Ziel: Der Auszubildende soll sein Berichtsheft selbständig, fehlerfrei und termingerecht führen können und die rechtlichen Bedeutung kennen.
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Informationen
2 Planung
2.1 Didaktische Überlegungen
2.2 Methodische Überlegungen
2.2.1 Methodenmix
2.2.2 Methodenbegründung
2.2.3 Hilfsmittel
3 Verlaufsplanung
3.1 Begrüßung und Vorstellung
3.2 Beschreibung der Situation
3.3 Motivation
3.4 Brainstorming
3.5 Lehrgespräch
3.6 Einstieg in die 3. Stufe der Vier-Stufen-Methode
3.7 Lernzielkontrolle
3.8 Verabschiedung
1 Allgemeine Informationen
Ausbildungsbetrieb: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Ausbildende : Marit Prade
Ausbildungsberuf: Industriekauffrau / Industriekaufmann
Ausbildungsjahr: 1. Ausbildungsjahr
Ausbildungsabteilung: Aus- und Fortbildung
Dauer der Ausbildungseinheit : ca. 20 - 25 Minuten
2 Planung
2.1 Didaktische Überlegungen
Thema:
Führung, Hintergründe und rechtliche Grundlagen des Berichtshefts.
Begründung:
Laut §6 (1) Satz 4 BBiG ist jeder Auszubildende durch den Ausbildenden dazu anzuhalten, ein Berichtsheft zu führen.
§39 (1) Satz 2. BBiG regelt ausdrücklich, dass nur, wer sein Berichtsheft vollständig vorlegt auch zur Abschlussprüfung zugelassen wird.
Die Verordnung über die Berufsausbildung für Industriekaufleute (Ausbildungsordnung) vom 23.07.2002 sieht in § 7 zusätzlich vor, dass der Ausbildende das Berichtsheft regelmäßig kontrolliert und dem Auszubildenden angemessene Zeit gibt um das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen.
Die Tatsache dass zum Berichtsheft drei gesetzliche Regelungen bestehen, macht deutlich dass dem Berichtsheft im Rahmen der Ausbildung eine nicht zu unterschätzende Relevanz beigemessen wird.
Deshalb ist es wichtig diese Relevanz dem Auszubildenden frühzeitig und nachdrücklich zu verdeutlichen und ihn am Anfang der Ausbildung so zu unterstützen und zu unterweisen, dass er lernt, sein Berichtsheft ordentlich und regelmäßig zu führen.
Lernziel: Der Auszubildende soll sein Berichtsheft selbständig, fehlerfrei und termingerecht führen können und die rechtliche Bedeutung kennen.
2.2 Methodische Überlegungen
Um eine Unterweisung sinnvoll zu gestalten, ist es Aufgabe des Ausbilders sich im Vorfeld über die zu verwendeten Methoden Gedanken zu machen. Die verschiedenen Methoden müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Daraus ergibt sich der Methodenmix.
2.2.1 Methodenmix
- Brainstorming
- Lehrgespräch
- Einstieg in die 3. Stufe der Vier-Stufen-Methode
2.2.2 Methodenbegründung
Brainstorming:
Das Brainstorming dient zur sogenannten Adressatenanalyse. Die Adressatenanalyse dient dem Ausbilder den gegenwärtigen Kenntnisstand des Auszubildenden abzufragen. So kann der Ausbilder je nach Vorwissen des Auszubildenden das Lehrgespräch entsprechend gestalten und auf offene Fragen eingehen.
Durch das Brainstorming wird gewährleistet, dass der Ausbilder nicht zuviel oder zuwenig voraussetzt.
Lehrgespräch:
Das Lehrgespräch eignet sich vor allem zur Vermittlung von Sachkenntnissen im kognitiven Bereich. Die Gesprächsführung liegt beim Ausbilder, er gibt die Lernziele bekannt und lässt die Grundlagen im Gespräch durch den Auszubildenden erarbeiten, in dem er Denkimpulse gibt. Der Auszubildende beteiligt sich aktiv am Lehrgespräch, dadurch werden die notwendigen theoretischen Kenntnisse vermittelt, seine Denkfähigkeit geschult und zusätzlich seine sprachliche Ausdrucksfähigkeit und sein Sozialverhalten gefördert.
In diesem speziellen Fall findet zu jedem Thema direkt nachdem die Vorkenntnisse der Auszubildenden gecheckt wurden ein „kleines Lehrgespräch“ statt, in dem alle anderen wichtigen Punkte gemeinsam erarbeitet werden. Auch die gemeinsam gefundenen Lösungen werden auf Karten geschrieben und angepinnt.
So ergibt sich zum Ende dieser Einheit ein vollständiges, klar strukturiertes Tafelbild, auf dem alle relevanten Informationen zu sehen sind.
Einstieg in die 3. Stufe der Vier-Stufen-Methode:
Für den praktischen Teil der Unterweisung (also das Ausfüllen des Berichtshefts) wird der Einstieg in die 3. Stufe der Vier-Stufen-Methode gewählt. Diese Methode eignet sich sehr gut, da die Auszubildende das gerade Gelernte gleich nachmachen und praktisch umsetzen kann. Der Ausbilder kann in der 3. Stufe noch helfend eingreifen. In der 4. Stufe hat die Auszubildende dann die Möglichkeit zu zeigen, dass sie das Lernziel erreicht hat.
2.2.3 Hilfsmittel
- Schreibutensilien
- Metaplankarten
- Notizen über bisher geleistete Tätigkeiten
- Berichtsheftvorlage
- Auszüge aus Gesetzestexten: „Arbeitsgesetze“ – Beck-Texte im dtv und „Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur Industriekauffrau“
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