Der Schweizerische Bundesrat verfasst vor Volksabstimmungen das sog. Bundesbüchlein, eine Broschüre, die an alle Stimmberechtigten verteilt wird und neben Erläuterungen zu den Vorlagen die Meinung des Bundesrats sowie die Argumente der Opposition enthält. Dieses Büchlein ist Teil der behördlichen Kommunikationstätigkeit und hat als solcher die zentrale Funktion einer freien und unverfälschten Meinungsbildung zu erfüllen.
Die Arbeit untersucht, ob die Broschüre diesem Anspruch gerecht wird. Dabei stützt sie sich einerseits auf Kriterien, die von einer behördlichen Arbeitsgruppe zur Erreichung dieses Ziels formuliert wurden, und orientiert sich andererseits an den Kriterien, die die Kommunikationswissenschaft für den Forschungszweig Informationsqualität definiert hat. Anhand einer qualitativen Inhaltsanalyse wird die Informationsvermittlung zu 11 Abstimmungen nach Vollständigkeit, Sachlichkeit und Transparenz der Aussageträger untersucht. Diese Vorgehensweise drängte sich auf, weil die Kriterien mitunter schwer zu quantifizieren sind und ihre Anwendbarkeit auf einen bisher unerforschten Gegenstand eher ein exploratives Vorgehen implizierte.
Die Analyseergebnisse weisen teilweise massive Mängel bei der Umsetzung der Kriterien nach, womit die zentrale Funktion nur lückenhaft erfüllt wird. Entsprechend müssen Qualität und Funktionalität des Büchleins als nicht genügend beurteilt werden. Des Weiteren liefert das Textmaterial Hinweise, dass die Informationsvermittlung z.T. tendenziös und zu Gunsten der Behörden erfolgt.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Theoretischer Teil
1. Das Bundesbüchlein als Medium staatlicher Öffentlichkeitsarbeit
1.1. Das Bundesbüchlein: Geschichte, Inhalt und Bedeutung
1.2. Die Funktion des Bundesbüchleins als Mittel verstärkter staatlicher Öffentlichkeitsarbeit
1.3. Der Anspruch auf freie und unverfälschte Meinungsbildung
1.4. Grundsätze und deren Folgen für die behördliche PR im Vorfeld von Abstimmungen
1.5. Die Kriterien der AG KID und deren Reichweite
2. Qualitätskriterien im Informationsjournalismus
2.1. Massenmedien und Demokratie
2.2. Herleitung der Kriterien für Informationsqualität
2.2.1. Von demokratietheoretischen Überlegungen zu rechtlichen Vorgaben
2.2.2. Das Objektivitätspostulat und die Unparteilichkeitsforderung
2.3. Die zentralen Kriterien für freie und unverfälschte Meinungsbildung
2.3.1. Quellentransparenz bzw. Transparenz der Aussageträger
2.3.2. Sachlichkeit bzw. Trennung von Nachricht und Kommentar
2.3.3. Vielfalt bzw. Vollständigkeit
2.3.4. Ausgewogenheit bzw. Fairness
2.4. Die diskutierten Qualitätskriterien und ihre Bedeutung für das Bundesbüchlein
2.4.1. Ausgewogenheit bzw. Fairness
III. EMPIRISCHER TEIL: EXPLORATIVE FALLSTUDIE
1. Untersuchungsgegenstand: Das Bundesbüchlein
1.1. Inhaltliche und formale Charakteristika des Bundesbüchleins
1.2. Bestimmung des Samples und die Definition von Einheiten
1.2.1. Thematische Präsentation der Auswahleinheiten
2. Methodik/ Vorgehen
2.1. Die Exploration
2.2. Die qualitative Inhaltsanalyse
2.2.1. Das allgemeine Ablaufmodell der Analyse
2.2.2. Das konkrete Vorgehen bei der strukturierenden Inhaltsanalyse
3. Operationalisierung der Untersuchungskriterien
3.1. Vielfalt bzw. Vollständigkeit
3.2. Quellentransparenz bzw. Transparenz der Aussageträger
3.3. Sachlichkeit bzw. Trennung von Information und bundesrätlichem Kommentar
4. Ergebnisse der Untersuchung
4.1. Vollständigkeit
4.1.1. Allgemeine Bemerkungen
4.1.2. Die Einschränkung der gegnerischen Argumentevielfalt
4.1.2.1. Die Selektionstätigkeit des Bundesrates
4.1.2.2. Die Folgen der Selektionstätigkeit für die Argumentevielfalt
4.1.2.3. Selektion als Resultat formaler Charakteristika
4.1.3. Die Einschränkung der bundesrätlichen Argumentevielfalt
4.1.4. Wiederholungen und Detaillierungen
4.1.5. Ergänzungen und Erweiterungen der Argumentekomplexe
4.1.6. Einschätzung der Umsetzung Vollständigkeitsforderung
4.2. Transparenz der Aussageträger
4.2.1. Allgemeine Bemerkungen
4.2.2. Formen transparenter Vermittlung von Argumenten/ Argumentekomplexen
4.2.2.1. Einleitende Bemerkungen
4.2.2.2. Untertitel und Randnotiz
4.2.3. Intransparent vermittelte Argumentepositionen
4.2.3.1. Intransparenz auf Seiten des Bundesrates
4.2.3.2. Intransparenz auf Seiten der Gegnerschaft
4.2.4. Angaben zur Identität der Personen oder Gruppierungen
4.2.5. Einschätzung der Umsetzung der Transparenzforderung
4.3. Sachlichkeit
4.3.1. Allgemeine Bemerkungen
4.3.2. Formen der bewertenden Vermittlung von Standpunkten oder Argumenten
4.3.2.1. Subjektive Interpretationen
4.3.2.2. Die Aufladung von Standpunkten oder Argumenten
4.3.2.3. Ausgangslage mit bewertendem Charakter
4.3.3. Einschätzung der Umsetzung des Sachlichkeitsgebots
4.4. Gesamtüberblick
4.4.1. Die Erläuterung von Volksinitiativen im Bundesbüchlein
4.4.2. Die Erläuterungen zu Gesetzesrevisionen
IV. SCHLUSSBEMERKUNGEN
V. Bibliografie
1. Amtliche Dokumente
1.1. Dokumente der Bundesverwaltung
1.2. Argumentarien der Initiativ- und Referendumskomitees
2. Literatur
VI. Anhang
1. Präziser Aufbau des Abstimmungsbüchleins
2. Vom staatsfreien politischen Willensbildungsprozess zur Informationspflicht
3. Die Objektivitätsdebatte in der Kommunikationswissenschaft
4. Das Untersuchungskriterium Wahrheit, Sachgerechtigkeit oder getreue Vermittlung
5. Die Untersuchungskriterien Kontinuität und Verhältnismässigkeit
6. Untersuchungsergebnisse
6.1. Untersuchungskriterium Vollständigkeit
6.1.1. Volksabstimmung vom 3. März 2002: Volksinitiative „für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)“
6.1.2. Volksabstimmung vom 22. September 2002: Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)“/ Gegenentwurf der Bundesversammlung Gold für AHV, Kantone und Stiftung
6.1.3. Volksabstimmung vom 22. September 2002: Elektrizitätsmarktgesetz EMG
6.1.4. Volksabstimmung vom 24. November 2002: Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“
6.1.5. Volksabstimmung vom 24. November 2002: Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
6.1.6. Volksabstimmung vom 18. Mai 2003: Volksinitiative „Strom ohne Atom – Für eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke (Strom ohne Atom)“/ Volksinitiative „Moratorium Plus – Für die Verlängerung des Atomkraftwerk Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos (Moratorium Plus)“
6.1.7. Volksabstimmung vom 8. Februar 2004: Initiative für die Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter
6.1.8. Volksabstimmung vom 16. Mai 2004: Steuerpaket
6.1.9. Volksabstimmung vom 26. September 2004: Volksinitiative „Postdienste für alle“
6.1.10. Volksabstimmung vom 26. September 2004: Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
6.2. Untersuchungskriterium Transparenz der Aussageträger
6.2.1. Volksabstimmung vom 3. März 2002: Volksinitiative „für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)“
6.2.2. Volksabstimmung vom 22. September 2002: Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)“/ Gegenentwurf der Bundesversammlung Gold für AHV, Kantone und Stiftung
6.2.3. Volksabstimmung vom 22. September 2002: Elektrizitätsmarktgesetz EMG
6.2.4. Volksabstimmung vom 24. November 2002: Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“
6.2.5. Volksabstimmung vom 24. November 2002: Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
6.2.6. Volksabstimmung vom 18. Mai 2003: Volksinitiative „Strom ohne Atom – Für eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke (Strom ohne Atom)“/ Volksinitiative „Moratorium Plus – Für die Verlängerung des Atomkraftwerk Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos (Moratorium Plus)“
6.2.7. Volksabstimmung vom 8. Februar 2004: Initiative für die Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter
6.2.8. Volksabstimmung vom 16. Mai 2004: Steuerpaket
6.2.9. Volksabstimmung vom 26. September 2004: Volksinitiative „Postdienste für alle“
6.2.10. Volksabstimmung vom 26. September 2004: Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
6.3. Untersuchungskriterium Sachlichkeit
6.3.1. Volksabstimmung vom 3. März 2002: Volksinitiative „für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)“
6.3.2. Volksabstimmung vom 22. September 2002: Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)“/ Gegenentwurf der Bundesversammlung Gold für AHV, Kantone und Stiftung
6.3.3. Volksabstimmung vom 22. September 2002: Elektrizitätsmarktgesetz EMG
6.3.4. Volksabstimmung vom 24. November 2002: Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“
6.3.5. Volksabstimmung vom 24. November 2002: Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
6.3.6. Volksabstimmung vom 18. Mai 2003: Volksinitiative „Strom ohne Atom – Für eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke (Strom ohne Atom)“/ Volksinitiative „Moratorium Plus – Für die Verlängerung des Atomkraftwerk Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos (Moratorium Plus)“
6.3.7. Volksabstimmung vom 8. Februar 2004: Initiative für die Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter
6.3.8. Volksabstimmung vom 16. Mai 2004: Steuerpaket
6.3.9. Volksabstimmung vom 26. September 2004: Volksinitiative „Postdienste für alle“
6.3.10. Volksabstimmung vom 26. September 2004: Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
7. Datenanalyse
7.1. Untersuchungskriterium Vollständigkeit
7.1.1. Volksabstimmung vom 3. März 2002: Volksinitiative „für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)“
7.1.2. Volksabstimmung vom 22. September 2002: Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)“/ Gegenentwurf der Bundesversammlung Gold für AHV, Kantone und Stiftung
7.1.3. Volksabstimmung vom 22. September 2002: Elektrizitätsmarktgesetz EMG
7.1.4. Volksabstimmung vom 24. November 2002: Volksinitiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“
7.1.5. Volksabstimmung vom 24. November 2002: Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
7.1.6. Volksabstimmung vom 18. Mai 2003: Volksinitiative „Strom ohne Atom – Für eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke (Strom ohne Atom)“/ Volksinitiative „Moratorium Plus – Für die Verlängerung des Atomkraftwerk Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos (Moratorium Plus)“
7.1.7. Volksabstimmung vom 8. Februar 2004: Initiative für die Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter
7.1.8. Volksabstimmung vom 16. Mai 2004: Steuerpaket
7.1.9. Volksabstimmung vom 26. September 2004: Volksinitiative „Postdienste für alle“
7.1.10. Volksabstimmung vom 26. September 2004: Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Qualität und Funktionalität des „Bundesbüchleins“, eines zentralen Instruments staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld eidgenössischer Volksabstimmungen. Die zentrale Forschungsfrage lautet, inwieweit das Bundesbüchlein in seiner heutigen Form den Anspruch erfüllt, eine freie und unverfälschte Meinungsbildung der Stimmbürger zu ermöglichen, und ob seine bisherige Unantastbarkeit gerechtfertigt ist.
- Beurteilung der Qualität staatlicher Informationsvermittlung im Abstimmungskampf.
- Analyse des Einflusses der behördlichen Kommunikation auf den Meinungsbildungsprozess der Stimmbürger.
- Operationalisierung und Anwendung der Kriterien Vollständigkeit, Transparenz und Sachlichkeit.
- Qualitative explorative Fallstudie anhand von 11 ausgewählten Abstimmungsvorlagen.
- Kritische Diskussion der Rolle von Behörden in einem direktdemokratischen System.
Auszug aus dem Buch
1.1. Das Bundesbüchlein: Geschichte, Inhalt und Bedeutung
Das Abstimmungsbüchlein wird von einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Bundesratssprechers und Vizekanzlers Achille Casanova sowie unter Teilnahme von Vertretern der zuständigen Departemente und Ämter und Kommunikations- und Sprachspezialisten der Bundeskanzlei ausgearbeitet und zusammengestellt. Der Gesamtbundesrat beschäftigt sich zweimal mit dem Büchlein, wobei er nach einer allgemeinen Aussprache über einen ersten Entwurf die überarbeitete Fassung formell verabschiedet und somit dem Abstimmungsbüchlein den Status eines „«acte de gouvernement»“ verleiht, ihm also jegliche Beschwerdefähigkeit nimmt. Anschliessend wird das Büchlein in den vier Landessprachen in rund 5,2 Millionen Exemplaren gedruckt und je nach Kanton zusammen mit dem Stimmmaterial entweder in einem adressierten Couvert an die jeweiligen Stimmberechtigten verschickt oder unadressiert an die Haushalte verteilt.
Das Bundesbüchlein enthält neben Zusammenfassungen der jeweiligen Abstimmungsvorlagen, die erläuternde und erklärende Funktion haben, die Meinung des Bundesrates und die Argumente der (oppositionellen) Minderheit – im Fall einer Initiative oder eines fakultativen Referendums die Meinung der betreffenden Komitees, im Fall eines obligatorischen Referendums eine Zusammenfassung der Meinung der Minderheit im Nationalrat, welche sich im Verlauf der Parlamentsdebatte herauskristallisierte - und den jeweils präzisen Abstimmungstext. In den ersten Jahren war sowohl die Formulierung der eigenen Position als auch diejenige der Opposition dem Bundesrat vorbehalten; seit Mai 1984 gibt der Bundesrat die Stellungnahme der Initiativ- und Referendumskomitees grundsätzlich im Wortlaut und in Anführungszeichen auf einer ganzen Seite wieder. Er behält sich allerdings das Recht vor, einzugreifen, wenn „ein Text ehrenrührig, krass wahrheitswidrig oder zu lang ist.“
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Wandel der politischen Kommunikation im Kontext der Mediatisierung und führt in die zentrale Fragestellung der Arbeit ein: Erfüllt das Bundesbüchlein den Anspruch auf freie und unverfälschte Meinungsbildung?
II. Theoretischer Teil: Dieses Kapitel erarbeitet die theoretischen Grundlagen, indem es das Bundesbüchlein als staatliches Informationsmedium definiert und Qualitätskriterien aus der Kommunikationswissenschaft zur Bewertung der behördlichen Öffentlichkeitsarbeit herleitet.
III. EMPIRISCHER TEIL: EXPLORATIVE FALLSTUDIE: Der empirische Teil erläutert das Untersuchungsdesign, definiert die Stichprobe von 11 Abstimmungsvorlagen und wendet die entwickelten Qualitätskriterien im Rahmen einer qualitativen Inhaltsanalyse auf das Material an.
IV. SCHLUSSBEMERKUNGEN: Die Schlussbemerkungen fassen die Ergebnisse zusammen und relativieren den Befund, dass die Qualität des Bundesbüchleins tendenziell als ungenügend zu beurteilen ist, vor dem Hintergrund seiner Funktion als Instrument staatlicher Öffentlichkeitsarbeit.
V. Bibliografie: Das Literaturverzeichnis listet alle verwendeten amtlichen Dokumente und die zitierte Fachliteratur auf.
VI. Anhang: Der Anhang enthält detaillierte Tabellen zu den Analyseergebnissen der untersuchten Kriterien, den genauen Aufbau des Bundesbüchleins sowie ergänzende historische und theoretische Erläuterungen.
Schlüsselwörter
Bundesbüchlein, Abstimmungserläuterungen, direkte Demokratie, freie und unverfälschte Meinungsbildung, staatliche Öffentlichkeitsarbeit, Informationsqualität, Vollständigkeit, Transparenz, Sachlichkeit, Inhaltsanalyse, politische Kommunikation, Abstimmungskampf, Bundesrat, Willensbildung, Diskurs.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit?
Die Lizentiatsarbeit befasst sich mit der Qualität und Funktionalität des „Bundesbüchleins“ als offizielles Informationsinstrument des Bundes bei eidgenössischen Abstimmungen.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der behördlichen Kommunikation im Kontext der direkten Demokratie, der Qualitätssicherung von Informationen für Stimmbürger sowie den demokratietheoretischen Anforderungen an den Abstimmungskampf.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Hauptziel ist es zu prüfen, ob das Bundesbüchlein in der Lage ist, eine freie und unverfälschte Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger im Abstimmungskampf zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Verfasser?
Die Arbeit basiert auf einer qualitativen Inhaltsanalyse, die durch Kriterien der journalistischen Qualitätsforschung operiert, welche auf die spezifischen Bedingungen staatlicher Behördenkommunikation modifiziert wurden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die theoretischen Qualitätskriterien (Vollständigkeit, Transparenz, Sachlichkeit) hergeleitet und anschließend an einer Stichprobe von 11 Abstimmungsvorlagen (2002–2004) empirisch untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen Bundesbüchlein, direkte Demokratie, Meinungsbildung, Informationsqualität, staatliche Öffentlichkeitsarbeit und politische Kommunikation.
Warum wird die „vorgezogene“ Vermittlung von Argumenten als problematisch erachtet?
Der Verfasser argumentiert, dass der Bundesrat durch das Voranstellen seines Standpunkts vor der informativen Beschreibung die Lektüre vorbelastet und dem Leser eine „objektive“ Sichtweise vorgaukelt, bevor dieser überhaupt alle Details erfahren konnte.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zur Unparteilichkeit des Bundesbüchleins?
Die Arbeit schließt, dass das Bundesbüchlein keineswegs neutral ist, sondern ein parteiliches Medium darstellt, das den bundesrätlichen Standpunkt privilegiert, was angesichts seiner Rolle als staatliches Informationsmedium jedoch auch als logische Konsequenz innerhalb einer bestimmten Rollenverteilung interpretiert werden kann.
- Quote paper
- lic. rer. soc. Andreas Christen (Author), 2005, Qualität und Funktionalität des Bundesbüchleins als Mittel zur freien und unverfälschten Meinungsbildung im Abstimmungskampf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77652