Gefahrzeichen sind in § 40 der StVO geregelt. Sie sind besondere Mahnzeichen im Straßenverkehr, d.h. sie sollen denjenigen, die der Inhalt des Zeichens angeht, ein bestimmtes Verkehrsverhalten nahelegen. Eine mahnende Wirkung kann von einem Gefahrzeichen jedoch nur dann ausgehen, wenn auf der einen Seite die Mahnung sachlich berechtigt ist und diese mentale Beeinflussung auf der anderen Seite des Verkehrsteilnehmers auch als sinnvoll erkannt wird, d.h. von der Natur der Sache her verstanden und akzeptiert wird.
Gefahrzeichen sind demnach besondere Kommunikationszeichen, die auf Gegenseitigkeit zwischen der regelnden Behörde und den von der Verkehrsregelung betroffenen Verkehrsteilnehmern beruhen. Dabei müssen Gefahrzeichen regelmäßig nur in den Fällen angeordnet werden, wenn sich die Art der Gefahrenstelle nicht ohne weiteres oder nicht rechtzeitig erkennbar aus der Beschaffenheit der Straße ergibt und damit ein Unfallrisiko auch für Verkehrsteilnehmer eröffnet, die ihrer Sorgfaltspflicht Genüge tun.
Dieser Aufsatz erklärt den Sinn und die Inhalte von Gefahrzeichen, die bei jedem Gang und jeder Fahrt durch die Straßen am Fahrbahnrand anzutreffen sind.
Inhaltsverzeichnis
- Gefahrzeichen als Mahnzeichen
- Aufmerksamkeits- und Verkehrssicherungspflicht
- Sorgfaltspflichtverletzung und Pflichtwidrigkeitszusammenhang
- Die Bedeutung von § 40 Abs. 2 - 5
- Grundlagen der Beschilderung mit Gefahrzeichen
- Aufstellorte für Gefahrzeichen
- Kombinationen von Gefahrzeichen mit anderen Verkehrszeichen
- Mobile Gefahrzeichen
- § 40 Abs. 6- Die Gefahrzeichen im Einzelnen
- Das Zeichen 101 Gefahrstelle
- Das Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
- Die Zeichen 103 und 105 Kurve
- Die Zeichen 108 Gefälle und 110 Steigung
- Das Zeichen 112 Unebene Fahrbahn
- Das Zeichen 114 Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
- Das Zeichen 117 Seitenwind
- Die Zeichen 120 und 121 Verengte Fahrbahn
- Das Zeichen 123 Arbeitsstelle
- Das Zeichen 124 Stau
- Das Zeichen 125 Gegenverkehr
- Das Zeichen 131 Lichtzeichenanlage
- Das Zeichen 133 Fußgänger
- Das Zeichen 136 Kinder
- Das Zeichen 138 Radverkehr
- Das Zeichen 142 Wildwechsel
- Bedarfsgefahrzeichen
- Das frühere Zeichen 113 Schnee- oder Eisglätte
- Die früheren Zeichen 115 und 116 Steinschlag und Splitt, Schotter
- Die früheren Zeichen 128 Bewegliche Brücke und 129 Ufer
- Das Gefahrzeichen Amphibienwanderung
- Das Gefahrzeichen Unzureichendes Lichtraumprofil
- Das frühere Zeichen 144 Flugbetrieb
- § 40 Abs. 7 - Besondere Gefahrzeichen
- Die Zeichen 151 bis 162 Bahnübergang
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit der rechtlichen Bedeutung von Gefahrzeichen im Straßenverkehr. Er analysiert die Funktion von Gefahrzeichen als Mahnzeichen und untersucht die damit verbundenen Sorgfaltspflichten von Verkehrsteilnehmern und Behörden.
- Die rechtliche Relevanz und Wirkung von Gefahrzeichen als Mahnzeichen im Straßenverkehr
- Die Bedeutung von § 40 StVO hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht und der Sorgfaltspflicht von Verkehrsteilnehmern
- Die Auslegung und Anwendung des § 40 Abs. 1 StVO im Hinblick auf die Verringerung der Geschwindigkeit
- Die Verkehrssicherungspflicht im Kontext der Anordnung und Wartung von Gefahrzeichen durch Behörden
- Die rechtlichen Folgen von Sorgfaltspflichtverletzungen im Zusammenhang mit Gefahrzeichen und deren Einfluss auf die Haftung im Straßenverkehr
Zusammenfassung der Kapitel
Im ersten Kapitel werden die Gefahrzeichen als Mahnzeichen im Straßenverkehr betrachtet. Der Text erklärt, dass sie dazu dienen, Verkehrsteilnehmer auf mögliche Gefahrensituationen hinzuweisen und ihnen ein bestimmtes Verkehrsverhalten nahezulegen. Das zweite Kapitel widmet sich der Aufmerksamkeits- und Verkehrssicherungspflicht. Hier wird herausgestellt, dass Verkehrsteilnehmer in Bereichen mit Gefahrzeichen erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen müssen und dass die Behörden für die korrekte Anbringung und Wartung von Gefahrzeichen verantwortlich sind. Das dritte Kapitel beleuchtet die Sorgfaltspflichtverletzung und den Pflichtwidrigkeitszusammenhang im Kontext von Gefahrzeichen. Der Text erläutert, dass das Ignorieren von Gefahrzeichen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann, wenn es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verstoß und einem Unfall gibt. Das vierte Kapitel befasst sich mit der Bedeutung der §§ 40 Abs. 2-5 und den Grundlagen der Beschilderung mit Gefahrzeichen.
Schlüsselwörter
Gefahrzeichen, Straßenverkehrsordnung, § 40 StVO, Mahnzeichen, Sorgfaltspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Pflichtwidrigkeitszusammenhang, Unfallrisiko, Geschwindigkeit, Beschilderung, Verkehrsteilnehmer, Verkehrsunfall, Rechtsprechung
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- Prof. Dr. jur. Dieter Müller (Autor), 2020, Die Gefahrzeichen der StVO, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/747110