Die vorliegende Hausarbeit hat die beiden wichtigsten Elemente des Minderheitenschutzsystems der Zwischenkriegszeit zum Gegenstand. Der erste Schwerpunkt liegt dabei auf den Minderheitenschutzverträgen, welche auf der Pariser Friedenskonferenz im Jahre 1919 ausgehandelt wurden (Kapitel 4.1.). Das zweite Hauptaugenmerk richtet sich auf das im Völkerbund entstandene Minderheitenschutzverfahren (Kapitel 4.2.). Zuvor möchte ich allerdings am Beispiel Ostmitteleuropas zeigen, welche politischen Entwicklungen der Verwirklichung eines international garantierten Minderheitenschutzes voran gingen (Kapitel 2). Bevor ich im vierten Kapitel zum eigentlichen Schwerpunkt meiner Arbeit komme, möchte ich im Kapitel 3 noch in knapper Form das zwischenstaatliche Organ vorstellen, welchem die Garantie der Minderheitenschutzverträge auferlegt worden ist, den Genfer Völkerbund. Das Anliegen dieser Arbeit ist es, die Substanz und den diffizilen Prozess der Entstehung des Minderheitenschutzsystems, von der Erkenntnis der Siegermächte zu seiner Notwendigkeit über das Ringen um die Umsetzung bis zur Verwirklichung, darzustellen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Ausgangslage in Ostmitteleuropa
2.1. Ostmitteleuropa vor dem 1. Weltkrieg
2.2. Die Lage im Jahr 1919
2.3. Die diffizile Situation der neuen Staaten
3. Der Völkerbund
4. Das Minderheitenschutzsystem des Völkerbundes
4.1. Die Minderheitenschutzverträge
4.1.1. Entstehung
4.1.2. Aufbau und Inhalt
4.2. Das Minderheitenschutzverfahren
4.2.1. Entstehung
4.2.2. Funktionsweise
5. Resümee
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit hat die beiden wichtigsten Elemente des Minderheitenschutzsystems der Zwischenkriegszeit zum Gegenstand. Der erste Schwerpunkt liegt dabei auf den Minderheitenschutzverträgen, welche auf der Pariser Friedenskonferenz im Jahre 1919 ausgehandelt wurden (Kapitel 4.1.). Das zweite Hauptaugenmerk richtet sich auf das im Völkerbund entstandene Minderheitenschutzverfahren (Kapitel 4.2.). Zuvor möchte ich allerdings am Beispiel Ostmitteleuropas zeigen, welche politischen Entwicklungen der Verwirklichung eines international garantierten Minderheitenschutzes voran gingen (Kapitel 2). Bevor ich im vierten Kapitel zum eigentlichen Schwerpunkt meiner Arbeit komme, möchte ich im Kapitel 3 noch in knapper Form das zwischenstaatliche Organ vorstellen, welchem die Garantie der Minderheitenschutzverträge auferlegt worden ist, den Genfer Völkerbund. Das Anliegen dieser Arbeit ist es, die Substanz und den diffizilen Prozess der Entstehung des Minderheitenschutzsystems, von der Erkenntnis der Siegermächte zu seiner Notwendigkeit über das Ringen um die Umsetzung bis zur Verwirklichung, darzustellen.
Damit der Umfang dieser Betrachtung nicht zu groß wird, musste ich eine zeitliche Einschränkungen vornehmen. Daher habe ich den Zeitraum so abgesteckt, dass die Darstellung von der Pariser Friedenskonferenz bis zu den Madrider Beschlüssen im Sommer 1929 reicht. Die Reformversuche von Madrid sind aber nicht mehr Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Der Grund für die Zäsur an dieser Stelle liegt darin, dass mit den Reformversuchen von Madrid die Blütezeit des Völkerbundes beendet war, was wesentlich mit dem Demokratieverlust im Europa der dreißiger Jahre zusammenhing. Die Darstellung eines mehr oder weniger funktionierenden Minderheitenschutzverfahrens ist für den von mir gewählten Zeitraum günstiger.
Im Folgenden möchte ich einige wenige Aussagen zur Quellenlage und zur von mir konsultierten Literatur treffen. Mittlerweile sind die Sperrfristen des Völkerbundarchivs abgelaufen, so dass sämtliche Akten und sonstige Völkerbunddokumente der Forschung zur Verfügung stehen. Die verbreitetste Quelle ist das Amtsblatt (englische Ausgabe: Official Journal; französische Ausgabe: Journal officiel). Es enthält unter anderem Verträge, Protokolle der öffentlichen Ratssitzungen, Berichte und Statistiken. Zur Konsultation der Quellen habe ich die zeitgenössische Zusammenfassung des Minderheitenrechts der zwanziger Jahre von Herbert Kraus[1] herangezogen. Diese Quellensammlung enthält die einschlägigen Texte in den Originalsprachen und die jeweiligen amtlichen deutschen Übersetzungen. Des Weiteren sind die Texte mit Kommentaren von Kraus versehen. Der größte Teil der Sekundärliteratur ist zeitgenössisch und daher ohne Kenntnis der Völkerbundarchivalien verfasst. Ein Werk, das dieser Beschreibung entspricht, ist die Darstellung von Otto Junghann.[2] Während dieses Werk in vielen Dingen auf bloße Mutmaßungen und Vermutungen angewiesen blieb, ist die Abhandlung des langjährigen Sektionsmitgliedes und zeitweiligen Direktors der Sektion Pablo de Azcarate y Florez[3] quasi eine Darstellung aus erster Hand. Dennoch habe ich nur weniges aus diesem Buch in meine eigenen Gedankengänge integriert, denn Azcarate y Florez versucht, die Minderheitenpolitik des Völkerbundes möglichst günstig darzustellen. Einen wesentlich stärkeren Einfluss auf die vorliegende Arbeit hat das Buch von Christoph Gütermann.[4] Gütermann konzentriert sich auf das Minderheitenschutzverfahren und stellt fest, dass es überwiegend eine politische Prozedur war. Eine weitere Publikation, die ich herangezogen habe, ist die Arbeit des Politologen Sebastian Bartsch.[5] Bartsch beleuchtet auf sehr abstrakter Ebene die Möglichkeiten zwischenstaatlicher Kooperation auf der Grundlage verschiedener Theorien wie Neorealismus und Neoinstitutionalismus. Für die Betrachtung der Gestaltungsphase der Minderheitenschutzverträge eignet sich besonders die Dissertation von Erwin Viefhaus.[6] Die neueste Abhandlung, welche mir vorlag, und zugleich der Hauptbezugspunkt meiner Arbeit, ist das Buch von Martin Scheuermann.[7] Scheuermann bereichert den Wissensstand zum Minderheitenschutz zwischen den beiden Weltkriegen erheblich, indem er als erster eine systematische Auswertung der Akten des Völkerbundes und im Besonderen seiner Minderheitenabteilung vornimmt.
2. Die Ausgangslage in Ostmitteleuropa
Im zweiten Kapitel meiner Hausarbeit möchte ich einen Blick auf die politische Situation in Ostmitteleuropa vor und unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg werfen. Mit Hilfe des knappen ereignisgeschichtlichen Überblicks möchte ich die Ausgangslage darstellen, in welcher sowohl der Völkerbund als auch das durch ihn überwachte Minderheitenschutzverfahren ins Leben gerufen wurden.
2.1. Ostmitteleuropa vor dem 1. Weltkrieg
Schaut man sich den ostmitteleuropäischen Raum auf einer Landkarte von 1913 an, so stellt man fest, dass sich über die genannte Region drei große Reiche erstrecken: das zaristische Russland, das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn. Nachdem Russland, Preußen und Österreich im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts Polen untereinander aufgeteilt hatten, wurde die staatslose Existenz der Polen in leicht veränderter Form vom Wiener Kongress 1815 bestätigt. Fortan bestand eine starke antipolnische Allianz der drei Mächte, mit der festen Absicht das Wiedererstehen eines selbstständigen Polen zu verhindern. Auch die Westmächte Europas waren gegen eine politische und territoriale Transformation Ostmitteleuropas zuungunsten der Mächte Russland, Preußen (seit 1870/71 Deutsches Reich) und Österreich (seit 1867 Österreich-Ungarn), weil sie das machtpolitische Gleichgewicht in Europa aufrecht erhalten wollten.[8] Von Seiten der tschechischen Politiker gab es vor dem ersten Weltkrieg keine Forderungen nach einem unabhängigen tschechischen Staat, weil sie einen solchen Anspruch nicht für realisierbar hielten.[9] Dies zeigt, dass die wichtigste Voraussetzung für die Entstehung neuer Staaten in Ostmitteleuropa die Beseitigung der bisherigen Herrschaften war.[10] Die machtpolitische Interessengemeinschaft zwischen dem zaristischen Russland, dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn zerbrach im Sommer 1914. Die Erörterung der Gründe hierfür würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen und bleibt daher außen vor. Durch die Katastrophe des Ersten Weltkriegs waren politische Veränderungen zugunsten der polnischen, tschechischen, estischen, lettischen, und litauischen Bestrebungen möglich. Die Mittelmächte waren nämlich für den Vorgang der Entstehung neuer Staaten in Ostmitteleuropa insofern nützlich, als sie durch ihre Kriegsführung die bisherigen Herrschaftsverhältnisse beendet haben.[11]
2.2. Die Lage im Jahr 1919
Mit der Beseitigung der bisherigen Herrschaften war die Grundlage für das Entstehen neuer Staaten in Ostmitteleuropa gegeben. Das Nationalbewusstsein der Völker Ostmitteleuropas erfuhr in den Kriegsjahren einen enormen Aufschub und die Völker beriefen sich in dieser Situation auf das Selbstbestimmungsrecht der Nationen, welches der US-Präsident Wilson in seinen 14 Punkten vom 4. Januar 1918 forderte. Die Forderung nach Realisierung des nationalen Prinzips in Form neuer Staaten war allerdings auf die völkerrechtliche Anerkennung zumindest durch die dominierenden Staaten angewiesen. Wenigstens die Sieger des Krieges mussten mit diesen Veränderungen einverstanden sein. Die Zustimmung der Siegermächte war aber nur für den Fall zu erwarten, dass sie einen Vorteil für die eigene Politik in dieser Region davontragen würden. In der Tat sahen die Siegermächte die Möglichkeit, eine solche Staatengründung in Ostmitteleuropa zu ihrem Nutzen zu instrumentalisieren. Sie stimmten der Umsetzung der Forderung des nationalen Prinzips aus zwei Hauptgründen zu. Erstens hatten die Westmächte Angst, dass sich die Ideologie und Praxis des revolutionären Bolschewismus weiter nach Europa hinein ausweiten könnte und zweitens befürchteten sie eine erneute aggressive Ostpolitik Deutschlands.[12] Die neu entstandenen bzw. wieder gegründeten Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen und die Tschechoslowakei sollten ein Sicherheitsgürtel sein, der nach Osten und Westen gleichermaßen kontrollierend und stabilisierend wirken sollte. Die neue Staatenwelt in Ostmitteleuropa sollte den Bolschewismus weit im Osten halten und Deutschland an neuen Expansionen hindern.
[...]
[1] Kraus, Herbert: Das Recht der Minderheiten. Materialien zur Einführung in das Verständnis des modernen Minoritätenproblems, Berlin 1927.
[2] Junghann, Otto: Das Minderheitenschutzverfahren vor dem Völkerbund, Tübingen 1934.
[3] Azcarate y Florez, Pablo de: League of Nations and National Minorities, Washington D.C. 1945.
[4] Gütermann, Christoph: Das Minderheitenschutzverfahren vor dem Völkerbund, Berlin 1979.
[5] Bartsch, Sebastian: Minderheitenschutz in der internationalen Politik. Völkerbund und KSZE/OSZE in neuer Perspektive, Opladen 1995.
[6] Viefhaus, Erwin: Die Minderheitenfrage und die Entstehung der Minderheitenschutzverträge auf der Pariser Friedenskonferenz 1919, Würzburg 1960.
[7] Scheuermann, Martin: Minderheitenpolitik contra Konfliktverhütung? Die Minderheitenpolitik des Völkerbundes, Marburg 2000.
[8] Vgl. Burian, Peter: Ostmitteleuropa 1919. Über das Entstehen einer neuen Staatenwelt, in: Ostmitteleuropa zwischen den beiden Weltkriegen (1918-1939). Stärke und Schwäche der neuen Staaten, nationale Minderheiten, hrsg. von Hans Lemberg, Marburg 1997, S. 1-12, S. 2.
[9] Vgl. Burian, S. 7.
[10] Vgl. Burian, S. 4.
[11] Vgl. Burian, S. 6.
[12] Vgl. Burian, S. 10 f.
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