nur Katastrophenrisiken),
- wirtschaftliche und politische Risiken in Nicht-OECD-Ländern sowie der Republik Korea, Mexiko und der Türkei,
- Verträge mit einer Risikodauer von 2 Jahren und darüber und
- Risiken, die auf Grund ihrer Größenordnung nicht marktfähig sind.[48]
2.3 Offiziell unterstütze Exportförderung
2.3.1 Der Begriff „Exportförderung“
Generell umfasst Exportförderung alle Maßnahmen, die der mengenmäßigen bzw. erlösseitigen Erhöhung des Exportvolumens dienen. Dabei existieren zwei Zielunternehmensgruppen:
- Nichtexportierende Unternehmen, die in exportierende umgewandelt werden und
- exportierende Unternehmen, die zur Intensivierung ihrer Aktivitäten veranlasst werden sollen.[49]
Exportförderungen werden als offiziell erachtet, wenn sie einen staatlichen, halbstaatlichen oder verbandlichen Träger haben, was somit private Förderungsaktivitäten ausschließt. Darüber hinaus müssen die gesetzten Maßnahmen klar als exportfördernd erkennbar sein[50] und beabsichtigen, solche Probleme des Auslandsgeschäfts zu erleichtern, die im Inland nicht oder nur in geringerem Ausmaß existieren.[51]
2.3.2 Arten der Exportförderung
Je nach den verwendeten Instrumentarien können Exportförderungsmaßnahmen in funktionelle und finanzielle Maßnahmen getrennt werden. Letztere sehen dabei finanzielle Anreize zur Exportsteigerung vor. Funktionelle Maßnahmen hingegen zielen vor allem auf Erleichterungen in der Abwicklung und auf die generelle Verbesserung des Exportmanagements ab.[52]
2.3.2.1 Funktionelle Exportförderung
Im Rahmen der funktionellen Exportförderung kommen primär folgende Maßnahmen zur Anwendung:
- Information und Beratung: Da die Erfassung von exakten und aktuellen Daten und Informationen häufig mit hohen Kosten und Mühen verbunden ist, müssen diese oft extern bezogen werden. Dabei ist die Grenze zwischen Information und Beratung fließend. Letztere geht allerdings auf spezifische Bedürfnisse des beratenen Unternehmens ein.[53]
- Veranstaltungen: Im Rahmen von Veranstaltungen genießen vor allem Messen einen hohen Stellenwert, da sie der Produktpräsentation und Kontaktpflege dienen. Die Förderung bestehen primär aus Reisezuschüssen, Standmieten oder Sachleistungen. Weitere Aktivitäten umfassen die Durchführung von Handelsdelegationen und Wirtschaftmissionen.[54]
- Lobbying: Als Lobbying wird die Einflussnahme auf Entscheidungsträger bezeichnet, die sich zum Ziel gesetzt hat, eigenen Unternehmen wirtschaftliche Vorteile zu sichern. Derartige Vorteile können beispielsweise die Erlangung von Bewilligungen oder die Ausgangsposition im Rahmen von Ausschreibungen betreffen.[55]
- Imagewerbung: Im Rahmen der Imageförderung soll ein positives Erscheinungsbild des Landes bzw. von Regionen generiert werden. Ein derartiges Image dient der Förderung des Ansehens von Produkten und Unternehmen in potentiellen Exportmärkten.[56]
2.3.2.2 Finanzielle Exportförderung
Exportgeschäfte sind aufgrund ihrer Risiken schwerer zu finanzieren als Inlandsgeschäfte, was ein staatliches Eingreifen begründet. Exportförderung kann dabei in Exportfinanzierung und Exportversicherung gegliedert werden. Im Bereich der Finanzierung stehen folgende drei Instrumente zur Verfügung:
- Refinanzierung: Im Rahmen dieses Instruments wird es für private Banken möglich, Exportkredite zu gewähren und sich anschließend bei offiziellen Institutionen zu günstigen Bedingungen zu refinanzieren.
- Zinsstützungen: Durch Zinsstützungen werden Exportkredite verbilligt, da die verwendeten Sätze niedrig gehalten werden. Die aus Zinsschwankungen resultierenden Zinsdifferenzen werden von staatlichen Organisationen zurückerstattet.
- Zinsbegünstigte Kredite: Solche Kredite basieren auf günstigen Konditionen und werden von offiziellen Einrichtungen, meist in Form von Liefer- oder Käuferkrediten, vergeben.[57]
Regelmäßig erfolgt als Ergänzung eine Absicherung derartiger Exportkredite. In diesen Fällen setzt die zweite staatliche Förderungsmöglichkeit ein, da private Versicherer oft nicht in der Lage sind, die hohen Risiken des Auslandsgeschäfts abzusichern.[58]
Die staatliche Ausfuhrförderung besteht dabei aus Exportkreditversicherungen (Ausfuhrgarantien oder -bürgschaften), deren Notwendigkeit nicht nur von den Ausfallsrisiken bestimmt wird, sondern auch von der Höhe des Garantiebetrags, der Risikolaufzeit und Sicherheiten, die vom Exporteur gestellt werden.[59]
2.4. Pure Cover versus Finanzierung
Die finanzielle Exportförderung erfolgt, wie eben dargestellt, durch Ausfuhrgarantien und -finanzierung, deren häufigste Formen nachfolgend erläutert werden.
2.4.1 Ausfuhrgarantien
Garantien spielen im Außenhandel eine bedeutende Rolle. Dabei ist die Bankgarantie eine Erklärung, die eine abstrakte, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Verpflichtung eines Kreditinstituts beinhaltet, auf erstes Anfordern hin eine bestimmte Geldsumme zu zahlen, insofern die Garantievoraussetzungen erfüllt sind.[60] Hauptmerkmal der Garantie ist ihre Abstraktheit, sie ist also losgelöst vom Grundgeschäft zwischen dem Garantieauftraggeber und dem -begünstigtem. Der Garant kann somit keine Einwendungen und Ansprüche aus dem Grundvertrag geltend machen.[61] Je nach Garantieart wird dabei unterschieden in
- direkte Garantien, welche dem ausländischen Begünstigten direkt abgegeben werden und
- indirekte Garantien, die einen lokalen Garanten unter Rückgarantie der Bank des Auftraggebers, der in eigenem Namen die geforderte Sicherstellung leistet, verlangen.[62]
Darüber hinaus können Garantien auf den Exporteur (zugunsten des Importeurs) bzw. den Importeur (zugunsten des Exporteurs) lauten, wie folgende Abbildung 2 zeigt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bankgarantien für den Exporteur
Hierbei wird von einer Bank oder einer Versicherung die Haftung für den Exporteur zu Gunsten des ausländischen Importeurs für den Fall übernommen, dass der Exporteur den Vertragspflichten nicht nachkommt.[63] Gebräuchlich sind dabei folgende Garantieformen:
- Bietungsgarantie: Diese Garantie wird in der Regel bei öffentlichen Ausschreibungen genutzt. Der Garant verpflichtet sich zur Zahlung eines Betrages, meist 1-5% des Auftragswertes, sollte der Anbieter sein Angebot zurückziehen oder nicht zur Vertragserfüllung bereit sein, falls er den Zuschlag erhält. Dadurch sollen die Kosten einer neuerlichen Ausschreibung gedeckt bzw. der Erfüllungswille des Anbieters bestätigt werden.[64]
- Anzahlungsgarantie: Durch diese Garantie wird die Rückzahlung von Anzahlungen an den Importeur besichert, sollte der Exporteur vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Verwendung findet diese Garantie im Falle langer Lieferfristen, hoher Auftragswerte oder bei Spezialanfertigungen. Der Garantiebetrag ist abhängig von der Höhe der Anzahlung und beträgt in der Regel 10-20% des Auftragswertes.[65]
- Lieferungs- und Leistungsgarantie: Bei dieser Garantie verpflichtet sich die Bank gegenüber dem Importeur zur Zahlung von 10-15% des Vertragswerts, sollte der Exporteur die vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erbringen.[66]
- Gewährleistungsgarantie: Diese Garantie wird regelmäßig im Anschluss an eine Lieferungs- und Leistungsgarantie erstellt. Sie schützt den Importeur davor, dass der Exporteur Mängel, die an der Ware aufgetreten sind, nicht beseitigt. Normalerweise werden dadurch 5-10% des Vertragswertes besichert.[67]
Bankgarantien für den Importeur
Neben den Bankgarantien für den Exporteur gibt es, abgesehen von der Sicherstellung des Kaufpreises durch eine Zahlungsgarantie, auch Sicherstellungen für den Importeur:
- Zahlungsgarantie: Im Rahmen der Zahlungsgarantie haftet die Bank des Importeurs, eine Versicherung oder eine staatliche Stelle für die Zahlung des Kaufpreises. Oft umfasst der Garantierahmen auch die anfallenden Zinsen.[68]
- Kreditsicherungsgarantie: Diese Garantie sichert den Kreditgeber vor Risiken, die aus einem Kreditverhältnis resultieren. Wie im Falle der Zahlungsgarantie kann sich die Kreditsicherungsgarantie nur auf den Kreditbetrag belaufen oder auch auf die damit verbundenen Zinsen sowie etwaige Nebenkosten des Kreditverhältnisses umfassen.[69]
- Konnossementgarantie: Im Rahmen dieser Garantie wird dem Reeder die Zahlung eines Betrags von in der Regel 100-150% des Warenwertes durch die Bank garantiert. Die Garantie wird fällig, falls dem Importeur die Waren ohne Vorweisen einwandfreier Dokumente ausgehändigt werden. Dadurch erhält der Importeur ein früheres Verfügungsrecht über die Ware, während der Reeder gleichzeitig vor Schadenersatzansprüchen Dritter, welche ein Recht auf die Ware nachweisen können, geschützt ist.[70]
- Zollgarantie: Durch diesen Garantietyp haftet die Bank gegenüber der Zollbehörde für die Zollzahlung durch den Importeur. Diese Garantie findet auch exportseitig Anwendung.[71]
Mit Bankgarantien verwandte Instrumente
- Bürgschaft: Eine Garantie ist abstrakt, also unabhängig von der Hauptschuld bzw. dem zugrunde liegenden Vertrag. Die Bürgschaft jedoch ist akzessorisch, der Bestand und Umfang der Bürgschaft sind somit untrennbar mit der Hauptschuld verbunden.[72]
- Akkreditiv: Mit einem Akkreditiv weist der Importeur seine Bank an, dem Begünstigten bei Erfüllung der im Akkreditivvertrag festgelegten Bedingungen einen bestimmten Betrag zu zahlen. Es handelt sich dabei um ein vom Grundgeschäft losgelöstes Zahlungsversprechen und ist in der Regel an die Vorlage bestimmter Dokumenten geknüpft.[73]
- Stand-by Letters of Credit: Dabei handelt es sich um eine Sonderform des Akkreditivs[74]. Charakteristisch ist, dass es als garantieähnliches Instrument einsetzbar ist. Generell können Stand-by Letters unwiderruflich/widerruflich, unbestätigt/bestätigt sowie übertragbar eröffnet werden.[75]
2.4.2 Ausfuhrfinanzierung
2.4.2.1 Finanzierungsbedarf im Außenhandel
Wie im Inlandsgeschäft, ergibt sich bei der Auslandstätigkeit bereits in der Vorbereitungsphase ein Finanzierungsbedarf, der jedoch vielfach ungleich größer ist.[76] Dabei sind zwei Finanzierungsphasen[77] zu trennen, wobei die Dauer und die Höhe des Finanzbedarfs das Ausmaß der Inlandsfinanzierung in der Regel übersteigt:
- Exportvorfinanzierung: Der Finanzbedarf vor dem Export der Ware entsteht durch den Einkauf von Rohstoffen und Waren sowie weiterer Vorleistungen. Zudem sind die eigenen Lager- und Produktionskosten zu finanzieren.
- Anschlussfinanzierung: Im Anschluss an die eigentliche Erstellung der Ware ergibt sich ein Finanzierungsbedarf durch Transport-, Versicherungs-, Vertriebs-, Montage- und Servicekosten (Exportfinanzierung im engeren Sinn). Darüber hinaus entstehen Finanzierungskosten durch Zahlungsziele, die dem Kunden eingeräumt werden.[78]
Eine weitere Belastung des Obligorsbeuens (und damit verbunden auch Kosten) kann sich aus Garantien ergeben, die vom Exporteur zu stellen sind. Zudem muss der Exporteur seinen Kunden neben einem attraktiven Warenangebot auch eine dementsprechende Finanzierung anbieten. Vor allem im Investitionsgüterbereich ist dies unabdingbar.[79]
2.4.2.2 Kurzfristige Außenhandelsfinanzierung
Kurzfristige Finanzierungsmethoden weisen Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten auf. Die im Anschluss dargestellten Kreditmöglichkeiten können von Exporteuren und Importeuren beansprucht werden, soweit sie ihre Exportgeschäfte nicht aus Eigenmitteln finanzieren:[80]
- Kurzfristige Bankfinanzierung für Exporteure und Importeure: Für den Importeur sind derartige Mittel bereits für Voraus-, An- oder Zwischenzahlungen verfügbar. Zudem kann über Bankkredite eine Zwischen- oder Überbrückungsfinanzierung ermöglicht werden.[81]
Exporteure, die auf Ziel verkaufen, werden in der Regel ihre Forderung als Sicherstellung für Bankkredite verwenden. Durch diese Forderungsabtretung und etwaige Haftungen (z.B. Exportkreditversicherungen oder -garantien) kann der Exporteur seine Verschuldungsmöglichkeit auf bestehenden Kreditlinien wahren.
Für beide besteht zudem die Möglichkeit, Kreditmittel der internationalen Finanzmärkte heranzuziehen, insofern eine entsprechende Betragshöhe vorliegt.[82]
- Wechselfinanzierungen: Importeure wie Exporteure können sich zur Deckung des auftretenden Finanzierungsbedarfs kurzfristiger Wechselfinanzierungen bedienen.[83] Obwohl Wechselkredite als gängige Instrumente der kurzfristigen Außenhandelsfinanzierung gelten, finden sie auch im längerfristigen Bereich Anwendung. Oft ergibt sich das Vorliegen eines Wechsels auch im Rahmen dokumentärer Zahlungen.[84]
- Dokumentäre Zahlung: Dokumentäre Zahlungen (primär Dokumenteninkasso und Dokumentenakkreditiv[85] ) dienen zwar als Instrumente der Zahlungssicherung im Außenhandel, können zusätzlich aber auch eine Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten enthalten.[86]
- Export-Factoring: Diese Form umfasst den Ankauf aller kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines Exporteurs durch einen Factor. Dieser bietet je nach Vertragsgestaltung Finanzierungs-, Versicherungs- und Dienstleistungsfunktionen an.[87]
2.4.2.3 Mittel- und langfristige Außenhandelsfinanzierung
Mittel- und langfristige Außenhandelsfinanzierungen weisen Laufzeiten von über einem Jahr auf und stellen den Hauptbereich der Außenhandelsfinanzierung dar. Daher ist hier ein wesentlicher Ansatzpunkt für eine Reihe von Exportförderungsmaßnahmen im Risikoabsicherungs- und Finanzierungsbereich gegeben.[88] Die häufigsten Formen sind folgende:
- Lieferkredite: Lieferkredite stellen die klassische Form der Exportfinanzierung dar. Dabei handelt es sich um Handelskredite, die der Exporteur dem Importeur einräumt. Vor allem bei sehr hohen Beträgen mit langen Laufzeiten, wird der Exporteur gezwungen sein, sich Refinanzierungsmittel auf dem Kreditweg zu beschaffen.[89] Dabei unterscheidet man,
- Refinanzierungen auf dem freien Markt (durch Banken) und
- Refinanzierungen durch Spezialinstitute (durch Spezialinstitute).[90]
- Fortfaitierung: Wie bei Lieferkrediten liegt ein Zahlungsziel des Exporteurs an den Importeur vor. Im Unterschied zum Lieferkredit ist aber nicht der Exporteur Kreditnehmer, sondern wird dieser im Zuge des Forderungsankaufs aus der Haftung entlassen und die Finanzierung gänzlich vom Kredit-/Finanzierungsinstitut übernommen.[91]
- Bestellerkredite (Käufer- oder gebundener Finanzkredit): Diese Variante geht von der Finanzierung des Exporteurs ab und stellt die Mittel dem Importeur direkt zur Verfügung, der so die Waren auf Barzahlungsbasis beschaffen kann.[92]
[...]
[1] Vgl. Niehoff, W.; Reitz, G.: Going Global, Berlin, 2001, S. 192
[2] Vgl. Müller, H. in Zentes, J. et al: Außenhandel, Wiesbaden, 2004, S. 106f
[3] Vgl. Gumpold, J.: Internationale Rahmenregelung zur Ausfuhrförderung, Wien, 1996, S. 1f
[4] Dies ist deswegen der Fall, da sie Kapital zu günstigeren Bedingungen auf den Kapitalmärkten aufnehmen können als Privatorganisationen. Darüber hinaus agieren derartige Organisationen meist als Non-Profit-Unternehmen und sind daher nicht notwendigerweise auf Gewinnerwirtschaftung ausgerichtet.
[5] Für eine Betrachtung aus volkswirtschaftlicher Sicht siehe Dieckheuer, G.: Internationale Wirtschaftsbeziehungen, München, 2001, S. 17ff
[6] Derartige Regelungen betreffen vor allem die OECD, die WTO sowie die Europäische Union.
[7] Vgl. Niehoff, W.; Reitz, G.: Going Global, Berlin, 2001, S. 192
[8] Vgl. Brenner, H. et al.: Erfolgreich exportieren, Köln, 2000, S. 65
[9] Dies bezieht sich vor allem auf für diese Arbeit relevante Faktoren wie Exportquote, BIP, Wirtschaftswachstum und Forschungsausgaben. Dies gilt aber auch für eine Vielzahl weiterer Kennzahlen. Vgl. o. A.: Wirtschaftsbericht Österreich, Wien, 2004 und o. A.: IMD World Competitiveness Yearbook 2004, Lausanne, 2004
[10] Vgl. Grafers, W.; Schlich, A.: Schnellkurs Export, Würzburg, 2002, S. 9
[11] Für einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Ausprägungen des Exports vgl. Niehoff, W.; Reitz, G.: Going Global, Berlin, 2001, S. 52ff
[12] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 21
[13] Für weitere Ansätze vgl. Holtbrügge, D.; Enßlinger, B. in Zentes, J. et al: Außenhandel, Wiesbaden, 2004, S. 376 und Müller, S.; Kornmeier, M.: Strategisches Internationales Management, München, 2002, S. 368ff
[14] Vgl. Müller, S.; Kornmeier, M.: Strategisches Internationales Management, München, 2002, S. 378ff
[15] Vgl. Kapitel 2.3 „Arten der Exportförderung“.
[16] Vgl. Schnitt, P.: Funktionelle Exportförderung, Wien, 2000, S. 11
[17] Vgl. Oehlmann, A.; Schlegl, H.: Praxis der Auslandsgarantien, Heidelberg, 2001, S. 3
[18] Vgl. Niehoff, W.; Reitz, G.: Going Global, Berlin, 2001, S. 90ff
[19] Vgl. Putnoki, H.: Grundlagen der Außenhandelsfinanzierung, 2000, S. 21
[20] Vgl. Müller, S.; Kornmeier, M.: Strategisches Internationales Management, München, 2002, S. 510ff
[21] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 292
[22] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S 285
[23] Vgl. Strunz, H.; Dorsch, M.: Internationale Märkte, München, 2001, S. 289
[24] Ziel der Risikokompensation kann beispielsweise sein, dass Gewinne und Verluste aus Wechselkursrisiken gleich groß sind. Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 292f
[25] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S 285f
[26] Dabei spricht man vom so genannten „protracted default“.
[27] Vgl. Andrich, R.; Stieghan, B. in Zentes, J. et al: Außenhandel, Wiesbaden, 2004, S. 1041f
[28] Für eine Darstellung von Länderrisikokonzepten siehe Häberle, S.: Einführung in die Exportfinanzierung, München, 2002, S. 29f
[29] Vgl. Zentes, J. et al: Außenhandel, Wiesbaden, 2004, S. 1041f
[30] Vgl. Strunz, H.; Dorsch, M.: Internationale Märkte, München, 2001, S. 287
[31] Die Preise können sich naturgemäß auch günstig für den jeweiligen Vertragspartner entwickeln. Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 293f
[32] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 293
[33] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S. 294f
[34] Wie beim Preisrisiko besteht auch hier die Möglichkeit einer positiven Kursentwicklung. Vgl. Strunz, H.; Dorsch, M.: Internationale Märkte, München, 2001, S. 287
[35] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S. 294
[36] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 293f
[37] Vgl. Häberle, S.: Einführung in die Exportfinanzierung, München, 2002, S. 21f
[38] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S. 298
[39] Vgl. Strunz, H.; Dorsch, M.: Internationale Märkte, München, 2001, S. 286
[40] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 297ff
[41] Vgl. Niehoff, W.; Reitz, G.: Going Global, Berlin, 2001, S. 219f
[42] Vgl. Kapitel 2.5 „Internationale Rechtsgrundlagen“.
[43] Vgl. Häberle, S.: Einführung in die Exportfinanzierung, München, 2002, S. 377
[44] Vgl. Zwettler, C.: Absicherung und Finanzierung von Exporten und Auslandsinvestitionen, Wien, 1999, S. 8
[45] Vgl. Kapitel 2.5.3.1 „EU-Mitteilung zur kurzfristigen Exportkreditversicherung“.
[46] Vgl. Website der Europäischen Union: http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l26085.htm, 18.02.05
[47] Vgl. Website Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: http://www.gdv.de/download/BaB51.pdf, 05.02.05
[48] Vgl. Zwettler, C.: Absicherung und Finanzierung von Exporten und Auslandsinvestitionen, Wien, 1999, S. 8
[49] Vgl. Schnitt, P.: Funktionelle Exportförderung, Wien, 2000, S. 5
[50] Wirtschaftspolitische Maßnahmen (Währungsabwertung, Lohnkostensenkung etc.) wirken kurzfristig exportsteigernd ohne zur Exportförderung im engeren Sinn zu zählen, da sie langfristig an weitere Maßnahmen gebunden sind. Die Förderung von Direktinvestitionen ist jedoch Teil der Exportförderung. Vgl. Schnitt, P.: Funktionelle Exportförderung, Wien, 2000, S. 5
[51] Vgl. Schnitt, P.: Funktionelle Exportförderung, Wien, 2000, S. 5f
[52] Vgl. Glania, G.: Außenwirtschaftsförderung, Köln, 2002, S. 5ff
[53] Vgl. Müller, S.; Kornmeier, M.: Strategisches Internationales Management, München, 2002, S. 403f
[54] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S 9
[55] Vgl. Schnitt, P.: Funktionelle Exportförderung, Wien, 2000, S. 7
[56] Vgl. Schnitt, P.: Funktionelle Exportförderung, Wien, 2000, S. 8ff
[57] Vgl. Schnitt, P.: Funktionelle Exportförderung, Wien, 2000, S. 7f
[58] Vgl. Niehoff, W.; Reitz, G.: Going Global, Berlin, 2001, S. 219f
[59] Vgl. Greuter, T.: Die staatliche Exportkreditversicherung, Köln, 2000, S. 13f
[60] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 463f
[61] Vgl. Oehlmann, A. et al: Praxis der Auslandsgarantien, Heidelberg, 2001, S. 9f
[62] Vgl. Putnoki, H.: Grundlagen der Außenhandelsfinanzierung, München, 2000, S. 169
[63] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 463ff
[64] Vgl. Häberle, S.: Einführung in die Exportfinanzierung, München, 2002, S. 351f
[65] Vgl. Oehlmann, A.; Schlegl, H.: Praxis der Auslandsgarantien, Heidelberg, 2001, S. 39f
[66] Vgl. Strunz, H.; Dorsch, M.: Internationale Märkte, München, 2001, S. 306
[67] Vgl. Häberle, S.: Handbuch der Akkreditive, München, 2000, S. 714ff
[68] Vgl. Putnoki, H.: Grundlagen der Außenhandelsfinanzierung, 2000, S. 171
[69] Vgl. Häberle, S.: Handbuch der Akkreditive, München, 2000, S. 719
[70] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S 219
[71] Vgl. Häberle, S.: Handbuch der Akkreditive, München, 2000, S. 722
[72] Vgl. Häberle, S.: Einführung in die Exportfinanzierung, München, 2002, S. 349
[73] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S 209
[74] 1998 veröffentliche die Internationalen Handelskammer Einheitliche Richtlinien für Stand-by Akkreditive. Vgl. Häberle, S.: Handbuch der Akkreditive, München, 2000, S. 793ff
[75] Vgl. Häberle, S.: Einführung in die Exportfinanzierung, München, 2002, S. 178f
[76] Vgl. Niehoff, W.; Reitz, G.: Going Global, Berlin, 2001, S. 154ff
[77] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 433f
[78] Beträchtliche Ausmaße nimmt diese Phase der Finanzierung vor allem im Industrieanlagenbau ein.
[79] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S 127
[80] Vgl. Putnoki, H.: Grundlagen der Außenhandelsfinanzierung, 2000, S. 124
[81] Für eine Übersicht über kurzfristige Bankfinanzierungen vgl. Brenner, H.; Würth, R. [Hrsg.]: Erfolgreiche Geschäfte in Europa, Köln, 2002, 171ff
[82] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 433f
[83] Vgl. Niehoff, W.; Reitz, G.: Going Global, Berlin, 2001, S. 166ff
[84] Vgl. Häberle, S.: Handbuch der Akkreditive, München, 2000, S. 645f
[85] Für eine Übersicht über die Dokumente im Außenhandel vgl. Niehoff, W.; Reitz, G.: Going Global, Berlin, 2001, S. 170ff und Hinkelman, E.: Internationale Zahlungen, Köln, 2000, 134ff
[86] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S 256
[87] Vgl. Häberle, S.: Einführung in die Exportfinanzierung, München, 2002, S. 245ff
[88] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 477
[89] Vgl. Jahrmann, F.: Außenhandel, Kiehl, 2004, S. 479
[90] Vgl. Niehoff, W.; Reitz, G.: Going Global, Berlin, 2001, S. 197ff
[91] Vgl. Altmann, J.: Außenwirtschaft für Unternehmen, Stuttgart, 2001, S 143ff
[92] Vgl. Putnoki, H.: Grundlagen der Außenhandelsfinanzierung, 2000, S. 161
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