Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Judenverfolgungen im Mittelrhein-Mosel-Gebiet im Vorfeld des ersten Kreuzzuges. Ziel ist es, die Ereignisse des Jahres 1096 darzustellen und ihre Bedeutung für das jüdisch-christliche Verhältnis einzuordnen. Dafür ist es jedoch not-wendig, zunächst die Ausgangssituation der jüdischen Gemeinden am Vorabend der Kreuz-züge näher zu untersuchen. Auf Grund der starken kulturellen Verbindung der rheinischen Judengemeinden mit den Gemeinden Nordfrankreichs werden auch diese in die Überlegung mit einbezogen. Abschließend soll die Frage diskutiert werden, ob die Ereignisse 1096 als Zäsur in der Geschichte des abendländischen aschkenasischen Judentums gelten können.
Inhalt
Einleitung
1. Ausgangslage
1.1 Die Entstehung jüdischer Gemeinden im Rheinland
1.2 Das Zusammenleben von Juden und Christen
1.3 Die Entwicklung antijüdischer Tendenzen
2. Die Ereignisse 1096
2.1 Der Ablauf der Verfolgungen
2.2 Weshalb versagte der Schutz?
2.3 Motive der Kreuzfahrer
2.4 Jüdische Reaktionen - Kiddusch haSchem
3. Folgen
3.1 Der Wiederaufbau der jüdischen Gemeinden
3.2 Veränderungen im täglichen Zusammenleben
3.3 Veränderungen im Judenrecht
Schluss
Literatur
Einleitung
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Judenverfolgungen im Mittelrhein-Mosel-Gebiet im Vorfeld des ersten Kreuzzuges. Ziel ist es, die Ereignisse des Jahres 1096 darzustellen und ihre Bedeutung für das jüdisch-christliche Verhältnis einzuordnen. Dafür ist es jedoch notwendig, zunächst die Ausgangssituation der jüdischen Gemeinden am Vorabend der Kreuzzüge näher zu untersuchen. Auf Grund der starken kulturellen Verbindung der rheinischen Judengemeinden mit den Gemeinden Nordfrankreichs werden auch diese in die Überlegung mit einbezogen. Abschließend soll die Frage diskutiert werden, ob die Ereignisse 1096 als Zäsur in der Geschichte des abendländischen aschkenasischen Judentums gelten können.
Wenn im Folgenden von Juden gesprochen wird, so bezieht sich dies ausschließlich auf die aschkenasischen Judengemeinden im deutschen und nordfranzösischen Raum. Vor allem bei der Bewertung der Ereignisse von 1096 ist es wichtig, diese aschkenasischen Gruppen von den sephardischen Südfrankreichs und Spaniens zu trennen, welche in ihrer inneren Entwicklung einen anderen Weg beschritten.
Die Quellenlage ist nicht reichhaltig. Die meisten christlichen Chronisten erwähnen die Judenverfolgungen entlang des Rheins kaum oder gar nicht. Dies mag daran liegen, dass diese sich hauptsächlich auf die Geschehnisse im Heilige Land konzentrierten und die Ausschreitungen im eigenen Land im Verhältnis dazu unerheblich schienen. Eine zweite Möglichkeit für das Ignorieren der Massaker entlang der Rheins 1096 wäre, dass die Berichte absichtlich bei Seite gelassen wurden, da die Verfolgungen nicht im Zusammenhang mit der ursprünglichen Kreuzzugsidee standen und daher schlecht glorifiziert werden konnten. Zu erwähnen wären auf Seite der christlichen Chronisten dennoch Albert von Aachen und Ekkehard von Aura, wenn die Berichte auch hier recht knapp gehalten sind
Auf jüdischer Seite gestaltet sich die Quellenlage um einiges besser. Wichtigster Bestandteil sind hier drei Berichte jüdischer Chronisten aus dem 12. Jahrhundert. Hier wäre zunächst der Bericht des Salomo bar Simson zu nennen, welcher nach eigenen Angaben die Schilderungen von Augenzeugen zusammentrug und anschließend aus diesen den Ablauf rekonstruierte. Entstanden ist die Chronik um 1140. Die überlieferte Schrift ist jedoch nicht das Original, sondern entstammt einem 1453 in Treviso geschriebenen Sammelband. Ein weiterer Bericht ist von dem Mainzer Rabbiner Eliezer ben Natan, welcher im Allgemeinen als Auszug bar Simsons gilt, jedoch ergänzt um die eigenen Klagelieder. Der dritte Bericht ist derjenige des Mainzer Anonymus, der in einer Darmstädter Handschrift überliefert ist. Da er neben den Vorkommnissen in Mainz und Speyer schwerpunktmäßig die Verfolgungen in Worms behandelt, geht man davon aus, dass der Verfasser Bürger der Stadt Worms gewesen ist. Die Schrift des Mainzer Anonymus ergänzt die des Salomo bar Simsons in Einzelheiten.[1] Entstanden ist sie wohl in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Mainz, die letzte Redaktion erhielt sie jedoch erst im 14. Jahrhundert.[2] Es ist nicht mehr zu klären, ob ein gemeinsamer Ursprungstext der drei Berichte verloren gegangen ist oder einer der Berichte als Grundlage für die beiden anderen bzw. für den zweiten und dieser dann wiederum für den dritten gedient hat. Gesichert ist, dass alle Berichte Kombinationen verschiedener Schilderungen darstellen, da kein Augenzeuge an allen Orten gleichzeitig gewesen sein kann.[3] Zusätzlich ist zu beachten, dass die jüdischen Texte von den Überlebenden in erster Linie zum Verständnis der Vorfälle und zur Rechtfertigung des Verhaltens der Märtyrer geschrieben wurden und nicht, um die tatsächlichen Geschehnisse wiederzugeben.[4]
Veröffentlicht sind alle drei hebräischen Texte in deutscher Übersetzung in der Edition von A. Neubauer und M. Stern[5]. Da die Übersetzung jedoch vielfach Mängel aufweist, wird im Zweifelsfall auf die englische Übersetzung von Shlomo Eidelberg[6] verwiesen werden.
Eine weitere jüdische Quelle sind die so genannten Memobücher, Gedächtniskataloge mit den Namen der Märtyrer, welche nach den Kreuzzügen in deutschen und später auch italienischen Gemeinden zur Verlesung an Gedenktagen anlegt wurden.[7] Da sie jedoch nichts weiter als Namenlisten enthalten, sind sie zur Rekonstruktion der Vorgänge nur bedingt nützlich.
Die Forschungslage hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert. Standen in der älteren Kreuzzugsforschung zunächst die Vorgänge in Palästina im Zentrum des Interesses, so wurde seit den 1980er und besonders in den 1990er Jahren auch verstärkt zu den Judenverfolgungen 1096 geforscht. An aktuellen Arbeiten zu den rheinischen Judengemeinden sind besonders die Publikationen Gerd Mentgens hervorzuheben, aber auch die etwas älteren Robert Chazans.
Im ersten Kapitel der Arbeit soll die Ausgangssituation im Vorfeld des ersten Kreuzzugs dargestellt werden. Dafür wird zunächst die Entstehung der jüdischen Gemeinden im Kerngebiet der Untersuchung näher beleuchtet. Der zweite Abschnitt widmet sich dem alltäglichen Umgang von Juden und Christen untereinander sowie dem jüdischen Gemeindeleben und den rechtlichen Grundlagen. Abschließend werden bereits vorhandene antijüdische Einstellungen näher untersucht.
Das zweite Kapitel rückt die Ereignisse 1096 ins Zentrum des Interesses. Zunächst wird der historische Ablauf der Pogromwelle besonders im Mittelrhein-Mosel-Gebiet geschildert. Im zweiten Unterpunkt soll die Frage geklärt werden, warum alle vorhandenen Schutzeinrichtungen 1096 versagten und die Verfolgungen dieses Ausmaß annehmen konnten. Daran schließt im dritten Abschnitt die Beschäftigung mit den Motiven, welche auf christlicher Seite zu den Massakern geführt haben, an. Danach werden die jüdischen Reaktionen, insbesondere die Radikalisierung durch Kiddusch haSchem, näher untersucht.
Das dritte Kapitel wendet sich den Folgen der Pogrome zu. Im ersten Abschnitt sollen die Verluste, welche die Gemeinden erlitten und der Wiederaufbau näher betrachtet werden. Daran schließt sich im zweiten Punkt die Untersuchung der Veränderungen im jüdisch-christlichen Zusammenleben an. Der dritte Abschnitt soll schließlich die Veränderungen im Judenrecht näher beleuchten.
1. Ausgangslage
1.1 Die Entstehung jüdischer Gemeinden im Rheinland
Die ersten sicheren Nachweise jüdischer Siedlungen auf dem Gebiet der karolingischen Nachfolgestaaten nördlich der Alpen stammen aus dem 9. Jahrhundert.[8] Es ist jedoch anzunehmen, dass sich die ersten jüdischen Gruppen bereits im vierten Jahrhundert unter den Römern ansiedelten.[9] Die im frühen und hohen Mittelalter nachweisbaren jüdischen Gemeinden befinden sich überwiegend an bedeutenden Handelsplätzen antiken Ursprungs, welche als Bischofssitze gleichzeitig Zentren der geistigen Reichsaristokratie waren. Die stärkste Anhäufung jüdischer Siedlungen entstand im Rheinland entlang der alten Handelsstraßen, welche Europa von West nach Ost durchschnitten.[10]
Für Köln lässt sich die Existenz einer jüdischen Gemeinde erstmals sicher für das späte 9. Jahrhundert durch archäologische Ausgrabungen im Bereich der ersten Synagoge belegen. Unter Erzbischof Anno (1056 – 75) ist bereits ein Judenviertel entlang der Römermauer zum Rhein hin vorhanden. Ein ähnliches Alter kann für die jüdische Gemeinde in Mainz festgestellt werden. Die ersten schriftlichen Hinweise finden sich bei Regino von Prüm (um 840 – 915), welcher einem Mainzer Konzil Ende des 9. Jahrhunderts Rechtsbeschlüsse, die das Zusammenleben vor Christen und Juden betreffen, zuschreibt. Unter dem Einfluss der um 980 aus Lucca zugewanderten Familie Kalonymos[11] entwickelte sich die Mainzer Judengemeinde zu einem Zentrum jüdischer Gelehrsamkeit, insbesondere der Rechts- und Gesetzeskunde. Die Ende des 10. Jahrhunderts gegründete Jeschiwa erlangte bald überregionale Bedeutung. Bei Mainzer Rabbinern sind auch die ersten Belege für eine jüdische Siedlung in Worms zu finden. So berichtet Gerschom ben Jehuda (960-1040) von Geldgeschäften Mainzer und Wormser Juden auf der Kölner Messe. Auch der Mainzer Rabbiner Jehuda ben Meir erwähnt für die Zeit um 980 Wormser Juden. Die ältesten Bestandteile der Wormser Synagoge stammen aus den Jahr 1014.[12] Neben dem jüdischen Bildungszentrum Mainz entwickelte sich auch in Worms bald eine Jeschiwa.[13] Im Gegensatz zu den bisher genannten lässt sich die Entstehung der jüdischen Gemeinde in Speyer genau datieren: 1084 gestattete Bischof Rüdiger Hutzmann (1072 – 90) einer jüdischen Gruppe die Ansiedelung, welche aus Furcht vor Verfolgung wegen eines Stadtbrandes aus Mainz geflohen war.[14] Mit der Errichtung eines weiteren Lehrhauses um oder kurz nach der Gemeindegründung[15] bildete sich schließlich das Dreigestirn SchUM, gebildet aus den hebräischen Anfangsbuchstaben der drei Städte: Schpira (Speyer), Warmasia (Worms) und Magenza (Mainz).[16] Eine jüdische Gemeinde in Trier lässt sich erst für das das Jahr 1066 durch Dokumente, die den Tod Erzbischof Eberhards betreffen, nachweisen.[17]
Enge Kontakte pflegten die rheinischen Judengemeinden mit den bedeutenden jüdischen Ansiedelungen in Nordfrankreich.[18] Hier wären besonders die Gemeinden in Rouen, Reims, Troyes und Orléans zu nennen. Zudem besteht seit dem 9. Jahrhundert in Metz eine jüdische Gemeinde.[19] Bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts nahmen die mittelrheinischen SchUM-Gemeinden Mainz, Worms und Speyer unangefochten die religiös-kulturelle Führungsrolle beim deutschsprachigen aschkenasischen Judentum Mitteleuropas ein.[20]
1.2 Das Zusammenleben von Juden und Christen
Wie andere fremde Volksgruppen bewohnten die jüdischen Gemeinden in den Städten gesonderte Viertel oder Straßenzüge. Während andere Einwanderer jedoch seit dem 10. Jahrhundert zunehmend mit der übrigen Bevölkerung verschmolzen, bewahrten sich die jüdischen Gruppen auf Grund der religiösen Sonderstellung stets ihre eigenen Rechte und Gesetze.[21]
Als ‚Fremde’ waren sie daher immer auf den landesherrlichen Schutz angewiesen. Oberste Instanz war der Kaiser selbst,[22] da zum Teil jedoch auch die Bischöfe am Nutzen der jüdischen Gemeinden in Form von Steuern und Abgaben beteiligt wurden, mussten sie sicherlich auch Aufnahme und Schutzverpflichtungen übernehmen.[23] Insgesamt stieg im 10. Jahrhundert mit der Verweltlichung der Bischöfe auch deren Interesse an den wirtschaftlich aktiven Juden, welche sie zusammen mit anderen Kaufleuten zur wirtschaftlichen Förderung in ihren Städten anzusiedeln versuchten.[24] So gewährte Bischof Rüdiger der jüdischen Gemeinde in Speyer 1084 nicht nur das bloße Siedelrecht, sondern stattete sie zudem als Anreiz mit einem umfassenden Rechtspaket aus: Der Handel sowie das Wechseln von Geld und Edelmetallen waren ohne Einschränkungen gestattet, zudem waren alle Gäste von der Zollpflicht befreit. Des Weiteren erhielt die Gemeinde eine eigene Gerichtsbarkeit, die sich auch auf Klagen von Juden gegen Christen erstreckte. Unkoscheres Fleisch durfte an die Christen verkauft werden. Dazu stiftete der Bischof aus Speyrer Kirchengut ein Friedhofsgelände, das die jüdische Gemeinde fortan als Erbpacht besaß. Abschließend hob der Bischof hervor, dass keine jüdische Gemeinde in einer deutschen Stadt ein besseres Recht genieße.[25] Die Judengemeinden in den anderen Städten dürften jedoch nicht bedeutend schlechter ausgestattet gewesen sein. So gewährten die Schutzbriefe Heinrichs IV., welche er beispielsweise 1090 an Worms und Speyer verlieh, umfassende Privilegien. Die Gemeinden wurden samt ihres Besitzes in den Schutz des Herrschers aufgenommen und standen fortan im Dienst des königlichen Hofes. Dabei bekamen sie das Recht, nach jüdischen Gesetzen leben und frei über Erbe und Eigentum, einschließlich Grundbesitz in Stadt und Land, zu verfügen.[26] Da die städtischen Wehrleistungen jedoch als Last am Grundbesitz hafteten, wurden jüdische Grundbesitzer ebenso zum städtischen Wehrdienst herangezogen wie christliche.[27] Die jüdischen Gemeinden hatten damit das Recht, Waffen zu tragen, und konnten sich auch selbst verteidigen.[28]
Außerdem waren sie vor Zwangtaufen geschützt und auch ihre heidnischen Leibeigenen durften ihnen nicht durch Taufe entzogen[29] werden, ferner war es ihnen gestattet, christliches Gesinde anzustellen, sofern sie nicht missionierten. Kauf und Verkauf war innerhalb des gesamten Reiches nicht nur erlaubt, sondern zudem auch von allen Zöllen, Steuern und sonstigen mit dem Handel verbundenen Abgaben befreit. Das kaiserliche Judenrecht wie auch die bischöflichen Privilegien hatten stets Juden als Kaufleute vor Augen, welche im Reich und auch darüber hinaus Handel treiben, jedoch im Herrschaftsgebiet ansässig sind. Dabei hatten sie städtischen wie ländlichen Grundbesitz, den sie mit Hilfe von christlichen Tagelöhnern oder nichtchristlichen Unfreien bewirtschafteten. Im Wesentlichen entsprachen die verliehenen Privilegien eher einem die religiösen Bedürfnisse berücksichtigenden Kaufmannsrecht und nicht einem Fremdenrecht.[30]
Innerhalb der Städte ist die Integration der jüdischen Gemeinden als gut zu bezeichnen. Gerade die Beziehung zu christlichen Kaufleuten, welche in Quellen oft als Kollegen erwähnt werden, war keinesfalls aggressiv sondern eher sogar freundschaftlich. Getaufte Juden fanden sich im 11. Jahrhundert in hohen Posten der Zivilverwaltung und auch Mischehen sind bekannt. Für das Zustandekommen dieser Ehen und Konversionen kann als Grundlage nur von lebhaften sozialen Kontakten, besonders mit dem christlichen gehobenen Bürgerstand, ausgegangen werden.[31] Insgesamt lag der jüdische Bevölkerungsanteil vor der Katastrophe 1096 im bedeutenden Mainz, welches vor 1096 die größte jüdische Gemeinde im deutschsprachigen Raum beherbergte,[32] aber auch in Worms bei mindestens 14 bis 16 %.[33] Solch hohe Werte konnten jüdische Gemeinden in anderen Städten vor und generell nach 1096 in keiner mittelalterlichen Stadt mehr erreichen.[34]
Dieses jüdisch-christliche Verhältnis lässt sich bis zum Beginn des Ersten Kreuzzuges als stabil bezeichnen. Gewalt und Unterdrückung waren zwar keine unbekannten Erfahrungen, doch bezogen sich die Übergriffe meist nur auf einzelne Gemeindemitglieder.[35]
Im Alltagsleben unterschieden sich die jüdischen Gruppen nicht wesentlich von ihren Nachbarn. Zur rein äußerlichen Unterscheidung ist ein Bericht von Erzbischof Amolon von Lyon (840 – 852) vom Ende des 9. Jahrhunderts überliefert, der von einem Proselyten berichtet, der sich nach seinem Glaubenswechsel den Bart stehen ließ.[36] In wie weit sich Juden im 11. Jahrhundert optisch von christlichen Gruppen abhoben, ist nicht bekannt. Eine Kennzeichnung in Form bestimmter Kleidung wie dem gelben, spitz zulaufenden ‚Judenhut’ oder Markierungen wie einem gelben Ring oder Fleck entwickelten sich erst Ende des 12. Jahrhunderts. Überregional verbindlich wurde die Kennzeichnungspflicht dann mit dem vierten Laterankonzil 1215.[37] Auch in ihrer Umgangssprache unterschieden sich jüdische Gruppen nicht von christlichen, benutzten sie doch die vorherrschenden Regionalidiome - das Hebräische diente lediglich als Liturgie- und Gelehrtensprache. Die rheinischen Judengemeinden sprachen jedoch zusätzlich auf Grund ihrer intensiven Verbindung mit den nordfranzösischen Juden mindestens bis ins 13. Jahrhundert als Zweitsprache Französisch.[38] Die Fremdsprachenkenntnisse waren insgesamt sehr reichhaltig. Neben französisch sind auch arabisch, lateinisch und griechisch sowie italienisch und spanisch zu nennen.[39] Dieser breite Fremdsprachenkanon ergab sich auch schon aus den weit verzweigten Verbindungen ins Ausland, zusätzlich zu Frankreich pflegten die Gemeinden Kontakte zu ihren Glaubensgenossen in Byzanz und in den arabischen Ländern.[40] Im Bildungsniveau scheinen die jüdischen Gemeinden ihren christlichen Nachbarn alles in allem überlegen gewesen zu sein. Für alle Jungen begann mit fünf Jahren verpflichtend eine schulische Grundausbildung, die ersten Lehrinhalte waren Schreiben, Lesen und der Pentateuch. In der Regel erhielten auch Mädchen eine Grundausbildung im Lesen und Schreiben.[41]
[...]
[1] Vgl. Dietrich, Das Judentum im Zeitalter der Kreuzzüge, S. 99 – 102.
[2] Vgl. Transier, Der Judenpogrom 1096 in Speyer, S. 33.
[3] Vgl. Chazan, European Jewry and the First Crusade, S. 40 – 43.
[4] Vgl. Haverkamp, „Persecutio“ und „Gezerah“ in Trier während des ersten Kreuzzugs, S. 43.
[5] Neubauer / Stern, Hebräische Berichte über die Judenverfolgung während der Kreuzzüge.
[6] Eidelberg, The Jews and the Crusaders.
[7] Vgl. Dietrich, Das Judentum im Zeitalter der Kreuzzüge, S. 102.
[8] Vgl. Battenberg, Das europäische Zeitalter der Juden, S. 57, 60.
[9] Vgl. Homann, Juden in Rheinland-Pfalz, Kapitel 001.
[10] Vgl. Dietrich, Das Judentum im Zeitalter der Kreuzzüge, S. 107.
[11] Begründer der Kalonymos-Familie in Mainz: Moses der Ältere, lebte um 980.
[12] Vgl. Battenberg, Das europäische Zeitalter der Juden, S. 57 – 58.
[13] Vgl. Toch, Die Juden im mittelalterlichen Reich, S. 26.
[14] Vgl. Battenberg, Das europäische Zeitalter der Juden, S. 58 - 59.
[15] Vgl. Toch, Die Juden im mittelalterlichen Reich, S. 26.
[16] Vgl. Ziwes, Studien zur Geschichte der Juden im mittleren Rheingebiet, S. 68.
[17] Vgl. Homann, Juden in Rheinland-Pfalz, Kapitel 001.
[18] Vgl. Dietrich, Das Judentum im Zeitalter der Kreuzzüge, S. 106.
[19] Vgl. Battenberg, Das europäische Zeitalter der Juden, S. 60.
[20] Vgl. Ziwes, Studien zur Geschichte der Juden im mittleren Rheingebiet, S. 67.
[21] Vgl. Schilling, Monumenta Judaica, S. 50.
[22] Vgl. Dasberg, Untersuchungen über die Entwertung des Judenstatus im 11. Jahrhundert, S. 92.
[23] Vgl. Toch, Die Juden im mittelalterlichen Reich, S. 46.
[24] Vgl. Schilling, Monumanta Judaica, S. 50.
[25] Vgl. Mentgen, Die Juden in den „SCHUM“-Gemeinden Speyer, Worms und Mainz, S. 37.
[26] Vgl. Mertens, Christen und Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges, S. 58 – 59.
[27] Vgl. Schilling, Monumenta Judaica, S. 133.
[28] Vgl. Dietrich, Das Judentum im Zeitalter der Kreuzzüge, S. 107.
[29] Da Juden nicht über Christen herrschen durften war ihnen auch der Besitz von christlichen Leibeigenen untersagt.
[30] Vgl. Mertens, Christen und Juden zur Zeit des ersten Kreuzzuges, S. 58 – 59.
[31] Vgl. Dasberg, Untersuchungen über die Entwertung des Judenstatus im 11. Jahrhundert, S. 101 - 103, 107.
[32] Vgl. Ziwes, Studien zur Geschichte der Juden im mittleren Rheingebiet, S. 223.
[33] Vgl. Mentgen, Kreuzzüge und Judenpogrome, S. 68.
[34] Vgl. Ders., Die Juden in den „SchUM“-Gemeinden Speyer, Worms und Mainz, S. 36.
[35] Vgl. Ders., Kreuzzüge und Judenpogrome, S. 67.
[36] Vgl. Blumenkranz, Juifs et Chrétiens dans le monde Occidentale 430 – 1096, S. 12, 32.
[37] Vgl. Little, The Jews in Christian Europe, S. 278.
[38] Vgl. Toch, Die Juden im mittelalterlichen Reich, S. 24 – 25.
[39] Vgl. Transier, Der Judenpogrom 1096 in Speyer, S. 35.
[40] Vgl. Runicman, Geschichte der Kreuzzüge, S. 130.
[41] Vgl. Toch, Die Juden im mittelalterlichen Reich, S. 25.
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