In der Auseinandersetzung mit dem Thema „Behinderung“ machte ich persönlich die Erfahrung, dass der Begriff „behindert“ oft zu einer Sicht des Menschen führt, bei der dieser eingeschränkt bzw. passiv wahrgenommen wird. Ich bin aber der Meinung, dass jeder Mensch das Bedürfnis hat aktiv zu sein. Ich denke weiterhin, dass jeder Mensch dieses auf seine Weise ist. Meiner Anschauung nach wird die Alltagsaktivität von Menschen mit Körperbehinderungen oft nicht nur als zielgerichtete, wirksame Tätigkeit angesehen. Dieses beruht nach meinen Erkenntnissen auf der Tatsache, dass Menschen mit einer Körperbehinderung Alltagstätigkeiten nicht so wie Menschen ausführen, die keine körperliche Behinderung aufweisen. Ich denke aber, dass der Mensch verschiedene Handlungsvarianten besitzt und dass jeder Mensch auf seine Art und Weise im Alltag tätig sein kann.
In meiner Hausarbeit möchte ich das Thema „Menschen mit körperlicher Behinderung“ aufgreifen und verdeutlichen, dass auch diese im Alltag aktiv sind. Unter Alltagsaktivitäten verstehe ich in dieser Arbeit funktionale aber auch lust- und ergebnisorientierte Tätigkeiten. Ich möchte methodische Vorschläge erarbeiten, durch die Kinder erkennen, dass man Alltagstätigkeiten nicht nur auf eine Weise ausführen kann. Vielfältige Handlungsvarianten sollen entdeckt, erprobt und neu entworfen werden. Auf diese Weise soll eine Toleranz für die Individualität der Menschen und eine Toleranz für die Vielfältigkeit der Alltagsaktivität aufgebaut werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vorstellung des ästhetischen Objekts
2.1. Allgemeine Angaben zum ästhetischen Objekt
2.2. Beschreibung des ästhetischen Objekts
2.3. Wirkung des ästhetischen Objekts
2.4. Begründung zur Auswahl des ästhetischen Objekts
3. Sachanalyse
3.1. Der Begriff„Körperbehinderung“
3.1.1. Körperbehinderung aus medizinischer Sicht
3.1.2. Körperbehinderung aus sonderpädagogischer Sicht
3.2. Der Begriff „Aktivität“
3.2.1. Übergreifende Klärung des Begriffs „Aktivität“
3.2.2. Menschen mit Körperbehinderung und Alltagsaktivität
4. Didaktische Analyse
4.1. Einleitung
4.2. Größere Sinn- oder Sachzusammenhänge des Themas
4.3. Gegenwartsbedeutung des Themas
4.4. Zukunftsbedeutung des Themas
4.5. Zugänglichkeit des Inhaltes
5. Lernziele der Unterrichtseinheit
5.1. Übergeordnete Ziele der Unterrichtseinheit
5.2. Methodenkompetenz
5.3. Sozialkompetenz
5.4. Fachkompetenz
6. Methodischer Vorschlag
6.1. Lernausgangsvoraussetzung
6.2. Lerneinheit im Überblick
6.3. Unterrichtssequenz „Menschen mit Körperbehinderung“
6.3.1. Informationen zu der Unterrichtssequenz
6.3.2. Das philosophische Gespräch
6.3.3. Station „Was heißt Körperbehinderung?“
6.3.4. Station „Warum können manche Menschen nicht gehen?“
6.3.5. Station „Sitzen alle Menschen mit Körperbehinderung im Rollstuhl?“
6.3.6. Station „Warum behindern Gegenstände?“
6.3.7. Die Abschlussrunde
6.4. Unterrichtssequenz „Menschen mit Körperbehinderung und Alltagsaktivität/1“
6.4.1. Der Einstieg
6.4.2. Die erste Begegnung
6.4.3. Die Aktivitäten
6.4.4. Der Abschluss
6.5. Unterrichtssequenz „Menschen mit Körperbehinderung und Alltagsaktivität/2“
6.5.1. Reflexion der Schülerbegegnung durch Standbilder
6.5.2. Station „ Schreiben mal anders“
6.5.3. Station „Laufen mal anders“
6.5.4. Station „Sprechen mal anders“
6.5.5. Die Abschlussrunde
7. Reflexion
8. Quellen
1. Einleitung
In dieser Hausarbeit möchte ich das Schlüsselproblem „Behinderte und Nichtbehinderte“ aufgreifen.
Durch meine eigene Hörschädigung, aber auch durch meine Ausbildung zur Erzieherin, sowie durch meine zweijährige Arbeit in einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, war und ist dieses Thema in meinem Leben stets präsent.
In der Auseinandersetzung mit dem Thema „Behinderung“ machte ich persönlich die Erfahrung, dass der Begriff „behindert“ oft zu einer Sicht des Menschen führt, bei der dieser eingeschränkt bzw. passiv wahrgenommen wird. Ich bin aber der Meinung, dass jeder Mensch das Bedürfnis hat aktiv zu sein. Ich denke weiterhin, dass jeder Mensch dieses auf seine Weise ist. Meiner Anschauung nach wird die Alltagsaktivität von Menschen mit Körperbehinderungen oft nicht nur als zielgerichtete, wirksame Tätigkeit angesehen. Dieses beruht nach meinen Erkenntnissen auf der Tatsache, dass Menschen mit einer Körperbehinderung Alltagstätigkeiten nicht so wie Menschen ausführen, die keine körperliche Behinderung aufweisen. Ich denke aber, dass der Mensch verschiedene Handlungsvarianten besitzt und dass jeder Mensch auf seine Art und Weise im Alltag tätig sein kann.
In meiner Hausarbeit möchte ich das Thema „Menschen mit körperlicher Behinderung“ aufgreifen und verdeutlichen, dass auch diese im Alltag aktiv sind. Unter Alltagsaktivitäten verstehe ich in dieser Arbeit funktionale aber auch lust- und ergebnisorientierte Tätigkeiten (vgl. S. 6). Ich möchte methodische Vorschläge erarbeiten, durch die Kinder erkennen, dass man Alltagstätigkeiten nicht nur auf eine Weise ausführen kann. Vielfältige Handlungsvarianten sollen entdeckt, erprobt und neu entworfen werden. Auf diese Weise soll eine Toleranz für die Individualität der Menschen und eine Toleranz für die Vielfältigkeit der Alltagsaktivität aufgebaut werden.
2. Vorstellung des ästhetischen Objekts
2.1. Allgemeine Angaben zum ästhetischen Objekt
Das von mir gewählte ästhetische Objekt ist eine Skulptur. Diese wurde von Wolf Bröll entworfen. Sie trägt den Namen „Harzwanderer“. Die Skulptur steht in der Stadt Wernigerode, die sich im Harz befindet. Bei einem Besuch in der Stadt entdeckte ich das Steinbild in der Westernstraße. Die Fotos wurden von mir am 08.06.2006 aufgenommen.
2.2. Beschreibung des ästhetischen Objekts
Bei der Skulptur handelt es sich um eine Frau, die auf einem Felsen sitzt. Das gesamte Gebilde ist aus Stein gefertigt. Die Frauenfigur wurde geschliffen und besitzt eine glatte, glänzende Oberfläche. Der Felsen ist rau. Die dargestellte Person ist nackt und verfügt über ein Bein. Dieses reicht bis zum Boden hinab. Weiterhin besitzt die Frau keine Arme. Ihre Schultern sind verkürzt und es fällt auf, dass die Stellen, an denen ihre Arme fehlen, nicht geschliffen wurden. Auch ihr Unterleib ist nicht vollständig ausgebildet. Außerdem ist anzumerken, dass die Frau eine aufrechte Körper- und Kopfhaltung auf dem Stein einnimmt. Ihr Blick geht gerade aus und ihr Mund ist geschlossen.
2.3. Wirkung des ästhetischen Objekts
Die dargestellte Frau wirkt auf mich sehr selbstbewusst und zufrieden. Meiner Meinung nach strahlt ihr Blick durch ihre geöffneten Augen eine gewisse Selbstsicherheit aus. Besonders aber ihre aufrechte Körper- und Kopfhaltung vermittelt einen selbstzufriedenen Eindruck. Der Glanz, der Körper und Fels voneinander unterscheidet, betont die Schönheit der Frau. Ihr straffer Bauch und ihre vollen Brüste kommen durch ihn besonders zur Geltung. Auch das Gesicht erhält etwas Edles durch das Schimmern. Die rauen Stellen an ihren Körperseiten betonen das Fehlen der Arme und weisen in Verbindung mit der Körperhaltung auf ihre Selbstständigkeit hin. Ich bekomme den Eindruck, dass die Frau trotz ihrer körperlichen Besonderheiten sicher auf dem Stein verweilt.
2.4. Begründung zur Auswahl des ästhetischen Objekts
Ich habe die Skulptur gewählt, weil sie eine Frau mit körperlichen Besonderheiten darstellt. Die Frau ist selbstständig tätig und sitzt ohne Begleitperson auf dem Fels. Damit ist sie trotz ihrer körperlichen Behinderung aktiv. Ihre Sitzposition weicht von der „typischen Sitzhaltung“ eines Menschen, der Beine und Arme besitzt, ab. Die Frau sitzt nicht auf ihrem Gesäß, sondern stützt sich auf ihren Unterleib. Dabei stabilisiert sie ihr Gleichgewicht mit ihrem Bein, das sie gegen den Felsen presst. Das Steinbild veranschaulicht damit, dass nicht alle Tätigkeiten auf die gleiche Art und Weise ausgeführt werden müssen. Viele Alltagstätigkeiten können individuell bewältigt werden. Unterschiedlich ausgeführte Aktivitäten können dennoch dieselbe Effektivität erbringen. So sitzt die dargestellte Persönlichkeit ebenso sicher auf dem Fels wie eine Person ohne Körperbehinderung.
Das ästhetische Objekt habe ich weiterhin ausgesucht, weil es Selbstachtung und die Wertschätzung der eigenen Persönlichkeit ausstrahlt. Ich möchte durch das gemeißelte Individuum ausdrücken, dass eigene Lösungswege kreativ sind und zu Selbstständigkeit verhelfen. Eine individuelle Lösung ist demnach etwas, auf das man stolz sein kann. Dieses repräsentiert die Figur meines Erachtens sehr gut. Die Frau aus Stein verkörpert zusätzlich, dass ein Körper, der starke Individualität aufzeigt, schön ist. Ich möchte durch das ästhetische Objekt sichtbar machen, dass Menschen, die ungewöhnlich erscheinende Tätigkeiten ausführen, nicht zu bemitleiden sind. Auch hier handelt es sich um Menschen, die eine innere und äußere Schönheit besitzen. Ich möchte mit der Person aus Stein also daraufhin deuten, dass jeder Mensch in seinem „So-Sein“ begriffen und akzeptiert werden sollte.
3. Sachanalyse
Im Folgenden möchte ich eine Sachanalyse vornehmen, in der die für diese Arbeit bedeutenden Begriffe erarbeitet werden. Die Analyse befasst sich zum einen mit der Begrifflichkeit „Körperbehinderung“, zum anderen mit der Klärung des verwendeten Ausdrucks „Aktivität“.
Abschließend erfolgt eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema „Menschen mit Körperbehinderung und Alltagsaktivität“.
3.1. Der Begriff„Körperbehinderung“
3.1.1. Körperbehinderung aus medizinischer Sicht
Die Hauptorgane des Menschen sind das Herz, die Lunge, der Magen, die Leber, die Nieren, die Blase und die Gedärme. Die Arme und die Beine stellen die Extremitäten dar und sind entscheidend für die aktive Fortbewegung und Handlungsfähigkeit. Im Bereich des Kopfes liegen weiterhin wichtige Orientierungsorgane. Das sind die Augen, die Nase, der Mund und die Ohren.
Der Begriff „Behinderung“ ist aus medizinischer Sicht daher eine Bezeichnung für die Einschränkung des Wahrnehmungs-, Denk- und Sprachvermögens. Weiterhin wird mit diesem Begriff auch die Begrenzung der Lern- und Verhaltensmöglichkeiten ausgedrückt.[1]
Dabei unterscheidet die medizinische Fachrichtung zwischen geistiger, psychischer und körperlicher Behinderung.
Die Körperbehinderung wird in der Medizin als angeborene oder erworbene Schädigung der körperlichen Funktionen definiert. Der Körperschaden kann demnach auf Vererbung, Krankheit oder auf einen Unfall basieren. Weiterhin können diese Schädigungen in der prä-, peri- oder postnatalen Phase entstehen.[2] Die Schwere und die Art der Schädigungen sind von den inneren bzw. äußeren Auslöserfaktoren sowie dem Zeitpunkt der Entstehung abhängig. Demzufolge spielt auch die während des Schädigungsgeschehens präsente Entwicklungsphase für die Art und Schwere der Schädigung eine wichtige Rolle. Weiterhin ist zu nennen, dass der entstandene Körperschaden die motorischen Leistungen eines Menschen einschränkt und verändert. Dadurch kann sogar die gesamte Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen beeinflusst werden.
„Bei der Einschätzung der individuellen körperlichen Leistungsfähigkeit sind (außerdem- die Verfasserin) nicht allein die Körperform, die Unversehrtheit der Glieder, die neurologischen Voraussetzungen für Muskeltonus, Bewegungskoordination und Muskelkraft zu betrachten. Eine motorische Insuffizienz ergibt sich auch bei mangelnder Sauerstoffversorgung infolge von Erkrankungen von Herz, Lunge und blutbildender Organe, oder bei Stoffwechselstörungen, Leber-, Darm- und Nierenveränderungen sowie endokrinen Regulationsstörungen.“[3] Endokrine Regulationsstörungen sind in diesem Zusammenhang Störungen bei der Hormonabsonderung.
Nach Wellmitz werden Körperbehinderungen in der Medizin in vier Gruppen unterteilt. Körperbehinderungen werden demnach in Schädigungen des Gehirn- und Nervensystems, Schädigungen des Muskel- und Skelettsystems, Schädigungen an inneren Organen und Stoffwechselstörungen gegliedert.
Die spastische Lähmung, die Querschnittslähmung, die Epilepsie, die Kinderlähmung, die neurogene Muskelatrophie und der Hydrocephalus werden unter medizinischen Gesichtspunkten als Schädigungen des Gehirn- und Nervensystems angesehen.
Ein frühkindlicher Hirnschaden ist die Ursache einer spastischen Lähmung. Von der Lähmung kann eine Körperhälfte betroffen sein (Hemiplegie), es existiert aber auch die Tetraplegie, bei der alle vier Gliedmaßen gelähmt sind. Weiterhin ist die Diplegie zu nennen, bei der die Lähmung beinbetont ist. Die Beine sind von der Plegie also stärker betroffen als die Arme. Seh-, Sprach- und Hörstörungen sind Erscheinungen, die bei dieser Art von Lähmung auftreten. Weiterhin ist die motorische Entwicklung gestört, d.h. die Koordination von Körperbewegungen ist beeinträchtigt. Kennzeichen ist daher ein erhöhter Dehnungswiderstand beim passiven Bewegen spastischer Gliedmaßen. Auch bei aktiven Bewegungsversuchen tritt die Zunahme der Muskelspannung auf. Gestört ist das Zusammenspiel von Beuge- und Streckmuskeln, die als Gegenspieler ein Gelenk bewegen. Statt sich abwechselnd zusammenzuziehen bzw. zu entspannen, spannen sich bei einem Menschen mit spastischer Lähmung Beuge- und Streckmuskulatur gleichzeitig an. In der medizinischen Literatur wird als Therapiemethode die krankengymnastische Förderung genannt.[4]
Unfälle, Tumore oder genetisch bedingte Fehlbildungen von Wirbeln und Rückenmark können Ursachen einer Querschnittslähmung sein. Die Schädigungshöhe legt dabei den Körperpunkt fest, ab dem der betroffene Mensch abwärts gelähmt ist. Blasenstörungen und Mastdarmstörungen können, je nach Schädigungshöhe, auftreten. Menschen mit Querschnittslähmung benötigen einen Rollstuhl. Medizinisch wird der Sport mit diesem als Therapiemethode angesehen.
Bei dem so genannten Hydrocephalus kommt es zu einer Flüssigkeitszunahme im Gehirn, wobei ein gleichzeitiger Hirnsubstanzverlust möglich ist. Diese Flüssigkeitszunahme ist durch frühkindliche Hirn- und Hirnhautentzündungen bedingt. Die Zunahme der Flüssigkeit führt zu vergrößertem Kopfwachstum, Krampfanfällen, Hirnschwund und Sehstörungen. Möglich ist bei dieser Gehirnschädigung ein operativer Eingriff. Mit Hilfe eines Schlauches wird das angesammelte Wasser zum Darm geführt und hier vom Körper ausgesondert.
Die Epilepsie ist eine Bewusstseinsstörung, die mit Krampfanfällen verbunden ist. Sie kann durch Durchblutungs- und Stoffwechselstörungen ausgelöst werden. Aber auch hier können Hirnschädigungen die Ursache sein. Menschen mit Epilepsie werden dauerhaft medikamentös behandelt. Sie nehmen also regelmäßig Medikamente zu sich, welche die Krämpfe und Bewusstseinsstörungen unterbinden sollen.
Eine Erbkrankheit hingegen ist die neurogene Muskelatrophie (von den Nerven ausgehender Muskelschwund). Bei dieser Körperbehinderung tritt eine fortschreitende Lähmung auf. Menschen, die von dem Muskelschwund betroffen sind, benutzen einen Rollstuhl und verwenden im Alltag technische Hilfsmittel wie zum Beispiel einen Talker. Dieser ist eine elektronische Sprachausgabe, den die Menschen per Hand-, Kopf- oder Pupillenbewegung bedienen können.[5]
Die Kinderlähmung wird hingegen durch eine Virusinfektion ausgelöst. Bei dieser Lähmung sind einzelne Muskelgruppen gelähmt. Die Lähmung tritt nicht kontinuierlich auf, d.h. die betroffenen Körperteile können bewegt werden, wenn die Lähmung kurzzeitig aussetzt. Genauso wie bei der spastischen Lähmung sieht die Medizin als Therapie die krankengymnastische Behandlung vor.
Neben den Schädigungen des Gehirn- und Nervensystems sind auch Schädigungen des Muskel- und Skelettsystems Körperbehinderungen. Die Medizin nennt hier die Fehlbildungen der Gliedmaßen, die Hüftgelenkfehlbildung, die Wirbelsäulenfehlbildung, die Knochenmark- bzw. Gelenkentzündung und die Muskeldystrophie.[6]
Durch genetische Veranlagung sowie Störungen in der Schwangerschaft kann es zu Bildungsfehlern bei den Gliedmaßen kommen. Auch kann ein gänzliches Fehlen von Gliedmaßen auftreten. Bei dieser Körperbehinderung werden technische Hilfsmittel eingesetzt. Eine technische Unterarmprothese kann z.B. einem Menschen helfen selbstständig ein Brot zu schmieren. Mit Hilfe der noch funktionierenden Muskeln Bizeps und Trizeps wird das technische Hilfsmittel gesteuert. Sensoren empfangen die Bewegungsimpulse der genannten Muskeln und leiten diese an die technische Prothese, welche die Bewegung ausführt. Neben den technischen Geräten werden aber auch Operationen angewandt, um fehlende Gliedmaßen zu ersetzen.
Hüftgelenkfehlbildungen basieren auf Vererbung oder können Folge einer Lähmung sein. Durch die Fehlbildungen können Beinverkürzungen oder motorische Einschränkungen entstehen. Auch hier werden oft operative Eingriffe unternommen. Operationen werden auch bei der Wirbelsäulenfehlbildung eingesetzt, die ebenfalls durch Lähmung oder Vererbung entstehen kann. Die Knochenmark- bzw. Gelenkentzündung wird im Gegensatz dazu durch bakterielle Infektion ausgelöst. Schwellungen in den genannten Bereichen treten auf, die medikamentös oder operativ behandelt werden.
Bei der Muskeldystrophie schwinden die Muskelfasern aufgrund einer Muskelerkrankung. Es handelt sich bei dieser körperlichen Behinderung um eine erbliche. Technische Hilfsmittel dienen auch hier den betroffenen Menschen.[7]
Da zu den Körperbehinderungen im medizinischen Sinne auch die Schäden an inneren Organen gehören, werden folgend Herz- und Gefäßschäden, Nierenschäden, Blutgerinnungsschäden, Bronchialasthma und Leberschäden genannt.
Herz- und Gefäßschäden sind, sowie Nierenschäden, auf erworbene Funktionsstörungen zurückzuführen. Herz- und Gefäßschäden führen zu Leistungsschwäche, Kreislaufstörungen und Atemnot. Bei Nierenschäden kann es zur Vergiftung des Blutes kommen. Schäden an Herz und Gefäß werden medikamentös und/oder operativ behandelt, wobei betroffene Menschen eine geringe Leistungsanforderung an ihren Körper stellen sollten. Auch Nierenschäden werden operativ und medikamentös versorgt. Weiterhin werden hier aber auch Blutreinigungen angewendet.
Bei der Blutgerinnungsstörung handelt es sich um eine Erbstörung. Hier treten Gelenkblutungen, Gelenkveränderungen und Gelenkverkürzungen auf, die medikamentös und operativ behandelt werden.
Durch psychische Belastung, chronische Entzündung oder allergische Veranlagung kann es zu Bronchialasthma kommen. Kuren mit Milieu- und Luftveränderungen sind bei diesem Therapiemethoden. Bei Leberschäden rät die Medizin meist zu einer Diät und zur Einnahme von Medikamenten. Bei dieser Schädigung können Infektionen, Gifte oder chronische Entzündungen Ursache sein.
Die Stoffwechselstörungen sind eine weitere Form der Körperbehinderungen. Zu ihnen zählen Diabetes mellitus und Mucuviscidose. Eine verminderte Funktion der Bauchspeicheldrüse sowie Insulinmangel führen bei Diabetes zu einem schwankenden Blut- und Urinzucker. Dieses kann zu Gefäß-, Nieren–, Nerven- und Sehschäden führen. Bei Diabetes werden eine Diät sowie entsprechende Medikamente verordnet. Mucuviscidose ist eine Störung der Drüsenabsonderung. Durch diese können Verdauungsstörungen, Bronchitis und Erstickungsanfälle ausgelöst werden. Auch hier hilft eine Diät oder eine medikamentöse Behandlung.[8]
Abschließend ist zu erwähnen, dass Körperschädigungen aber auch in Kombination miteinander auftreten können. Weiterhin kann eine schon vorhandene Schädigung eine weitere verursachen. Die einzelnen medizinischen Schädigungen sind somit nicht immer klar voneinander abzugrenzen.
3.1.2. Körperbehinderung aus sonderpädagogischer Sicht
In einer Zeit, in der immer mehr pädagogische Konzepte das Kind in seiner Ganzheitlichkeit sehen wollen, ist die Bestimmung des Begriffs „Behinderung“ bzw. „Körperbehinderung“ in der sonderpädagogischen Fachrichtung nicht einfach.[9] Gerade weil Begrifflichkeiten den Menschen nach seinen Defiziten klassifizieren, werden diese von vielen Sonderpädagogen kritisiert. Da Definitionen aber in der Praxis notwendig sind um Menschen Unterstützungen zu geben, sind Begrifflichkeiten nicht immer vermeidbar, weil Hilfen bürokratisch verwaltet und geregelt werden.
In der Sonderpädagogik hat sich daher die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) etabliert. Die derzeitige Definition von Behinderung ist seit Mai 2001 unter dem Titel „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health/ ICF)“ zu finden. Bei der ICF deckt sich der Begriff Behinderung nicht automatisch mit einer Schädigung. Um den Begriff Behinderung zu erklären benutzt die ICF mehrere Ausdrücke, die im Folgenden genannt werden:
- „Körperfunktionen und –strukturen bzw. Funktionsstörungen und Strukturschaden.“[10]
- Aktivitäten und Beeinträchtigung der Aktivitäten
- Partizipation bzw. Mitbestimmung und Beeinträchtigung der Partizipation
- Personenbezogene Faktoren und Umweltfaktoren
„Eine Behinderung ergibt sich nicht zwangsläufig, allein weil ein bestimmter Körperschaden vorliegt. Behinderung konstituiert sich erst in der Relation zu den Einschränkungen der Aktivität und der Beeinträchtigung der Partizipation.“[11] Dabei sind die inneren und äußeren Einflussfaktoren bei der betroffenen Person zu beachten, denn diese kennzeichnen das Maß der durch die Schädigungen vorhandenen Aktivitäts- und Mitbestimmungseinschränkungen. Die gleiche Schädigung kann daher bei unterschiedlichen Personen und Beachtung der individuellen Umweltfaktoren zu unterschiedlichen Behinderungen führen. Ein Beispiel soll diese Definition verdeutlichen. Nehmen wir an, eine Frau verliert nach einem Autounfall ihr Bein. Sie benutzt seitdem einen Rollstuhl, mit dem sie ihren Alltag problemlos meistert. Zusätzlich ist ihr Umfeld mit Rampen und Fahrstühlen ausgestattet. Beruflich arbeitet die Person als Bürokauffrau und kann auch hier ihren Tätigkeiten selbstständig nachkommen. Laut Definition der WHO liegt bei der Frau damit ein Körperschaden und keine Behinderung vor. Bei dem zweiten Beispiel verliert ein Mann, der von Beruf Tänzer ist, sein Bein. Er kann diese Tätigkeit daher nicht mehr ausführen. In seiner Mitbestimmung ist er durch das Fehlen seines Beines stark eingeschränkt, da sein Umfeld nicht rollstuhlgerecht ausgestattet ist. Der Mann ist weiterhin zurückhaltend und traut sich nicht diesen Mangel in seiner Umgebung anzusprechen. Nach Sicht der WHO ist dieser Mann behindert. „Diese Beispiele zeigen also, dass Körperschaden und Behinderung zwar als Grund- Folge– Beziehung auftreten, sie aber nicht in einem strengen Kausalzusammenhang stehen.“[12]
Den Begriff Körperbehinderung definiert Christoph Leyendecker, der sich auf die Festlegung der ICF stützt, folgend:
„Als körperbehindert wird eine Person bezeichnet, die infolge einer Schädigung des Stütz- und Bewegungssystems, einer anderen organischen Schädigung oder einer chronischen Krankheit so in ihren Verhaltensmöglichkeiten beeinträchtigt ist, dass die Selbstverwirklichung in sozialer Interaktion erschwert ist.“[13] In erster Linie ist damit eine Person, die z.B. nur über einen Arm verfügt, körpergeschädigt. Körperbehindert ist sie, wenn sie auch in ihren Verhaltensmöglichkeiten und damit in ihrer sozialen Interaktion eingeschränkt ist. Es ist zu beachten, dass eine körpergeschädigte Person auch nur in einem Lebensbereich eingeschränkt und damit behindert sein kann. Der Ausdruck „Körperbehinderung“ muss damit nicht immer automatisch aussagen, dass die Person in keinem ihrer Lebensbereiche selbstständig aktiv ist.
Festzustellen ist damit, dass sich Medizin und Sonderpädagogik in ihrer Definition von Behinderung und Körperbehinderung unterscheiden. Zu erwähnen ist allerdings, dass die Sonderpädagogik trotz der Differenzierung von Schädigung und Behinderung über die medizinischen Körperschädigungen aufgeklärt ist. Diese sind laut Fachrichtung immer zu bedenken, da ein Mensch mit Körperbehinderung so viel Freiraum und Aktivität wie möglich, aber auch soviel Unterstützung wie nötig, erhalten soll. Der Mensch mit Körperbehinderung wird als ganzheitlicher Mensch gesehen, bei dem aber auch seine (körperlichen) Grenzen berücksichtigt werden.
3.2. Der Begriff „Aktivität“
Nach der sachlichen Klärung des Begriffs „Körperbehinderung“ soll die Begrifflichkeit „Aktivität“ ausgeführt werden. Ihr schließt sich ein Sachtext an, in dem die Alltagstätigkeit von Menschen mit Körperbehinderung beleuchtet wird.
3.2.1. Übergreifende Klärung des Begriffs „Aktivität“
Der Begriff „Aktivität“ stammt vom lateinischen Wort „activus“ ab, das soviel wie „tätig sein“ besagt.[14] Die Bedeutung des Ausdrucks „Aktivität“ hängt allerdings vom Winkel der Betrachtung ab. Nicht nur in der Umgangssprache sondern auch in der Wissenschaft ist die Aktivität eine nicht wegzudenkende Begrifflichkeit. Synonyme sind laut Enzyklopädie die Wörter „Tätigkeit“, „Wirksamkeit“ und „aktives Verhalten“.[15] Der Gegenbegriff der Aktivität ist die Passivität.
Allgemein versteht man unter „Aktivitäten“ Handlungen des täglichen Lebens. Hier sind vor allem funktionale Tätigkeiten bzw. Tätigkeiten gemeint, durch diese die Selbstversorgung gesichert wird. Das Essen, Schlafen oder Anziehen sind demnach Aktivitäten im umgangssprachlichen Sinn. Mit „Aktivität“ können in der Alltagssprache aber auch Unternehmungen gemeint sein, die lust- oder ergebnisorientiert sind, wie z.B. ein Jahrmarktausflug oder das Schreiben eines Briefes.
Der Ausdruck „Aktivität“ wird aber auch in der Chemie, der Physik und der Psychologie genutzt. Bei den erstgenannten Wissenschaften dient die Aktivität als Größe. Durch sie werden physikalische und chemische Vorgänge beschrieben.
In der Psychologie ist die Aktivität eine „allgemeine Bezeichnung für die Gesamtheit der äußeren und inneren Organismusvorgänge.“[16] Der Begriff beschreibt damit sowohl die gedanklichen, als auch die körperlichen Regungen. Die Aktivität des Menschen entwickelt sich aus einem Antrieb heraus und ist von Gefühlen begleitet. Aktivität ist in der Psychologie zusätzlich planvoll sowie zielorientiert und bringt damit eine Wirkung hervor. Aktivität gilt bei den Vertretern der Denkpsychologie sowie der Psychoanalyse als das wichtigste Merkmal des Lebens.
3.2.2. Menschen mit Körperbehinderung und Alltagsaktivität
Ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben ist das Ziel eines jeden Menschen. Menschen mit Körperbehinderung bilden hier keine Ausnahme. Das Erreichen dieses Ziels ist für sie allerdings schwerer als für die meisten ihrer Mitmenschen.[17] „Die Gründe hierfür sind weit vielschichtiger als man im ersten Moment vermuten möchte.“[18] Nicht nur die Körperschädigungen und evt. begleitende Schmerzen erschweren die Aktivitäten im Alltag. Auch die Gegebenheiten der Umgebung und die gesellschaftlichen Bedingungen komplizieren die eigene Ausführung von Tätigkeiten. Zu nennen wären hier bauliche Hindernisse, wie z.B. Treppen. Aber auch die meisten Gebrauchsgegenstände sind für Menschen ausgerichtet, die keine körperlichen Schädigungen aufweisen. Die Handhabung von Messern oder Brettern sind z.B. für Menschen mit Körperbehinderung oft eine Herausforderung. Weiterhin hemmen gesellschaftliche Werte die Aktivität von Körperbehinderten. Ein Mann, der z.B. auf Grund eine Diplegie (vgl. S. 4) sehr grobmotorische Bewegungen beim Essen ausführt und die Nahrung daher entsprechend oft von seinem Löffel verliert, muss damit rechnen, dass seine Tischgesellschaft diese Art der Nahrungsaufnahme nicht ästhetisch findet. Hilfsmittel werden daher als Unterstützung angewendet, um trotz Schädigung und Barrieren selbstständig tätig zu sein. Die meisten Hilfsmittel dienen für die Ausführung von funktionellen Aktivitäten (vgl. 3.2.1.). Die Mittel sind zusätzlich in elektronische und nicht- elektronische Geräte unterteilbar. Rollstühle, Unterarmstützen, Löffel mit Stielverdickung, Gehwagen, elektronische Computer mit Sprachausgabe, Frühstücksbretter mit Seitenrand und Hörgeräte sind z.B. einige dieser Unterstützungen, durch diese die Eigenständigkeit im Alltag erleichtert wird. „Das Angebot auf dem Hilfsmittelmarkt ist in den letzten Jahren immer größer geworden und mittlerweile kaum noch zu überblicken.“[19] Für Menschen mit Körperbehinderung hat dieses neben dem Nachteil der Unübersichtlichkeit aber auch einen Vorteil. Die Wahrscheinlichkeit ein besonders handliches und zweckvolles Hilfsmittelmodell zu finden ist sehr hoch, gerade weil es heutzutage für jede Art der Körperbehinderung spezifische Geräte gibt. Eine präzise Aufführung der Geräte kann und soll daher an dieser Stelle nicht vorgenommen werden, da dieses das Ausmaß der Arbeit sprengen würde.
[...]
[1] Vgl. Pschyrembel 2004, S. 205.
[2] Vgl. Wellmitz1993, S.31.
[3] Wellmitz 1993, S. 31.
[4] Vgl. Wellmitz 1993, S. 32.
[5] Vgl. Wellmitz 1993, S. 32.
[6] Vgl. Wellmitz 1993, S. 33.
[7] Vgl. Wellmitz 1993, S. 33.
[8] Vgl. Wellmitz 1993, S. 33-34.
[9] Wellmitz 1993, S. 19.
[10] Leyendecker 2005, S. 19.
[11] Leyendecker 2005, S. 19.
[12] Wellmitz 1993, S. 21.
[13] Leyendecker 2005, S. 21.
[14] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Aktivit%C3%A4t.
[15] Vgl. Brockhaus 1996, S. 424.
[16] Vgl. http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/PLEX/Plex/lemmata/A-Lemma/Aktivita.htm#2.
[17] Vgl. Färber 2000, S. 1.
[18] Färber 2000, S. 1.
[19] Kalbe 1997, S. 26.
- Arbeit zitieren
- Nadine Goetz (Autor:in), 2006, Zur Alltagsaktivität körperlich behinderter Menschen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74796
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