Die Grunderwerbsteuer führte schon seit jeher ein stiefmütterliches Dasein innerhalb des deutschen Steuerrechts. Sowohl in der Fachliteratur als auch innerhalb der Finanzverwaltung fristet sie auch heute noch ein Schattendasein. Dies ist vornehmlich darauf zurückzuführen, dass nur ein geringer Betrag der Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen auf sie entfällt. Vom Gesamtaufkommen im Jahre 2005 in Höhe von 489.166.000.000 € entfielen nur 4.812.000.000 € auf die GrESt. Dieses entspricht weniger als 1 %.
Bei genauerer Betrachtung fällt allerdings auf, dass sie bei Unternehmenskäufen eine nicht zu vernachlässigende Größe darstellt. So steigt das Transaktionsvolumen für Unternehmensübernahmen seit einigen Jahren wieder konsequent an. Speziell Finanzinvestoren (z. B. Private-Equity-Gesellschaften) suchen lohnende Übernahmeziele. Die noch immer günstige Bewertung des deutschen Immobilienmarktes zieht vermehrt ausländische Investoren an. Das größte Transaktionsvolumen, bei dem hauptsächlich Immobilienvermögen übertragen wurde (ca. 7 Mrd. €), bestand beim Kauf der Viterra AG - einer Tochtergesellschaft der E.ON AG - durch die Deutsche Annington im Jahre 2005. Diese Transaktion verursachte eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 81.000.000 €. Belastungen mit GrESt in dieser Größenordnung können bei Unternehmen zu massiven Problemen führen und sind eine nicht zu vernachlässigende Größe.
So kann diese signifikante Belastung mit GrESt zu Liquiditätsengpässen führen und im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmens bedrohen. Oftmals ist den an der Übernahme beteiligten Unternehmen auch im Vorfeld nicht bewusst, dass GrESt ausgelöst werden könnte. Eine steuerliche Beratung, in der die GrESt einbezogen wird, ist daher unbedingt nötig. Sollte es zur geplanten Änderung der Berechnung des Bedarfswertes kommen, so würde sich die Bemessungsgrundlage der GrESt bei der Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenen Gesellschaften erhöhen. Die Folge wäre eine signifikant höhere Belastung mit GrESt.
Aus diesem Grunde ist die Beschäftigung mit GrESt in der vorliegenden Arbeit angezeigt.
1.1 Inhalt und Zielsetzung der Arbeit
Diese Arbeit soll dem Leser einen Einstieg ins Grunderwerbsteuergesetz ermöglichen. Zur Erleichterung des Verständnisses wird dazu in Kapitel 2 eine kurze Einführung zu Konzept und Funktionsweise des Grunderwerbsteuergesetzes vorangestellt. Der Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit der Übertragung von Unternehmensanteilen an grundstücksbesitzenden Kapital- und Personengesellschaften. Diese Gestaltungen spielen in der Steuerberatungspraxis eine maßgebliche Rolle und verursachen durch eine Vielzahl von Regelungen die zum Teil relativ große Rechtsunsicherheit. Dabei werden aktuelle Fälle und Gestaltungsmöglichkeiten betrachtet, die im Falle von Konzernumstrukturierungen auftreten können.
1.2 Abgrenzung des Themas
Die vorliegende Arbeit soll dem Leser einen Überblick über mögliche Grundstücksübertragungen zwischen Rechtsträgern vermitteln. Hierbei liegt der Schwerpunkt nicht auf der Übertragung eines Grundstücks, sondern auf der Übertragung von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften. Die Arbeit soll dem Leser die komplizierten Anwendungsnormen des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG verständlich erklären und zu eigenen Gestaltungsüberlegungen anregen. Zu beachten ist, dass nur grunderwerbsteuerliche Aspekte bei der Übertragung von Anteilen beachtet werden. Ertrag- und umsatzsteuerliche sowie sonstige Aspekte, die ebenfalls für eine unternehmerische Entscheidung von Bedeutung sind, werden demzufolge nicht analysiert. Durch die Bandbreite des Themas ist eine Klärung aller auftretenden Probleme in diesem Umfange hier nicht möglich. Für weiterführende Überlegungen wird auf die einschlägige Kommentarliteratur verwiesen.
2 Allgemeine Einführung in das Konzept der Grunderwerbsteuer
Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Rechtsverkehrssteuer. Dabei ist der Grundstücksumsatz Gegenstand der GrESt. Im GrEStG sind die Rechtsvorgänge einzeln aufgeführt, die der GrESt unterliegen. Die Auslegung des GrEStG richtet sich vornehmlich nach dem Zivilrecht, da die Steuertatbestände auf Rechtsänderungen am Grundstück anzuwenden sind. Dabei ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise, die sonst vornehmlich im Steuerrecht gilt, hierbei nur anzuwenden, wenn das Gesetz es ausdrücklich vorsieht (§ 1 Abs. 2 GrEStG).
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Inhalt und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Abgrenzung des Themas
2 Allgemeine Einführung in das Konzept der Grunderwerbsteuer
2.1 Historische Entwicklung
2.2 Verhältnis zu anderen Steuern
2.2.1 Verhältnis zur Erbschafts-und Schenkungssteuer
2.2.2 Verhältnis zur Umsatzsteuer
2.2.3 Verhältnis zu den Ertragssteuern
2.3 Steuerbarkeit
2.3.1 Grundstück
2.3.2 Rechtsträgerwechsel
2.3.3 Überblick über die wichtigsten steuerbaren Erwerbsvorgänge
2.3.3.1 Kaufvertrag und andere Verpflichtungsgeschäfte
2.3.3.2 Auflassung
2.3.3.3 Übergang des Eigentums
2.3.3.4 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren
2.3.3.5 Zwischengeschäfte
2.3.3.6 Verschaffung der Verwertungsbefugnis
2.3.3.7 Änderung des Gesellschafterbestands
2.3.3.8 Anteilsvereinigung
2.3.3.9 Tausch von Grundstücken
2.3.3.10 Aufeinanderfolge von Tatbeständen
2.4 Steuerbefreiungen
2.4.1 Sachliche Steuerbefreiungen nach §§ 3 und 4 GrEStG
2.4.2 Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG
2.5 Bemessungsgrundlage
2.5.1 Gegenleistung
2.5.2 Bedarfswert
2.6 Steuerschuld, -schuldner und Entstehen der Steuer
2.7 Nichtfestsetzung, Aufhebung und Änderung der Steuer
2.7.1 Rückgängigmachung des Erwerbs vor Eigentumsübergang
2.7.2 Rückerwerb von Grundstücken
2.7.3 Nachträgliche Herabsetzung der Gegenleistung
3 Besonderheiten bei der Übertragung von Unternehmensanteilen
3.1 § 1 Abs. 2a GrEStG
3.1.1 Historische Entwicklung des § 1 Abs. 2a GrEStG
3.1.2 Grundstück im Vermögen der Personengesellschaft
3.1.3 Änderungen im Gesellschafterbestand
3.1.4 Steuerbefreiungen
3.1.4.1 Grundstücksübergang von einer Gesamthand (§ 6 Abs. 3 GrEStG)
3.1.4.2 Die Steuerbefreiungen des § 3 GrEStG
3.2 § 1 Abs. 3 GrEStG
3.2.1 Historische Entwicklung des § 1 Abs. 3 GrEStG
3.2.2 Anteilsvereinigung oder Anteilsübergang von mindestens 95 %
3.2.3 Steuerbefreiungen
3.2.4 Anteilsvereinigung im Organkreis
3.2.5 Anteilsvereinigung oder Anteilsübertragung
4 Beispiele aus der steuerberatenden Praxis
Fallgruppe 1: Anwendbarkeit der Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG
Fallgruppe 2: Anteilsvereinigung im Organkreis:
Fallgruppe 3: Anteilsvereinigung im Ausland
Fallgruppe 4: Anteilsvereinigung bei eigenen Anteilen und up-stream Beteiligungen
5 Schlussbetrachtung und Ausblick
6 Summary
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die grunderwerbsteuerlichen Herausforderungen bei der Übertragung von Unternehmensanteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften. Das primäre Ziel ist es, dem Leser die komplexen Anwendungsnormen des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG verständlich zu erläutern und Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um steuerliche Belastungen oder unerwartete Steuerpflichten bei Konzernumstrukturierungen zu vermeiden.
- Grundlagen des Grunderwerbsteuergesetzes und steuerbare Erwerbsvorgänge.
- Detaillierte Untersuchung der Steuerbarkeit von Unternehmensanteilsübertragungen.
- Anwendung der Steuerbefreiungen nach §§ 3, 5 und 6 GrEStG.
- Behandlung von Spezialfällen wie Organschaften und mittelbaren Anteilsvereinigungen.
- Praxisnahe Fallstudien zur Sensibilisierung für steuerliche Risiken.
Auszug aus dem Buch
3.1.2 Grundstück im Vermögen der Personengesellschaft
Um eine Steuerbarkeit auszulösen, muss der Personengesellschaft im Zeitpunkt des maßgeblichen Gesellschafterwechsels ein inländisches Grundstück gehören. Ein Grundstück gehört der Personengesellschaft, wenn es ihr durch einen unter § 1 Abs. 1 oder 1 Abs. 2 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang zuzurechnen ist. Ebenso werden der Personengesellschaft die Grundstücke von Gesellschaften zugerechnet, an denen sie mindestens „95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft bzw. (ganz oder teilweise mittelbar) an einer grundbesitzenden Personengesellschaft hält“ (§ 1 Abs. 3 GrEStG). Unter diesen Voraussetzungen wird die Steuerbarkeit durch eine doppelte Fiktion ausgelöst. Die erste Fiktion wird bei der Vereinigung oder Übertragung aller Anteile einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft durch § 1 Abs. 3 GrEStG in einer Hand ausgelöst, da der Erwerber als neuer Eigentümer des Grundstücks im Wege der Fiktion gesehen wird. Beim folgenden Austausch von 95 % der Gesellschafter innerhalb der Fünfjahresfrist wird dann wiederum der Erwerb des Grundstücks durch eine neue Personengesellschaft fingiert. Dadurch wird die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2a GrEStG auch auf grundbesitzende Kapitalgesellschaften ausgedehnt.
Die Berechnung der Fünfjahresfrist muss für jedes Grundstück im Vermögen der Gesellschaft separat vorgenommen werden. Dieses ist deshalb notwendig, da sich das Grundstück zum Zeitpunkt des maßgeblichen „letzten“ Gesellschafterwechsels fünf Jahre lang durchgängig im Besitz der Personengesellschaft befunden haben muss. Ebenso sind Gesellschafterwechsel nicht maßgeblich, die sich ereignet haben, bevor sich das Grundstück im Besitz der Personengesellschaft gefunden hat. Sollte einem Grundstückserwerb ein Gesellschafterwechsel vorangehen, der im Zusammenhang mit einem vorgefassten Plan steht, dann ist dieser frühere Gesellschafterwechsel bei der Berechnung des Fünfjahreszeitraumes nach Meinung der Finanzverwaltung mit zu berücksichtigen. Diese Fiktion ist nicht nachvollziehbar, da der Gesellschafterwechsel vor dem Grundstückserwerb lag; dementsprechend gehörte das Grundstück nicht durchgängig zum Vermögen der Personengesellschaft. Eine Gestaltungsmöglichkeit ergibt sich m.E. in der Weise, dass alle vor Grundstückserwerb vorhandenen Gesellschafter eine neue Personengesellschaft gründen, die dann das Grundstück erwirbt. Es käme dementsprechend nicht zu einem Gesellschafterwechsel bei der erwerbenden Personengesellschaft. Ob die Finanzverwaltung in diesem Falle § 42 AO anwenden dürfte, ist zu verneinen, da § 1 Abs. 2a GrEStG bereits als Tatbestand gegen Steuerumgehungen konzipiert ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Beleuchtet das Schattendasein der Grunderwerbsteuer, deren steigende Relevanz bei großen Unternehmenskäufen und die Notwendigkeit steuerlicher Beratung.
2 Allgemeine Einführung in das Konzept der Grunderwerbsteuer: Vermittelt die rechtlichen Grundlagen, die steuerbaren Erwerbsvorgänge, Bemessungsgrundlagen sowie Regeln zur Steuerschuld und -befreiung.
3 Besonderheiten bei der Übertragung von Unternehmensanteilen: Analysiert detailliert die Anwendungsbereiche des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG, einschließlich der historischen Entwicklung und spezifischer Steuerbefreiungen.
4 Beispiele aus der steuerberatenden Praxis: Anhand von Fallgruppen werden komplexe Szenarien wie Anteilsvereinigungen im Organkreis oder Auslandsstrukturen praktisch durchgespielt.
5 Schlussbetrachtung und Ausblick: Resümiert das Spannungsfeld zwischen Steuerplanung und Gesetzgebung und zeigt Risiken bei Konzernumstrukturierungen auf.
6 Summary: Fasst die Kernaussagen der Arbeit in englischer Sprache zusammen.
Schlüsselwörter
Grunderwerbsteuer, Unternehmensanteile, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Anteilsvereinigung, Gesellschafterwechsel, Organschaft, Steuerbarkeit, Steuerbefreiung, Bemessungsgrundlage, Grundstückserwerb, Konzernumstrukturierung, § 1 GrEStG, Bedarfswert, RETT-Blocker
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die grunderwerbsteuerlichen Probleme, die entstehen können, wenn Unternehmensanteile an Gesellschaften übertragen werden, die Grundstücke besitzen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Im Fokus stehen die Tatbestände des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG, das Verhältnis der Grunderwerbsteuer zu anderen Steuerarten sowie die Anwendung von Steuerbefreiungen.
Welches primäre Ziel verfolgt der Autor?
Der Autor möchte dem Leser die komplexen Anwendungsnormen des Grunderwerbsteuergesetzes verständlich nahebringen, um bei Transaktionen steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Es handelt sich um eine juristische und betriebswirtschaftliche Analyse, die aktuelle Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Rechtsprechung (insbesondere des BFH) auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich intensiv der Übertragung von Unternehmensanteilen an kapital- und personengesellschaften, der Berechnung der Fünfjahresfrist und der Behandlung von Organschaften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Die zentralen Begriffe sind Grunderwerbsteuer, Anteilsvereinigung, Organschaft, Personengesellschaften sowie die Auslegung der einschlägigen Paragraphen des GrEStG.
Wie werden die Auswirkungen einer doppelstöckigen Personengesellschaft auf die Grunderwerbsteuer bewertet?
Die Arbeit argumentiert für eine transparente Betrachtungsweise bei der Anwendung von Steuerbefreiungen, da Gesellschafter der Obergesellschaft einen direkten Bezug zum Grundbesitz der Untergesellschaft haben.
Gilt die Organschaft im Steuerrecht als Schutz oder Risiko?
Die Organschaft stellt eine erweiterte Zurechnung von Anteilen dar, die bei unbedachter Gestaltung ungewollt eine Anteilsvereinigung auslösen und somit eine Steuerpflicht begründen kann.
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- Christian Donke (Author), 2007, Grunderwerbsteuerliche Probleme bei der Übertragung von Unternehmensanteilen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76842