Das Geschlecht der Ludowinger zählt zweifelsohne zu den bekanntesten und bedeutsamsten Familien mittelalterlicher Herrschaftlichkeit. Die Bezeichnung „Ludowinger“ leitet sich daraus ab, dass fast alle Führungspersönlichkeiten der Familie den Namen Ludwig trugen und somit für die Historiker nur eben diese Namensgebung für die gesamte Familie in Frage kam. Das, was die Bedeutsamkeit dieses Geschlechts ausmacht, ist ihre Position als Landgrafen. Mit den Ludowingern werden „Prunkbauten“ wie die Wartburg bei Eisenach oder die Neuenburg bei Freyburg an der Unstrut, deren herausragendes Mäzenatentum und nicht zuletzt die Person der Hl. Elisabeth in Verbindung gebracht.
Die Arbeit „Thüringen und Hessen im 12. Jahrhundert. Die Politik der Ludowinger in beiden Teilen ihres Herrschaftsbereiches“ stellt sich der herausfordernden Aufgabe, die Entwicklungen in Thüringen und Hessen im Laufe eines Jahrhunderts zu untersuchen. Hierzu werden allgemeine Überblicke ebenso dargestellt wie detailliertere Untersuchungen. Neben der Darstellung der Herrschaftskonstellation in Thüringen vor der Schaffung der Landgrafenwürde und der Ausweitung der Gebiete auf Hessen, wird auch auf die Frage eingegangen, unter welchen Geschlechtern sich das damalige Thüringen und Hessen „aufteilte“.
Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, mit welchen Mitteln die Ludowinger zu Macht und Einfluss gelangten. Hieraus ergibt sich ein Schwerpunkt der Arbeit, in dem dargestellt wird, inwieweit sich ein gewisser Stolz über das äußerte, was diese Familie erreicht hat: das ludowingische Selbstverständnis und die Identifikation mit den thüringischen Landen. Die Erörterung der Entwicklungen in Hessen erfolgt in einem eigenständigen Kapitel. Auch ist entscheidend, die Situationen vor dem ludowingischen Einfluss zu erläutern, wobei ich meine Ausführungen auf die Gebiete beschränken muss, in denen die Ludowinger die Herrschaft erlangen konnten, beziehungsweise in denen sie gerade nicht intervenieren konnten. Einige Worte zur Politik der Ludowinger in ihren Teilen Hessens schließen die Arbeit ab.
Die Arbeit thematisiert auch die Verbindung der landgräflichen Interessen zu denen der Kaiser und der Würdenträger des Erzbistums Mainz.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Thüringen vor der Schaffung der Landgrafenwürde im Jahre 1130/31 und nach dem „Amtsantritt“ Ludwigs I. von Thüringen
2.1 Thüringen als Konglomerat verschiedener Gebiete adliger Herren und deren Interessen
2.2 Die Landgewinnung Ludwigs mit dem Barte als Grundstock für den ludowingischen Herrschaftsaufbau in Thüringen
2.3 Die Betrauung der Ludowinger mit der Landgrafschaft durch König Lothar III. von Supplinburg
2.4 Die Politik der Ludowinger in Thüringen als landgräfliches Geschlecht
3. Die Bedeutung der Landgrafschaft für Thüringen und das Haus der Ludowinger selbst
3.1 Das Landesbewusstsein und Selbstverständnis der Ludowinger
3.2 Orte als Bezugs- und Identifikationspunkte für die Thüringer
4. Hessen im 12. Jahrhundert – Die Familien der Werner, Gisonen, Ludowinger und das Erzstift Mainz
5. Zusammenfassung
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Das Geschlecht der Ludowinger zählt zweifelsohne zu den bekanntesten und bedeutsamsten Familien mittelalterlicher Herrschaftlichkeit. Ihre Bezeichnung als „Ludowinger“ leitet sich daraus ab, dass fast alle Führungspersönlichkeiten der Familie den Namen Ludwig trugen und somit für die Historiker nur eben diese Namensgebung für die gesamte Familie in Frage kam. Das, was die Be-deutsamkeit dieses Geschlechts ausmacht, ist ihre Position als Landgrafen über Thüringen. Mit diesen Landgrafen werden in erster Linie „Prunkbauten“ wie die Wartburg bei Eisenach oder die Neuenburg bei Freyburg an der Unstrut, deren herausragendes Mäzenatentum und nicht zuletzt die Person der Hl. Elisa-beth verbunden. Welche politischen Entwicklungen und herrschaftsstrukturelle Barrieren allerdings genommen werden mussten, bevor dieses Geschlecht unter anderem zu Mäzenen wurde, ist bei einem Besuch der Wartburg allein, leider nicht zu ergründen.
Der Titel „Thüringen und Hessen im 12. Jahrhundert – Die Politik der Ludowinger in beiden Teilen ihres Herrschaftsbereiches“ klingt wahrscheinlich ehrgeiziger, als er gemeint ist. Es ist eine äußerst herausfordernde Aufgabe, über die Entwicklungen Thüringens und Hessens im Laufe eines Jahrhunderts schreiben zu wollen. Dass man dabei die ein oder anderen Ereignisse hervorhe-ben und gleichzeitig etwas anderes vernachlässigen muss, liegt in der Natur der Sache. Trotz des unglaublichen Umfangs, den das Thema beinhaltet, will ich nicht darauf verzichten, einen allgemeinen Überblick über die damalige Ent-wicklung mitzuteilen, und dennoch tiefer in die Problematik einzusteigen, wenn sich die Möglichkeit bietet. Es liegt mir fern, Anspruch darauf erheben zu wollen, dass diese Arbeit für den derzeitigen Forschungsstand Neues her-vorbringen kann.
Für diese Arbeit ist es entscheidend, einen Beitrag zu liefern, der die Herrschaftskonstellation in Thüringen vor der Schaffung der Landgrafenwürde darstellt, sowie unter welchen Bedingungen es den Ludowingern gelang, Teile Hessens ihr Eigen nennen zu können. Der Allgemeine Teil hierbei wird sich in dem Maße darstellen, dass ich zwar darauf eingehe, unter welchen Geschlech-tern sich das damalige Thüringen und Hessen „aufteilte“, aber auch gleichzei-tig nur wenige Grafenfamilien zur Erörterung auswähle. Besonderes Augen-merk soll darauf gelegt werden, mit welchen Mitteln die Ludowinger ihrer Karriere auf die Sprünge zu helfen wussten. Darzustellen, dass die Ludowinger viel Mühe darauf verwendeten, wird ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit sein, denn nachdem die Familie der Ludowinger die Landgrafschaft bzw. die Land-grafenwürde an sich gebracht hatte, war erst der Grundstein für ein aufstreben-des Geschlecht gelegt. Hieraus ergibt sich ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit, in dem dargelegt werden soll, inwieweit sich ein gewisser Stolz über das äußerte, was diese Familie erreicht hat: das ludowingische Selbstverständ-nis und die Identifikation mit den thüringischen Landen. Die Entwicklung Hes-sens zu erörtern, wird in einem eigenständigen Kapitel erfolgen. Auch ist ent-scheidend, die Situationen vor dem ludowingischen Einfluss zu erläutern, wobei ich meine Ausführungen auf die Gebiete beschränken muss, in denen die Ludowinger die Herrschaft erlangen konnten beziehungsweise in denen sie gerade nicht intervenieren konnten. Mit einigen Worten zur Politik der Ludo-winger in ihren Teilen Hessens soll diese Arbeit abgeschlossen werden. Dass innerhalb des gesamten Aufsatzes auch hin und wieder auf die Beziehung der Ludowinger zu den Kaisern und den Erzbischöfen von Mainz eingegangen wird, soll verdeutlichen, dass der Aufstieg des Geschlechts zwar in gewissem Maße auf der Politik der Kaiser fußte, aber allerdings auch ein Ergebnis eige-ner „Tüchtigkeit“ gewesen sein muss, wenn man das Verhältnis zwischen Ludowingern und dem Mainzer Erzstift vergleicht.
2. Thüringen vor der Schaffung der Landgrafenwürde im Jahre 1130/31 und nach dem „Amtsantritt“ Ludwigs I. von Thüringen
Um einen ausreichenden Einblick in die ludowingische Familiengeschichte zu bekommen, reicht es bei weitem nicht aus, erst dann mit den Betrachtungen des Geschlechts zu beginnen, als man sie schon zum hohen Adel des Reiches zählte. Da es im Rahmen dieser Arbeit darauf ankommt, die Entwicklungen Thüringens und Hessens im 12. Jahrhundert zu ergründen, scheint es mehr als ratsam, nach dem Thüringen zu fragen, als es noch nicht landgräflich verwaltet wurde. Im Folgenden werden demzufolge Aussagen darüber getroffen, was das Thüringen vor 1130/ 1131 ausgemacht hat und welche Adelsfamilien für den damaligen thüringischen Raum maßgeblich entscheidend waren.
2.1 Thüringen als Konglomerat verschiedener Gebiete adliger Herren und deren Interessen
Stellt man sich vor die Aufgabe, nach den politisch relevanten Personen Thü-ringens in der ersten Hälfte des 12. Jahrhundert zu forschen, so stößt man neben den Ludowingern unweigerlich auf die Grafen von Weimar-Orlamünde, von Käfernburg-Schwarzburg, von Tonna-Gleichen und das Haus der Henne-berger,[1] die fast alle in dem Maße einen Teil ihrer Zeit bestimmten, da sie an der sogenannten „... antiköniglichen Fürsten- und Adelsopposition ...“[2] parti-zipierten (auch die Ludowinger), an deren Spitze der spätere Kaiser Lothar von Supplinburg stand. Somit hatte sich der thüringische und sächsische Adel gegen König Heinrich V. ausgesprochen. Dass die hiermit einhergehenden kriegerischen Auseinandersetzungen einen thüringenweiten Machtausbau des ein oder anderen Adelsgeschlechts verhinderten, dürfte sich hieraus von selbst ergeben.[3] Zumal sich die thüringischen Lande[4] keineswegs auf die oben ge-nannten Familien aufteilten, sondern auch zum Interessengebiet auswärtiger Adliger zählten.
Insbesondere trifft dies für die kirchlich-geistliche Territorialmacht der Mainzer Erzbischöfe Ruthard und Adalbert I. zu,[5] da der Erzstift „... ein um-fangreiches, teilweise geschlossenes Mainzer Territorium in Thüringen [... vorweisen konnte. Dessen ...] Besitzungen gruppierten sich [ ... ] vor allem in und um Erfurt; sie umfassten die Umgebung von Weimar, das Gebiet bei Mühlhausen und Langensalza und [ ... ] vor allem im Eichsfeld.“[6] Auch hier liegt nahe, dass Mainz den Ausbau seiner Besitzungen anstrebte. Folge dieser Interventionspolitik war ein erneuter Ausbruch des Thüringer Zehntstreits.[7] Da die Quellen hier über Weiteres als das angemerkte schweigen, müssen wir an-nehmen, dass dieser Zwist hier sein vorläufiges Ende fand, zumal das Mainzer Erzstift gezwungen war, nicht nur den zugewanderten Friesen und Flamen Zugeständnisse bezüglich auf Zinszahlung und Frondienste zu machen.[8] Aller-dings war auch Grafen sächsischer Herkunft wie Wiprecht von Groitzsch (um 1050 bis 1124) daran gelegen, die eigenen Besitzungen im thüringischen oder im grenznahen Gebiet zu Thüringen auszuweiten.[9]
Bevor jedoch die Stellung der Ludowinger im damaligen Thüringen dargelegt werden soll, werden einige wenige Aussagen zu den Besitzungen zweier oben genannter Grafengeschlechter getroffen. Die Herren von Gleichen, die neben der Grafschaft Gleichen auch die Grafschaft Tonna in ihrem Besitz hatten, waren auf der Wanderslebener Gleiche ansässig[10] und hatten Vogtei-rechte, die sie dazu befähigten, dreimal jährlich ein ordentliches Gericht abzuhalten[11].
Der Grund und Boden der Käfernburg-Schwarzburger erstreckte sich von Arnstadt und Umgebung über Ohrdruf, Wechmar und Kölleda bis nach Waltershausen, weil Günther von Käfernburg, dessen Name hätte ebenso für das gesamte Geschlecht bezeichnend werden können, da eine Vielzahl der männlichen Nachfolger den selben Namen trugen,[12] um das Jahr 1050 das Vogtamt über diese Orte für die Hersfelder Reichsabtei antrat.[13] Die Titulie-rung der Käfernburger nach der Schwarzburg ist erstmals 1099 mit einem Günther[14] auffällig.[15] Der Ursprungs- und Stammsitz bleibt jedoch die Käfern-burg bei Arnstadt. Dass die Käfernburger zu den einflussreichsten Geschlech-tern ihrer Zeit zählten, zeigen die großen Besitzungen, die ihnen im Laufe der Zeit zufielen.[16] Durch außerordentlich gute Eheverbindungen und Glück, ist es den Käfernburgern gelungen, ihren Besitz mehr und mehr auszudehnen. Graf Günther II. dürfte mit immerhin drei geschlossenen Ehen wohl als der „ehe-tüchtigste“ erachtet werden.[17] Ob aus der ersten Ehe mit Gräfin Anna von Stol-berg oder aus der Zweiten mit der Tochter des russischen Großfürsten Swetos-law[18] die beiden Söhne Sizzo (III.) und Friedrich erwuchsen, bleibt hier unge-klärt. In jedem Falle hat es Günther der kinderlosen Ehe zwischen Kunigunde von Weimar-Orlamünde mit Kuno von Beichlingen zu verdanken, dass dessen Erbe so an die Tochter Kunigundes aus erster Ehe, Mechthild, fiel, die die dritte Gemahlin Günthers II. wurde,[19] und so eher als „Güterlieferantin“ statt Ehefrau gelten könnte. Die Söhne Sizzo und Friedrich teilten nach Günthers Tod das Erbe auf: Sizzo führte den väterlichen Zweig fort, wobei Friedrich eine neue Beichlinger Linie gründete.
2.2 Die Landgewinnung Ludwigs mit dem Barte als Grundstock für den ludowingischen Herrschaftsaufbau in Thüringen
Die Familie der Ludowinger vor dem 12. Jahrhundert in Thüringen exakt terri-torial zu charakterisieren, ist ein schwieriges Unterfangen, zumal diese Familie als thüringenfremd angesehen wird.[20] Hier stellt sich nun die Frage, aus wel-chem Grund und in genau welches Gebiet die Ludowinger beziehungsweise Ludwig mit dem Barte[21] als ihr erster bekannter Vertreter nach Thüringen an-siedelte. Einen durchaus brauchbaren Einblick in diese Zusammenhänge gibt Assing,[22] der hinreichend darlegt, wie die erste ludowingische Besitzlage in Thüringen aufgrund der vorhandenen Quellen zu deuten sein könnte. Da die frühesten Belege über diese Besitzungen als Fälschungen erkannt worden sind und weitere Einblicke in die damaligen Verhältnisse unter anderem durch die Reinhardsbrunner Chronik ergänzt werden könnten,[23] von der man behaupten könnte, dass sie den Ludowingern zu nahe stehend sei, will ich nicht darauf verzichten, eine Zusammenfassung dessen zu formulieren, was Assing so ausführlich darstellt. Allem voran sei gesagt, dass die zwei gefälschten Urkun-den aus den Jahren 1039 und 1044 trotz alledem in gewissem Maße Wahres beinhalten[24], was wie folgt dargestellt wird.
Es wird berichtet, „... dass Ludwig die Erlaubnis zum Bau der Schauen-burg auf königlichem Schenkungsland erhalten sowie einige Güter von Gün-ther und Biso und anderen [...] gekauft habe ...“.[25] Innerhalb dieses Gebietes sind von Ludwig mit dem Barte Friedrichroda und Reinhardsbrunn[26] gegründet worden. Aus der Reinhardsbrunner Chronik lässt sich der Ort Bussonrot erschließen;[27] ebenso reiht sich Altenbergen mit der dazu gehörigen Kirche am Johannesberg in das erste thüringische Herrschaftsgebiet Ludwigs ein.[28] Da Assing sich hier auf eine Urkunde aus dem Jahre 1141 bezieht, scheint nur anfangs unpraktisch. Bei genauerer Betrachtung geht aus ihr hervor, dass die hier genannte Kirche mit Erzbischof Bardo (1031-1051) in Verbindung ge-bracht werden kann, die dieser sogar geweiht habe.[29] Demzufolge ist also nicht nur das ungefähre Gebiet abgegrenzt, was man als thüringisches Urland der Ludowinger ansehen könnte[30], sondern auch der Zeitpunkt ersten ludowin-gischen Auftretens in Thüringen bekannt; also ungefähr in den 30er Jahren des 11. Jahrhunderts[31]. Dass dieses Gebiet dem Erstbesitz Ludwigs mit dem Barte entspricht, wird bei der genaueren Erschließung des Ortes Bussonrot deutlich: Da sich üblicherweise der Ortsname aus dem Namen des Gründers und dessen Bestimmung zusammensetzte[32] und der Name Biso aus den erwähnten falschen Urkunden auch anderenorts als Busso auftritt, gibt Grund zur Annahme, dass ein Herr Busso der Gründer und Verkäufer von Bussonrot gewesen sein könn-te; vielleicht dieser Biso von Gleichen, der in der 1044er Urkunde seine Er-wähnung findet.[33] Allerdings kennt die Forschung keinen Grafen von Gleichen mit dem Namen Biso oder Busso; aber schließlich ist der Forschung auch nur bekannt, dass die genealogisch erschlossenen Grafen von Gleichen erst im 12. Jahrhundert – so Assing – die Burg Gleichen bei Wandersleben in ihren Besitz brachten, demzufolge der fragliche Biso ein Vorbesitzer der Burg gewesen sein könnte und damit Bussonrot in den 30er Jahren des 11. Jahrhunderts an Lud-wig hätte verkaufen können.[34]
Über den weiteren Verlauf der ludowingischen Entwicklung in Thürin-gen ist anzumerken, dass diese Familie es verstand, durch klug gewählte Hei-ratsverbindungen, ihren bisherigen Besitzstand um viele Ländereien zu erwei-tern und sich durch die rege Nachkommenschaft (besonders in agnatischer Folge) diese Errungenschaften auf Dauer zu sichern.[35] Ein vergrößerter Besitz-stand heißt aber auch, dass dieser durch Burgen etc. gesichert werden muss. Die Tätigkeit der Ludowinger als hochmittelalterliche Bauherren ist relativ gut belegt. So zählen zwar Wartburg und Neuenburg als die wichtigsten Maßnah-men, die zur Landsicherung beitrugen, jedoch wie Ludwig der Springer an die Ländereien auf dem Wartberg gekommen ist, berichten größtenteils Sagen statt Quellen.[36] Der Zeitpunkt des Baus ist ebenso vage: Die erste urkundliche Er-wähnung fällt zwar in das Jahr 1080[37], allerdings gibt es auch Grund zur An-nahme, dass die Wartburg schon früher errichtet worden ist[38]. Mit der wenig später errichteten Neuenburg konnte Ludwig der Springer den bisherigen Herr-schaftsbereich wesentlich bereichern[39], womit auch der östliche Einflussbe-reich markiert war. Der Erwerb der Eckartsburg bei Apolda im Jahre 1121[40] brachte dem Landgrafen eine erhebliche Stärkung, da er nun näher an das Zen-trum Thüringens, Erfurt, heranrücken konnte, was mit der Erlangung von Thamsbrück noch deutlicher hervortritt.[41]
Bis zur Erhebung der Ludowinger zu Landgrafen von Thüringen, lässt sich deren Herrschaftsbereich mit den folgenden Kerngebieten umreißen: Der Raum Gotha-Eisenach, die Umgebung um und mit Sangerhausen und das Unstrutgebiet. Dem entgegen standen vor allem die Grafen von Beichlingen, deren Territorialpolitik sich vom nördlichen Thüringen über die Hainleite nach Mittelthüringen bewegte, die Grafen von Tonna-Gleichen, die aus Zentralthü-ringen in Richtung Eichsfeld strebten und die Grafen von Käfernburg-Schwarzburg, die von ihrer Stammburg bei Arnstadt aus eine Vormachtstellung entlang des Nordhangs des Thüringer Waldes aufzubauen versuchten.[42]
[...]
[1] Vgl., Mägdefrau, Werner, Thüringen im Mittelalter. Vom Königreich zur Landgrafschaft: Ein Beitrag zum Jubiläum 900 Jahre Henneberger Land 1096-1996, Jena 1996, S. 105 u. 118-130. Zu der Schreibweise Käfernburg sei noch darauf verwiesen, dass die ursprüngliche Form von der Burg Kevernburg bei Arnstadt herrührt und nicht mit der in der Nähe von Ohrdruf befind-lichen Käfernburg zu verwechseln sei, ebd. S. 120; Schwind, Fred, Thüringen und Hessen im Mittelalter. Gemeinsamkeiten – Divergenzen, in: Aspekte thüringisch-hessischer Geschichte, hrsg. v. Michael Gockel u. Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde, Marburg/ Lahn 1992, S. 1-28, hier S. 8 fügt hier noch die Grafen von Bilstein hinzu, wobei er die Henne-berger außen vorlässt.
[2] Mägdefrau, Thüringen (wie Anm.1), S. 105; den Auslöser des Zwistes erfahren wir kurz und prägnant bei Dobenecker, Otto, Über den Ursprung und Bedeutung der thüringischen Land-grafschaft, in: (=Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde, Bd.15, NF 7), Jena 1891, S. 299- 334, hier S. 310f; der Grund für die Fürstenverschwörung lag darin verborgen, dass das orlamündische Grafengeschlecht mit dem Tod seines letzten männ-lichen Vertreters Ulrich II. im Jahr 1112 ausstarb und Kaiser Heinrich V. den gräflichen Ex-pansionsversuchen in dem Maße zuvor kam, in dem er kurzer Hand den größten Güterteil der Orlamünder als Reichslehen einziehen wollte.
[3] Vgl., Mägdefrau, Thüringen (wie Anm.1), S. 114: Machtstreben, Rivalitätskämpfe und Fehden unter den thüringischen Adelshäusern waren das Ergebnis eines nichtvorhandenen übergreifenden Herzogtums.
[4] Es ist nichts genaues darüber bekannt, inwiefern sich das Gebiet Thüringens in Territorialität äußerte beziehungsweise wie die eine oder andere Grenze abzustecken sei.
[5] Vgl., Mägdefrau, Werner, Herrschafts- und Landesausbau im Ringen zwischen Königtum und Papstkirche, Feudaladel und Volksmassen im ausgehenden 11. und 12. Jahrhundert. Die Begründung der Thüringer Landgrafschaft (1130) und die ersten Ludowinger Landgrafen, in: (= Jahrbuch für Rechtsgeschichte, Bd. 16, Teil 2), Weimar 1989, S. 13-28, hier S. 14; Ruthard musste aus Mainz flüchten und konnte während seines Aufenthaltes in Thüringen wie der spätere Erzbischof Adalbert I. (1111-1137) die territorialen Anfänge ausbauen.
[6] Mägdefrau, Thüringen (wie Anm. 1), S. 106.
[7] Vgl., ebd., S. 111; ebenfalls finden sich hierzu Angaben bei fast allen Autoren thüringischer Geschichte, vor allem auch bei Patze, Hans, Die Entstehung der Landesherrschaft in Thürin-gen, Teil 1, (=Mitteldeutsche Forschungen, Bd. 22), hrsg. v. Reinhold Olesch, zugl., Marburg, Univ., Diss. 1957, Köln/ Graz 1962 sowie Patze, Hans u. Schlesinger, Walter (Hrsg.), Ge-schichte Thüringens. Hohes und Spätes Mittelalter, (=Mitteldeutsche Forschungen; Bd. 48/ 2, Tl. 1), hrsg. v. Reinhold Olesch u.a., Köln/ Wien 1974, S. 13ff aber auch bei Wagner, Gerhard, Verschlungene Wege: Der Aufstieg Thüringens zur Landgrafschaft, Gehren 2001, S. 66-68; Da Wagner sich auf Lampert von Hersfeld bezieht, macht er nur Angaben über die diesbezüg-lichen Ereignisse der 70er Jahre des 11. Jahrhunderts, wohingegen bei Mägdefrau, Thüringen (wie Anm. 1), S. 111, der seine Aussagen auf das Chronicon Sampetrinum stützt, zu erfahren ist, dass die thüringischen Bauern sich vehement gegen die Mainzer Zehntforderungen zur Wehr setzten, indem sie unter Führung des Grafen Heinrich Raspe von der Tretenburg aus mit angeblichen 20.000 Mann versuchten, in die Stadt Erfurt einzubrechen. Als Ursache des Thü-ringer Zehntstreits gibt Mägdefrau, Herrschafts- und Landesausbau (wie in Anm. 5), S. 14 die Auseinandersetzung des Mainzer Erzstiftes mit den Klöstern Fulda und Hersfeld um die Ein-forderung des Kirchenzehnts in Thüringen an.
[8] Vgl., Mägdefrau, Thüringen (wie Anm. 1), S. 111-113.
[9] Vgl., ebd., S. 114f; Wiprecht konnte im Tausch mit seinem Onkel dem Markgrafen von Stade die Burg Groitzsch nahe Leipzig erwerben und durch eine Heirat mit Kunigunde von Beich-lingen sein Gebiet um beträchtlichen thüringischen Besitz erweitern.
[10] Vgl., ebd., S.118; Mühlburg und Wachsenburg waren in den Händen Anderer und wechsel-ten im Laufe der Jahrhunderte mehrfach den Besitzer. Es ist davon auszugehen, dass der Bau der Wachsenburg von Abt Meingoth von Hersfeld in Auftrag gegeben wurde. Den Besitzungen der Grafen von Gleichen kommt im weiteren Verlauf der Arbeit eine besondere Bedeutung zu, deren Erläuterung allerdings erst bei der Betrachtung der ersten ludowingischen Besitztümer Sinn macht.
[11] Vgl., ebd., S. 119; Allerdings trifft dies erst zu, als die Grafschaft an die Grafen von Tonna überging und sich so der Name Tonna-Gleichen ergab. Die Vogteirechte wurden allen Vermutungen nach vom Mainzer Erzbischof verliehen. Diese waren mittlerweile im Besitz der Mühlburg, so dass sich dieser Sachverhalt durchaus ergeben konnte.
[12] Vgl., u.a. Assing, Helmut, Brandenburg, Anhalt und Thüringen im Mittelalter: Askanier und Ludowinger beim Aufbau fürstlicher Territorialherrschaften, hrsg. zum 65. Geburtstag des Autors v. Tilo Köhn, Köln u.a. 1997, S. 261.
[13] Vgl., ebd. und Mägdefrau, Thüringen (wie Anm. 1), S. 119f.
[14] Vgl., Mägdefrau, Thüringen (wie Anm. 1), S. 119f; Dieser Günther (II.) ist also der Sohn des zuvor genannten Günther von Käfernburg, der erstmals als Vogt Hersfelds aufzufallen scheint.
[15] Vgl., Mägdefrau, Herrschafts- und Landesausbau (wie Anm. 5.), S. 17 gibt an, dass die Käfernburg-Schwarzburger von den Sizzonen abstammen, diese sich ab 1123 als Grafen von Schwarzburg und ab 1141 (wieder als) Grafen von Käfernburg nennen. Das Geschlecht be-zeichnet sich also mal nach der einen, mal nach der anderen Burg. Es muss jedoch nach Mäg-defrau, Thüringen (wie Anm. 1), S. 121 angenommen werden, dass die Käfernburg (erst 1141 erstmals erwähnt) vor der Schwarzburg (1071erste urkundliche Nennung) erbaut wurde, da bereits 1050 ein Käfernburger Graf in Erscheinung tritt.
[16] Vgl., Mägdefrau, Thüringen (wie Anm. 1), S. 121; zu diesen gehörte die Burg Greifenstein, Blankenburg und Königsee.
[17] Vgl., ebd., S.121-125; zunächst werden von Mägdefrau nur zwei Ehen angegeben, aber im weiteren Verlauf ergibt sich dann die Dritte.
[18] Vgl., ebd., S. 121.
[19] Vgl., ebd., S. 125.
[20] Vgl., Schwind, Thüringen (wie Anm. 1), S. 8; Schwind gibt die Herkunft der Ludowinger mit dem Raum Mainfranken an. Dasselbe tut auch Patze u. Schlesinger, Geschichte (wie Anm. 6), S. 10, obwohl sie nicht eindeutig mit den dort ansässigen Grafen von Rieneck in familiäre Beziehung gesetzt werden können.
[21] Vgl., u.a., Assing, Brandenburg (wie Anm. 12), S. 247ff. Im Vergleich zum ersten Nachfolger Ludwigs des Bärtigen, Ludwig der Springer, ist dessen Beiname urkundlich erwähnt als „cum barba“ (S. 251). Der „Springer“-Beiname hingegen beruht auf einer Sage, auf die im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden soll.
[22] Obwohl man Helmut Assing nicht unbedingt zu den wichtigsten Autoren thüringischer Ge-schichte zählen sollte, schienen mir seine Darlegungen zu den frühen Ludowingern brauchbar.
[23] Vgl., ebd. S. 247-251.
[24] Vgl., ebd.; Dass zwei Chroniken, die Reinhardsbrunner und die Historia brevis principum Thuringiae, diese beiden Urkunden ihren Ausführungen zugrunde legen, heißt jedoch nicht, dass alle Informationen, die aus diesen Quellen zu erhalten sind, verworfen werden müssen.
[25] Assing, Brandenburg (wie Anm. 12), S. 251.
[26] Vgl., Patze u. Schlesinger, Geschichte (wie Anm. 7), S. 11; Assing, Brandenburg (wie Anm. 12), S. 252 berichtet, indem er sich auf die Reinhardsbrunner Chronik bezieht, dass neben den hier genannten Dörfern auch noch drei Rodungsdörfer (Finsterbergen, Engelsbach und Espen-feld) zum Schenkungs- und Kaufland gehörten. Die Gründung des Klosters Reinhardsbrunn durch Ludwig den Springer fällt erst in das Jahr 1085: Strickhausen, Gerd, Burgen der Ludo-winger in Thüringen, Hessen und dem Rheinland. Studien zu Architektur und Landesherrschaft im Hochmittelalter, (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte; Bd. 109), hrsg. v. Hessische Historische Kommission Darmstadt und Historische Kommission für Hessen, zugl.: Marburg, Univ., Diss. 1996, Darmstadt/ Marburg 1998, S. 14.
[27] Vgl., Assing, Brandenburg (wie Anm. 12), S. 260.
[28] Vgl., ebd., S. 255 u. abgebildeter Karte auf S. 240; ebenso Düringische Chronik des Johann Rothe, (=Thüringische Geschichtsquellen; Bd. 3), hrsg. v. R. v. Liliencron, Jena 1859, § 336, S. 257f. Roth berichtet, dass der Sohn Ludwigs des Bärtigen, der spätere Ludwig der Springer, in jener Pfarrkirche getauft wurde; allerdings wird hier die Weihe der St. Johannis-Kirche in Altenbergen, die Geburt Ludwigs und dessen Taufe in das Jahr 1042 datiert (ebd.).
[29] Vgl., ebd., S. 256.
[30] Vgl., Patze u. Schlesinger, Geschichte (wie Anm. 7), S. 11; Patze hält die Aussagen in den gefälschten Urkunden für glaubhaft, sodass das hier umschriebene Land als ältestes Ausstat-tungsgut gelten kann.
[31] Die Beschränkung auf die 30er Jahre des 11. Jahrhunderts ergibt sich für Assing daraus, dass er den gefälschten Urkunden (1039 u. 1044) und den beiden Chroniken doch Wahrheitsgehalt zugesteht, da die hieraus gewonnenen Informationen mit eindeutig als echt beurteilten unab-hängigen Urkunden größtenteils übereinstimmen; Vgl., Assing, Brandenburg, (wie Anm. 12), S. 255f. Da also diese falschen Urkunden Ludwigs Ankunft in Thüringen mit der Regierungs-zeit Konrads II. verbinden, könnte der Zeitraum zwischen 1031 und 1039 der Realität ent-sprechen, was allerdings auch schon vorher durch Patze, Entstehung (wie Anm. 7), S. 144f belegt ist. Der Düringischen Chronik (wie Anm. 28) zufolge ist der Landerwerb Ludwigs mit dem Barte im Jahr 1036 erfolgt (§ 353, S. 254f). Hier werden allerdings nur die Orte Catter-feld, Altenbergen und Krähenberg (?) angegeben (ebd.). Neben den Verkäufern Busso von Gleichen und Günther von Käfernburg wird noch Graf Heinrich von Mühlberg genannt (ebd.).
[32] Vgl., Assing, Brandenburg, (wie Anm. 12), S. 260; als Beispiel werden die Orte Ernstroda und Friedrichroda angeführt.
[33] Vgl., ebd.
[34] Vgl., ebd., S. 260f. Hier sei angemerkt, dass Mägdefrau, Thüringen (wie Anm. 1), S. 119 die erstmalige urkundlich nachweisbare Erwähnung der Burg Gleichen als „Glico“ in das Jahr 1034 datiert und somit in dieselbe Zeit fällt, in der Ludwig von Biso Land erworben hat (so-weit die Erläuterungen, die in Anm. 10 angedeutet wurden).
[35] Die kluge Heiratsstrategie der Ludowinger beginnt bereits mit ihrem Stammesvater Ludwig mit dem Barte, der Cäcilie von Sangerhausen ehelichte (1110) und so durch die nordthürin-gische Mitgift sicherlich einiges mehr als den Schauenburger Besitz sein Eigen nennen durfte. Die nächste relevante Ehe ging dessen Sohn, Ludwig der Springer, mit Adelheid von Stade (die Witwe des sächsischen Pfalzgrafen von Goseck) ein, die wiederum Gebiets- und Kapital-zuwachs bedeutete. Diese Verbindungen und die Auflistung der Nachkommenschaft sind u.a. ersichtlich aus der Stammtafel der Ludowinger bei Tebruck, Stefan, Die Reinhardsbrunner Ge-schichtsschreibung im Hochmittelalter. Klösterliche Traditionsbildung zwischen Fürstenhof, Kirche und Reich (=Jenaer Beiträge zur Geschichte, Bd. 4), zugl.: Jena, Univ., Diss, 1997, Frankfurt/ Main u.a. 2001, S. 409.
[36] Vgl., Assing, Brandenburg (wie Anm. 12), S. 266f; sowie Schwind, Thüringen (wie Anm. 1), S. 8. Zwar berichtet die Reinhardsbrunner Chronik darüber aber auch hier mit sagenhaftem Charakter im wahrsten Sinne des Wortes: Patze u. Schlesinger, Geschichte (wie Anm. 7), S. 13. Als gesichert gilt, dass der Grund und Boden, worauf die Wartburg erbaut wurde, ehemals Hersfelder Land war.
[37] Vgl., u.a. Patze u. Schlesinger, Geschichte (wie Anm. 7),
[38] Freilich bedeutet eine Erwähnung nicht gleichzeitig den Baubeginn. Wagner, Wege (wie Anm. 7), S. 82 merkt an, dass Ludwig den König dort auf verborgenen Pfaden in Sicherheit führte, also ortskundig und damit bereits dort beheimatet gewesen sein muss, was die Entste-hung der Wartburg zeitlich nach vorn verlegen, müsste. Derselben Ansicht ist auch Assing, Brandenburg (wie Anm. 12), S. 245f; jedoch kann er die Selbstsicherheit manch anderer Au-toren, die die Entstehung der Wartburg genau in das Jahr 1067 datieren wollen, nicht teilen, da es keinerlei durch Quellen gesicherten Anlass hierzu gibt. Eine tiefergehende Darstellung der Problematik findet sich im selben Aufsatz S. 266-274.
[39] Vgl., Mägdefrau, Thüringen (wie Anm. 1), S. 132; Bau der Burg um das Jahr 1090.
[40] Vgl., Mägdefrau, Herrschafts- und Landesausbau (wie Anm. 5), S. 21.
[41] Die Erlangung von Thamsbrück, die allerdings erst 1140 mit einem Bruder Ludwigs II. als Ludwig von Thamsbrück belegt ist, und so der Raum um Erfurt mehr und mehr durch ludowin-gische Besitzungen umkreist wurde, vgl., Eberhard, Hans, Die Gerichtsorganisation der Land-grafschaft Thüringen im Mittelalter, in: (=Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsge-schichte; Bd. 75 u. gleichzeitig Bd. 88 der Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung), hrsg. v. M. Kaser u.a., Weimar 1958, S. 108-180, hier S. 113. Zur späteren Bedeu-tung Thamsbrücks als Gerichtsort, siehe Kap. 3 der vorliegenden Arbeit. Eberhard gibt irrtüm-lich den Thamsbrücker Ludwig als Bruder Ludwigs I.! an, wobei es sich allerdings um den Bruder Ludwigs II.! handelt vgl., Tebruck, Reinhardsbrunner (wie Anm. 35), S. 409.
[42] Vgl., Eberhard, Gerichtsorganisation (wie Anm. 41), S. 111f.
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- Johannes Henning (Author), 2002, Thüringen und Hessen im 12. Jahrhundert. Die Politik der Ludowinger in beiden Teilen ihres Herrschaftsbereiches, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78398
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