Heute kann jeder mit seinem Handy und mit seiner Digitalkamera hochwertige Bilder machen, die dann auch von Medien, etwa für die Bild-Aktion der Leserreporter verwertet werden können.
So berufen sich die publizierenden Medien auf die Pressefreiheit und scheren sich unter dessen Deckmantel wenig um die persönliche Freiheit des Einzelnen, sich diesem Rummel zu entziehen, bzw. sein Werk vor der Auswertung in oder in manchen Fällen auch der Entwertung durch die Medien zu schützen.
Die sonst in unserer Gesellschaft so hofierte freie Presse, die seit ihrer Unterdrückung und Kontrolle im Propagandastaat jenen Sonderstatus als konstitutierendes Element einer gesunden Demokratie innehat, wird hier in ihre wenigen Grenzen verwiesen.
Wie genau der Gesetzgeber hier schützend seine Hand über die finanziellen, aber auch imateriellen Interessen der Rechteinhaber hält, soll im Folgenden erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Urheberrecht
- Verwertungsgesellschaften
- Schrankenregelungen
- § 24 UrhG: Freie Benutzung
- § 48 UrhG: Öffentliche Reden
- § 50 UrhG: Bild- und Tonberichterstattung
- § 5 Rundfunkstaatsvertrag 2001
- § 5a Rundfunkstaatsvertrag 2001
- § 51 UrhG: Zitate
- § 57 UrhG: Unwesentliches Beiwerk
- § 59 UrhG: Werke an öffentlichen Plätzen
- Ausblick/Fazit
- Literatur
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes in Deutschland. Dabei wird die Bedeutung des Urheberrechts für die moderne Mediengesellschaft und die Notwendigkeit von Ausnahmen für den Schutz der Demokratie und die Informationsfreiheit beleuchtet.
- Schutz des Urhebers in seinen geistigen und wirtschaftlichen Interessen
- Ausnahmen vom Urheberrecht zum Schutz der Informationsfreiheit
- Die Rolle von Verwertungsgesellschaften im Urheberrecht
- Schrankenregelungen wie freie Benutzung, Öffentliche Reden und Bild- und Tonberichterstattung
- Der Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen des Urhebers und dem Allgemeinwohl
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Relevanz des Urheberrechts in der heutigen Mediengesellschaft heraus und erläutert die grundlegenden Ziele und die Bedeutung von Schrankenregelungen. Das zweite Kapitel befasst sich mit den Verwertungsgesellschaften, die die Interessen der Urheber im Bereich der Verbreitung und Wiedergabe ihrer Werke wahrnehmen. Im dritten Kapitel werden die wichtigsten Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes im Detail vorgestellt, darunter die Freie Benutzung, Öffentliche Reden und Bild- und Tonberichterstattung.
Schlüsselwörter
Urheberrecht, Urheberrechtsgesetz, Schrankenregelungen, Verwertungsgesellschaften, geistiges Eigentum, freie Benutzung, Öffentliche Reden, Bild- und Tonberichterstattung, Informationsfreiheit, Demokratie, Medienrecht, Leistungsschutzrecht, Rundfunkstaatsvertrag
Häufig gestellte Fragen
Welche Urheberrechts-Ausnahmen gelten für die Berichterstattung?
Das Urheberrechtsgesetz sieht Schrankenregelungen vor, wie § 50 (Bild- und Tonberichterstattung) und § 51 (Zitate), um die Pressefreiheit und Informationspflicht zu gewährleisten.
Was versteht man unter "unwesentlichem Beiwerk" (§ 57 UrhG)?
Werke dürfen ohne Erlaubnis genutzt werden, wenn sie nur zufällig und unwesentlich im Hintergrund einer Aufnahme erscheinen und nicht den eigentlichen Gegenstand der Darstellung bilden.
Dürfen öffentliche Reden im Fernsehen übertragen werden?
Ja, gemäß § 48 UrhG ist die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden, die bei öffentlichen Versammlungen oder in staatlichen Organen gehalten wurden, unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Was ist die "Panoramafreiheit" (§ 59 UrhG)?
Sie erlaubt es, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch Malerei, Grafik oder Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Wie werden die wirtschaftlichen Interessen der Urheber geschützt?
Verwertungsgesellschaften nehmen die Rechte der Urheber wahr und sorgen dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke (auch im Rahmen von Schrankenregelungen) angemessen vergütet werden.
- Quote paper
- Stefan Zeidler (Author), 2006, Freistellungen vom Urheberrechtsgesetz zum Zwecke der Berichterstattung in Film, Funk und Fernsehen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76659