Innerhalb dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob hinter dem Autorenkommentar zur Gottesurteilsszene in den Versen 15630-15675 des 'Tristan'-Romans Gottfrieds von Straßburg möglicherweise häretisches Gedankengut steht.
Das Wort des mittelhochdeutschen Autors vom "wintschaffenen Christus" gab in der Forschung vielfach Anlass zu der Frage, wie es zu deuten sei. Es werden verschiedene Deutungsansätze vorgestellt, wobei die Häresiefrage eine besondere Rolle spielt. Kurze Exkurse erhellen den zeitgeschichtlichen Hintergrund und leisten einen Beitrag zu einer möglichen Antwort auf
die Frage, ob Gottfried ein Häretiker war.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1 Zum Text
1.1 Worterklärungen
1.2 Zur Ordalpraxis im Mittelalter
1.3 Zum Gottesurteil im ,Tristan‘
2 Forschungspositionen zum Gottesurteil im ,Tristan‘
2.1 Darstellung innerhalb der christlichen Tradition des Mittelalters .
2.2 Christliche Elemente nur an der Oberfläche
2.3 Gottfried als Haretiker
2.3.1 Skeptische Zersetzung des Christentums
2.3.2 Gottfried als Begänder einer neuen Liebesreligion
2.3.3 Haretisches Gedankengut bei Gottfried von Straßburg . .
3 Versuch eines abschließenden Urteils
3.1 Zu G. Weber
3.2 Zu W. Betz
3.3 Zu H. Bayer
3.4 Zusammenfassung
A Ergänzende Texte
Vorwort
Innerhalb dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob hinter dem Kommentar zur Gottesurteilsszene im ,Tristan‘-Roman des Gottfried von Straßburg möglicherweise häretisches Gedankengut steht.
Das Wort des mittelhochdeutschen Autors vom „wintschaffenen Christus“ gab in der Forschung vielfach Anlaß zu der Frage, wie es zu deuten sei. Im folgenden sollen nun verschiedene Deutungsansätze vorgestellt werden, wobei die Häresiefrage eine besondere Rolle spielen wird. Kurze Exkurse sollen den zeitgeschichtlichen Hintergrund erhellen und einen Beitrag zu einer mäglichen Antwort auf die Frage, ob Gottfried ein Häretiker war, leisten.
1 Zum Text
Die Verse 15630-15675[1]stellen den Kern des zu behandelnden Abschnittes dar. Hier werden die Vorbereitung auf das Ordal, der Eid Isoldes, der Vollzug und das Ergebnis des Gottesurteils dargestellt, auf das der Autor seinen so zweideutigen Kommentar gibt.
1.1 Worterklärungen
Bevor es an die Interpretation dieser Stelle geht sollen kurz schwierigere Woärter erklärt, sowie auf mogliche interessante intertextuelle Verweise hingewiesen werden.
V. 15652-15653:,,daz got ihr wären schulde / an ihr iht gedæhte“ - hier finden sich eventuell Anspielungen auf Jesaja 64,8: „Herr, zürne nicht so sehr und gedenke nicht ewig der Sände! Sieh doch an, daß wir alle dein Volk sind!“[2]und Ps. 79,8: „Rechne uns die Schuld der Väter nicht an, erbarme dich unser bald, denn wir sind sehr elend“.[3]
V. 15660-15664: „si truoc ze nähest an ir läch / ein herte hemede hærîn, / dar obe ein wullîn rockelîn / kurz unde daz me dan einer hant / ob ir enkelänen want.“ - speziell bei Gebet, Opfer und Wallfahrt war es ein Zeichen der Demut, Ehrfurcht und Unterwerfung, wenn man barfuß, barhaupt und im einfachen Hemd ging.
V. 15665-15669: „ir ermel waren ûf gezogen / vaste unz an den ellenbogen; / arme unde füeze waren bar. / manec herze und ouge nam ir / war / sware und erbermeclíche.“ - der Anblick der nackten Arme einer Frau soll im Mittelalter auf Manner eine starke erotische Ausstrahlung gehabt haben.
V. 15672ff.: für die Formulierung eines Eides bei Gottesurteilen gab es keine inhaltlichen oder formalen Vorgaben - im Normalfall gab der Richter den Eid vor, der vom Angeklagten Wort für Wort nachgesprochen wurde; es gibt allerdings Legenden, in denen Küniginnen der Unkeuschheit bezichtigt wurden und beim Schwur den Eid sehr umstündlich und mit mehr Worten nachsprachen.
V. 15735-15759: „in gotes namen greif siz an / und truog es, daz si nicht verbran. [...]“ - hier finden sich Parallelen zu Ovid, Amores III, III, 1-12; 25; 42-47: „Daß es Gütter gibt, du magst es glauben! Sie hat geschworen und den Schwur gebrochen, und ihr Gesicht bleibt, was es vorher war! [...]“[4]
V. 1574O: „wintschaffen “ - bedeutet soviel wie: krumm, verdreht, gewunden; bei Holz: windschief, windig - zum Vergleich: ein enger Armel dreht sich am Arm, um den Arm; so bezieht sich nach Okken auch diese Anspielung bei Gottfried auf einen enganliegenden Armel.[5]
V. 15752: „gelüppeter eit“ - nach R. Combridge[6]findet sich hier eine Anspielung auf biblische Metaphern, die von der Zunge als einer Waffe reden und den Begriff „giftige Zunge“ oder „giftige Rede“ verwenden. Diese Parallelen legen nahe, daß Gottfried es so verstanden wissen will, daß Isolde ihre Zunge wie eine vergiftete Waffe einsetzt (vgl. das vergiftete Schwert Morolds). Unter anderem nennt R. Combridge folgende Stellen: Jacob. 3,8: „aber die Zunge kann kein Mensch zühmen, das unruhige Ubel, voll tüdlichen Giftes.“[7]; Rom. 3,13: „Ihr Rachen ist ein offenes Grab; mit ihren Zungen betrügen sie, Otterngift ist unter ihren Lippen“[8]; Ps. 55,22: „Ihr Mund ist glatter als Butter, und haben doch Krieg im Sinn; ihre Worte sind linder als Ol und sind doch gezückte Schwerter“[9]u.a.
1.2 Zur Ordalpraxis im Mittelalter
Zwei Bezeichnungen sind im deutschen Sprachraum gebräuchlich: Gottesurteil (iudicium Dei, iudicium divinum) und Ordal (hiermit ist primar ein angelsächsisches Urteil gemeint). Hinter der Institution der Gottesurteile steht die Idee, daß man den Erweis der Wahrheit in einer Gerichtssache Gott anvertraut. Dabei fanden unterschiedliche Proben Anwendung: 1. Feuerprobe (z.B. mit einem glähenden Eisen wie im ,Tristan‘), 2. Wasserprobe (der Proband wurde gefesselt ins Wasser geworfen, ging er unter, war er unschuldig), 3. Rasengang (ein Rasenstäck wurde auf zwei Speere gelegt, der Präfling ging darunter durch, fiel die Konstruktion währenddessen nicht ein, war er unschuldig), 4. Speiseproben (Giftordal), 5. Zweikampf, u.a..
Gottesurteile gab es in der frähen Kirche (i.e. die christliche Kirche bis zum Ende des Roämischen Reichs) nicht, da diese sich an räomischen Rechtsgrundsäatzen orientierte, die eine solche Urteilsform nicht kannten. Seit der Zeit der Karolinger war allerdings ein vermehrtes Auftreten zu finden, bedingt durch den Kontakt mit dem germanischen Kulturraum, der diese Urteilsform anwandte. Aufgrund ihrer räomischen Tradition hatte die christliche Kirche keine eindeutige Position zu diesem Thema. Letztendlich forderte die Kirche das Gottesurteil und wandelte es aus seinem heidnischen Hintergrund heraus in eine christliche Institution, indem sie die Form kirchlich anpaßte.
Allerdings blieb das Gottesurteil durch die Jahrhunderte hindurch nie unumstritten, speziell von theologischer Seite gab es immer wieder Kritik. Auf dem IV. Laterankonzil (1215) gelang dieser Position der Durchbruch, und Papst Innozenz III. verbot die Beteiligung von Klerikern an Ordalien. In der Folgezeit wurden sie dann ganz untersagt.
Mit der Renaissance, die rämische Rechtsideen neu rezipierte, starben Gottesurteile allmählich aus. In den Hexenprozessen des 17. Jahrhunderts kamen diese Praktiken dann noch einmal auf, um danach im europaäischen Kulturraum ganz zu verschwinden.[10]
1.3 Zum Gottesurteil im ,Tristan‘
Im Säden Wales’ waren zur Zeit des Thomas von Bretagne, dessen Werk die Vorlage fär Gottfried von Straßburg war, Ordalien wohl durchaus äblich. Ebenso trägt das Verfahren gegen Isolde, wie es Thomas darstellt und wie es Gottfried uäbernommen hat, deutlich angelsäachsische Zuäge. In erster Linie sind dies die Tatsachen, daß der Kläger das Verfahren wählt, und daß es adeligen Beklagten gebuährte, daß man sie der Probe mit dem gluähenden Eisen unterzog.
Ebenfalls interessant (siehe unten) ist der Umstand, daß in Straßburg 1212 ein Ketzerprozeß gegen eine vermutlich katharische Gruppe stattfand. Auch hier wurde die Probe mit dem glühenden Eisen angewandt. Einer der Angeklagten legte bei Papst Innozenz III. Protest gegen die Anwendung des Gottesurteils ein, so daß dieser dessen Einsatz im weiteren Verlauf des Prozesses verbot.[11]
Versuche, aus Gottesurteilen durch Tricks oder Tüuschungen unbeschadet hervorzugehen, gab es immer wieder. So benutzte man Salben oder Gaukler- und Taschenspielerkniffe, um das „glühende Eisen“ auszutricksen. Nach frommer kirchlicher Lehrmeinung hatte bei solchen Versuchen dann der Teufel als Verbündeter der Angeklagten seine Finger im Spiel.
Innerhalb der Gottesurteils-Episode lüßt sich die Verarbeitung von internationalem Erzühlstoff erkennen. Die in der Pilger-Szene (V. 15569-15683) durch Isolde ausgeführte „Tat der Wahrheit“ — durch den Sturz in den Arm des als Pilger verkleideten Tristan kann sie den Eid so formulieren, daß es erscheint, als habe sie nur mit Marke sexuellen Kontakt gehabt — stammt als Traditionsstoff urspruünglich aus dem nah- und fernoüstlichen Kulturraum und ist in Westeuropa ab dem 11. Jahrhundert nachweisbar. Hierbei wurde die Tradition vielfach variiert und die Tüuschungen (besonders durch zweideutige Frauenlist) immer wieder neu gestaltet.[12]
2 Forschungspositionen zum Gottesurteil im ,Tristan‘
Im folgenden Kapitel soll ein Überblick über die müglichen Deutungsweisen des Worts vom „wintschaffenen Christ“ gegeben werden. An letzter Stelle steht als Kernfrage dieser Arbeit dann die Auseinandersetzung mit den Ansützen, die bei Gottfried haretische Tendenzen finden. In der Gliederung dieses Abschnitts folge ich Reiner Dietz[13], der in seiner Arbeit drei wesentliche Interpretationsweisen aufzeigt.
2.1 Darstellung innerhalb der christlichen Tradition des Mittelalters
Nachdem bereits mehrfach auf den Kommentar Okkens zum ,Tristan‘ Bezug genommen wurde, soll seine Interpretation hier am Anfang stehen. Er geht dabei von der oben (siehe 1.3) beschriebenen Tradition von Legenden aus, die sogenannte Taten der Wahrheit“ enthalten. Da diese ein bereits bekanntes Thema war, versuchten die mittelalterlichen Erzüahler durch immer neue Variationen das Interesse ihrer Zuhörer zu gewinnen. Dabei wurde besonders das Motiv der Frauenlist unterhaltsam neu gestaltet. Der für Okkens Ansatz wesentliche
Punkt ist die Feststellung, daß es im christlichen Universum keine „Tat der Wahrheit“ geben könne, da dies mit der Allmacht Gottes unvereinbar sei. Das Ergebnis eines Gottesurteils sei im christlichen Abendland grundsötzlich öber alle Kritik erhaben, da Gottes Entscheidung in keinem Fall an menschliche Maßstöbe gebunden sei. Insofern könne Gottfrieds Darstellung nur noch eine absurde Legende sein, in der Isolde als „Schein“-Heilige erscheine. Die Bedenken der Leser und Zuhörer wörden zerstreut, indem man sie zum Lachen bringe. Gottfrieds Bemerkung zum geglöckten Gottesurteil („da wart wol goffenbæret / und al der werlt bewæret, / daz der vil tugenthafte Krist / wintschaffen als ein ermel ist:“)[14]ist somit ein Narrenkommentar, den der Erzöhler als Antwort auf diese verdrehte Legende gebe.
In seiner Darstellung der „Probleme der Forschung“ bezöglich des ,Tristan‘, gibt Reiner Dietz einen breiten Uberblick öber mögliche Deutungsweisen verschiedener Verfasser.
Gemeinsam haben all diese Positionen, daß sie von der grundsätzlichen Rechtgläubigkeit Gottfrieds ausgehen. Gottfrieds Kommentar ist ihrer Meinung nach nicht als Kritik an Gott oder dem Christentum zu verstehen, sondern ist gegen die Institution des Gottesurteils gerichtet. Durch die Verse 15737-15753 soll dem Leser oder Zuhörer klar werden, daß allein die „Boshaftigkeit“[15]der Menschen Gott „wintschaffen“ erscheinen lasse. Im Rahmen des Gottesurteils werde versucht, Gottes Barmherzigkeit gegen seine Wahrhaftigkeit auszuspielen — in den Augen Gottfrieds ein törichtes und frevelhaftes Unterfangen. Uber diesen weitgehenden Konsens der letztendlichen Deutung hinaus werden allerdings von den einzelnen Autoren noch einige interessante Aspekte zur Deutung hinzugefögt. So verweist Carl Wesle[16]auf die Tatsache, daß es im Mittelalter von klerikaler Seite her immer wieder sehr derbe Scherze bezöglich kirchlichchristlicher Dinge gegeben habe (z.B. Teile der „Carmina Burana“), die einem Laien durchaus zum Verhögnis hatten werden können. Dabei geht er von der weitgehend anerkannten Erkenntnis aus, daß der Autor des ,Tristan‘, Gottfried, aller Wahrscheinlichkeit nach aus einem klerikalen oder zumindest klerikal gebildetem Kreis stamme. Interessant sei an Gottfrieds Aussage, daß sie nicht wie in den meisten Faöllen, auf Latein, sondern in deutscher Sprache gegeben sei. Ahnlich formuliert auch Stökle, der sagt, daß man im Mittelalter bei der Frivolitat seiner Äußerungen nicht so empfindlich gewesen sei, wie das heute vielfach der Fall sei. Sowohl Maria Bindschedler (1955)[17]als auch Petrus Tax verweisen darauf, daß sich Gottfrieds Kritik nicht gegen Gott, sondern gegen die hoöfische Kulturgemeinschaft seiner Zeit richte, die Gott soweit antropomor- phisiert habe, daß man ihm alle die hoöchsten menschlichen Wertvorstellungen zuschreibe. Gott sei zwar „guot“ aber nicht „höfisch“ so Tax[18], er sei „genædic und „gehuelfic“ in den Nöten, aber nicht „vil tugenthaft“ im höfischen Sinne. Der Dichter greife also vielmehr das höfische Gottesbild an, dem er einen transzendenten, dem Menschen nicht verfögbaren, Gott entgegenstelle. Auch Magda Heimerle (1952)[19]argumentiert, daß sich Gottfried um eine Vertiefung der ritterlich-höfischen Gottesvorstellung bemöhe. Die Liebe zwischen Tristan und Isolde habe einen gnadenreich göttlichen Charakter; diese Transzendierung der Minne zeige sich u.a. darin, daß för Isolde das Bild von Sonne und Morgenrot verwendet werde (z.B.: sunne: V. 9460, 10165; morgenröt: V. 7296, 8285, 9462), das sonst nur för Christus und Maria gebraucht werde. Um seine Position zu unterstreichen, daß die Gottesurteilsszene im ,Tristan‘ Kritik an der Institution darstelle, verweist Karl Bertau(1973) auf den Brief Innozenz des III. an den Bischof von Straßburg. In diesem Schreiben von 1212 wird der Einsatz von Ordalien im Ketzerprozeß in Straßburg, der zu dieser Zeit lief, verboten.[20]Gottfried habe in seiner Dichtung „Tagesgeschehen“ verarbeitet und auf dieses Schreiben indirekt Bezug genommen.[21]
Auch Wolfgang Spiewok, der sich in seiner Arbeit primär mit der Position Webers zur Frage, ob Gottfried ein Ketzer sei, auseinandersetzt, sieht wenig Anlaß, Zweifel an der Orthodoxie des gottfriedschen Gottesbildes zu haben. Seiner Meinung nach bewegen sich die religioösen Aussagen innerhalb des Textes auf zeit- genoösssischem Niveau. Dem Dichter, der sich die Anfechtung der Gottesurteile von kirchlicher Seite zu eigen gemacht hat, liege daran, zu zeigen, daß nicht alles, was im Namen, unter dem Echtheitssiegel, des Christengottes geschieht, [...] tatsöchlich öber allen Zweifel erhaben [ist].“[22]. Die Worte Gottfrieds seien also kein atheistisches Bekenntnis, sondern Kritik am gesellschaftlichen Mißbrauch der Religion.
2.2 Christliche Elemente nur an der Oberfläche
Werner Schroder[23]versucht anhand von Beobachtungen wie der Gottesbegriff innerhalb des Werkes gebraucht wird, nachzuweisen, daß Gottfried eine indifferente Position gegenuöber der christlichen Religion einnehme, wie sich in Ablauf und Kommentierung der Urteilsszene zeige.
Zunaöchst konstatiert Schroöder einen beinahe inflationöar zu nennenden Gebrauch des Gottesnamens im ,Tristan‘, der allen handelnden Personen sehr leicht öber die Lippen gehe.
Die Initiative zur Täuschung sei, so Schröder[24], allein Isoldes Tat, wahrend sowohl Tristan als auch der „genædige Christ“ (V. 15555) zusehen. Ihr Täuschungsmanöver gelingt, der Wortlaut des Eides ist unanfechtbar. Die nun folgende Schelte Gottfrieds zum Ergebnis des Urteils, richte sich primar gegen den „wintschaffenen Christ“, wohingegen man öber Isoldes cleveres Handeln eher staunen mässe; dennoch werde von Gottfried auch die Unmoral ihres Handelns konstatiert (V. 15753: ,,ir geläppeter eit“). Sie baue zum einen auf Gottes „häfischeit“ (V. 15557) — deshalb fastet und betet sie auch —, verlasse sich letztendlich aber auf ihre eigene Schlaue (V. 15555). Schließlich sei der „geläppete eit“ nicht ihr erster; bereits in der Ölbaumszene (V. 14764-70) hatte sie diesen Kunstgriff angewandt und es hatte funktioniert. Gott hat beim ersten Mal zugesehen, warum sollte er es nicht auch jetzt ein zweites Mal tun? Ähnliches gelte, so Schräder, auch fär andere Szenen; beim Mordanschlag auf Brangæne schaue Gott ebenfalls zu. So sei die Willfährigkeit Gottes in den Äugen Gottfrieds seine wahre Natur (V. 15737ff.), die in der Gottesurteilsszene endgältig zu Tage trete. Schroder endet seine Abhandlung mit der Vermutung, daß „Oberflachlichkeit und Gleichgältigkeit in Glaubensdingen im Mittelalter verbreiteter waren, als diejenigen wahr haben wollen, die ihre Kenntnis von Zeit und Menschen vorzugsweise aus den Schriften der Theologen beziehen.“[25]
2.3 Gottfried als Häretiker
2.3.1 Skeptische Zersetzung des Christentums
Bei der Einordnung der Position Ällgaiers habe ich „mittelalterliche“ Maßstäbe angelegt. Äuf den ersten Blick mag seine Deutung noch nicht auf eine häretische Einstellung Gottfrieds hinauslaufen, doch bewertet man diesen Änsatz aus damaliger Sicht, so wäre Gottfried dafär möglicherweise als Ketzer verbrannt worden.
[...]
[1]alle Versangaben beziehen sich auf die ,Tristan‘-Ausgabe von Karl Marold[10]
[2]so die Übersetzung Martin Luthers[4]; der lateinische Vulgata-Text[5], die zur Zeit Gottfrieds gebräuchliche Bibelausgabe, lautet: ,,ne irascaris Domine satis et ne ultra memineris inquitatis ecce respice populus tuus omnes nos“
[3]der Vulgata-Text lautet: ,,ne memineris inquitatum nostrarum antiquarum cito anticipent nos misericordiae tuae quia pauperes facti sumus nimis“
[4]Übersetzung aus Okken: Kommentar zum ,Tristan‘[12] , S. 544 ; der lateinische Text lautet wie folgt: „Esse deos, i, crede - fidem iurata fefellit / et facies illi, quae fuit ante, manet! - [...]“, fur den vollstandigen Text siehe A
[5]Okken: Kommentar, zu V. 15740, S. 546
[6]R. Combridge: Das Recht im Tristan, S. 106-110 [6]
[7]lat. Vulgata: „linguam autem nullus hominum domare potest inquietum malum plena veneno mortiferi“
[8]Vulgata: „sepulchrum patens est guttur eorum linguis suis dolose agebant venenum aspi- dum sub labiis eorum“
[9]Vulgata: „divisi sunt ab ira vultus eius et adpropinquavit cor illius molliti sunt sermones eius super oleum et ipsi sunt iacula“
[10]TRE, Bd. 14, Artikel „Gottesurteil“, S. 100-105[17]
[11]siehe A
[12]nach Okken:Kommentar, S. 532-534
[13]Reiner Dietz: Der Tristan Gottfrieds von Straßburg, S. 153-186[7]
[14]Tristan, V. 15737-15740
[15]so Ulrich Stökle (1936) nach Dietz
[16]Wesle (1936), nach Dietz, S. 157f
[17]nach Dietz, S. 159f.
[18]Tax (1961), nach Dietz, S. 163
[19]nach Dietz, S. 161-163
[20]siehe A
[21]nach Dietz, S. 163f.
[22]Spiewok: Tristan-Epos, S. 195[16]
[23]Werner Schröder: Text und Interpretation. Das Gottesurteil im Tristan[15]
[24]Schröder: Text und Interpretation, S. 58
[25]Schröder: Text und Interpretation, S. 65
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